Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde auf der Grundlage von hochaufgelösten Laserscandaten die Eignung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen ermittelt und das solare Energiepotenzial auf Dachflächen (in kW) für ganz Baden-Württemberg flächendeckend berechnet. Die Potenzialanalyse bezieht sich dabei auf Standortfaktoren wie Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung. Die Berechnung dieser Faktoren erfolgte über ein digitales Oberflächenmodell.
Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Die Objektart Flurstück enthält die Fläche des Flurstücks bzw. Grundstücks in Form eines Polygons sowie Sachattributen mit Angaben zum Flurstück, z. B. Flurstücksnummer (Stamm- bzw. Unternummer) oder das eindeutige Flurstückskennzeichen. Das bundeseinheitliche Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS) gibt Auskunft über die Grundverhältnisse (Flurstücke, Liegenschaftsbuch, Gebäude und Landnutzung) und in eingeschränktem Umfang über die Topographie. Die Zuständigkeit für die Führung von ALKIS teilen sich in Baden-Württemberg zum einen das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit den staatlichen Vermessungsämtern und zum anderen 25 städtische Vermessungsämter mit eigener Vermessungshoheit. Der Datentransfer von den Vermessungsämtern zum LGL wird über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) durchgeführt. Im Umweltinformationssystem (UIS) Baden-Württemberg werden die ALKIS-Daten in der Struktur der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg" (NORA_BW) eingesetzt. NORA_BW enthält den gesamten ALKIS-Datenumfang aber in einer vereinfacht dargestellten Form. Im UIS-Themenbaum im Berichtssystem und den ArcUIS-Tools findet sich neben dem Thema mit der hier beschriebenen Aktualität zusätzlich das jeweils zu Monatsbeginn aktualisierte Thema "Flurstück (ALKIS, monatsaktuell)".
Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.
Umfasst Anlagen, die der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - „IED/IE-Richtlinie“) unterliegen.
In den Regionalplänen können Trassen für Straßenausbaumaßnahmen im regionalbedeutsamen Straßennetz als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen, die einem späteren Straßenbau entgegen stehen könnten oder mit den Straßenbautrassen nicht vereinbar sind, nicht zulässig. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Trassen für den Straßenverkehr ausgeschlossen.
Zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung können in den Regionalplänen im erforderlichen Umfang Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In allen Teilräumen des Landes ist eine ausreichende Versorgung mit Trink- und Nutzwasser sicherzustellen. Nutzungswürdige Vorkommen sind planerisch zu sichern und sparsam zu bewirtschaften, Trinkwassereinzugsgebiete großräumig zu schützen und für die Versorgung geeignete ortsnahe Vorkommen vorrangig zu nutzen. Grundwasser ist als natürliche Ressource flächendeckend vor nachteiliger Beeinflussung zu sichern. Grundwasserempfindliche Gebiete sind durch standortangepasste Nutzungen und weitergehende Auflagen besonders zu schützen. Zur Sicherung des Wasserschatzes ist Grundwasser so zu nutzen, dass seine ökologische Funktion erhalten bleibt und die Neubildung nicht überschritten wird.
Stofflich/physikalische Bodenuntersuchungen werden von den UVB als unteren Bodenschutzbehörden aufgrund Vollzugstätigkeit bzw. von der LUBW und den RP im Rahmen von Sonderprogrammen durchgeführt, jeweils einheitlich nach der BBodSchV vom 12.07.1999.
In den Regionalplänen können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgeschlossen. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind in den Regionalplänen dort ausgewiesen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Erweiterungsflächen von bestehenden Standorten, Neuausweisungen im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen sowie Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg werden vorrangig berücksichtigt. Durch die Festlegung geeigneter Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen soll die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann.