Das Projekt "Umweltschutz durch Strafrecht? National und transnational" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt. '- Rolle und Funktion des Strafrechts beim Schutz der Umwelt; Ermittlung der praktischen und dogmatischen Schwierigkeiten durch einerseits kriminologische Forschung und andererseits rechtsvergleichende Untersuchungen zu 25 Laendern; - Grenzen und Moeglichkeiten des Individualstrafrechts, Neuetablierung eines Kollektivstrafrechts; - Effektivierung der Erfassung grenzueberschreitender UmweltKriminalitaet; - Entwicklung von Parametern fuer eine internationale 'Sprache' des Strafrechts in den Risikogesellschaften.