Dieser WMS (Web Map Service) zeigt ambulante Pflegedienste, Angebote der Tagespflege, stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstützende und betreuende Angebote beim Wohnen sowie Beratungsstellen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WFS (Web Feature Service) zeigt ambulante Pflegedienste, Angebote der Tagespflege, stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstützende und betreuende Angebote beim Wohnen sowie Beratungsstellen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz beinhaltet Einrichtungen zum Thema Wohnen und Pflege. Dazu gehören alternative Wohnformen, Einrichtungen zur Betreuung Demenzkranker, stationäre Pflegeangebote, teilstationäre Pflegeangebote, Angebote der Tagespflege, Wohnanlagen und die Wohn-Pflege-Aufsicht.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.
Der Krankenhausplan ist ein Instrument, mit dem der Freistaat Bayern - den konkreten Bedarf an Kapazitäten zur Erbringung von voll-und teilstationärer Krankenhausbehandlung feststellt und - bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem KHG/BayKrG gefördert werden. Die Krankenhäuser sind differenziert eingeteilt in: Plankrankenhäuser der Versorgungsstufen 1, 2 und 3, Fachkrankenhäuser, Hochschulkliniken sowie Vertragskrankenhäuser.