Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Wasserwirtschaflich bedeutsame Hochwasserdeiche und Längsdämme bzw. entsprechende Schutzeinrichtungen werden als Linienobjekt (Deichachse) erfasst und u.a. mit Informationen zu Typ und Funktion fortgeschrieben.
Erfasst und fortgeschrieben werden Entnahmestellen für die Oberflächenwasserentnahmen (Fließgewässer und stehende Gewässer sowie Quellen)(Pflicht). Entnahmestellen für Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach der Oberflächenwasserqualitätsverordnung sind gekennzeichnet.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Kurzbeschreibung : Die amtlichen Hauskoordinaten definieren die Position der Hausnummer und die Lagebezeichnung eines Gebäudes. Datenquelle sind die Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters, die um postalische Angeben (z.B. Postleitzahl) ergänzt werden. Der Standard-Datensatz im "AdV-Format" enthält die Datenelemente entsprechend der Festlegung durch die Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten (GVHK). Auf Wunsch sind in Baden-Württemberg als "AdV-Format mit Erweiterungen" zusätzliche Spalten mit den Datenelementen Gemeindenamen, Gemarkungs- und Flurnummer, Gemarkungsnamen, Objektschlüssel der Gebäudenutzung und Gebäudenutzung erhältlich. Hauskoordinaten sind georeferenzierte Gebäudeadressen mit Schlüsseln für Verwaltungseinheiten, Gemeindeteile und Straßen sowie postalischen Angaben. Die Hauskoordinate ordnet jedem Gebäude mit einer Hausnummer exakt eine Koordinate im Koordinatensystem zu.
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Dieser Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen in den Jahren 2000 bis 2005 wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Punktuell wurden ab 2005 diese Daten aus terrestrischen Laserscanerfassungen aktualisiert. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Der Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Die Daten werden im Höhensystem NHN (DHHN2016 mit Höhenstatus 170) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) und 5 Meter (DGM5) gespeichert.
Der Datensatz enthält das Polygon mit der Landesgrenze von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Landesgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Land" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Landesgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Land" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg.