Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in „Normalgebiete", „Nitrat-Problemgebiete" und „Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Die Gewässerstruktur beschreibt das Gewässer, seine Ufer und das Gewässerumfeld. Abwechslungsreiche Strukturen sind als Grundlage für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und somit für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Lebensgemeinschaften wichtig. Sie ist Teil der hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie WRRL. Die Gewässerstrukturkartierung beschreibt anhand der Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld den Gewässerzustand vor Ort. Es wird betrachtet, ob für alle Lebewesen im und am Gewässer geeignete Lebensräume vorhanden sind. Ebenso wird festgehalten, ob sich im und entlang des Gewässers die natürlich vorkommende Pflanzenwelt befindet. Die Ergebnisse der Feinkartierung sind wichtige Grundlagen für verschiedene Aufgaben, z.B. für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne oder die Erfolgskontrolle von Strukturmaßnahmen. Das von der LAWA entwickelte Feinverfahren zur Gewässerstrukturkartierung wurde für Baden-Württemberg angepasst und ist im Handbuch "Gewässerstrukturkartierung in Baden-Württemberg - Feinverfahren" beschrieben. Als Produkt wird je nach Datenfortschritt in unregelmäßigen Abständen eine Karte als pdf veröffentlicht.
Die Schummerungskarte vermittelt durch unterschiedlich starke Schattierungen einen räumlichen Eindruck der Landschaftsform. Bei dieser Geländedarstellung wird ein Lichteinfall von links oben (Nordwesten) angenommen, wodurch Steilhänge auf der Lichtseite am hellsten, auf der Schattenseite am dunkelsten erscheinen.
Als Festpunkt wird in der Geodäsie ein stabiler Vermessungspunkt bezeichnet, der die beiden folgenden Bedingungen erfüllt: 1. Der Punkt ist aus einer vorangehenden Vermessung koordinatenmäßig bekannt (nach Lage und/oder Höhe) 2. Der Punkt ist in der Natur dauerhaft vermarkt (stabilisiert). Im UIS werden im Thema Festpunkt die Höhenfestpunkte (HFP oder NivP) sowie die Schwerefestpunkte (SFP) vorgehalten. Die ca. 58.000 Höhenfestpunkte repräsentieren die Höhe über dem Meeresspiegel auf einheitlichem Niveau. Für einen Höhenfestpunkt können Höhen unterschiedlicher Bezugssysteme verfügbar sein. Die Höhe wird auf Millimeter genau ausgegeben, als Einzelnachweis oder als Punktliste. Neben der Höhe enthält die Ausgabeform Einzelnachweis auch Informationen über die Vermarkungsart des Festpunktes und eine Lagebeschreibung, ggf. auch eine Lageskizze. Die Vermarkung der Höhenfestpunkte erfolgt fast ausschließlich durch Mauerbolzen, die z. B. in die Außenwände von Gebäuden eingelassen sind. Höhenfestpunkte werden wegen des bis heute vorherrschenden Vermessungsverfahrens Präzissionsnivellement als Nivellementpunkte (NivP) bezeichnet. Die Höhe des NivP ist mit höchster Genauigkeit bestimmt. Die ca. 6.000 Schwerefestpunkte repräsentieren das Schwerefeld in Baden-Württemberg. Sie sind zur Berechnung von Gebrauchshöhen und Höhenbezugsflächen erforderlich. Ausgewählte Schwerefestpunkte bilden die Verknüpfung zum einheitlichen bundesweiten Schwerebezugssystem. Schwerefestpunkte werden i.d.R. nicht separat vermarkt. Es werden vielmehr geeignete NivP oder TP ausgewählt, für die mit Hilfe von Gravimetern die Schwerebeschleunigung mit höchster Genauigkeit bestimmt wird. Seit der Einführung von AAA werden die Trigonometrischen Punkte (TP) nicht mehr bei den Festpunkten geführt.
Enthält die Unzerschnittene Räume mit hohem Wald- oder Biotopanteil (> 100 km²) als Flächeninformation.
Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen.
Es werden die Gebiete der Verteilnetzbetreiber des Gasnetzes in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene"t GmbH und beziehen sich auf die Niederdruckebene.
Die Art der Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bewirtschaftung von Flurstücken sowie die Überwachungswerte des Nitratstickstoffgehaltes im Boden im Geltungsbereich der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung vom 20.02.01) hängen ab von der Einteilung der Böden in die Auswaschungsrisikoklasse A bzw. M (auswaschungsgefährdete Böden und Moor- und Anmoorböden) bzw. B (weniger auswaschungsgefährdete Böden). Die Kriterien für die Einteilung sind in § 3 Abs. 6 und 7 der SchALVO beschrieben. Die Auswaschungsrisikoklassen werden für alle Flurstücke ermittelt, die in einem gültigen Wasserschutzgebiet bzw. Teileinzugsgebiet liegen und die Nitratklassen II (Problemgebiet) oder III (Sanierungsgebiet) aufweisen.
Bei der Bodenschätzung wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) festgestellt. Alle nicht natürlich bedingten Einflüsse (z. B. betriebswirtschaftliche Aspekte, Verkehrsanbindung, etc.) bleiben unberücksichtigt. Die Bodenfunktionsbewertung ist im Datensatz enthalten (Methode: LUBW 2010). In BRSWeb sind die folgenden Themen gem. Heft Bodenschutz 23 - LUBW 2010 visualisiert: - Bodenfunktion: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Filter und Puffer für Schadstoffe (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Natürliche Bodenfruchtbarkeit (Klassen: 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = keine Angabe) - Bodenfunktion: Sonderstandort für naturnahe Vegetation (Klassen: 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 8 = keine hohen oder sehr hohen Bewertungen, 9 = keine Angabe) - Flächenanteil des Flurstücks mit Bodenschätzungsinformation (Für den Restteil liegt keine Bodenschätzungsinformation vor oder es gibt keine Bodenschätzung z.B. Wald.) - Gesamtbewertung der Bodenfunktionen - Mittlere Boden- oder Grünlandgrundzahl (in Klassen eingeteilter flächengewichteter Mittelwert ohne jegliche Nutzungsdifferenzierung)