Dieser Metadatensatz beschreibt den Sensor-Observation-Dienst "Pegel an oberirdischen Gewässern". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde sammelt im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich, Ziffer 12.02. Oberirdische Binnengewässer des Anhangs I., Wasserstands-, Abfluss- und Stammdaten ausgewählter Pegel von den Ländern. Die Bereitstellung der o.g. Daten durch die Länder dient der Erfüllung der der Bundesrepublik Deutschland zufallenden Aufgaben aus supra- und internationalen Übereinkommen und Verpflichtungen. Darüber hinaus hat der Bund die Aufgabe, ein Gesamtbild zu wasserrelevanten Aspekten über die Ländergrenzen hinweg zu erstellen, um die Informationsbedürfnisse erfüllen zu können.
Das Projekt "NANoREG - Regulatorische Testanforderungen für Nanomaterialien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Das Potential von synthetischen Nanomaterialien (NM) für die Innovation und die wirtschaftliche Entwicklung wird durch das mangelnde Wissen über deren Gesundheits- und Umweltgefährlichkeit eingeschränkt. Obwohl Daten über die Toxizität und Ökotoxizität von synthetischen Nanomaterialien nach und nach verfügbar werden, ist deren Verwendbarkeit für die Regulierung oft unklar. Insbesondere die Standardverfahren (z.B. OECD Testrichtlinien) zur Bestimmung des Umweltverhaltens sind derzeit nur eingeschränkt für NM verwendbar, bzw. die Resultate solcher Tests können für NM noch nicht ausreichend interpretiert oder verglichen werden. In internationaler Zusammenarbeit sollen diese Testverfahren bzw. deren Standardarbeitsanweisungen überarbeitet werden, damit sie auch auf NM anwendbar sind.
NANoREG ist ein Projekt innerhalb des 7. EU-Rahmenprogramms für Forschung, in dem Testdaten und -methoden wissenschatlich evaluiert und hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit für regulatorische Zwecke beurteilt werden sollen. Basierend auf Fragen und Anforderungen seitens der Regulierungsbehörden will NANoREG (i) basierend auf vorhandenen Daten und ergänzt mit neuen Erkenntnissen Antworten und Lösungen liefern, (ii) einen Werkzeugkasten mit relevanten Instrumenten für die Risikobeurteilung, die Charakterisierung, das Testen toxischer und ökotoxischer Eigenschaften und Expositionsmessungen von synthetischen NM zur Verfügung stellen, (iii) längerfristig neue, an den Innovationsbedarf angepasste Teststrategien entwickeln und (iv) eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Industrie und Wissenschaft erreichen, die zu wirksamen und praxistauglichen Vorgehensweisen im Risikomanagement für synthetische NM und Produkte, die synthetische NM enthalten, führen.
Projektziele:
Zur Beurteilung möglicher Umweltrisiken synthetischer Nanomaterialien müssen die physikalisch-chemischen Eigenschaften geprüft werden können, welche das Umweltverhalten des Materials bestimmen. Nur wenn diese Parameter bekannt sind, können Umwelttoxizität und mögliche PBT (persistent, bio-akkumulierbar, toxisch)-Eigenschaften von Nanomaterialien beurteilt werden. Für eine Reihe von Endpunkten müssen die Standardtestverfahren (z.B. die OECD Testrichtlinien) angepasst, überarbeitet oder neu entwickelt werden, damit sie auch für Nanomaterialien anwendbar sind. Ziel des Projekts ist, für eine Reihe von OECD-Testrichtlinien neue Standardarbeitsanweisungen zu entwickeln, welche für das Prüfen von Nanomaterialien geeignet sind und später mittels Labor-Ringversuchen validiert werden.
Das Projekt "Fütterungssysteme für Schweine - Beurteilung von Fütterungssystemen und Fütterungsverfahren in der Schweinehaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agroscope FAT Tänikon durchgeführt. Ziele: 1. Neue Fütterungseinrichtungen für Schweine sind unter Berücksichtigung der Aspekte der Verfahrenstechnik, Haltungsumwelt, Management und Tiergerechtheit beurteilt. 2. Die tierbezogenen Kriterien für die Beurteilung der ad libitum-Fütterung von Schweinen liegen vor. Problemstellung: In der Schweinehaltung erfolgen derzeit die meisten Neuerungen im Bereich der Fütterungssysteme, wobei diese einen weitergehenden Einfluss auf die Gestaltung der Haltungsumwelt und das Management haben. So besteht z.B. bei allen Alterskategorien die Tendenz zur Haltung in immer größeren Gruppen, und viele neuere Fütterungssysteme werden mit mehr Tieren als Fressplätzen betrieben. Daraus ergeben sich Fragen des Tierfressplatzverhältnisses und der Art und Weise der Befüllung der Tröge, bzw. des Schutzes des einzelnen Tieres beim Fressen. Zum Tier-Fressplatzverhältnis bei verschiedenen Fütterungseinrichtungen wurden an der FAT schon mehrere Untersuchungen durchgeführt (Abruffütterungen, Rohrbreiautomaten, Sensorfütterung). Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren weitere Fütterungssysteme auf den Markt kommen, bei denen Angaben zum maximal möglichen Tier-Fressplatzverhältnis gemacht werden müssen. Bei der Ferkelaufzucht und Mastschweinehaltung ungelöst ist die Frage der Definition der Vorratsfütterung (ad libitum-Fütterung). Gemäss der mit solchen Fütterungssystemen verbundenen Auflagen (Prüf- und Bewilligungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen) muss den Schweinen bei der ad libitum-Fütterung dauernd Futter zur Verfügung stehen. Bei mehreren neueren Fütterungseinrichtungen (z.B. Intervallfütterungsanlagen in der Ferkelaufzucht, Sensorfütterung in der Mast) ist jedoch v.a. aus Gründen der Hygiene ein dauerndes Befüllen der Tröge nicht machbar. Daher sollte aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen ohne Nachteile für die Tiere vom Grundsatz des dauernden Angebots an Futter abgewichen werden kann.