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Ermittlung der Biozidgehalte sowie der Gehalte an Flammschutzmitteln und Weichmachern im Hausstaub in von Kindern und Jugendlichen bewohnten Wohnungen

Das Projekt "Ermittlung der Biozidgehalte sowie der Gehalte an Flammschutzmitteln und Weichmachern im Hausstaub in von Kindern und Jugendlichen bewohnten Wohnungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Analyse und Bewertung von Umweltschadstoffen durchgeführt. Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer externen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Im Hausstaub vorhandene Schadstoffe koennen durch Inhalation oder Ingestion einen Beitrag zur korporalen Belastung des Menschen liefern. Dies trifft vor allem auf Kinder zu. Sowohl die inhalativ als auch oral aufgenommene Staubmenge ist bei Kindern hoeher (etwa durch eine hoehere Atemfrequenz und den wiederholten Hand-zu-Mund Kontakt). Da Kinder ausserdem empfindlicher auf Schadstoffe reagieren, ergibt sich die Notwendigkeit gerade den Hausstaub in von Kindern bewohnten Wohnungen zu untersuchen. In den Hausstaubproben sollen im Rahmen dieses Teilvorhabens untersucht werden: a) Biozide (DDT, alpha-HCH, beta-HCH, gamma-HCH, HCB, PCP, PCB 28, PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153, PCB 180, Propoxur, Methoxychlor, Chlorpyrifos); b) Flammschutzmittel und Weichmacher (DMP, DEP,DBP, BBP, DEHP, TCEP, TBEP, TEHP, PBDE, PBB); c) polychlorierte Sulfonamiddiphenylether. Die Analysen sind entsprechend gepruefter Standardmethoden durchzufuehren. Eine interne und externe Qualitaetskontrolle ist zu belegen. Eine Probenanzahl in Abweichung von der Zahl 500 wird mit 1/500 pro Probe verrechnet. Eine Mindestzahl von 400 gilt allerdings als vereinbart.

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