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Schöpfwerk

Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Sohlenbauwerk (inkl. Absturz)

Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047/ Teil 5 bzw. DIN 19661/Teil2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle.

Regelungsbauwerk

Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Leitung

Enthalten sind Leitungen aller Art, die ein Gewässer oder einen Flussdeich-/damm unter- oder überqueren. Gewässerdüker oder Gewässerüberleitungen werden bei dem betroffenen Gewässer in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk erfasst bzw. als Gewässerkreuzungspunkt bei dem kreuzenden Gewässer bei der "OA Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung".

Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke

Eine Verdolung oder nach DIN 4047-5 (5.7) eine Verrohrung ist eine Rohrleitung, in der ein Fließgewässer unter flächenhaften Hindernissen, in der Regel mit freiem Wasserspiegel, durchgeleitet wird. Von einer Verdolung spricht man, wenn es sich um eine längere Gewässerstrecke handelt, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Ausbaugenehmigung nach §31 WHG erforderlich war. Ein Gewässerdüker ist lt. DIN 4047-5 (5.4) ein Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer unter einem Gewässer, einem Geländeeinschnitt oder einem tiefliegenden Hindernis unter Druck durchgeleitet wird. Mit einer Trogbrücke wird ein anderes Gewässer überquert. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung

Enthält Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst sind in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Anlage zur Herstellung der Durchgängigkeit

Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Absperrbauwerk

Hier werden Bauwerke linienhaft erfasst, die der Rückhaltung von Gewässerabflüssen dienen (Erzeugung eines Staus). Dabei handelt es sich insbesondere um Staudämme bzw. Staumauern verschiedener Bauart.

Gewässerausbau, Gewässerrenaturierung

Ufer- und Sohlbefestigungen sind Bauwerke und Anlagen zum Schutz und Erhaltung der Gewässerufer bzw. der Sohle in der vorgebenen Lage. Die Aufnahme dieser Bauwerke ist für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan) und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Mittlere gekappte Windleistungsdichte

Die mittlere Windleistungsdichte ist ein meteorologischer Parameter, der sich aus den an einem Standort auftretenden Windgeschwindigkeiten in der entsprechenden Häufigkeit und der Luftdichte berechnet. In Bezug auf Windenergieanlagen ist sie ein Maß dafür, wie viel Leistung der Wind beim Durchströmen des Rotors pro Rotorkreisfläche an einem Standort im Mittel für die Nutzung durch Windenergieanlagen bereitstellt. Bei der mittleren Windleistungsdichte bleibt unberücksichtigt, dass sich die Leistungsabgabe einer Windenergieanlage oberhalb der Windgeschwindigkeit, bei der die Anlage ihre Nennleistung erreicht, dem sog. Nennwind, aus technischen Gründen nicht mehr weiter erhöht. Um diesen Aspekt zu berücksichtigen, wird bei dem Parameter der mittleren gekappten Windleistungsdichte zusätzlich der Kappungswert der Windgeschwindigkeit von 15 m/s festgelegt. Windgeschwindigkeiten oberhalb des Kappungswertes werden in der Berechnung mit dem Kappungswert angesetzt.

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