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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Mittlere jährliche Sickerwasserrate und Grundwasserneubildung 1991-2020 [mm/a]

Mittlere jährliche Sickerwasserbildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Mittlere jährliche Grundwasserneubildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserreserven muss der gesamte Wasserhaushalt berücksichtigt werden. Dabei spielt die Sicker- und Grundwasserbildung eine zentrale Rolle. Bei den Daten handelt es sich um das 30-jährige Mittel (1991 bis 2020). Die hier zur Verfügung gestellten Daten der Sicker- und Grundwasserbildung stammen aus der landesweiten Langzeit-Berechnung mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell GWN-BW. GWN-BW ist ein modular aufgebautes, deterministisches und flächendifferenziertes Modell zur Berechnung der tatsächlichen Verdunstung, zur Simulation des Bodenwasserhaushaltes und der unterhalb der durchwurzelten Bodenzone gebildeten Sickerwassermenge. Die Berechnungen erfolgen auf insgesamt 102.677 Grundflächen, deren Geometrie auf der Verschneidung von Bodenkarte 1:50.000 und CORINE 2006 Landnutzung beruht.

Veränderung der Vegetationshöhe (NLP)

Die Veränderung der Vegetationshöhe zwischen 2014 und 2020 ergibt sich durch die Subtraktion von Oberflächenmodellen. Die Oberflächenmodelle sind ein Ergebnis der Verrechnung der Überlappungsbereiche von Stereo-Luftbildern. Der regelmäßige Vergleich der Veränderung der Vegetationshöhe ist eine extrem wertvolle Information für die Beurteilung der Walddynamik, insbesondere der natürlichen, von menschlicher Aktivität unbeeinflussten Waldentwicklung.

Ursprungsgebiet gebietseigenen Saatguts

Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.

Ökologische Grundeinheit nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung

Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

Übersichtskarte 1:500.000 (ÜK 500)

Georeferenzierte Rasterdaten der Karte "Bundesrepublik Deutschland 1 : 500 000" (ÜK 500). Die Karte liegt als Summenlayer und Einzellayer vor. Der Summenlayer wird durch Kombination der Einzellayer 1 bis 7 gebildet und beinhaltet das farbige, vollständige Kartenbild der ÜK 500 ohne schattenplastische Geländedarstellung (Schummerung), also auch ohne Höhenschichten, ohne Geographisches Netz und ohne UTM-Gitter. Layer 1, schwarz: Verkehr, Wohnplatz (Kontur), Schrift Layer 2, rot: Wohnplatz (Füller) Layer 3, blau: Gewässer, Sumpf, Moor, Gewässerbeschriftung Layer 4, reliefbraun: Höhenlinie Layer 5, waldgrün: Wald Layer 6, rot und schwarz: Verwaltungsgrenze, Name der Verwaltungseinheit Layer 7, rot: Straßen (Füller), Staatsgrenze (Band) Layer 8, Graustufen: Schummerung Layer 9, mehrfarbig; Höhenschichten Layer 10, schwarz: Geographisches Netz Layer 11, schwarz: UTM-Gitter Die ÜK500 wurde 2018 durch die DTK500 abgelöst und nicht weiter fortgeschrieben.

Digitale Topographische Karte 1:250.000 (DTK250)

Die Digitale Topographische Karte 1 : 250 000, entspricht der Normalausgabe der Übersichtskarte BRD (D250).Im UIS wurde der Rasterkartenausschnitt auf das Land Baden-Württemberg beschränkt. Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert.

Topographische Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200)

Georeferenzierte Rasterkarte TÜK200 (12 Blätter, 9 Layer). Die Kacheln liegen als Summenlayer und Einzellyer vor (Schrift, Grundriß, rote Straßenfüllung, gelbe Straßenfüllung, Höhenlinien, Gewässerflächen, Gewässerkonturen, Vegetation, Waldflächen). Die TÜK200 wurde 2018 durch die DTK250 abgelöst und nicht weiter fortgeschrieben.

Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

Produktionsraum gebietseigenen Saatguts

Mehrere Ursprungs- bzw. Vorkommensgebiete (Herkunftsregionen) gebietseigenen Saatguts laut § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit ähnlichen Umweltbedingungen wurden zu Produktionsräumen zusammengefasst. Innerhalb der Produktionsräume darf gebietseigenes Saatgut der jeweils zugeordneten Ursprungsgebiete vermehrt werden.

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