Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung europaweit bedeutsamer oder im Mitgliedstaat bedrohter Vogelarten und deren Lebensräume wichtig sind. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) gespeichert.
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Dieser Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen in den Jahren 2000 bis 2005 wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Punktuell wurden ab 2005 diese Daten aus terrestrischen Laserscanerfassungen aktualisiert. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Der Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Die Daten werden im Höhensystem NHN (DHHN2016 mit Höhenstatus 170) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) und 5 Meter (DGM5) gespeichert.
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.
Einsatz ausschließlich über Dienste: - WMS LGL-BW ALKIS Basis transparent Metadaten siehe: https://www.geoportal-bw.de/de/startseite
RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen für Bodenschätze, deren Nutzung dem Grundeigentum entzogen ist. Darüber hinaus enthält RISBinBW die Lokationen ungenutzter künstlicher Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. In RISBinBW sind Bergbauinformationen mit einer Auflösung der Landesfläche in Kacheln von 0,25 km² - entsprechend 500 m Seitenlänge - hinterlegt. Die Bergbauinformationen liefern Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/RISBinBW
Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden, die beantragten und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau
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Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.