Der Datensatz enthält die Bauwerke in und an Gewässern der Freien und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell.
Im August 2022 fand ein massives Fischsterben in der Oder statt. Die ersten verendeten Fische auf deutscher Seite der Oder wurden am 09.08.2022 im Bereich Frankfurt (Oder) gemeldet. Neben Fischen verendeten auch andere aquatische Organismen wie Schnecken und Muscheln. Das tatsächliche Ausmaß der Umweltschäden und die langfristigen Auswirkungen auf das Ökosystem können derzeit noch nicht quantifiziert werden. Die Anwendung zeigt bildhaft anhand von Diagrammen die Verläufe der Messwerte der verschiedenen gemessenen Parameter an ausgewählten Messstellen.
postprocessed (downscaled an bias corrected) daily means of 2-meter-air-temperature, global radiation and daily amount of precipitation; based on regional climate projections; focussed on the period 1951-2100; gridded with 5 km horizontal spatial resolution; refers to Germany and hydrological catchment areas of Danube, Rhine, Elbe and Odra; was founded by KLIWAS (Impacts of climate change on Waterways and Navigation); provided by Department Climate and Environment Consultancy of Deutscher Wetterdienst
Bearbeitung von Notifizierungen grenzüberschreitender Abfallverbringung sowie Überwachung und Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz. Es sind Daten zu den einzelnen Notifizierungen vorhanden (Abfallarten, Mengen, Versandstaaten, etc.).
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau des Rings von Kostrzyn an der Oder als Strecke der Landesstraße Nr. 31
Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das Einzugsgebiet ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den Klimawandel mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche Resilienz des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt ( UBA ). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum Monitoring , Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des BMUV geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge- Monitoring sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt ( UBA ) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, Monitoring , Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der Resilienz von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das Wasserdargebot angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes Monitoring über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und Klimawandel . Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit , Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2021 wurde das Vorhaben „Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) Abschnitt 2 und 1 (Oder-km 584,14) bis Ziegelstraße (Oder-km 584,70) " zugelassen. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nunmehr hat der Vorhabenträger, das Landesamtes für Umwelt, Referat W21 (Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau) die Genehmigung der dritten Änderung der festgestellten Planung beantragt. Der derzeitige Änderungsantrag sieht vor, dass Baugrubenwasser nach Herstellung der temporären Unterwasserbetonsohle aus der Baugrube zwischen temporärer Spundwand und der neuen Bohrpfahlwand in die Oder eingeleitet werden soll.
Die Deutsche Baryt-Industrie Dr. Rudolf Alberti GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 21-39, 37434 Bad Lauterberg im Harz, hat einen Antrag auf gehobene Erlaubnis gem. §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1, 11 Abs. 2 WHG , § 9 Abs. 3 Nr. 1 NWG für den Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage „Zoll“ an der Oder gestellt. Die Wasserkraftanlage „Zoll“ teilt sich mit der Wasserkraftanlage „Oderfeld“ die Wehranlage „Förstersteg“ und den Werkgraben. Der Unterwasserkanal der Wasserkraftanlage „Oderfeld“ fließt der Wasserkraftanlage „Zoll“ zu. Die Wehr- und Wasserkraftanlagen liegen an dem Ortsteil Barbis, westlich der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die beantragte gehobene Erlaubnis sieht die Entnahme der Ausbauwassermenge Qmax = 3.000 l/s aus dem Untergraben des Kraftwerks „Oderfeld“ und den Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks „Zoll“ an der Oder mit der Ausbauwassermenge von 2,7 m3/s, einer Leistung von ca. 160 kW und der Abgabe einer Mindestwassermenge an der Wehranlage Förstersteg von gestaffelt 400 l/s bis 560 l/s für einen Zeitraum von 30 Jahren bis zum 31.12.2054 vor. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die gehobene Erlaubnis erteilt. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Göttingen ist die für das Verfahren und für die Zulassungsentscheidung zuständige Behörde. Vor der Entscheidung über die Erteilung der gehobenen Erlaubnis ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
"Amtlich bestätigte Inland-ENC" der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Havel-Oder-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße km 0 (Spreemündung) ... km 134,0 (Anschluß Westoder) Verantwortlich für den Inhalt: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Dienstort Magdeburg kompatibel mit Abdeckung von km … Inland ECDIS- Name 1W7HO000.000 1W7HO010.000 1W7HO012.000 1W7HO017.000 1W7HO020.000 1W7HO022.000 1W7HO030.000 1W7HO032.000 1W7HO040.000 1W7HO042.000 1W7HO050.000 1W7HO060.000 1W7HO070.000 1W7HO078.000 1W7HO080.000 1W7HO085.000 1W7HO094.000 1W7HO097.000 1W7HO100.000 1W7HO106.000 1W7HO107.000 1W7HO112.000 1W7HO117.000 1W7HO118.000 1W7HO126.000 1W7HO127.000 1W7HO133.000 bis km 000,00 ... 009,9 10,0 … 19,9 010,0 ... 014,32 014,32 ... 020,33 20,0 … 29,9 020,33 ... 029,37 30,0 … 39,9 029,37 ... 038,98 40,0 … 49,9 038,98 ... 047,10 50,0 … 59,9 60,0 … 69,9 70,0 … 79,9 074,35 ... 083,06 80,0 … 96,9 083,06 ... 090,51 090,51 ... 096,63 97,0 … 106,9 096,63 ... 103,16 103,16 ... 109,95 107,0 … 116,9 109,95 ... 116,22 117,0 … 126,9 116,22 ... 123,23 123,23 ... 130,51 127,0 … 134,0 130,51 ... 134,96 Standard Edition 2.4 2.4 2.3 2.3 2.4 2.3 2.4 2.3 2.4 2.3 2.4 2.4 2.4 2.3 2.4 2.3 2.3 2.4 2.3 2.3 2.4 2.3 2.4 2.3 2.3 2.4 2.3 Edition- Erscheinungs- Erscheinungs- datum Nr. Update-Nr. datum 14 10.04.2024 2 25.03.2024 5 19.09.2017 5 11.02.2019 3 25.03.2024 4 24.06.2016 2 25.03.2024 4 24.06.2016 3 29.07.2024 4 24.06.2016 5 25.03.2024 5 25.03.2024 6 29.07.2024 2 22.03.2016 2 25.03.2024 5 28.01.2019 2 22.03.2016 3 25.03.2024 4 20.11.2018 4 20.11.2018 3 25.03.2024 5 28.01.2019 2 25.03.2024 4 21.11.2018 6 01.02.2019 2 25.03.2024 7 05.03.2019 Stand: 29.07.2024 Änderungen zum Stand vom 25.03.2024 1W7HO040.000 und 1W7HO070.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 28.06.2023 1W7HO000.000 ... 1W7HO127.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 08.12.2020 IENC 1W7HO000.000 - inhaltliche Überarbeitung, Randanpassungen Änderungen zum Stand vom 31.03.2020 IENC 1W7HO012.000; 1W7HO017.000; 1W7HO022.000; 1W7HO032.000; 1W7HO042.000; 1W7HO078.000; 1W7HO085.000; 1W7HO100.000; 1W7HO106.000; 1W7HO112.000; 1W7HO118.000; 1W7HO126.000 und 1W7HO133.000 - gelöscht! ACHTUNG: die gelöschten IENC müssen aus dem Inland ECDIS-Gerät entfernt werden! IENC 1W7HO010.000; 1W7HO020.000; 1W7HO030.000; 1W7HO040.000; 1W7HO080.000; 1W7HO097.000; 1W7HO107.000; 1W7HO117.000 und 1W7HO127.000 - Neuerstellung, Blattschnitt und Cellgrenzen geändert - kompatibel zum Inland ECDIS-Standard 2.4 IENC 1W7HO000.000; 1W7HO050.000; 1W7HO060.000 und 1W7HO070.000 - inhaltliche Überarbeitung; insbesondere Änderung der Cellgrenzen - kompatibel zum Inland ECDIS-Standard 2.4 Änderungen zum Stand vom 05.03.2019 IENC 1W7HO000.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 01.02.2019 IENC 1W7HO000.000; 1W7HO017.000; 1W7HO050.000 ... 1W7UH070.000; 1W7HO085.000; - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 19.09.2017 1W7HO085.000 ... 1W7UH133.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 02.06.2017 1W7HO000.000, 1W7UH012.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 20.12.2016 1W7HO000.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 09.09.2016 1W7HO000, 1W7HO085 … 1W7HO133.000 - 1W7HO094.000 entfällt, Cellinhalte sind in der Inland ENC 1W7EL660.000 enthalten (neuer Cellzuschnitt) - inhaltliche Überarbeitung - neuer Cellzuschnitt - Randanpassungen zu den Inland ENC der Oder Änderungen zum Stand vom 24.06.2016 1W7HO000.000 - inhaltliche Überarbeitung Änderungen zum Stand vom 22.03.2016 IENC 1W7HO000 … 1W7HO042.000, 1W7HO126.000 und 1W7HO133.000 - Änderung der usage von "5" auf "7" - inhaltliche Überarbeitung - neuer Zuschnitt der beiden IENC 1W7HO000.000 und 1W7HO012.000 - Kompatibel zum Inland ECDIS Standard 2.3 Änderungen zum Stand vom 04.04.2011 IENC 1W7HO050.000 … 1W7HO118.000 - Änderung der usage von "5" auf "7" - inhaltliche Überarbeitung - Kompatibel zum Inland ECDIS Standard 2.3
Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 86 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 2.275 Millionen Kubikmeter weniger als 2016. Abwasser aus der Wirtschaft Die Menge des Abwassers, ungenutzten Wassers sowie der Wasserverluste aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Gegenüber 2016 sank diese Menge um rund 5 % (2016: 19,6 Mrd. m³). 2019 wurden davon 11,8 Mrd. m³ unbehandeltes Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe und Energieversorgung hatten daran einen Anteil von 97 % (siehe Tab. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013, 2016 und 2019“). Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse Betriebe der Energieversorgung haben in Deutschland 2019 mit 8,5 Mrd. m³ fast vier Mrd. m³ Kühlwasser weniger eingesetzt als 2016 (12,3 Mrd. m³). Das entspricht einem Rückgang von etwa 30 %. Bedingt durch diesen Rückgang gelangte 2019 auch weniger unbehandeltes Abwasser aus diesen Betrieben in die Oberflächengewässer oder in den Untergrund - nämlich 8,4 Mrd. m³ gegenüber 2016 noch 12,0 Mrd. m³. Auch die anderen Wirtschaftsbereiche setzen Wasser zur Kühlung ein. Insgesamt wurden so im Jahr 2019 in Deutschland 13,0 Mrd. m³ für Kühlungszwecke verwendet, darunter 1,5 Mrd. m³ in Mehrfach- und Kreislaufnutzung. 2013 waren es noch 16,6 Mrd. m³ bzw. 1,2 Mrd. m³. Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2019 weisen für einige Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“), so sanken die Einleitungen von Abwasser aus Kühlsystemen in die Weser von 2016 auf 2019 um etwa 32 % und in die Elbe um 23 %. Hingegen stieg die Einleitung von Abwasser aus Kühlsystemen in die Oder um mehr als 120 % und in die Donau um 11 %. Auffällig sind die Steigerungen bei den Einleitungen in die Eider und die Warnow/Peene mit 496 % bzw. 530 % prozentualen Steigerungen, aber im Vergleich zu den anderen Flusssystemen weiterhin geringen Mengen in Höhe von 0,04 Mrd. m³ bzw. 0,27 Mrd. m³ (aufgrund der geringen Mengen nicht in der Abbildung dargestellt). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2019 mit etwa 7,0 Mrd m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 11 % im Vergleich zum Jahr 2016 nach einer Steigerung um 2 % von 2013 zu 2016. Ein deutlicher Rückgang der Abwassereinleitung ist auch für Flüsse wie Mosel und Saar erkennbar. Nachdem in beiden Flüssen die Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen von 70 Mio. m³ (2010) auf 87,4 Mio. m³ (2013) anstiegen und im Zeitraum 2013 bis 2016 die Einleitungen um etwa 0,3 Mio. m³ sanken, ist nun ein weiterer Rückgang der Abwassereinleitung aus Kühlsystemen von den 87,1 Mio. m³ in 2016 zu 2019 um etwa 90 % auf 8 Mio. m³ in Mosel und Saar zu beobachten. Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der Abwasserverordnung für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare Komplexbildner zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung). Die Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet. Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer. Abwasservermeidung Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele: abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung, abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung, abwasserfreie Rauchgasreinigung, abwasserfreie Fahrzeugreinigung, abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik), abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung, abwasserfreier Siebabdruck, wasserfreie Stoffsynthesen, abwasserfreie Pulverlackierung. Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden. Statistik der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung“ Die Erhebungen zur "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zur Erhebung der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefasst. In dem vorliegenden Artikel werden die Daten ab 2010 nach dem neuen Erhebungsverfahren dargestellt. Eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten ist nicht möglich. Weitere Hinweise zur statistischen Erhebung finden Sie unter: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19, Reihe 2.2 , 2010 – Stand 30.09.2013, 2013 – Stand 11.08.2016, 2016 – Stand 14.08.2018 und 2019 – Stand 14.03.2023.
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