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Klimaanalyse (2017) - Kaltluft- und Flurwinddynamik

Windgeschwindigkeit und -richtung des nächtlichen Kaltluftabflusses und von Flurwinden.

Landschaftsplan - forstliche Festsetzungen

Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 12 LNatSchG NRW

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Herne

Abgrenzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Herne

Biotopkartierung (Dezember 2024)

Flächendeckende Stadtbiotopkartierung in Anlehnung an die Biotoptypenkartierung des LANUV NRW. Hinweis: Die Biotopkartierung wird fortlaufend von der Stadt Herne punktuell aktualisiert, so dass es keinen zeitgleich aktuellen Kartierungsstand für das gesamte Stadtgebiet gibt.

Landschaftsplan - besonders geschützte Teile von Natur- und Landschaft

Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 1: Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer sehr hohen Hitzebelastung und -betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: Aufenthaltsqualität steigern durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag: - Beschattung durch Vegetation und Bauelemente - Kühleffekte der Verdunstung nutzen (offene Wasserflächen, Begrünung) - Ausgleichsräume schaffen/erhalten (Parks im Nahbereich, Begrünung von Innenhöfen) Nächtliche Überwärmung verringern durch: - Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag - Zufuhr kühlerer Luft aus der Umgebung - Versiegelung reduzieren, Freiflächen möglichst nicht zur Innenverdichtung heranziehen - Gebäude und Gebäudeumfeld begrünen

Altstandorte und Altablagerungen

Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).

Landschaftsplan - gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile (nachrichtliche Übernahmen)

Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG NRW (zu § 29 des BNatSchG)

Landschaftsplan - Entwicklungsziele

Räumliche Festlegung der behördenverbindlichen Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 10 LNatSchG NRW

Landschaftsplan - Brachflächen

Zweckbestimmung für Brachflächen gem. § 11 LNatSchG NRW

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