INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Verkehrsnetze für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Ländlichen Wegekonzeptes abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Durch das ländliche Wegekonzept werden ein durchgehendes Streckennetz im ländlichen Raum und die Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr und Wasserstraßenverkehr geplant. Zielstellung dabei ist es, eine Mehrfachnutzung des ländlichen Wegenetzes zu erreichen, das heißt landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Wege, Radwege und Wanderwege nach Möglichkeit in einer Trasse verlaufen zu lassen.
Ländliches Wegekonzept Sachsen-Anhalt Durch das ländliche Wegekonzept werden ein durchgehendes Streckennetz im ländlichen Raum und die Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr und Wasserstraßenverkehr geplant. Zielstellung dabei ist es, eine Mehrfachnutzung des ländlichen Wegenetzes zu erreichen, das heißt landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Wege, Radwege und Wanderwege nach Möglichkeit in einer Trasse verlaufen zu lassen.
Darstellung der Reitwege, Reitvereine, Tierärzte, sowie der Reit-Park- und Rastplätze im Stadtgebiet Bottrop
Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.
Reitwegenetz im Herner Stadtgebiet
Reit- und Kutschwege im Landkreis Diepholz
Besondere Reitwege innerhalb und außerhalb des Landkreises Diepholz
Bestandsanalyse der Erreichbarkeit der Naturparks Uckermaerkische Seen ueber Schienen-, Wasser-, Radwander-, Wander-, Reit- und Kutschwege. Erarbeitung eines Konzeptes zur sinnvollen Verknuepfung dieser Wege zur Staerkung eines naturnahen Tourismus, der sich weitgehend auf umwelt- und sozialvertraegliche Verkehrsmittel stuetzt.
Der Datensatz der Nationalparkverwaltung Eifel beinhaltet die offiziellen Reitwege im Nationalpark Eifel
Dargestellt sind die Reitwege mit Angaben zu deren Beschaffenheit.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 8 |
| Kommune | 8 |
| Land | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 4 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 1 |
| Keine | 7 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 4 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 11 |
| Luft | 1 |
| Mensch und Umwelt | 6 |
| Wasser | 1 |
| Weitere | 13 |