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Naturpark (NPK)

Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Übersichtskarte 1:500.000 (ÜK 500)

Georeferenzierte Rasterdaten der Karte "Bundesrepublik Deutschland 1 : 500 000" (ÜK 500). Die Karte liegt als Summenlayer und Einzellayer vor. Der Summenlayer wird durch Kombination der Einzellayer 1 bis 7 gebildet und beinhaltet das farbige, vollständige Kartenbild der ÜK 500 ohne schattenplastische Geländedarstellung (Schummerung), also auch ohne Höhenschichten, ohne Geographisches Netz und ohne UTM-Gitter. Layer 1, schwarz: Verkehr, Wohnplatz (Kontur), Schrift Layer 2, rot: Wohnplatz (Füller) Layer 3, blau: Gewässer, Sumpf, Moor, Gewässerbeschriftung Layer 4, reliefbraun: Höhenlinie Layer 5, waldgrün: Wald Layer 6, rot und schwarz: Verwaltungsgrenze, Name der Verwaltungseinheit Layer 7, rot: Straßen (Füller), Staatsgrenze (Band) Layer 8, Graustufen: Schummerung Layer 9, mehrfarbig; Höhenschichten Layer 10, schwarz: Geographisches Netz Layer 11, schwarz: UTM-Gitter

Topographische Karte 1:100.000 (TK 100)

Georeferenzierte Rasterkarte TK 100 (30 Blätter, 5-8 Layer). Die Kacheln liegen als Summenlayer und Einzellayer vor (Schrift, Grundriß, Vegetation, Gewässerkontur, Bebauung, Gewässerfläche, Höhenlinien und Waldfläche).

Topographische Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200)

Georeferenzierte Rasterkarte TÜK200 (12 Blätter, 9 Layer). Die Kacheln liegen als Summenlayer und Einzellyer vor (Schrift, Grundriß, rote Straßenfüllung, gelbe Straßenfüllung, Höhenlinien, Gewässerflächen, Gewässerkonturen, Vegetation, Waldflächen).

Naturdenkmal Einzelgebilde (END)

Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Gewässereinzugsgebiet (AWGN)

Die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes wird als Basiseinzugsgebiet bezeichnet. Diese Gebiete sind für ganz Baden-Württemberg flächendeckend abgegrenzt worden. Es werden 4 Gebietstypen unterschieden: Einzugs-, Quell-, Zwischen- und Mündungsgebiete. Die hydrologisch übergeordneten Gebiete werden aus den Basisgebieten aggregiert. Die Verschlüsselung und die Aggregierungslogik ergibt sich aus der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" (LAWA, 2005). Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn"

Naturraum

Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.

Heilquellenschutzgebietszone

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Kreis

Der Datensatz enthält die Polygone der 44 Stadt- und Landkreise von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Kreisgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Kreis" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Kreisgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Kreis" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.

Region

Der Datensatz enthält die Polygone der 12 Regionen von Baden-Württemberg bis zur Landesgrenze. Die Geometriedaten der Regionsgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Region" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Regionsgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Region" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.

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