Staatliche Regelungen dienen dem öffentlichen Wohl und bezwecken u.a. Verbesserungen im sozialen Bereich, für die Wirtschaft oder für die Umwelt. In Deutschland sind alle Ministerien verpflichtet, die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens in einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) darzustellen. Die Gesetzesfolgenabschätzung bezweckt die systematische Aufarbeitung der Auswirkungen von staatlichen Interventionen. Als Gesetzesfolge verpflichtend zu quantifizieren ist dabei der Erfüllungsaufwand.Quelle: http://www.umweltbundesamt.de