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Nachchromisierungsfaerbung von Wolle - Verminderung der Chrombelastung aller anfallenden Abwaesser sowie Ausschluss einer eventuellen Cr(VI)-Belastung des Substrats und Versuche zum Ersatz des Dichromats

Das Projekt "Nachchromisierungsfaerbung von Wolle - Verminderung der Chrombelastung aller anfallenden Abwaesser sowie Ausschluss einer eventuellen Cr(VI)-Belastung des Substrats und Versuche zum Ersatz des Dichromats" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Deutsches Wollforschungsinstitut durchgeführt. Nachchromierungsfarbstoffe sind in der Wollfaerberei aufgrund ihres mit anderen Farbstoffen unerreichbar hohen Echtheitsniveaus fuer tiefe Nuancen weit verbreitet. Dies wird durch eine Nachbehandlung mit K2Cr2O7 erreicht. Nachteilig ist das im Abwasser verbleibende Cr, das als Cr(III) und Cr(VI) vorliegen kann. Die Ziele des Forschungsvorhabens sind eine Verringerung der Abwasserbelastung durch Chrom bei Vermeidung des toxischen Cr(VI) im Abwasser und im Substrat und langfristig ein Ersatz von K2Cr2O7. Eine Substitution von Chromat durch weniger toxische Cr(III)-Verbindungen ist nicht moeglich. Durch Fuehrung des Nachchromierungsprozesses in Gegenwart von Na2S2O3 ist sichergestellt, dass kein Cr(VI) im Abwasser verbleibt. Dies gilt nicht fuer die Faerbung mit gelbkoerperbildenden Farbstoffen, da bei der hier erforderlichen alkalischen Nachwaesche Cr(VI) in der Flotte entsteht. Es sollte grundsaetzlich auf den Einsatz gelbkoerperbildender Farbstoffe verzichtet werden, da die Gesamtbelastung der anfallenden Abwaesser groesser ist als bei Einsatz weniger oxidationsempfindlicher Farbstoffsysteme. Die leichte Oxidierbarkeit von Cr(III) im Alkalischen fuehrt nach den Pruefbedingungen bestimmter Oekolabel zu falsch-positiven Nachweisen. Durch Nachchromierung in Gegenwart von Na2S2O7 kann Cr(VI) in Wolle ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf eine vollstaendige Reduktion des von der Wolle sorbierten Chromats ist bei der Chromierung von unbehandelter Wolle eine ausreichend lange Behandlung im Kochtemperaturbereich erforderlich. Dies gilt nicht fuer oxidativ vorbehandelte Wolle. Durch Einhaltung der Abwassergrenzwerte fuer Chrom entfallen kostenintensive Teilstrombehandlungen.

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