Die Digitale Topographische Karte 1 : 500 000 entspricht der (ÜK500) und beinhaltet die Rasterdaten der Normalausgabe und der Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen der Übersichtskarte "Bundesrepublik Deutschland 1 : 500 000" (ÜK500).Im UIS wurde der Rasterkartenausschnitt auf das Land Baden-Württemberg beschränkt. Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert.
Geländeaufnahmen in Form von Gewässer-, Tal- und Deich-/ Dammprofilen mit Bezug zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen sollen landesweit einheitlich erfasst und in der WAABIS-Datenbank geführt werden, um sie zu visualisieren, für Berechnungen zu nutzen, unter den Dienststellen auszutauschen und langzeitig sicher zu archivieren. Die Erfassung soll durch Dritte (Vermessungsingenieure u. ä.) nach landesweit einheitlichen Vorgaben ausgeführt werden um die Daten über eine Standardschnittstelle in die WAABIS-DB übertragen zu können. Die Profillinien werden als Folge von Profilstützpunkten aufgenommen und verarbeitet, durch die Zuordnung zu einem Profil und die Nummerierung der Stützpunkte innerhalb des Profils wird aus den Stützpunkten die Profillinie als dreidimensionales Polygon erzeugt. Einen Sonderfall stellen hier Einzelpunkte dar, die ohne Zusammenhang zu einem Profil besondere Punkte im Gelände wiedergeben, jedoch nach derselben Systematik aufbereitet werden.
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Unterschieden werden Flusswasserkörper und Seewasserkörper. Flusswasserkörper werden in Baden-Württemberg als bewirtschaftbare Flächen (management units) betrachtet mit dem Ziel, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen. Alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² gehören zum Wasserkörper. Flüsse werden im Regelfall mit ihrem Einzugsgebiet zusammen betrachtet, d.h. zum Wasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer(abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung werden Ströme und große Flüsse vom zugehörigen Einzugsgebiet abgetrennt und als eigene Wasserkörper betrachtet. Alle Seen > 50 ha werden als Seewasserkörper betrachtet. Ein Flusswasserkörper wurde nach fachlichen wasserwirtschaftlichen Kriterien abgegrenzt. Die Größe sollte eine effiziente wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen und ca. 300 km ² betragen. Folgende Kriterien wurden u.A. berücksichtigt: - naturräumliche Gliederung - biozönotische Grundausprägung - Anwendbarkeit des Nähstoffbilanzmodells MONERIS-BW - gewässerstrukturelle Besonderheiten - relevante Längszonierungen u. limnologische Aspekte
Die sechs Bearbeitungsgebiete Baden-Württembergs wurden in 30 Teilbearbeitungsgebiete (TBG) gegliedert, auf deren Grundlage Pläne ("Arbeitskarten") zur Bestandsaufnahme im regionalen Maßstab erstellt werden. Durch Zusammenführung der regionalen Pläne und Aggregation der Daten werden Pläne ("Berichtskarten") zur Bestandsaufnahme erarbeitet.
Als Festpunkt wird in der Geodäsie ein stabiler Vermessungspunkt bezeichnet, der die beiden folgenden Bedingungen erfüllt: 1. Der Punkt ist aus einer vorangehenden Vermessung koordinatenmäßig bekannt (nach Lage und/oder Höhe) 2. Der Punkt ist in der Natur dauerhaft vermarkt (stabilisiert). Im UIS werden im Thema Festpunkt die Höhenfestpunkte (HFP oder NivP) sowie die Schwerefestpunkte (SFP) vorgehalten. Die ca. 58.000 Höhenfestpunkte repräsentieren die Höhe über dem Meeresspiegel auf einheitlichem Niveau. Für einen Höhenfestpunkt können Höhen unterschiedlicher Bezugssysteme verfügbar sein. Die Höhe wird auf Millimeter genau ausgegeben, als Einzelnachweis oder als Punktliste. Neben der Höhe enthält die Ausgabeform Einzelnachweis auch Informationen über die Vermarkungsart des Festpunktes und eine Lagebeschreibung, ggf. auch eine Lageskizze. Die Vermarkung der Höhenfestpunkte erfolgt fast ausschließlich durch Mauerbolzen, die z. B. in die Außenwände von Gebäuden eingelassen sind. Höhenfestpunkte werden wegen des bis heute vorherrschenden Vermessungsverfahrens Präzissionsnivellement als Nivellementpunkte (NivP) bezeichnet. Die Höhe des NivP ist mit höchster Genauigkeit bestimmt. Die ca. 6.000 Schwerefestpunkte repräsentieren das Schwerefeld in Baden-Württemberg. Sie sind zur Berechnung von Gebrauchshöhen und Höhenbezugsflächen erforderlich. Ausgewählte Schwerefestpunkte bilden die Verknüpfung zum einheitlichen bundesweiten Schwerebezugssystem. Schwerefestpunkte werden i.d.R. nicht separat vermarkt. Es werden vielmehr geeignete NivP oder TP ausgewählt, für die mit Hilfe von Gravimetern die Schwerebeschleunigung mit höchster Genauigkeit bestimmt wird. Seit der Einführung von AAA werden die Trigonometrischen Punkte (TP) nicht mehr bei den Festpunkten geführt.
Enthält die Räume mit Strukturschwäche als Flächeninformation.