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Biotopkartierung (Dezember 2024)

Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.

Biotopkartierung (Dezember 2023)

Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.

Jagdgrenze

Abgrenzung der jagdbaren Fläche

Altlasten, altlastverdächtige Flächen

Altlasten nach § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), kategorisiert nach Sanierungsstand.

Landschaftsplan - Entwicklungsziele

Räumliche Festlegung der behördenverbindlichen Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 10 LNatSchG NRW

Landschaftsplan - Geltungsbereich

Der Landschaftsplan ist ein im Bundesnaturschutzgesetz (§ 11) und Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 7) vorgesehener Plan, in dem auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt werden.

Ersatzflächen

Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Klimaanalyse und Planungshinweise (2017) - WMS

Die Klimaanalyse stellt die Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Situation im Stadtgebiet von Herne anhand der Auswertungen aktueller Modellierungen und Messungen dar. Ziel der Untersuchung ist die Analyse und Bewertung der klimatischen Situation innerhalb des Herner Stadtgebietes sowie die Ausweisung von Planungshinweisen, die vor dem Hintergrund der prognostizierten klimatischen Veränderungen im Laufe des 21. Jahrhunderts eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung gewährleisten sollen.

Landschaftsplan - besonders geschützte Teile von Natur- und Landschaft

Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG

Landschaftsplan - gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile (nachrichtliche Übernahmen)

Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG NRW (zu § 29 des BNatSchG)

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