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Pflanzenschutzinspektorat Obst- und Gemüsebau sowie Nuklearstock, Virustestung und Zertifizierung von Obstgehölz

Das Projekt "Pflanzenschutzinspektorat Obst- und Gemüsebau sowie Nuklearstock, Virustestung und Zertifizierung von Obstgehölz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsanstalt Agroscope, Changins-Wädenswil ACW Changins durchgeführt. Durch den weltweiten Handel mit Pflanzenmaterial können gefährliche Schadorganismen, so genannte Quarantäne-Organismen (QO) verschleppt werden. QO sind Organismen, die in einem Land nicht oder nicht häufig auftreten, deren Bekämpfung schwierig ist und die große wirtschaftliche Schäden verursachen können. Die Vorbeugung und die Bekämpfung der QO ist in der Pflanzenschutzverordnung (PSV, SR 916.20) geregelt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Fachbereich Zertifizierung, Pflanzen- und Sortenschutz hat die Federführung. Die kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) sind für die Umsetzung und den Vollzug in den Kantonen zuständig. Das BLW braucht technisch-wissenschaftliche Beratung, welche durch die Pflanzenschutzinspektorate ACW (PSI) in Changins (L. Schaub; Projekt 01.15.04.32) und Wädenswil (M. Bünter; Projekt 01.16.01.39) als Teil des Eidg. Pflanzenschutzdienstes (EPSD) wahrgenommen wird. Die PSI koordinieren Diagnosen und Expertisen entsprechend den Zuständigkeiten der Forschungszentren und unterstützen die KPSD bei der Umsetzung der PSV. (Die Zuständigkeit von ACW Forschungszentrum Wädenswil sind Obst- und Gemüsebau.) Grundlagen: Pflanzenschutzverordnung (PSV, SR 916.20) und Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmaßnahmen (VvPM, SR 916.202.1) Methoden: International Standards for Phyotsanitary Measures, ISPM 1 to 34 https://www.ippc.int/index.php?id=ispms&no-cache=1&L=0 2. Der Nuklearstock in Wädenswil dient der Bereitstellung und Produktion von gesundem, sortengeprüftem und anerkanntem, zertifizierten Obst-Vermehrungsmaterial. Damit wird die Basis für einen erfolgreichen Obstbau in der Schweiz geschaffen. Die Anerkennung von Obstgehölz ist die Garantie für einen guten phytosanitären Zustand der Jungpflanzen insbesondere die Freiheit von allen mit Vektoren übertragbaren Virosen (z.B. Sharka, Pfeffinger- und Rosettenvirose) sowie Phytoplasmosen (z.B. Apple Proliferation MLO, Pear Decline MLO und European stone fruit yellows phytoplasma (ESFY)). Grundlage: Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von anerkanntem Vermehrungsmaterial und Pflanzgut von Obst und Beerenobst (SR 916.151.2) Methode: EPPO-Standards - Certification Schemes - PM4/27(1), PM4/29(1) and PM 4/30(1) http://archives.eppo.org/EPPOStandards/certification.htm.

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