Kindertagesstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Name, Kontaktdaten, Träger und Informationen zum Angebot. Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kindertagesstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Name, Kontaktdaten, Träger und Informationen zum Angebot. Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Datensatz Kindertagesstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Name, Kontaktdaten, Träger und Informationen zum Angebot. Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Datensatz Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Schwerin mit Informatonen. Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Schwerin mit Name, Kontaktdaten, Träger. Quelle: Landeshauptstadt Schwerin
Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zum Projekt Jugend Aktiv Plus Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WFS (Web Feature Service) liefert Daten zum Projekt Jugend Aktiv Plus Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Projekt zielt darauf ab, junge Erwachsene mit vielfältigen Problemlagen im Alter von 18 bis 25 Jahren sowie (Allein-) Erziehende bis 27 Jahren sozial zu stabilisieren und beruflich zu integrieren. Die Teilnehmenden werden im Rahmen eines individuellen Coachings hinsichtlich ihrer sozialen und beruflichen Themen und Bedürfnisse unterstützt. Die Möglichkeit der praktischen Erprobung und das Erlernen von Schlüsselqualifikationen im Rahmen der Qualifizierungs- und Jobangeboten sind darüber hinaus von großer Bedeutung. Diese ermöglichen es, den Teilnehmenden ein Praktikum in trägereigenen Betrieben, in Werkstätten oder in externen Betrieben anzubieten. Das Projekt arbeitet eng mit Trägern der Jugendhilfe, dem ASD und den Jugendberufsagenturen zusammen.
Die Karten zeigen jeweils am schnellsten erreichbaren Kindertagesstätten (n = 2.904) mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster in Minuten abgebildet. Bemerkungen: Da Kindertagesstätten in der Regel im Wohnkreis des Kindes aufgesucht werden, erfolgt keine Berücksichtigung eines Puffers außerhalb der MRH. Berechnung der Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 6 Uhr und 8 Uhr. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 8 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten. Angaben zu den Werten: Der Wert ‚999‘ ist ein Platzhalter und bedeutet, dass keine Verbindung unter Berücksichtigung der Suchkriterien gefunden wurde. Der Wert ‚111‘ ist ein Platzhalter im ÖPNV und bedeutet, dass die schnellste Verbindung eine Fußstrecke ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rasterzelle sowie die Zieleinrichtung der gleichen Haltestelle zugeordnet sind. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Kindertagesstätten: Hamburg: LGV (2016), Niedersachsen: LSN (2014), Mecklenburg-Vorpommer: GDI-MV (2019), Schleswig-Holstein (ohne Neumünster und Steinburg): Dataport (2019), Neumünster: Kita.de (2019), Steinburg: Kreis Steinburg Amt für Jugend, Familie und Sport (2019), Herzogtum Lauenburg: Kreis Herzogtum Lauenburg (2019)
Web Feature Service (WFS) zum Thema Entwicklung der Empfängerzahlen in Hamburg nach §§2, 3 AsylbLG. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Anzahl der Personen, die in einem Monat laufende Leistungen in Hamburg nach dem Asylbewerberleistungsgesetz §§ 2 oder 3 tatsächlich erhalten haben. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 2 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.