Die Digitale Topographische Karte 1 : 250 000, entspricht der Normalausgabe der Übersichtskarte BRD (D250).Im UIS wurde der Rasterkartenausschnitt auf das Land Baden-Württemberg beschränkt. Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert.
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) gespeichert.
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Dieser Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen in den Jahren 2000 bis 2005 wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Punktuell wurden ab 2005 diese Daten aus terrestrischen Laserscanerfassungen aktualisiert. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Der Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Die Daten werden im Höhensystem NHN (DHHN2016 mit Höhenstatus 170) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) und 5 Meter (DGM5) gespeichert.
Wasserwirtschaflich bedeutsame Hochwasserdeiche und Längsdämme bzw. entsprechende Schutzeinrichtungen werden als Linienobjekt (Deichachse) erfasst und u.a. mit Informationen zu Typ und Funktion fortgeschrieben.
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.
Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.
In den Regionalplänen können regionalbedeutsame Standorte für die Abfallwirtschaft als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Standorte für die Abfallwirtschaft nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für die Abfallwirtschaft ausgeschlossen. Geeignete Entsorgungsstandorte sind frühzeitig im Rahmen der Regionalplanung zu sichern. Die Wirtschaftlichkeit der Abfallentsorgung ist durch regionale Kooperation und Optimierung der Einzugsgebiete sicherzustellen.
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