Das Projekt "Banken und Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Barbe durchgeführt. Es werden die wirtschaftlichen Auswirkungen des Umweltschutzes in der Schweiz auf Produktionskosten, auf gesamtwirtschaftliche Ziele und auf die Schaeden aus Umweltverschmutzungen analysiert sowie in der Schweiz angewendete oder denkbare Umweltschutzstrategien praesentiert. Als Aufgaben der Banken im Bereich des Umweltschutzes werden die Finanzierung der Umweltschutzmassnahmen der Klein- und Mittelbetriebe sowie die Schaffung einer 'Informationsstelle Umweltschutz' eroertert. Als Teil eines laengerfristigen Programmes baut das Projekt auf eine fruehere Untersuchung 'Umweltschutz und Wirtschaft' (F 12 im Bestandeskatalog 1978/1979) auf. Weiterentwicklungen sind: 'Aspects economiques des mesures d'antipollution' (Politische Rundschau 3/1983); 'Volkswirtschaftliche Auswirkungen von Umweltschaeden'; Referat an der FDP-Arbeitstagung 'Umweltschutz und Marktwirtschaft', Zuerich, 20. August 1983; 'Oekologie und Oekonomie - Ein Zielkonflikt?' Referat am Schweiz. Institut fuer Berufspaedagogik, Bern, Dez. 1984.
Das Projekt "Uebergang von fixen zu variablen Kosten im Motorfahrzeugverkehr: Analyse der Auswirkungen und Ansaetze zur Ausgestaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG durchgeführt. Ausganspunkt ist die Hypothese, dass der bis heute ausgebliebene energiebewusstere Einsatz des Individualverkehrs durch eine erhoehte Transparenz und Wahrnehmbarkeit der wegabhaengigen Kosten ausgeloest werden koennte (verstaerkte Anwendung des Verursacherprinzips). Methode: Literaturauswertung und Fachgespraeche. Massnahme: Erhoehung der variablen Kosten durch Umwandlung der Steuer und ev. der Haftpflichtversicherung in distanzabhaengige Kostenelemente. Ergebnisse: Sehr geringe Reduktion der Verkehrsleistung kann erwartet werden, hingegen ist die politische Durchsetzbarkeit der Massnahmen aufgrund der verhaerteten Strukturen hoechst problematisch. Deshalb soll auch in einer Anschlussstudie diesem Punkt eine vermehrte Beachtung geschenkt werden.
Das Projekt "Hauptfragen der materiellen Enteignung (nicht definitiv)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Enrico Riva durchgeführt. Gegenstand: Im Anschluss an die Gewaehrleistung des Eigentums bestimmt Art. 22 der Bundesverfassung, dass 'bei Eigentumsbeschraenkungen, die einer Enteignung gleichkommen, ... volle Entschaedigung zu leisten (ist)'. Die Abgrenzung der Eigentumsbeschraenkungen, die einer Enteignung gleichkommen und daher Anspruch auf Entschaedigung durch den Staat geben (= 'materielle Enteignung' in der schweizerischen Rechtsterminologie), von den uebrigen, entschaedigungslos zu duldenden Eingriffen in das Eigentum ist gegenwaertig nur zum Teil geklaert. Das Projekt setzt sich zum ziel, die Kriterien, nach denen diese Abgrenzung vorgenommen werden muss, vollstaendig zu erfassen und in ihrem gegenseitigen Verhaeltnis auszuleuchten. Umweltbezug: Da sich die vom Staat angeordneten Umweltschutzmassnahmen oft als Beschraenkungen privaten Eigentums charakterisieren, stellt sich die beschriebene Abgrenzungsaufgabe im Umweltschutz in prononcierter Weise. Art des Projektes: Die Untersuchung arbeitet primaer mit der Gerichtspraxis, sekundaer mit den in der Literatur entwickelten Meinungen. Sie ist rechtsvergleichend angelegt, indem die im Recht der vereinigten Staaten zur Entschaedigungsfrage entwickelten Loesungen im Sinne einer Anregung und eines kritischen Bezugspunktes beigezogen werden.