Digitale Topographische Karten 1:100.000 (DTK100): Die Inhalte sind abhängig vom Kartenwerk und kommen aus den Vektordaten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) und dem Digitalen Geländemodell (DGM) (Höhenlinien) des Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), sowie den Gebäuderumrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert. https://www.lgl-bw.de/Produkte/Geodaten/Rasterdaten-topographische-Kartenwerke/ Hinweis: Der DTK Cache umfasst auch Daten außerhalb von Baden-Württemberg, diese werden im WMTS-Dienst in Graustufen dargestellt. Weitere Informationen zu den Daten finden Sie unter: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/digitale-geodaten/digitale-topographische-karten.html?
Muster-und Vergleichsstück ist eine besondere bodengeschätzte Fläche nach dem BodSchätzG, die im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist. Die Objekte der Objektart "Bodenschätzung" bilden einen ebenen, ungerichteten Graphen mit den klassifizierten Flächen der Bodenschätzung mit Ausnahme der Musterstücke und der Vergleichsstücke als Maschen, den Begrenzungslinien der o.g. Flächen als Kanten und den Schnittpunkten der Begrenzungslinien als Knoten. Über die "Bodenschätzung, Bewertung" werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
Mittlere jährliche Sickerwasserbildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Mittlere jährliche Grundwasserneubildung [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020. Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserreserven muss der gesamte Wasserhaushalt berücksichtigt werden. Dabei spielt die Sicker- und Grundwasserbildung eine zentrale Rolle. Bei den Daten handelt es sich um das 30-jährige Mittel (1991 bis 2020). Die hier zur Verfügung gestellten Daten der Sicker- und Grundwasserbildung stammen aus der landesweiten Langzeit-Berechnung mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell GWN-BW. GWN-BW ist ein modular aufgebautes, deterministisches und flächendifferenziertes Modell zur Berechnung der tatsächlichen Verdunstung, zur Simulation des Bodenwasserhaushaltes und der unterhalb der durchwurzelten Bodenzone gebildeten Sickerwassermenge. Die Berechnungen erfolgen auf insgesamt 102.677 Grundflächen, deren Geometrie auf der Verschneidung von Bodenkarte 1:50.000 und CORINE 2006 Landnutzung beruht.
Kachelscharfe Metadaten zum digitalen Geländemodell mit Information über das Befliegungsdatum und die Erfassungsmethode. Die Daten liegen in einem regelmäßigen 1 km x 1 km Gitter vor und beziehen sich auf die aktuellen Daten.
Jahresertrag WEA Vestas V-150 4,2 MW Der mittlere Jahresertrag wurde durch die Anwendung der luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie auf das Windangebot des Rasterpunktes ermittelt. Es handelt sich hierbei um Bruttoerträge, die keine der üblicherweise auftretenden Verluste beinhalten. Zu den Verlusten zählen Abschattungseffekte, Verfügbarkeits- und Netzverluste sowie verschiedene Betriebseinschränkungen. Diese Verluste liegen projektabhängig in einem Bereich zwischen ca. 10 % und 15 %.
Im Projekt Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) werden fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1 : 50.000 erstellt. Das Projekt gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme LGRB. Die Bearbeitung orientiert sich an den Bodengroßlandschaften des Landes. In jeder Bodengroßlandschaft werden zunächst die Grundlagenbereiche der Bodenkunde und Geologie (geowissenschaftliche Basisinformation) bearbeitet. Das Thema zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Geologie. Die Attributabfrage liefert zusätzliche Erläuterungen zu den Geologischen Einheiten. Weitere Informationen: https://www.geola-bw.de Geologische Einheiten (Linien): Gezeigt sind die linienhaft kartierten Geologischen Kartiereinheiten (Objektart 2100) des Projekts Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa).
Lärmkarten für den Großflughafen Stuttgart. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUF, ab 2019: BUF. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr. Datenbasis: Verkehrsdaten des Flughafenbetreibers.
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit jeweils 1000m Seitenlänge. Dieses Gitter zeigt die Lage der digitalen Orthophotos DOPs. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer des DOP) und das jeweilige Befliegungsjahr enthalten.
Enthält punkthafte Informationen aller im Zuge der aufgenommenen Straßen liegenden und sie kreuzenden Bauwerke. Teilbauwerke in eingener Baulast, die räumlich oder konstruktiv zusammengehören (z.B. Brücke mit Schutzdach, Brücke mit Böschungsstützwänden am Widerlager, Tunnel mit Stützwand an den Portalen oder Überbauten mit einem gemeinsamen Widerlager) können zu einem Bauwerk mit einer Bauwerksnummer zusammengefasst sein.
Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.