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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Übersichtskarte 1:500.000 (ÜK 500)

Georeferenzierte Rasterdaten der Karte "Bundesrepublik Deutschland 1 : 500 000" (ÜK 500). Die Karte liegt als Summenlayer und Einzellayer vor. Der Summenlayer wird durch Kombination der Einzellayer 1 bis 7 gebildet und beinhaltet das farbige, vollständige Kartenbild der ÜK 500 ohne schattenplastische Geländedarstellung (Schummerung), also auch ohne Höhenschichten, ohne Geographisches Netz und ohne UTM-Gitter. Layer 1, schwarz: Verkehr, Wohnplatz (Kontur), Schrift Layer 2, rot: Wohnplatz (Füller) Layer 3, blau: Gewässer, Sumpf, Moor, Gewässerbeschriftung Layer 4, reliefbraun: Höhenlinie Layer 5, waldgrün: Wald Layer 6, rot und schwarz: Verwaltungsgrenze, Name der Verwaltungseinheit Layer 7, rot: Straßen (Füller), Staatsgrenze (Band) Layer 8, Graustufen: Schummerung Layer 9, mehrfarbig; Höhenschichten Layer 10, schwarz: Geographisches Netz Layer 11, schwarz: UTM-Gitter

Digitales Geländemodell 1 Meter (DGM1), 2000 - 2005

Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) gespeichert.

Digitales Geländemodell 1 Meter (DGM1)

Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Dieser Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen in den Jahren 2000 bis 2005 wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Punktuell wurden ab 2005 diese Daten aus terrestrischen Laserscanerfassungen aktualisiert. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Der Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Die Daten werden im Höhensystem NHN (DHHN2016 mit Höhenstatus 170) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) und 5 Meter (DGM5) gespeichert.

Wasserkraftanlage

Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.

Wasserschutzgebiet

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Flussdeich, Längsdamm, Schutzeinrichtung

Wasserwirtschaflich bedeutsame Hochwasserdeiche und Längsdämme bzw. entsprechende Schutzeinrichtungen werden als Linienobjekt (Deichachse) erfasst und u.a. mit Informationen zu Typ und Funktion fortgeschrieben.

Trasse für Wasserwirtschaft

Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.

Standort für Wasserwirtschaft

Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.

Luftmessnetz Baden-Württemberg

Das Luftmessnetz Baden-Württemberg dient der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen. Die langjährigen Messreihen lassen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung zu. Die Anzahl der Messstellen und ihre räumliche Anordnung im Land gewährleisten eine flächendeckende Überwachung der Luftqualität. An den Stationen des Luftmessnetzes werden je nach Lage und lokaler Immissionssituation folgende Luftschadstoffe gemessen: - Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxide (NOx) - Partikel PM10 und PM2,5 - Ozon (O3) - Schwefeldioxid (SO2) - Kohlenmonoxid (CO) - Benzol - Arsen (As) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Benzo(a)pyren (B(a)P) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Blei (Pb) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Kadmium (Cd) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Nickel (Ni) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion Das Luftmessnetz Baden-Württemberg besteht derzeit aus 8 Verkehrsmessstationen, 24 Messstationen im städtischen Hintergrund und 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund (Stand: 2013). Zusätzlich zum Pflicht-Luftmessnetz Baden-Württemberg betreibt die LUBW 2 Messstationen im Auftrag Dritter (Stand: 2014). | Prüfung: Unterliegen den Qualitätsanforderungen der 39. BImSchV | Dateninhalt (Bild): Unterliegen den Qualitätsanforderungen der 39. BImSchV

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