Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit 5km Seitenlänge. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Einsatz ausschließlich über Dienste (WMS/WMTS): - WMS LGL-BW Basiskarte - WMTS LGL-BW Basiskarte Metadaten siehe: https://www.geoportal-bw.de/de/startseite
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten (geringer durchlässige, bindige, überwiegend quartäre und holozäne Lockersedimente). Darüber hinaus wurden auch die Porengrundwasserleiter in den Tälern größerer Flüsse abgedeckt. Die Abdeckung erfolgte in der Regel bis auf die oberste hydrogeologische Festgesteinseinheit. Im Alpenvorland wurden im wesentlichen die holozänen bindigen Deckschichten entfernt, die Glazialsedimente blieben unberücksichtigt. Im Oberrheingraben wurden die Deckschichten bis auf den mächtigen quartären Porengrundwasserleiter entfernt. Der Geodatensatz beinhaltet darüber hinaus weitere abgeleitete Eigenschaften der hydrogeologischen Einheiten ohne die Überlagerung durch Deckschichten: - technische Ergiebigkeit (Attribut: ergieb, Unterscheidung zwischen Fest- und Lockergesteinen und langfristiger sowie technischer Ergiebigkeit, Weitere Angaben unter https://services.lgrb-bw.de/resources/link/hyd/geola_hyd_erg.pdf) - Klassen der mittleren horizontalen Gebirgsdurchlässigkeit der an der Erdoberfläche verbreiteten hydrogeologischen Einheiten ohne Deckschichten (Attribut: durchl, Weitere Angaben unter https://services.lgrb-bw.de/resources/link/hyd/geola_hyd_durch.pdf)
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Deckschichten. Eine Deckschicht ist eine oberflächennahe hydrogeologische Einheit oberhalb des ersten zusammenhängenden Grundwasserkörpers, die mit Ausnahme schwebenden Grundwassers in ihrer Gesamtheit kein nennenswertes Grundwasser enthält. Sie liegt vollständig im Bereich der ungesättigten Zone. Im Alpenvorland wurden die Glazialsedimente nicht als Deckschichten eingestuft. Die Klassifizierung der Deckschichten beruht auf ihrer Durchlässigkeit.
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten (einschließlich bindiger Deckschichten) an der Erdoberfläche. Eine hydrogeologische Einheit ist ein Gesteinskörper, der aufgrund seiner Petrographie, Textur oder Struktur im Rahmen einer festgelegten Bandbreite einheitliche hydrogeologische Eigenschaften aufweist. Eine Deckschicht ist eine oberflächennahe hydrogeologische Einheit oberhalb des ersten zusammenhängenden Grundwasserkörpers, die mit Ausnahme schwebenden Grundwassers in ihrer Gesamtheit kein nennenswertes Grundwasser enthält. Sie liegt vollständig im Bereich der ungesättigten Zone. Die Bandbreite, innerhalb der ein Gesteinskörper als homogen betrachtet wird, ist in starkem Maße vom Bearbeitungs- und Darstellungsmaßstab abhängig (Ad-Hoc-AG Hydrogeologie). Die hydrogeologische Grundkarte wird aus dem digitalen geologischen Basisdatensatz abgeleitet. Für die Festlegung der hydrogeologischen Einheiten werden die geologischen Kartiereinheiten nach hydrogeologischen Gesichtspunkten (Lithofazies, hydrogeologische und geochemische Eigenschaften) gegliedert. Der Geodatensatz beinhaltet darüber hinaus weitere abgeleitete Eigenschaften (als Attribute) der hydrogeologischen Einheiten: - Gesteinsart/Lithologie - Grundwasserleitertyp (Grundwasserleiter und Grundwassergeringleiter) - Hohlraumart und Grad der Verfestigung - hydrogeochemischer Gesteinstyp
Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung mächtigerer, überwiegend sandig kiesiger quartärer Lockergesteine (Porengrundwasserleiter, PGWL) . In diesen Ablagerungen ist grundsätzlich mit Grundwasservorkommen zu rechnen. Die ausgewiesenen Porengrundwasserleiter lassen in Verbindung mit der hydrogeologischen Karte ohne Deckschichten einen Kontakt eines Festgesteinsgrundwasserleiters mit einem Porengrundwasserleiter erkennen und können damit Hinweise auf eine mögliche Wechselbeziehung zwischen den Grundwasserkörpern in diesen Einheiten geben (außer im Oberrheingraben und im Alpenvorland).
Mischung aus Daten des Basis-DLM und ALKIS. Hierbei wurde die Tatsächliche Nutzung des Basis-DLM mit den Flurstücken verschnitten. Das Ergebnis ist ein Layer, der die aktuellen Nutzungen aus dem Basis-DLM enthält, aber vom ALKIS-Straßennetz bis zu dessen Flurstücksgrenzen verdrängt wird. Auch hier ist eine Ungenauigkeit enthalten, bspw. bei begrünten Fahrbahnrändern, Dämmen, etc. Außerdem wurde versucht, eine Art Snapping der Basis-DLM-Flächen auf die Flurstücke durchzuführen. Das Ergebnis ist naturgemäß nicht frei von Mängeln, liefert aber ein besseres und realistischeres Bild der Landnutzung als die bekannten Daten zur Nutzung aus ALKIS und dem DLM. Andere Bezeichnung: f_at_ver_tatsaechliche_nutzung
Standortgüte nach EEG 2017 Vestas V-126 3,3 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.
Landesweiter Geodatensatz mit Suchräumen für potenzielle Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial. Dieser Datensatz wurde insbesondere für die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen, Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros erstellt. Damit soll die Suche nach Ackerflächen unterstützt werden, deren Böden durch einen fachgerechten Auftrag von humosem Bodenmaterial in einer Mächtigkeit von rund 20 cm in ihrer Leistungsfähigkeit verbessert werden können. Durch einen entsprechenden Bodenauftrag kann auch eine Kompensation von naturschutz- oder baurechtlich auszugleichenden Eingriffen in das Schutzgut Boden erreicht werden. Bei der Erstellung der Daten wurden bereits die wichtigsten fachlichen und rechtlichen Ausschlusskriterien berücksichtigt. Daher ist davon auszugehen, dass innerhalb der ausgewiesenen Suchräume mit hoher Wahrscheinlichkeit ein sinnvoller Bodenauftrag möglich ist. Für die genaue Standortauswahl ist jedoch immer eine nähere Prüfung, insbesondere von kleinräumigen boden- und naturschutzfachlichen Gegebenheiten unumgänglich.