API src

Found 16 results.

4. BImSchV Windenergieanlage

Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"

Querschnittsstreifen

Die Querschnittsstreifen als bauliche Eigenschaft von Straßen erlauben u.a. eine Berechnung der Straßenfläche. Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der Bauwerke und Ausstattung. Enthalten ist das klassifizierte Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.

Stofflich/physikalische Bodenuntersuchung

Stofflich/physikalische Bodenuntersuchungen werden von den UVB als unteren Bodenschutzbehörden aufgrund Vollzugstätigkeit bzw. von der LUBW und den RP im Rahmen von Sonderprogrammen durchgeführt, jeweils einheitlich nach der BBodSchV vom 12.07.1999.

Digitales Orthophoto 20cm (DOP20)

Digitale Orthophotos - kurz DOP - nennt man entzerrte und georeferenzierte Luftbilder, diese dokumentieren eine Momentaufnahme der Erdoberfläche. Die Daten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg seit November 2002 landesweit verfügbar (Kachelung 1 km x 1 km (1km²)). Das Ursprungsdatenformat TIFF wird für die Datenweitergabe im Land-Kommune-Verbund nach JPEG konvertiert (Datenreduktion). Bis zum Jahr 2008 wurden jährlich ca. 1/4 der Landesfläche neu beflogen, damit war der Stand der DOP bis zu 5 Jahre alt. Auf Grund der großen Nachfrage nach aktuellen Daten hat das LGL BW die Befliegung im Jahr 2009 ausgeweitet, zukünftig wird jährlich 1/3 der Landesfläche neu beflogen. Mit Beginn der Befliegung 2020 stehen TrueDOP Daten zur Verfügung, hierbei werden Verdeckungen und Umklappeffekte weitestgehend reduziert. Die Aktualität der Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand" zu entnehmen. Alt Daten sind bis zum Jahr 2017 unter dem Thema "Blattschnitt DOP (bis 2017)" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand (bis2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neuen Blattschnitte der DOP Kacheln nicht deckungsgleich zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit. Der mitgelieferte Imagekatalog ermöglicht blattschnittfreies Arbeiten mit schnellerem Navigieren in der Kartenansicht und wesentlich performanterem Bildaufbau. Die Datenkomprimierung ist auch für die Druckausgabe optimiert. Seit dem Befliegungsjahr 2005 stellt das LGL BW die Luftbilder in Farbe zur Verfügung, diese wurden erstmals mit der Auslieferung 2006 den Benutzern zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Auslieferung März 2008 zusätzlich physikalisch bereitgestellt. Seit dem 01.06.2010 liegt die komplette Landesfläche von Baden-Württemberg in Farbe vor. Die Bodenauflösung entsprach zunächst 25cm (5000 x 5000 Pixel/km²) und ab dem Jahr 2012 20cm, 5000 x 5000 Pixel/km², relative Auflösung 1016 dpi. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Der Gesamtdatenbestand BW zeigt landesweit die neuesten Daten. Seit 2017 verfügt die LUBW zudem über Daten der DOP10 (10 cm Auflösung). Auf Grund des großen Datenvolumens sind hier nur kleine Projektgebiete im UIS verfügbar, diese Daten werden ausschließlich auf Anforderung hinterlegt. Die Aktualität der Daten ist hierbei unterschiedlich, die Lokalisierung der Gebiete ist über den Blattschnitt DOP (Bestand 10 cm) möglich.

Flächennutzungsplan (FNP) - Geltungsbereich

-

Flächennutzungsplan (FNP) - Interkommunales Gewerbegebiet

-

Straßennetz (Abschnitt, Ast)

Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der in Unterführungen (im Tunnel) verlaufenden Abschnitte. Enthalten ist das klassifizierte überörtliche Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Land(es)- bzw. Staatsstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.

Räumlicher Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Pläne)

Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. §§ 8 bis 10 BauGB bzw. von Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) nach § 12 BauGB. Für den Erlass des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Inhaltlich wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden.

Netzknoten

Netzknoten sind sämtliche plangleiche (höhengleiche) und planfreie (höhenungleiche) Knotenpunkte, die sich aus der verkehrlichen Verknüpfung zweier oder mehrerer Straßen des klassifizierten Straßennetzes untereinander ergeben. In Sonderfällen (Landesgrenze, Straßenende, -beginn) können fiktive Netzknoten erforderlich werden. (siehe ASB) Enthalten sind Netzknoten der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen überörtlichen Straßen, d.h. Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen.

Verfahrensgrenze der Flurneuordnungsverfahren (FNO)

Die Verfahrensgrenzen (Umringe) der FNO-Verfahren wurden von der Flurneuordnungsverwaltung Baden-Württemberg erstellt und stehen im Rahmen des WIBAS (ehemals WAABIS) Baden-Württemberg seit Dezember 2005 zur Verfügung. Es gibt zur Zeit in BW über 500 laufende Verfahren. 252 Verfahren haben den Rechtsstand "Vorläufige Besitzeinweisung" und höher erreicht. Davon liegen von 164 Verfahren digitale Daten vor.

1 2