Die Gitter wurden auf Empfehlung des 1. Europäischen Workshops über Referenznetze der Europäischen Umweltagentur im Jahr 2003 und später über die INSPIRE Richtlinie festgelegt. Die Bezugsgitter 1km, 10km und 100km stehen im "Offenen Datenportal der Europäischen Union" zum Download (https://open-data.europa.eu/de/data/) zur Verfügung. Die Gitter 100m, 500m und 5km sind aufgrund fachlicher Anforderungen der LUBW zusätzlich erstellt worden, die Kachelbezeichnungen entsprechen der Nomenklatur der Europäischen Umweltagentur. Wichtige Hinweise: - Bei Gitter- Überlagerungen bitte beachten, dass nur die übergeordneten Knotenpunkte lageidentisch sind! - Die offiziellen EU-Daten liegen in einem ETRS-Koordinatensystem mit einer Projektion (EPSG 3035) und nicht wie alle anderen UIS Daten im ETRS89 (EPSG 25832) vor. Dadurch sind die Gitter zu UIS ETRS89 Blattschnitten (z.B. DOP)nicht deckungsgleich und nicht rechtwinklig zueinander!Wenn man das Koordinatensystem mit dem EPSG-Code 25832 vergleicht entstehen Verzerrungen - Die Gitter werden primär im Naturschutz für Kartierungen auf Zellengenauigkeit eingesetzt.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Umfasst genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV und Anhang (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).
Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Erholung in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. Den gestiegenen Ansprüchen der Bevölkerung an Freizeit und Erholung ist durch eine bedarfsgerechte Ausweisung und Gestaltung geeigneter Flächen Rechnung zu tragen. Dabei sind die landschaftliche Eigenart und die Tragfähigkeit des Naturhaushalts zu bewahren, das Naturerlebnis zu fördern sowie eine bedarfsgerechte Anbindung und Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel sicherzustellen. Heilbäder, Kurorte und Tourismusorte sind in ihrer Bedeutung für Erholung und Tourismus zu stärken. Ausbau und Weiterentwicklung der Infrastruktur für die spezifischen Bedürfnisse von Erholung und Tourismus sind zu fördern. Freizeiteinrichtungen sind möglichst in bestehende Siedlungen zu integrieren oder in Anlehnung an diese zu errichten. In der Nähe größerer Siedlungen sind für die ortsnahe Freizeitgestaltung und Erholung leicht zugängliche Bereiche freizuhalten und zu gestalten. Einrichtungen für Freizeitaktivitäten und Erholung sollen sich in die Landschaft einfügen, das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und insbesondere in naturnahen Landschaftsräumen naturverträglich sein. Zur Befriedigung der Nachfrage nach Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten und erholsame Vergnügungen in großflächigen Freizeiteinrichtungen sind geeignete Räume und Standorte zu sichern und raum- und umweltverträglich auszugestalten. Dabei sind die Lage im Raum- und Siedlungsgefüge sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der sparsamen Bodennutzung zu berücksichtigen. Freizeiteinrichtungen mit starkem Besucherverkehr sollen an öffentliche Verkehrsmittel und ortsdurchfahrtsfreie Straßen angeschlossen sein. Wohnsiedlungen und Kurorte sind vor störenden Einwirkungen zu schützen.
In den Regionalplänen können regionalbedeutsame Standorte für den Luftverkehr als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Standorte für den Luftverkehr nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für den Luftverkehr ausgeschlossen.
Das Thema beinhaltet die landeseigenen Flurstücke, basierenden auf den ALKIS-Daten und den Daten der Liegenschaftsverwaltung (Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Ca. 90% der Flurstücke im Landeseigentum wurden erfasst.
Im Projekt Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) werden fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1 : 50.000 erstellt. Das Projekt gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme LGRB. Die Bearbeitung orientiert sich an den Bodengroßlandschaften des Landes. In jeder Bodengroßlandschaft werden zunächst die Grundlagenbereiche der Bodenkunde und Geologie (geowissenschaftliche Basisinformation) bearbeitet. Das Thema zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Geologie. Die Attributabfrage liefert zusätzliche Erläuterungen zu den Geologischen Einheiten. Weitere Informationen: https://www.geola-bw.de Geologische Einheiten (Flächen): Gezeigt sind die flächenhaft kartierten Geologischen Kartiereinheiten (Objektart 2100) des Projekts Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa).
Arbeitsstättendaten (nach besonderen Vorgaben)