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Industrielle Abwasseranlage

Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.

Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme

Die Objektart beinhaltet alle im Kompensationsverzeichnis Baden-Württembergs erfassten Flächen der Abteilung naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die ein Bestandteil der Eingriffsregelung sind. Generell wird die Eingriffsregelung in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung unterschieden, die sich wiederum jeweils in Kompensations- und Ökokontomaßnahmen unterteilen. Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 - 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) gilt im Außenbereich, bei baurechtlichen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 17 (6): Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (NatSchG § 18: Kompensationsverzeichnis) und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO § 1: Inhalte des Kompensationsverzeichnisses).

Flächennutzungsplan (FNP) - Bestand (Punkt)

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Straßennetz (Abschnitt, Ast)

Als Straßen gelten befestigte, dem allgemeinen Verkehr dienende Verkehrswege. Die Straße umfasst den Straßenkörper einschließlich der in Unterführungen (im Tunnel) verlaufenden Abschnitte. Enthalten ist das klassifizierte überörtliche Straßennetz mit einer vollständige Erfassung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Land(es)- bzw. Staatsstraßen und Kreisstraßen, ohne Gemeindestraßen.

Bodenkarte (BK 50)

Die Bodenkarte 1 : 50 000 wurde im Rahmen der Bodenbestandsaufnahme vom LGRB erstellt und ist Teil des Projekts "Integrierte geowissenschaftliche Landesaufnahme" (GeoLa). Ziel ist es, eine nach einheitlichen Methoden fachlich abgestimmte blattschnittfreie Datenbasis für die gesamte Landesfläche aufzubauen. Als bodenkundliche Informationsgrundlage ist sie vor allem für den mittleren Planungsmaßstab 1 : 50 000 geeignet. Der Geodatensatz enthält umfangreiche Attribute, die teilweise im zugehörigen Dienst (https://services.lgrb-bw.de/ms/lgrb_geola_bod?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0) als separate Layer visualisiert sind. Der Dienst ist in das Berichtsystem BRSWeb mit den nachfolgenden Layern eingebunden: - Bodenkundliche Einheiten (BK50) - Feldkapazität (BK50) - Nutzbare Feldkapazität (BK50) - Luftkapazität (BK50) - Erodierbarkeit (K-Faktor) (BK50) - Wasserdurchlässigkeit (BK50) - Potenzielle Kationenaustauschkapazität (BK50) - Natürliche Bodenfruchtbarkeit (BK50) - Standort für naturnahe Vegetation (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter Wald (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter Wald (BK50) - Gesamtbewertung unter (BK50)landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Gesamtbewertung unter Wald (BK50) - Archivfunktion - Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte von Baden-Württemberg (eigenständiger Datensatz) - Grabbarkeit bis 1 m Tiefe (BK50)

Bodenschutzwald und Lawinenschutzwald

Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.

Forstliche Standortskundliche Regionale Gliederung

Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.

Forstliche Standortskartierung

Die Forstliche Standortskartierung ist wesentliche Grundlage für die naturnahe Waldbewirtschaftung. Sie erfasst und beschreibt die waldökologisch bedeutsamen Standortsfaktoren und stellt ihre Ergebnisse auf Karten im Maßstab 1:10 000 dar. Das südwestdeutsche standortskundliche Verfahren kombiniert geographische, geologische, petrographische, bodenkundliche, klimatologische, vegetationskundliche, pollenanalytische und historische Fakten und Untersuchungsmethoden.

Schummerungskarte 30 Meter

Schummerungskarte von Baden-Württemberg im georeferenzierten Rasterdatenformat TIFF. Die Karte dient zur Veranschaulichung des Reliefs bzw. der Höhenverhältnisse in Baden-Württemberg. Insgesamt werden 7 Höhenstufen unterschieden: < 0-100 m+NN, 100-200, 200-350, 350-500, 500-750, 750-1000, >1000.

Historische Moorbodenkarte

Die Historische Moorbodenkarte Baden-Württemberg ist kein amtliches Verzeichnis, auch wenn dieser Eindruck aufgrund der alten Bezeichnung „Moorkataster“ entstehen kann. Neben den von Mooren eingenommenen Flächen wurde auch die Schichtenfolge der organischen Horizonte von der Oberfläche bis zum mineralischen Untergrund erbohrt und ausführlich dokumentiert. Die Schichten wurden mit den für Moorboden-Horizonte charakteristischen Parametern wie Lagerungsdichte, Zersetzungsgrad, Mächtigkeit, Vegetationsinhalt sowie Körnung bei mineralischem Material und See-Sedimenten mit organischen Anteilen (Mudden) beschrieben. Die Bohrprofile wurden mit Rechts-/Hochwert erfasst und können, wenn erforderlich, in Kartendarstellungen eingebunden werden. Die Beschreibungen der Bohrprofile sind in einer Datenbank hinterlegt und der Landesverwaltung über das UIS-Berichtssystem zugänglich, allerdings nicht der allgemeinen Öffentlichkeit. Die in der Historischen Moorbodenkarte BW enthaltenen Informationen zu Moorgenese, -historie und Stratigraphie können bei Fachplanungen auf Einzelmoorebene herangezogen werden. Für die letztendliche Planung von Wiedervernässungsmaßnahmen auf Einzelmoorebene sind in der Regel weitere Kartierungen notwendig.

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