Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle, - die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden. - die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden. - in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt. - in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet. - denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Es liegen Geodaten zur Klassifizierung der Bilddaten der LANDSAT 2-Multispektral-Aufnahmen (Raster 79m x 56m) vom 8./9. August 1975 vor. Die Ergebnisse dieser Klassifizierung liegen im Raster von 50m x 50m (5590 Zeilen und 5200 Spalten) vor. Unterschieden werden bei der Landnutzung 10 Klassen: Laubwald; Nadelwald; Mischwald, Siedlung - lockerbebaut; Siedlung - dicht bebaut; Industrie; Grünland; Ackerland; Wein- und Obstbau; Gewässer.
Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Bodenbewertung ist die Klassifizierung einer Fläche nach dem Bewertungsgesetz (Bewertungsfläche). Über die "Bodenschätzung, Bewertung" werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Text zuende
Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.
Die Forstliche Standortskartierung ist wesentliche Grundlage für die naturnahe Waldbewirtschaftung. Sie erfasst und beschreibt die waldökologisch bedeutsamen Standortsfaktoren und stellt ihre Ergebnisse auf Karten im Maßstab 1:10 000 dar. Das südwestdeutsche standortskundliche Verfahren kombiniert geographische, geologische, petrographische, bodenkundliche, klimatologische, vegetationskundliche, pollenanalytische und historische Fakten und Untersuchungsmethoden.