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Fließgewässer (AWGN)

Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind. Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden. Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind. Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt.. Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Stehendes Gewässer (AWGN)

Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch "Stehende Gewässer", das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Schöpfwerk

Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Wasserschutzgebietszone

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Altlasten und schädliche Bodenveränderungen

Ausgerichtet auf die Bestimmungen des BBodSchG und des LBodSchAG sowie ergänzend des WHG und des WG wird eine integrierte Datenführung zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen realisiert.

Stofflich/physikalische Bodenuntersuchung

Stofflich/physikalische Bodenuntersuchungen werden von den UVB als unteren Bodenschutzbehörden aufgrund Vollzugstätigkeit bzw. von der LUBW und den RP im Rahmen von Sonderprogrammen durchgeführt, jeweils einheitlich nach der BBodSchV vom 12.07.1999.

Gewässereinzugsgebiet (AWGN)

Die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes wird als Basiseinzugsgebiet bezeichnet. Diese Gebiete sind für ganz Baden-Württemberg flächendeckend abgegrenzt worden. Es werden 4 Gebietstypen unterschieden: Einzugs-, Quell-, Zwischen- und Mündungsgebiete. Die hydrologisch übergeordneten Gebiete werden aus den Basisgebieten aggregiert. Die Verschlüsselung und die Aggregierungslogik ergibt sich aus der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" (LAWA, 2005). Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn"

Regierungsbezirk

Der Datensatz enthält die Polygone der 4 Regierungsbezirke von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Regierungsbezirksgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Regierungsbezirk" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Regierungsbezirksgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Regierungsbezirk" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.

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