"Landschaftsprogramm Hamburg - Änderungsübersicht" zeigt alle Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zusätzlich werden die Bereiche laufender Änderungsverfahren dargestellt. Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen link können zu den ab 2012 festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. (Die Aufbereitung der Dokumente aus der Zeit 1997 - 2012 ist in Arbeit.) Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.
Das Digitale Geländemodell 1 m (DGM1) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in Lage und Höhe georeferenzierte Punktmenge, die in einem regelmäßigen Gitter von 1 m angeordnet ist. Höhengenauigkeit beträgt +/-10 cm + 5 % der Gitterweite Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Eppendorf 7 vom 20. Dezember 1977 (HmbGVBl. S.417) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eppendorf 7" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 2 angefügt: "2. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich nördlich der Osterfeldstraße gilt: 2.1 In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 2.2 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. 2.3 Entlang der Osterfeldstraße wird auf einer 5 m breiten Fläche nördlich der Straßenbegrenzungslinie Straßen-verkehrsfläche festgesetzt. Die Straßenbegrenzungslinie wird entsprechend nach Norden verschoben. 2.4 Für die Erschließung der Flächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Der Bebauungsplan Moorfleet 14 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn (BAB) A1, östlich der BAB A 25 (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 1779 (BAB Al), 1708, 1885 und 1775, Westgrenzen der Flurstücke 1775 und 1648, Nordwestgrenze des Flurstücks 1651, Nordgrenze des Flurstücks 1885 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Billstedt 58 für den Geltungsbereich Bundesautobahn - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - über die Flurstücke 355, 354, 368, 371, 353, 416 (Mümmelmannsberg), 421,422,411 (Havighorster Redder), 423, 1241, 424 bis 428 und 431 zur Ostgrenze des Flurstücks 444 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Harburg, Ortsteil: 702 Planbezirk: Baerer- und Hohe Straße (Sportplatz)
Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Eilbek, Ortsteil 502, Planbezirk: Wandsbeker Chaussee 123-201, Maxstraße 3-5
Der Bebauungsplan Groß Flottbek 13 für den in der Anlage durch eine graue Linie umgrenzten Geltungsbereich von der Schnellbahn zwischen Dürerstraße / Ebertallee und Trübnerweg / Baurstraße bis zum Osdorfer Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dürerstraße ¿ Ebertallee ¿ Osdorfer Weg ¿ Baurstraße¿ Adickesstraße ¿ Trübnerweg ¿ Südgrenze des Flurstücks 179, Ostgrenzen der Flurstücke 3187, 187 bis 193, 2551, 214 (Rosen- hagenstraße) und 194, Südgrenzen der Flurstücke 194 bis197, 2594, 3109, 3108, 3106, 2593, 199 bis 206, 209 bis 213 der Gemarkung Bahrenfeld ¿ Reventlowstraße ¿ Beselerplatz.
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Marmstorf, Ortsteil: 709 Planbezirk: Handweg
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Land | 3258 |
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Text | 2 |
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