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Biotopkartierung (Dezember 2024)

Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.

Landschaftsplan - besonders geschützte Teile von Natur- und Landschaft

Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG

Altstandorte und Altablagerungen

Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).

Landschaftsplan - gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile (nachrichtliche Übernahmen)

Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG NRW (zu § 29 des BNatSchG)

Landschaftsplan - Entwicklungsziele

Räumliche Festlegung der behördenverbindlichen Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 10 LNatSchG NRW

Landschaftsplan - forstliche Festsetzungen

Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 12 LNatSchG NRW

Landschaftsplan - Brachflächen

Zweckbestimmung für Brachflächen gem. § 11 LNatSchG NRW

Maximale Ausdehnung flächenhafter Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte

Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.

Maximale Ausdehnung altlastverdächtiger linienhafter Verfüllungen, Gleisanlagen und Stellungsgräben

Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 2: Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser

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