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Verhaeltnis internationaler Umweltabkommen zu Militaeraktivitaeten

Das Projekt "Verhaeltnis internationaler Umweltabkommen zu Militaeraktivitaeten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bodansky durchgeführt. Das Forschungsvorhaben soll den Konfliktbereich zwischen militaerischen Aktivitaeten in bewaffneten Konflikten und der Anwendung bzw. dem Geltungsbereich internationaler Umweltschutzabkommen sowie allgemeiner Regelungen des Voelker- und Kriegsvoelkerrechts bearbeiten. In bewaffneten Konflikten sind vor allem zwei umweltbezogene Fragestellungen von Interesse. Zum einen stellt sich die Frage der Erhaltung und des Schutzes der Natur im Gebiet der Auseinandersetzung vor militaerischen Aktivitaeten, etwa in besonders schuetzenswerten Gebieten, die zum Weltnaturerbe gehoeren. Zum anderen interessiert die Frage der Vermeidung umweltgefaehrdender militaerischer Praktiken. Dazu gehoert etwa der besondere Schutz umweltsensitiver Anlagen (Deiche, Nuklearanlagen, Chemieanlagen etc.). Inhalt des Vorhabens sollen auch Fragen der Haftung und der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit sein. Das Vorhaben soll die Frage der voelkerrechtlichen Geltung des Umweltrechts im Verhaeltnis zum Militaer klaeren. Es soll eine Analyse der bestehenden Regelungen und eventueller Regelungsluecken enthalten. In weiteren Schritten koennten im Bedarfsfall weitere Regeln zur Beachtung des Umweltschutzes in bewaffneten Konflikten vergleichbar mit der Haager Landkriegsordnung oder der Genfer Konvention entwickelt werden. Die bestehenden Regelungen in Artikel 55 im 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen und im Uebereinkommen ueber das Verbot der militaerischen oder sonstigen feindseligen Nutzung umweltveraendernder Techniken regeln den Fall nur sehr unvollstaendig. Das Vorhaben ist fuer das Montevideo III-Programm relevant.

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