Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den geviertelten Kartenblättern der Topographischen Karte 1:25.000. D.h. jede Fläche dieses Themas entspricht ¼ eines TK25-Blattes. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"
Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Die Objektart Flurstück enthält die Fläche des Flurstücks bzw. Grundstücks in Form eines Polygons sowie Sachattributen mit Angaben zum Flurstück, z. B. Flurstücksnummer (Stamm- bzw. Unternummer) oder das eindeutige Flurstückskennzeichen. Das bundeseinheitliche Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS) gibt Auskunft über die Grundverhältnisse (Flurstücke, Liegenschaftsbuch, Gebäude und Landnutzung) und in eingeschränktem Umfang über die Topographie. Die Zuständigkeit für die Führung von ALKIS teilen sich in Baden-Württemberg zum einen das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit den staatlichen Vermessungsämtern und zum anderen 25 städtische Vermessungsämter mit eigener Vermessungshoheit. Der Datentransfer von den Vermessungsämtern zum LGL wird über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) durchgeführt. Im Umweltinformationssystem (UIS) Baden-Württemberg werden die ALKIS-Daten in der Struktur der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg" (NORA_BW) eingesetzt. NORA_BW enthält den gesamten ALKIS-Datenumfang aber in einer vereinfacht dargestellten Form. Im UIS-Themenbaum im Berichtssystem und den ArcUIS-Tools findet sich neben dem Thema mit der hier beschriebenen Aktualität zusätzlich das jeweils zu Monatsbeginn aktualisierte Thema "Flurstück (ALKIS, monatsaktuell)".
Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.
Zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung können in den Regionalplänen im erforderlichen Umfang Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In allen Teilräumen des Landes ist eine ausreichende Versorgung mit Trink- und Nutzwasser sicherzustellen. Nutzungswürdige Vorkommen sind planerisch zu sichern und sparsam zu bewirtschaften, Trinkwassereinzugsgebiete großräumig zu schützen und für die Versorgung geeignete ortsnahe Vorkommen vorrangig zu nutzen. Grundwasser ist als natürliche Ressource flächendeckend vor nachteiliger Beeinflussung zu sichern. Grundwasserempfindliche Gebiete sind durch standortangepasste Nutzungen und weitergehende Auflagen besonders zu schützen. Zur Sicherung des Wasserschatzes ist Grundwasser so zu nutzen, dass seine ökologische Funktion erhalten bleibt und die Neubildung nicht überschritten wird.
In den Regionalplänen können regionalbedeutsame Standorte für den Schienenverkehr als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Standorte für den Schienenverkehr nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für den Schienenverkehr ausgeschlossen.
Im Auftrag der LUBW wurden mittels Ausbreitungsrechnungen mit einem chemischen Transportmodell und unter Verwendung des landesweiten Emissionskatasters 2016 der LUBW sowie unter Berücksichtigung von gemessenen Immissionsdaten die durchschnittlichen Belastungen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaubpartikel PM10, Ozon (O3) und Ammoniak (NH3), die sogenannte Immissionsbelastung, für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg ermittelt. Das Bezugsjahr für die dargestellte Immissionsbelastung ist 2016. Dieses Jahr wurde ausgewählt, da es sowohl bezüglich der Emissions- und Immissionssituation für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaubpartikel PM10, Ozon und Ammoniak (NH3), als auch für die meteorologische Situation als repräsentativ anzusehen ist. Weitere Informationen im Internet, siehe https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/immissionsbelastung
In den Regionalplänen können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgeschlossen. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind in den Regionalplänen dort ausgewiesen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Erweiterungsflächen von bestehenden Standorten, Neuausweisungen im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen sowie Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg werden vorrangig berücksichtigt. Durch die Festlegung geeigneter Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen soll die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann.
In den Regionalplänen des Verbands Region Stuttgart sowie der Regionalverbände Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Südlicher Oberrhein, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Hochrhein-Bodensee, Neckar-Alb und Bodensee-Oberschwaben werden Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen nur in Form von Vorranggebieten festgelegt. In Vorranggebieten sind Nutzungen, die dem Bau und Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen entgegenstehen, nicht zulässig. Die Träger der Bauleitplanung haben in ihren Flächennutzungsplänen die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windkraftanlagen. Der Regionalverband Donau-Iller und der Verband Region Rhein-Neckar unterliegen besonderen staatsvertraglichen Regelungen.