s/statistische-methode/Statistische Methode/gi
In der letzten Antragsphase wurde das regionale Paläoklimamodell WRF-CEMSYS entwickelt und erfolgreich angewendet, um erstmals hochauflösende regionale Paläoklimadaten für Studien zur Anwesenheit von Homo sapiens unter eiszeitlichen Bedingungen in Europa bereitzustellen. In der dritten Phase konzentriert sich E6 auf die Rekonstruktion regionaler Klimate verschiedener Zeitintervalle, die für die SFB Projekte von zentraler Bedeutung sind. Es werden Potenziale und Begrenzungsfaktoren für die menschliche Präsenz im gesamten SFB-Gebiet untersucht. Dabei werden unterschiedliche Zeitskalen betrachtet, die von synoptischen, über saisonalen, jährlichen bis hin zu dekadischen reichen.
Das unvollständige Verständnis der Wechselwirkung von Aerosolpartikeln mit Strahlung, Wolken und Niederschlag ist eine Schlüsselfrage der Atmosphärenforschung. Detaillierte Beobachtungen sind erforderlich, um die komplexen Zusammenhänge zwischen den beteiligten Prozessen zu erfassen. Dies gilt insbesondere für die abgelegene Region der Antarktis, wo bodengestützte, vertikal aufgelöste Langzeitbeobachtungen von Aerosol, Wolken und Niederschlag selten sind und Satellitenbeobachtungen technischen Beschränkungen unterliegen. Um die Messlücke mit modernsten Beobachtungen zu schließen, wird TROPOS die Messplattform OCEANET-Atmosphere zwischen den Südsommern 2022/23 und 2023/24 an der Station Neumayer III (70,67°S, 8,27°W) einsetzen. OCEANET-Atmosphere ist ein autonomer, polar-erprobter, modifizierter 20-Fuss-Messcontainer, der erst kürzlich erfolgreich während MOSAiC (Multidisciplinary drifting Observatory for the Study of Arctic Climate) eingesetzt wurde. Die Instrumentierung während COALA umfasst ein Mehrwellenlängen-Polarisations- und ein Doppler-Lidar, ein 35-GHz-Wolkenradar, ein Mikrowellenradiometer sowie jeweils ein 1-d und 2-d-Niederschlags-Disdrometer. OCEANET ist die einzige polare Einzelcontainer-Plattform, die mit Mehrwellenlängen-Lidar, Radar und Mikrowellenradiometer Wolken und Niederschlag sowie mit Doppler-Lidar und -Radar turbulente Luftbewegungen in Wolken an verschiedenen Messstandorten beobachten kann.Die zeitliche und vertikale Auflösung des gewonnenen Datensatzes wird in der Größenordnung von 30 s (2 s für Vertikalgeschwindigkeitsbeobachtungen) und 30 m liegen. COALA ist ein 3-Jahres-Projekt. Ein Postdoktorand wird für den Einsatz von OCEANET-Atmosphere bei Neumayer III und die Datenanalyse verantwortlich sein und dabei von Experten am TROPOS unterstützt. Die Beobachtungen werden in erster Linie dazu dienen, die Schlüsselhypothese von COALA zu untersuchen, dass Aerosol aus dem Südlichen Ozean, den mittleren Breiten und den Subtropen der südlichen Hemisphäre in die Antarktis transportiert wird, wo es die Bildung und Entwicklung von Wolken und Niederschlag beeinflusst. Die Arbeiten konzentrieren sich auf (1) die Untersuchung des Ursprungs, der Häufigkeit und der Eigenschaften des Aerosols über der Station Neumayer III, (2) die Untersuchung des Einflusses von Oberflächen- und Grenzschicht-Kopplungseffekten auf die Eigenschaften und die Entwicklung von tiefen Wolken, (3) die Untersuchung des Beitrags von Dynamik (orographische Wellen), Aerosol und Meteorologie zur Verteilung der Eis- und Flüssigphase in Wolken über Neumayer III, (4) zur Untersuchung der vertikalen Struktur von Wolken und ihrer Beziehung zur Niederschlagsbildung und (5) zur Bewertung regionaler Kontraste in den Eigenschaften von Aerosolen und Wolken und den damit verbundenen Aerosol-Wolken-Wechselwirkungsprozessen, indem die Neumayer-III-Beobachtungen von vorhandenen Datensätzen aus Südchile, Zypern, Deutschland und der Arktis kontrastiert werden.
Betrieb des hydrologischen Landesmeßnetzes an den Fließgewässern mit Messung und statistischer Auswertung der Parameter Wasserstand, Abfluß und Wassertemperatur. Das Meßnetz ist historisch gewachsen. Beginn der Wasserstandsbeobachtungen Mitte des 19. Jahrhunderts. Beginn der regelmäßigen Erfassung von Abflüssen ab Mitte des 20. Jahrhunderts. Das hydrologische Landesmeßnetz wird durch die unteren Wasserbehörden (StÄUN) betrieben, deren Zuständigkeit sich nach politischen Grenzen richtet.
Im Lauf der letzten Dekaden wurde für große Teile der Arktis eine signifikante Erwärmung der Erdoberfläche und des oberflächennahen Untergrunds beobachtet. Deren Folgen zeigen sich bereits heute - beispielsweise in einer Ausbreitung der Buschvegetation und einer Vertiefung der saisonalen Auftauschicht. In Anbetracht der Bedeutung von Änderungen in Permafrostregionen für Umwelt, Infrastruktur und Klimasystem besteht ein dringender Bedarf, Parameter dieses Raumes großflächig zu bestimmen und kontinuierlich zu überwachen. Durch die Weite und spärlichen Besiedelung der Arktis sind diese Umweltdaten jedoch nur unzureichend verfügbar und ihre Erhebung ist kostenintensiv. In diesem Kontext können fernerkundliche Daten einen wichtigen Beitrag leisten; Flugzeug- und Satellitengestützte Systeme ermöglichen eine effiziente und flächendeckende Aufnahme von Oberflächeneigenschaften. Ziel des Projekts ist die Identifizierung und Quantifizierung von Zusammenhängen zwischen Eigenschaften der Erdoberfläche, welche durch Fernerkundung abgeleitet werden können, und Eigenschaften des Untergrunds, die den Zustand von Permafrostgebieten charakterisieren. Basierend auf diesen Ergebnissen ist ein weiteres Ziel die Erstellung von konzeptionellen Modellen, welche die Verschränkung und Verbindung von Umwelt-Parameter zeigen. Die Arbeiten werden in einem skalenübergreifenden Multi-Sensor-Ansatz durchgeführt. Der Fokus wird dabei auf die Identifizierung der Kopplungen zwischen Oberfläche und Untergrund, sowie auf den Einfluss des Betrachtungsmaßstabs gelegt. Als fernerkundliche Daten stehen zur Verfügung: (1) grob aufgelöste optische und thermische Satellitendaten, (2) mittel-aufgelöste Radar- und Multi-Spektraldaten und (3) hoch-aufgelöste Thermal-, Hyperspektral- und Laserscanner-Daten von regionalen Befliegungen. Die Charakterisierung des Untergrunds erfolgt mittels (1) geomorphologischer Kartierung, (2) Zeitreihen-Analyse der Temperatur und Bodenfeuchte aus abgeteuften Sensoren, (3) Ground Penetrating Radar (GPR) und (4) elektrischen Widerstandsmessungen. Fernerkundliche Daten der Erdoberfläche und geophysikalische Daten zum Untergrund werden mit multivariaten statistischen Methoden analysiert - mit dem Ziel Zusammenhängen zwischen Oberflächen- und Untergrund-Parametern des periglazialen Systems zu identifizieren und zu quantifizieren. Als Untersuchungsgebiete wurden die Mackenzie Delta Region und das Peel Plateau identifiziert. Beide Regionen liegen in Nord Kanada und zeigen innerhalb geringer Distanzen verschiedenartige, durch Permafrost geprägte Ökosysteme. Zudem stehen durch Vorstudien Daten zur Verfügung; zum einen Referenzdaten von Feld-Kampagnen und zum anderen Satellitenbilder verschiedener Sensoren. Darüber hinaus wird vom Alfred Wegener Institut eine Befliegung dieser Gebiete geplant und finanziert. Das Flugzeug wird mit einer vielfältigen Instrumentenauswahl bestückt; u. a. ein flugzeuggetragenes GPR, ein Laserscanner und eine hyperspektral Kamera.
Die digitale Lithogeochemische Karte von Bayern 1:25 000 (dLGK25) ist eine thematische Karte im Maßstab 1:25.000. Sie ist hinsichtlich der Abgrenzung der Einheiten direkt aus dem aktuellen Stand der digitalen Geologischen Karte von Bayern (dGK25) abgeleitet, entsprechend dem Ansatz einer integrierten Kartierung. Das Kartenbild gibt die zu geochemischen Gesteinseinheiten zusammengefassten geologischen Haupteinheiten wieder, die oberflächennah unterhalb der Bodenzone anstehen (Oberflächenkarte). Eine geochemische Gesteinseinheit ist aus geologischen Einheiten zusammengesetzt, die innerhalb eines definierten geologischen Zeitraums ähnliche Entstehungsbedingungen hatten und somit eine charakteristische, annähernd gleichartige, chemische Zusammensetzung erwarten lassen. Insgesamt werden für Bayern 184 geochemische Gesteinseinheiten unterschieden, in denen jeweils bis zu drei unterschiedliche Lithologien (Festgesteine) bzw. Korngrößenfraktionen (Lockergesteine) unterschieden werden. Der Datensatz enthält jeweils statistische Parameter (50. und 90. Perzentil, äquivalent für Median und Hintergrundwert) der untersuchten Elemente (Haupt-, Neben- und Spurenelemente; gemessen mit Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bzw. Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)) in den unterschiedenen geochemischen Gesteinseinheiten. Für eine statistische Auswertung wird eine Probenzahl von größer als 10 vorausgesetzt. Während für die Charakterisierung der Spannweitenverteilung in den geochemischen Gesteinseinheiten eine räumlich möglichst gleichverteilte hohe Probenanzahl ideal wäre, liegen häufig eher geringe Probenzahlen und/oder räumlich ungleiche Verteilungen der Probenahmestellen vor, die im Falle einer Nachverdichtung zu entsprechenden Korrekturen bei den Spannweiten führen könnten. Die angegebenen Perzentile sind stets als ein Hinweis für die Spannweite der Elementkonzentrationen innerhalb der geochemischen Einheiten zu sehen und geben damit keine Anhaltspunkte für die konkret an einem Standort anzutreffenden Werte. Zusätzlich ermöglichen die aus der dLGK25 abgeleiteten Elementkarten jeweils die Darstellung der bayernweiten Gehalte eines ausgewerteten Elementes, wobei die Karten sowohl für das 50. als auch für das 90. Perzentil verfügbar sind. Damit kann ein Überblick über die räumliche Verteilung von Elementkonzentrationen dargestellt werden. Die Gehalte der Hauptelemente sind in Gew.-% angegeben, die Gehalte der Neben- oder Spurenelemente sind in mg/kg angegeben. Für die Auswertungen wurden nach Möglichkeit nur repräsentative Gesteinsproben der Einheiten berücksichtigt, so dass lokale Besonderheiten wie z. B. Erzgänge im Regelfall nicht miteingeschlossen sind. Die Genauigkeit der Darstellung ist abhängig von den geologischen Verhältnissen, sie liegt entsprechend dem Bearbeitungsmaßstab bestenfalls bei 25 m und ist daher in der Regel nicht flurstückgenau. Aus der digitalen Lithogeochemischen Karte können somit keine parzellenscharfen Aussagen oder konkrete Hinweise auf tiefer liegende Gesteine und geochemische Eigenschaften direkt abgeleitet werden. Am konkreten Ort kann das Gestein oder dessen Ausprägung von den zugrunde gelegten Verhältnissen abweichen. Die Fachdaten entsprechen dem aktuellen Stand der Datenlage und des Wissens des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Informationen gegeben werden.
Teil der Statistik "Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32511). 1.2 Grundgesamtheit Die jährliche Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz liefert Ergebnisse und Informationen über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Investitionstätigkeit. Für die gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen des Bundes und der Länder sowie für die Behörden der EU sind die Ergebnisse eine unentbehrliche Entscheidungshilfe, z. B. auf den Gebieten der Wirtschafts-, Umwelt- und Regionalpolitik. Zum Berichtskreis dieser Statistik gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, die Unternehmen und Betriebe der folgenden Abschnitte des Produzierenden Gewerbes: B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden", C "Verarbeitendes Gewerbe", D "Energieversorgung" und E "Wasserver- und -entsorgung; Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen". Basis für die Befragung der Unternehmen und der Betriebe zu den Investitionen für den Umweltschutz sind die Berichtskreise der Statistiken der Allgemeinen Investitionen (AIV). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe). 1.4 Räumliche Abdeckung Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Ergebnisse für Deutschland. Länderergebnisse bzw. regional tiefer gegliederte Daten werden von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war das Kalenderjahr 2022. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, so ist das Geschäftsjahr zugrunde zu legen, dass im Berichtsjahr endet. In das Geschäftsjahr sind höchstens 12 Monate einzubeziehen. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1975 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Rechtsgrundlage ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 U?Stat?G in der Untergliederung nach § 11 Absatz 1 Satz 3 und 4 UStatG. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe a UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der genannten Unternehmen und Betriebe auskunftspflichtig. Nach §11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nach §14 Absatz 4 UStatG besteht für Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, deren Inhaber oder Existenzgründer sind, im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als 800 000 Euro erwirtschaftet hat. Gesellschaften können sich auf die Befreiung von der Auskunftspflicht berufen, wenn alle an der Gesellschaft Beteiligten Existenzgründer sind. Nach §14 Absatz 5 UStatG sind Existenzgründer natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen Beteiligung aus abhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung heraus aufnehmen. Existenzgründer, die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machen wollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen. Es steht ihnen jedoch frei, die Auskünfte zu erteilen. Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder angehalten werden. Nach §23 BStatG handelt darüber hinaus ordnungswidrig, wer - vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 5 Satz 1 BStatG eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß erteilt, - entgegen §15 Absatz 3 BStatG eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder - entgegen §11a Absatz 2 Satz 1 BStatG ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Nach §15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. Die Grundlage für die Verarbeitung der von den Meldenden freiwillig gemachten Angaben (Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person) ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (D?S-G?V?O). Soweit die Erteilung der Auskunft zur Erhebung freiwillig ist, kann die Einwilligung in die Verarbeitung der freiwillig bereitgestellten Angaben jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach §16 Absatz 6 B?Stat?G ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (?faktisch anonymisierte Einzelangaben?), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (?formal anonymisierte Einzelangaben?) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Unternehmen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Unternehmen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Unternehmen maßgeblich bestimmen, dass diese beiden Unternehmen mithilfe des Ergebnisses die Angabe des jeweils anderen sehr genau abschätzen können. Die zu sperrenden Tabellenfelder werden nach der p%-Regel festgelegt. Die p% besagt, dass Angaben gesperrt werden bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Unternehmen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden weitere Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vorbereitet, zwischen den Statistischen Ämter der Länder auf regelmäßigen jährlich stattfindenden Referentenbesprechungen abgestimmt und durch den Einsatz gemeinsamer Aufbereitungsprogramme unterstützt. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Durch ihre Konzeption als Vollerhebung sind die Ergebnisse als präzise einzustufen. Die Ergebnisse der Erhebung sind aufgrund einer geringen Antwortausfallrate als zuverlässig einzustufen. Die Zuverlässigkeit der Erhebung der Investitionen in den Umweltschutz wird zusätzlich durch die Einbindung von Fremdmaterial aus der Allgemeinen Investitionserhebung im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) in Form von Plausibilitätsprüfungen sichergestellt. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Zum Erhebungsprogramm dieser Jahreserhebung gehören die Erfassung der Investitionen in Sachanlagen und des Wertes der erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen sowie die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (z. B. erworbene Software, Konzessionen, Patente u. Ä.), die ausschließlich oder überwiegend dem Umweltschutz dienen. Die Angaben werden unterteilt nach den sieben Umweltbereichen: Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 auf der Fünfstellerebene (Klasse) erhoben und auf der Zweistellerebene (Klasse) aufbereitet. Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. Das Kodierungssystem der WZ 2008 unterscheidet zwischen Abschnitten (Buchstaben A-U), Abteilungen (Zweisteller), Gruppen (Dreisteller), Klassen (Viersteller) und Unterklassen (Fünfsteller). Der Wirtschaftsbereich "Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" erstreckt sich über die Abschnitte B und C sowie - in der numerischen Gliederung - über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008. Der Wirtschaftsbereich "Energieversorgung" bezieht sich auf den Abschnitt D - in der nummerischen Gliederung - auf die Abteilung 35 der WZ 2008. Der Wirtschaftsbereich "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" bezieht sich auf den Abschnitt E - in der nummerischen Gliederung - über die Abteilungen 36 bis 39 der WZ 2008. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Es werden Unternehmen und Betriebe deutschlandweit im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) erhoben. Hierunter fallen, gemäß § 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBI. I S. 266) geändert worden ist, die Wirtschaftsbereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Sachanlagen für den Umweltschutz sind Anlagen bzw. Maßnahmen, deren Zweck der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen ist. Es werden nur produktionsbezogene Sachanlagen angegeben, die Emissionen (potenziell) bei Produktionstätigkeit begrenzen oder vermeiden. Zu den Investitionen für den Umweltschutz gehören alle getätigten Investitionen in Sachanlagen, die der Verringerung, Vermeidung oder Beseitigung von Emissionen in die Umwelt dienen oder eine schonendere Nutzung der Ressourcen ermöglichen. Als Investitionen in Sachanlagen für den Umweltschutz gelten im Geschäftsjahr aktivierte Bruttozugänge, ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer, an erworbenen und selbst erstellten Sachanlagen des Anlagevermögens oder Teilen davon, die vollständig oder teilweise dem Umweltschutz dienen (Grundstücke ohne eigene Bauten, bebaute Grundstücke, Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Hierzu zählen außerdem noch im Bau befindliche Umweltschutzanlagen, sofern in der Bilanz aktiviert sowie neu beschaffte Leasinggüter, die beim Leasingnehmer zu aktivieren sind. Bei den erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen für den Umweltschutz wird der Wert dieser Sachanlagen ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer der im Geschäftsjahr über mittel- oder langfristige Miet- bzw. Pachtverträge angegeben, soweit sie nicht beim Leasingnehmer aktiviert sind. Zu den geleasten oder über andere Formen der Anlagenmiete bezogenen Sachanlagen zählen insbesondere Gebäude (einschließlich Parkplätze) sowie Maschinen und maschinelle Anlagen. Angegeben ist hier der Wert der neuen Sachanlagen (ohne Umsatzsteuer), welche im Geschäftsjahr z. B. von Leasingfirmen, vom Hersteller direkt oder von Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe (z. B. Besitzgesellschaften) über mittel- oder langfristige Leasing-, Miet- bzw. Pachtverträge neu gemietet oder gepachtet wurden, soweit diese nicht beim Leasingnehmer aktiviert sind (vgl. Investitionen für den Umweltschutz). Hierzu zählen auch Ersatzbeschaffungen im Rahmen laufender Leasingverträge. Jahresmieten oder der Bestand sind nicht enthalten, sondern die Zugänge. Nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind hier zusätzlich die Werte der Nutzungsrechte für neu über Operating-Leasing beschaffte Anlagegüter angegeben, unabhängig davon wo diese bilanziert wurden. Zur Abgrenzung von Operating-Leasing und Finanzierungsleasing (vgl. Investitionen für den Umweltschutz) dieser Erläuterungen. Einbezogen werden an dieser Stelle nur solche Sachanlagen, die dem Umweltschutz dienen. Dazu zählt auch das Leasing von Anlagen im Zusammenhang mit alternativer Antriebs- und Steuerungstechnik (die sogenannte Elektromobilität). Die Elektromobilität umfasst Kraftfahrzeuge, deren Antriebstechnik auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen basiert. Als Kraftfahrzeug sind ausschließlich Pkw, Lkw und Busse zu berücksichtigen. Des Weiteren zählt dazu die Infrastruktur, z. B. Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen. Bei Elektromobilität ist der Wert des Bruttolistenpreises (ohne Umsatzsteuer) für das geleaste Kraftfahrzeug bzw. für die Ladestation anzusetzen. Nicht einzubeziehen sind Sachanlagen, die für die Dauer von weniger als einem Jahr angemietet wurden, oder für die dem Unternehmen ein zeitweises Nutzungsrecht (z. B. an wenigen Tagen im Monat) eingeräumt wurde, sowie die Anmietung von gebrauchten Investitionsgütern und unbebauten Grundstücken. Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist ein nicht physischer Vermögenswert im Eigentum einer Firma, der in der Unternehmensbilanz erfasst werden kann. In der Regel dienen immaterielle Werte langfristig dem Geschäftsbetrieb und sind damit dem Anlagevermögen zuzurechnen. Für den vorliegenden Erhebungsbereich dienen diese Vermögensgegenstände dem Umweltschutz. Nach der jeweils geltenden Fassung §266 des Handelsgesetzbuches (HGB) gehören zu den immateriellen Vermögensgegenständen konkret erfassbare Rechte und Werte, darauf geleistete Anzahlungen und der Geschäfts- oder Firmenwert. Hier sind die im Geschäftsjahr auf dem Anlagenkonto nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an – Konzessionen, Patenten, Lizenzen, Warenzeichen, Umweltzertifizierungen und ähnlichen Rechten sowie an – Software einschließlich Softwarelizenzen, die entgeltlich erworben wurde, anzugeben, soweit sie länger als ein Jahr im Geschäftsbetrieb genutzt werden. Für den Umweltschutz zählt unter anderem Umweltsoftware, die für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement als digitales Steuerungsinstrument eingesetzt wird (zum Beispiel Software für Treibhausgas- oder Abfallmanagement). Die vorstehenden Positionen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wobei Investitionen in beschaffte Software den Kaufpreis, einschließlich Einfuhrzölle und einbehaltene Verbrauchsteuern, sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung beinhalten. Nicht einzubeziehen sind der Geschäfts- oder Firmenwert sowie geleistete Anzahlungen. Nach §248 Absatz 2 HGB sind selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ebenfalls nicht zu melden. Zu den immateriellen Vermögensgegenstände für den Umweltschutz zählt unter anderem Umweltsoftware, die für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement als digitales Steuerungsinstrument eingesetzt wird (zum Beispiel Software für Treibhausgas- oder Abfallmanagement). Unterschieden wird nach additiven und integrierten Umweltschutzmaßnahmen: Additive ("End-of-Pipe) Umweltschutzmaßnahmen sind in der Regel separate, vom übrigen Produktionsprozess getrennte Anlagen. Sie können dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltet sein, um entstandene Emissionen zu verringern. Sie lassen sich eindeutig und vollständig dem Umweltschutz zuordnen. Diese nachsorgenden Umweltmaßnahmen beziehen sich grundsätzlich auf bereits entstandene Emissionen und reduzieren oder beseitigen diese. Weiter zählen hierzu auch Kontroll- und Messsysteme zur Überwachung der (durch die Produktionstätigkeit) entstandenen Emissionen. Die Umweltbelastung wird bei integrierten Umweltschutzmaßnahmen direkt bei der Leistungserstellung z. B. im Produktionsprozess vermindert. Sie unterteilen sich in anlageintegrierte Maßnahmen, welche mit dem Produktionsprozess verbunden sind und zugleich als technische Elemente der Produktionsanlage einzeln nachweisbar sind. Und in prozessintegrierten Maßnahmen, bei denen der gesamte Prozess einer Leistungserstellung im Vergleich mit einer herkömmlichen Technik zu einer Minderung der Umweltbelastung führt. Einzelne Komponenten zur Minderung der Umweltauswirkungen sind nicht bestimmbar. Die Abfallwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Sammlung, Beförderung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Vermeidung von Abfällen, einschließlich gefährlicher Abfälle und sonstigen Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Abwasserwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen ist der Hochwasserschutz. Nicht einzubeziehen sind Gebühren für die Abwasserentsorgung. Dem Lärm- und Erschütterungsschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, (Fein-)Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft (ohne Treibhausgase). Zur Luftreinhaltung zählen auch Maßnahmen der Elektromobilität. Die Elektromobilität umfasst Kraftfahrzeuge, deren Antriebstechnik auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen basiert. Als Kraftfahrzeug sind ausschließlich Pkw, Lkw und Busse zu berücksichtigen. Des Weiteren zählt dazu die Infrastruktur, z.B. Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen. Ausgenommen sind Produktionsanlagen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Alle Investitionen in Elektromobilität sind nach dem Verständnis der amtlichen Statistiken integrierte Maßnahmen. Die Luftreinhaltung wird in den Unterkategorien "Luftreinhaltung ohne Elektromobilität" und "Elektromobilität" abgebildet. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst Maßnahmen, die auf dem Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie dem Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen Landschaften abzielen. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Landschaftsgartenbau zuzuordnen sind. Den Schutz und der Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Dem Klimaschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Der Klimaschutz wird in den Unterkategorien "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" sowie "Maßnahmen zum Einsparen von Energie" oder "Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz" abgebildet. Alle Investitionen in Klimaschutz sind nach dem Verständnis der amtlichen Statistiken integrierte Maßnahmen. Es gibt hier keine Unterscheidung in additiv und integriert, daher sind die Investitionen bei Insgesamt einzutragen. 2.2 Nutzerbedarf Die Ergebnisse dieser Erhebung liefern Informationen über den Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz von Unternehmen und Betrieben im Produzierenden Gewerbe. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat), Wirtschaftsverbände, Medien, Interessenvertreter des Umweltschutzes sowie Hochschulen und Forschungsinstitute, der Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR) des Bundes und der Länder. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: In regelmäßigen Fachtagungen und Treffen werden die Anforderungen an die statistische Erhebung überprüft und gegebenenfalls erweitert. Die von Seiten der Ministerien, Verbänden sowie Instituten und der Wirtschaft gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 11 Absatz 1 Nummer 1 UStatG in der Untergliederung nach §11 Absatz 1 Satz 3 und 4 U?Stat?G festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach §14 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe a U?Stat?G sind die Inhaber oder Leitungen der genannten Unternehmen und Betriebe auskunftspflichtig. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Der Berichtsweg ist Auskunftspflichtige/Statistische Ämter der Länder/Statistisches Bundesamt. Die Angaben werden von allen Auskunftspflichtigen im Rahmen eines Online-Meldeverfahrens an die Statistischen Ämter der Länder (dezentrale Durchführung der Erhebung) übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt mit Hilfe des Online-Verfahren" IDEV" (Internet Datenerhebung im Verbund). Die Gestaltung des Fragebogens erfolgt nach den Standards für die Erstellung von Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Der Fragebogen (Stand: Berichtsjahr 2013) einschließlich der Erläuterungen ist als Anlage beigefügt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftgebenden nachgefragt. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Die Auskunftspflichtigen werden von den Statistischen Ämter der Länder befragt (dezentrale Durchführung der Erhebung). Die Statistischen Ämter der Länder führen auch die Aufbereitung der Ergebnisse einschließlich Rückfragen, Schätzung und Plausibilisierung durch. Die Statistischen Ämter der Länder übersenden ihre Ergebnisse an das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammen. Die Statistischen Ämter der Länder bereiten die erhobenen Daten auf Betriebsebene für regionale Darstellungen und Veröffentlichungen auf. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden nicht kalender- oder saisonbereinigt. Im Fokus der Veröffentlichung steht der Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz in der gewerblichen Wirtschaft. Da dieser nicht durch saisonbedingte Effekte beeinflusst sind, wird auf eine Saisonbereinigung verzichtet. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Anzahl der zu befragenden Einheiten wurde zeitweise von Berichtsjahr 2006 bis 2020 auf 10 000 begrenzt. Ab dem Berichtsjahr 2021 gibt es keine Begrenzung mehr. Zudem werden für Zwecke der Plausibilitätskontrolle bestimmte Erhebungsmerkmale wie z. B. die Höhe der Gesamtinvestitionen und die Höhe des Umsatzes nicht gesondert erhoben, da dies bereits im Rahmen der Investitionserhebungen im Produzierenden Gewerbe geschieht. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Eine gewisse Unschärfe ergibt sich dennoch durch Nicht-Stichprobenbedingte Fehler sowie durch konzeptionell schwierig abzugrenzende Merkmale, wie Investitionen in den integrierten Umweltschutz (siehe 2.1.3). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Aufgrund der Vollerhebung sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. In den Statistischen Ämtern der Länder werden zur Prüfung auf Vollständigkeit und Qualität der Angaben sogenannte Plausibilitätskontrollen vollzogen. Dazu gehören auch Rückfragen bei den Firmen im Falle von Auffälligkeiten. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im Frühjahr nach dem jeweiligen Berichtsjahr von den Statistischen Ämtern der Länder versandt. Das endgültige Bundesergebnis der Erhebung liegt in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres vor (t+18 Monate). Das endgültige Bundesergebnis der Erhebung wird in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht (t+18 Monate). Erfahrungsgemäß entnehmen die Unternehmen und Betriebe die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Umweltschutzinvestitionen von März bis Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. In diesem Zeitraum erfolgt in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der versandten Erhebungsbogen, d. h. die eingegangenen Erhebungsbogen werden geprüft, erfasst und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse der Erhebung werden frühestens 18 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht (t+18 Monate). 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebungsmethoden und -abläufe der Statistik zu den Investitionen für den Umweltschutz sind in allen Bundesländern und für das gesamte Bundesgebiet einheitlich, und damit räumlich vergleichbar. Die einzelnen Merkmale können von Jahr zu Jahr miteinander verglichen und die zwischenzeitlichen relativen Veränderungen durch Aktualisierung der Berichtskreise und der Klassifikationen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Der Berichtskreis unterliegt durch Zu- und Abgänge jedoch einer gewissen Dynamik und führt zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Ebenfalls zu beachten ist, dass die der Statistik zu Grunde liegenden Systematiken und Rechtsgrundlagen, den erweiterten Ansprüchen der Datennutzer angepasst werden. Zuletzt wurde zum Jahresanfang 2009, die für die fachliche Gliederung maßgebliche Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) revidiert. Diese Entwicklungen führen innerhalb der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz zu gewissen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der jeweiligen Ergebnisse im längerfristigen Zeitverlauf. Die daraus folgenden Änderungen des Berichtskreises führen zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Die jährliche Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) erfolgt seit dem Jahr 1975. Bis 1995 wurden die Ergebnisse der Erhebung nach vier Umweltbereichen (Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung) unterschieden. Seit 1996 wird das Baugewerbe nicht mehr in die Erhebung einbezogen und es werden zwei weitere Umweltbereiche in die Statistik aufgenommen: Naturschutz/Landschaftspflege sowie Bodensanierung. Ab Berichtsjahr 2003 werden auch die integrierten Investitionen für den Umweltschutz erfragt. Ab Berichtsjahr 2006 wird die Erhebung um den Umweltbereich Klimaschutz, unterteilt in Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Emission von Kyoto-Treibhausgasen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Energieeffizienz steigernde Maßnahmen und Energiesparmaßnahmen, ergänzt. Aufgrund der Novellierung des § 11 UStatG wurden ab dem Berichtsjahr 2016 einzelne Bezeichnungen der Umweltbereiche an die internationale Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) angeglichen. Die Bezeichnungen der sieben Umweltbereiche lauten nunmehr: Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz, aufgegliedert in Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen der im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung. Ab Berichtsjahr 2020 wird der Bereich Luftreinhaltung aufgegliedert in Elektromobilität und Luftreinhaltung (ohne Elektromobilität). Die Gliederung der Ergebnisse wurde bis einschließlich 1994 nach der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979 (WZ 79), danach nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), ab Berichtsjahr 2003 nach WZ 2003 und ab 2008 nach der WZ 2008 dargestellt. Mit der Umstellung auf WZ 2008 fielen ab Berichtsjahr 2008 die Zusatzbogen und schließlich Merkmale im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Abfallentsorgung weg. Es gibt seit Berichtsjahr 2013 nur noch einen Meldewege, die IDEV-Online-Erhebung für Unternehmen und Betriebe. Ab 1991 werden die Ergebnisse für die alten und neuen Bundesländer zusammen ausgewiesen. Für die Berichtsjahre 2018 bis 2020 wurden die Angaben über Umweltschutzinvestitionen in den Wirtschaftsabteilungen 37 bis 39 aus der Allgemeinen Investitionserhebung (AIV) hinzugeschätzt. Die Vergleichbarkeit mit den vorherigen, sowie nachfolgenden Berichtsjahren ist für die Berichtsjahre 2018 bis 2020 in den Wirtschaftsabteilungen 37 bis 39 (Abwasser- und Abfallwirtschaft) eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die umweltökonomischen Statistiken befassen sich mit der ökonomischen Dimension des Umweltschutzes und werden nach dem Umweltstatistikgesetz von 2005 in den §§ 11 und 12 über drei unterschiedlichen Erhebungen durchgeführt: die "Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz" (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStatG), die "Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStatG) und die "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" (§ 12 Absatz 1 UStatG). Mit den drei Erhebungen wird der Umweltmarkt für Unternehmen (nach § 11 UStatG) und Betriebe (nach § 12 UStatG) in Deutschland sowohl von der Nachfrage- und Kostenseite als auch von der Angebotsseite her abgebildet. Diese Statistiken kann man in zwei Gruppen unterteilen, wobei die beiden ersten Erhebungen die Aufwands- oder Kostenseite erfassen, die der gewerblichen Wirtschaft durch die Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Emissionen entstehen, während die zuletzt genannte Erhebung das Angebot von Umweltschutzgütern und -leistungen darstellt. Sie werden jährlich (dezentral) beziehungsweise dreijährlich (zentral) durchgeführt. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz ist intern kohärent. Auftretende Differenzen bei einzelnen Tabellen sind rundungsbedingt. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) verwendet. Mit Hilfe der Ausgangsdaten der "Investitionen für den Umweltschutz" und der "laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" werden die volkswirtschaftlichen Gesamtausgaben für den Umweltschutz in jeweiligen und konstanten Ergebnissen berechnet. In den Ergebnissen der UGR sind neben den Investitionen für den Umweltschutz des Produzierenden Gewerbes auch die des Staates enthalten. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.1 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.1 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Für das Berichtsjahr 2021 sind detaillierte Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Investitionen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de/Klima). Online-Datenbank: Die jährlichen endgültigen Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden ab dem Berichtsjahr 2022 ausschließlich in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32511 bereitgestellt. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de). Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine Maßnahme des BEK ist der „ Masterplan Solarcity Berlin ” der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ziel ist, bis spätestens 2035 ein Viertel des in Berlin erzeugten Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Im Masterplan Solarcity Berlin 2025 bis 2030 sind die Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Oktober 2025 28.163 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also Steckersolargeräte für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Um Bürgerinnen und Bürgern von Berlin sowie anderen Investor:innen ein erstes digitales Beratungsangebot für eine mögliche Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude zu machen, bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin seit dem 01.11.2025 mit dem Solarrechner für Berlin einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Bestandsgebäude an. Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert und ist sehr benutzerfreundlich. Im Solarrechner werden Informationen zu Betriebs- und Finanzierungsmodellen bereitgestellt. Der Solarrechner berechnet mögliche Einkünfte und Einsparungen, die Amortisationszeit sowie den Autarkiegrad mit einer Photovoltaikanlage, wobei der Verbrauch und individuelle Ausstattungen wie z.B. Ladesäulen für eAutos, Stromspeicher, Wärmepumpen und die Art der Endverbraucher berücksichtigt werden. Außerdem steht für einzelne Dachflächen ein Verschattungsprofil zu Verfügung, was ebenso wie die Amortisationszeit für die Umsetzung des Solargesetz Berlin genutzt werden kann. Im Zuge der Aufsetzung des Solarrechners wurde auch das vorliegende Solarkataster und das Verschattungs-Layer erfasst. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022) Mit der Umsetzung des Solarrechners für Berlin wurde im Sommer 2025 eine Analyse zur Einstrahlung und Verschattung durchgeführt (Delphi IMM GmbH, 2025). Sie bildet die Grundlage für den neuen Solarrechner und setzt sich zusammen aus einem Datenlayer, dass die Einstrahlung auf Grundlage der Dachneigung beinhaltet, sowie aus einem Verschattungslayer, welches auf der Simulation der Verschattung über das ganze Jahr hinweg für jede einzelne Stunde beruht.
<p> <p>Was bedeuten Trockenheit und Dürre für Vegetation, Grundwasser und Landwirtschaft? Ist das bereits der Klimawandel? Und wie können wir uns anpassen?</p> </p><p>Was bedeuten Trockenheit und Dürre für Vegetation, Grundwasser und Landwirtschaft? Ist das bereits der Klimawandel? Und wie können wir uns anpassen?</p><p> Trockenheit - aktuelle Situation <p>Der Deutsche Wetterdienst (DWD) meldet für das Jahr 2025 eine Niederschlagsmenge in Deutschland von 655 l/m². Gegenüber der Referenzperiode 1961-1990 (789 l/m²) entsprach dies einer Abweichung von -17 Prozent. Im Vergleich zur Periode 1991-2020 (791 l/m²) war es ebenfalls mit -17 Prozent deutlich zu trocken (<a href="https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2025/20251230_pm_jahr-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4">DWD Pressemitteilung vom 30.12.2025</a>). 2025 war laut DWD eines der fünf sonnigsten Jahre seit 1951, maßgeblich für das Niederschlagsdefizit war eine lange Trockenphase von Februar bis Mai. Zu nass war in vielen Regionen Deutschlands allerdings der Juli und der September im Vergleich zu den langjährigen Referenzperioden.</p> <p>Im Winter 25/26 fielen mit rund 135 Litern pro Quadratmeter (l/m²) nur etwa 71 Prozent des durchschnittlichen Niederschlags der neuen Referenzperiode 1991–2020 (190 l/m²), sodass der Winter insgesamt deutlich zu trocken ausfiel. Besonders niederschlagsarm war laut DWD bereits der Dezember und auch der deutlich nassere Februar konnte dies nicht mehr ausgleichen. Am trockensten blieb es im Nordosten Deutschlands, wo vielerorts weniger als 100 l/m² in drei Monaten zusammenkamen. Gleichwohl war es in Teilen Norddeutschlands – gemessen an der Zahl der Schneedeckentage – der schneereichste Winter seit 2010 bzw. 2012 und das trotz eines rückläufigen Trends der Schneehäufigkeit (<a href="https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2026/20260228_deutschlandwetter_winter%2025-26.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Pressemitteilung DWD vom 27.02.26</a>).</p> <p>Monatliche Klimastatusberichte veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst <a href="https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen_archiv_2025_node.html">hier</a>.</p> <p>Inwieweit in den Winter- und Frühlingsmonaten der Bodenwasservorrat aufgefüllt wird und ein Defizit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bodenfeuchte">Bodenfeuchte</a> ausgeglichen werden kann, ist regional unterschiedlich. Der <a href="https://www.dwd.de/DE/fachnutzer/landwirtschaft/appl/bf_view/_node.html">Bodenfeuchteviewer</a> des Deutschen Wetterdienstes zeigt Ende Februar 2026 im Oberboden in 20-30 cm Tiefe in allen Regionen Deutschlands eine sehr gute Versorgung mit Wasser, nahezu überall einhergehend mit Sauerstoffmangel. In einer Tiefe von 180-190 cm besteht allerdings in Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen weiterhin <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/trockenstress">Trockenstress</a>. Die übrigen Landesteile Deutschlands sind in dieser Tiefe gut mit Wasser versorgt, bis hin zur Überversorgung und Sauerstoffmangel (Stand 28.02.2026). </p> <p>Der „<a href="https://www.ufz.de/index.php?de=37937">Dürremonitor Deutschland</a>“ des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung (UFZ) setzt die aktuellen Werte der Bodenfeuchte ins Verhältnis mit langjährigen statistischen Auswertungen. Dieser zeigt Anfang März 2026 im Oberboden bis 25 cm Tiefe in allen Ostdeutschen Bundesländern, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, im Norden von Rheinland-Pfalz und im Südwesten Bayerns Trockenheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>. Im Gesamtboden bis in 1,8 m Tiefe herrscht bis auf den Südwesten Baden-Württembergs, den Pfälzer Wald, Nordfriesland sowie die westlich gelegene Marsch und die Geest in Schleswig-Holstein nahezu in allen Teilen Deutschlands Dürre (Stand 04.03.2026).</p> </p><p> Gibt es in Deutschland ein Problem mit Wasserknappheit? <p>Wir haben in Deutschland ein potenzielles Wasserdargebot, gemittelt über viele Jahre, von 176 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wasserdargebot#alphabar">Wasserdargebot</a> ist eine Größe des regionalen Wasserkreislaufs und umfasst die Menge an Grund- und Oberflächenwasser, die wir theoretisch nutzen können. In die Berechnung der jährlich ermittelten erneuerbaren Wasserressourcen fließen der Niederschlag, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verdunstung#alphabar">Verdunstung</a> sowie die Zuflüsse nach und die Abflüsse aus Deutschland ein. Neben dem über viele Jahre gemittelten Wasserdargebot zeigt das jährliche Wasserdargebot starke witterungsbedingte Schwankungen. So lagen die erneuerbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20044">Wasserressourcen</a> im Jahr 2023 als Folge der ungewöhnlich hohen Niederschläge im Dezember 2023 mit 212 Milliarden Kubikmeter deutlich oberhalb des langjährigen Mittels. </p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20044">Wasserentnahmen sind über die letzten Jahrzehnte deutlich zurückgegangen</a>. Das liegt an Wasserkreislaufführung in der Industrie, an der Reduzierung der Entnahme von Kühlwasser für Kraftwerke und Einsparungen bei der öffentlichen Wasserversorgung. Derzeit lassen sich die zukünftigen Bedarfe (insbesondere neuer Technologien wie Wasserstofferzeugung und Kühlung von Rechenzentren, aber auch erhöhte Bewässerungsbedarfe in der Landwirtschaft) auf Bundes- und Länderebene nicht hinreichend quantifizieren, weil potentielle Entwicklungen nicht oder nur unzureichend und uneinheitlich vorausgesehen werden können. Das Umweltbundesamt lässt deshalb die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/110384">zukünftige Entwicklung der Wasserbedarfe</a> genauer untersuchen um neben besseren Prognosen zu den verfügbaren Wassermengen auch die Entwicklung der Wasserbedarfe, also der Entnahmen, besser einschätzen zu können. </p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11076">öffentliche Wasserversorgung</a> entnimmt mit 3,0 Prozent nur einen Bruchteil der erneuerbaren Wasserressourcen. In privaten Haushalten ist die Wassernutzung von 1990 bis heute erheblich zurückgegangen (von 144 Litern/Person/Tag 1991 auf 125 Liter 2022). Allerdings sieht man zwischen 2013 wieder einen Anstieg der Wassernutzung im Haushalt von 121 Liter /Person und Tag auf zwischenzeitlich 129 Liter / Person und Tag im Jahr 2019. Der <a href="https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/zahl-der-woche-121-liter-leitungswasser/">BDEW</a> gibt die private Wassernutzung für das Jahr 2023 mit 121 Litern/Person/Tag an. Insgesamt gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern (s. S. 56 und 57 der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/59372">Broschüre „Wasserwirtschaft in Deutschland“</a>).</p> <p>Bisher gibt es in Deutschland keinen flächendeckenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserstress">Wasserstress</a>. Man spricht von Wasserstress, wenn die gesamte Wasserentnahme eines betrachteten Jahres mehr als 20 Prozent des langjährigen mittleren Wasserdargebots beträgt. Das ist in Deutschland nicht der Fall, es sind nach der neusten Erhebung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20044">10,1 Prozent (2022)</a>. Die Schwelle zum Wasserstress wurde in Deutschland letztmalig 2004 überschritten, die gesamten Wasserentnahmen lagen damals laut Statistischem Bundesamt bei 20,2 Prozent.</p> <p>Entscheidend ist aber das Wasserdargebot vor Ort. Hier gibt es deutliche regionale Unterschiede in der Wasserverfügbarkeit. Dies hat sich auch in den trockenen Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 gezeigt. In einigen Orten gab es lokale oder regionale Engpässe gegeben. Dies hatte verschiedene Ursachen. Eine Rolle spielten die unterschiedlichen klimatischen Randbedingungen. Weiterhin kam eine hohe Wassernutzung zu bestimmten Tageszeiten besonders bei warmem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a> hinzu, die die Verteilungssysteme einiger Wasserversorgungsunternehmen an die Grenzen brachten (Spitzenwasserbedarf). Teilweise konnte nicht auf zusätzliche örtliche Ressourcen zugegriffen werden, da bei diesen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57983">Nitratwerte zu hoch</a> waren. Dies ist oft ein Ergebnis zu hoher landwirtschaftlicher Düngung. </p> <p>Aufeinander folgende trockene Sommer mit zusätzlich wenig Niederschlag im Winter haben negative Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit. Die Landwirtschaft, die Wasserversorgung, die Wasserführung in Gewässern, Ökosysteme wie Feuchtgebiete und Wälder und auch weitere wasserbezogene Nutzungen wie die Schifffahrt können betroffen sein. Darauf müssen sich alle Wassernutzer*innen, auch die Wasserversorgungen, einstellen.</p> <p>Häufigere trockene Sommer bedeuten auch, dass der Bedarf zur Bewässerung in der Landwirtschaft steigen wird. Derzeit hat die Bewässerungslandwirtschaft in Deutschland mit einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20044">Wasserentnahme von ca. 2,5 Prozent der gesamten Entnahmemenge</a> noch eine geringe Bedeutung. Nach Angaben des <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Produktionsmethoden/Tabellen/bewaesserungsmoeglichkeiten.html%20">Statistischen Bundesamtes</a> hat die für die Bewässerung ausgestattete Fläche von 2009 bis 2019 jährlich um 1,86 % zugenommen und lag 2022 bei 791.000 Hektar, tatsächlich bewässert wurden 554.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Deutschland (2022). Die Beregnungsbedürftigkeit wird deutschlandweit tendenziell zunehmen, allerdings ist dies regional sehr unterschiedlich. Die Bewässerungsmenge ist stark abhängig von der landwirtschaftlichen Produktion. So wird der Obst- und Gemüsebau bisher stärker bewässert, als dies für viele Ackerkulturen der Fall ist. Hingegen werden Wälder, die ebenfalls stark unter der anhaltenden Trockenheit leiden, nicht bewässert.</p> <p>Trockenperioden, veränderte Niederschlagsmuster und damit einhergehend sinkende Grundwasserspiegel und Flusswasserstände können zu einem Ungleichgewicht zwischen Wasserbedarf und -dargebot führen. Die daraus entstehenden regionalen und saisonalen Knappheitsphasen verschärfen Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Wassernutzungen wie beispielsweise Energieerzeugung, Trinkwasserversorgung, Industrie und Landwirtschaft und führen zu Konflikten mit den Wasserbedarfen der Ökosysteme. Künftig werden also mehr Nutzer*innengruppen als heute um eine knapper werdende Ressource konkurrieren. Deshalb müssen wir über eine gerechte Verteilung bei langanhaltender Trockenheit, also über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/66488">Priorisierung</a> nachdenken, die auch die Bedürfnisse der (Gewässer-)Ökosysteme berücksichtigt. Aktuell arbeitet das Umweltbundesamt zusammen mit der Bund-Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lawa-0">LAWA</a>) an <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/114492">Leitlinien zu Wasserknappheit</a>, damit die zuständigen Behörden regional transparente Entscheidungen zur Verteilung von Wasser treffen können, die auf harmonisierter wissenschaftlicher und wasserrechtlicher Grundlage basieren. Alle Wassernutzer*innen sind außerdem aufgefordert, die Wasserressourcen zu schonen, d.h. mit Wasser sparsam umzugehen und das entnommene Wasser so effizient wie möglich zu verwenden sowie die Gewässer und das Grundwasser nicht zu verschmutzen.</p> <p>Um bei Wasserknappheit nicht nur auf Oberflächengewässer und Grundwasser zurückzugreifen, kann Wasserwiederverwendung, d.h. die Nutzung von aufbereitetem Wasser, eine Alternative darstellen. Dies ist in vielen südeuropäischen Ländern bereits gängige Praxis. Seit 2020 ist eine neue <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81998">EU-Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung</a> für die landwirtschaftliche Bewässerung in Kraft, die seit Juni 2023 auch in Deutschland gilt. Allerdings sind an die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/66484">Wasserwiederverwendung</a> strenge hygienische und Umweltanforderungen zu stellen.</p> </p><p> Was bedeutet „Bodenfeuchte“, und welche Rolle spielt sie für die Trockenheit? <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bodenfeuchte#alphabar">Bodenfeuchte</a> wird über den Wassergehalt und die vom Porenraum des Bodens ausgehende Bodenwasserspannung beschrieben. Je nach Porenraum und Bodenfeuchte haben die Böden eine unterschiedliche Fähigkeit, Wasser zu speichern. Wasser ist mit der Bodensubstanz und der Bodenluft eines der drei Bestandteile des Bodens. Ohne Bodenwasser und Bodenluft ist es kein Boden, wie wir ihn als Produktionsgrundlage vieler unserer Nahrungsmittel kennen. Weiterhin muss bedacht werden, dass nur ein Teil des im Boden enthaltenen Wassers wirklich für die Pflanzen verfügbar ist.</p> </p><p> Welche Folgen kann Trockenheit für die Ernteerträge bzw. die Pflanzen im Allgemeinen haben? <p><strong>Landwirtschaft:</strong> Trockenheit vermindert das Pflanzenwachstum und die Erträge. Mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> ändert sich das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a>, und damit ändern sich die Bedingungen für die Landwirtschaft immer grundlegender. Die Veränderungen sind mittlerweile regelrecht mit den Händen zu greifen und spiegeln sich auch in den vergangenen <a href="https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-erntedaten-erntebericht/FAQ-erntedaten-erntebericht_List.html#f71088">BMEL Ernteberichten </a>.</p> <p>Normalerweise können Pflanzen während einer Trockenperiode, in der der Wasserbedarf die Niederschlagsmenge übersteigt, auf den Wasserspeicher im Boden zurückgreifen und diese Phase überstehen. Ist der Wasserspeicher jedoch aufgrund von vorangegangener Trockenheit deutlich reduziert, kann es bereits bei kurzzeitig ausbleibenden Niederschlägen zu Ertragsverlusten kommen. </p> <p>Ein aus Umweltsicht problematischer Nebeneffekt von Trockenheit und Ernteausfällen ist, dass diese in aller Regel zu hohen Nährstoffüberschüssen von Stickstoff und Phosphor führen, weil die Kulturpflanzen nicht in der Lage waren, die Düngemengen vollständig aufzunehmen. Die so entstehenden Nährstoffüberschüsse haben vielfältige negative Umweltwirkungen, etwa durch die Beeinträchtigung der Wasserqualität, negative Wirkungen auf die Artenvielfalt und erhöhte Treibhausgasemissionen (z.B. in Form von Lachgas).</p> <p><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> durch Wind</strong>: Starker Wind bewirkt einen Verlust humusreichen Feinmaterials aus den Ackerflächen durch Erosion. An diesen Stellen sind dann geringeres Pflanzenwachstum und in der Erntezeit geringere Erträge festzustellen – noch bis in die folgenden Jahre und Jahrzehnte. Auch an Stellen, in die das Feinmaterial eingeweht wird, kommt es zunächst zu Ertragseinbußen, wenn sich das Material dort auf Keimlingen und Pflanzen abgelagert hat. Besonders groß ist die Gefahr der Winderosion auf Ackerflächen ohne geschlossene Bodenbedeckung. Kommen dann noch im Frühjahr starke Winde hinzu oder entsteht Erosion durch die Bewirtschaftung (Bodenbearbeitung bei extremer Trockenheit und Wind), kann humusreiches Feinmaterial durch Winderosion verdriftet, d.h. ausgeweht werden. Die Bodenfruchtbarkeit und das Pflanzenwachstum leiden darunter. </p> <p><strong>Straßenbäume</strong>: Bäume an Straßen, d.h., Alleen, Baumreihen oder auch Bäume im urbanen Raum wachsen häufig unter schlechteren Standortbedingungen als Bäume in der freien Natur – neben dem begrenzten Raum für Wurzelwachstum können die Verdichtung des Bodens, Schadstoffe oder Streusalz die Bäume schädigen. Trockenheit verschlechtert diese Standortbedingungen zusätzlich: Sie verschärft das durch Versiegelung und Verdichtung ohnehin schon bestehende Problem der unzureichenden Wasserversorgung der Wurzeln und mindert das Baumwachstum, so dass junge Bäume absterben können, bevor sie richtig groß geworden sind.</p> </p><p> Welche Regionen in Deutschland könnten besonders von Trockenheit betroffen sein? <p>Die Niederschlagsverteilung in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. So zeigen die „Normalwerte“ des Jahresniederschlags (langjähriges Mittel 1971 – 2000), dass es Regionen in Deutschland mit deutlich unter 500 mm und Regionen mit deutlich über 1000 mm Jahresniederschlag gibt. Die Gebiete mit den niedrigen Niederschlägen liegen vor allem im Osten und Nordosten Deutschlands. Regionen mit hohen Niederschlägen finden sich im Westen und Süden Deutschlands. Der zunehmende Temperaturanstieg aufgrund des globalen Klimawandels hat auch Auswirkungen auf das Niederschlagsgeschehen in Deutschland. So können sich die Jahresniederschläge bis zum Ende des Jahrhunderts mit regionalen Unterschieden um bis zu 15 % erhöhen. Betrachtet man nur die Winterniederschläge können diese sich um 5-20 % bis zur Mitte des Jahrhunderts erhöhen. Die Aussagen für die Sommerniederschläge sind bis zur Mitte des Jahrhunderts nicht eindeutig, bis zum Ende des Jahrhunderts zeigen die Modelle aber Tendenzen zu mehr Trockenheit (siehe <a href="https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html">DWD-Klimaatlas</a>, <a href="https://www.lawa.de/documents/kompaktinfos_zum_lawa_klimawandel-bericht_2020_1637921187.pdf">LAWA-Klimawandelbericht</a>).</p> <p>Welche Regionen letztlich von Trockenheit besonders betroffen sind, hängt weiterhin von den Böden und der Entwicklung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundwasserneubildung#alphabar">Grundwasserneubildung</a> ab. In Verbindung mit den Wasserbedarfen einer Region und ihrer zukünftigen Entwicklung lässt sich erkennen, wo eine Konkurrenzsituation um Wasser entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>) zusammen mit dem Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) 2020 das Projekt „Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit / Anpassung an Trockenheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a> in Deutschland“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112491">WADKlim</a>) initiiert. Die Ergebnisse wurden 2024 veröffentlicht und verschaffen unter anderem einen Überblick über die gegenwärtige Wasserverfügbarkeit in Deutschland, sowie deren zukünftige Entwicklung unter Klimawandelbedingungen. In der Studie analysierten die Forschenden den Zeitraum von 1961 bis 2020 und erstellten eine deutschlandweite Karte der „Wasser-Bilanz-Risiko-Gebiete“, das heißt Regionen, in denen der als nachhaltig geltende Grenzwert für die Nutzung von Grundwasser überschritten wird. Das bedeutet, dass mehr Wasser entnommen wird, als auf natürliche Weise dem Grundwasser wieder zuströmt (siehe Kapitel 3.3 in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/112661">Zusammenfassung und Ergebnisse WADKlim</a>).</p> <p>Besonders von Winderosion gefährdet sind die eiszeitlich geprägten Gebiete im Nordwesten, Nordosten und Osten von Deutschland (Schleswig-Holstein, weite Teile von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Münsterland und Ostwestfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Ost-Sachsen). Fehlt auf feinsandreichen und lehmig-sandigen Böden dann noch eine geschlossene Bodenbedeckung, kann bei Trockenheit die Winderosion angreifen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/59518">Prognosen</a> zeigen, dass bis in das Jahr 2040 in allen Landschaftsräumen mit einem Anstieg der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wind gerechnet werden muss, vor allem in den küstennahen Gebieten.</p> </p><p> Hat eine anhaltende Trockenheit Auswirkungen auf das Grundwasser – und damit auch auf das Trinkwasser? <p>Grundwasser wird über den Niederschlag gespeist. Langanhaltende Trockenheit mit fehlenden Niederschlägen, reduzierter Sickerwasserrate und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/grundwasserneubildung">Grundwasserneubildung</a> führt zu einer veränderten Tiefenlage der Grundwasseroberfläche. So sind zum Beispiel in den trockenen Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 aufgrund der langanhaltenden Trockenheit in einigen Regionen die Grundwasserstände in den oberflächennahen Grundwasserleitern deutlich gefallen.</p> <p>Etwa 70 Prozent des deutschen Trinkwassers stammt aus Grund- und Quellwasser. Es herrscht in Deutschland noch kein Mangel an Trinkwasser und es gibt bisher keine flächendeckenden negativen Auswirkungen auf Trinkwasser aus Grundwasserressourcen. Allerdings kam z.B. im Sommer 2018 in den besonders betroffenen Regionen die Eigenversorgung mit Trinkwasser teilweise zum Erliegen, weil Hausbrunnen trockenfielen. Wasserversorgungsunternehmen berichten für den Sommer 2018, dass es bis auf wenige -lokale Ausnahmen- keine Ausfälle bei der zentralen Wasserversorgung gab. Allerdings nutzen einer Umfrage des <a href="https://energie-wasser-praxis.de//wp-content/uploads/2023/05/ewp_1020_04-05_Inhalt.pdf">DVGW</a> zufolge 1/3 der befragten Wasserversorgungsunternehmen an den Spitzentagen ihre genehmigten Wasserressourcen zu bzw. über 90 % und bei 34 % der Wasserersorgungsunternehmen war an den Spitzentagen die Aufbereitungskapazität mit 90 % oder mehr belastet.</p> <p>In Trockenperioden mit steigenden Temperaturen, erhöhter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> und verlängerten Vegetationsphasen sind niedrige Grundwasserstände nicht nur problematisch für die Wasserentnahme zur Trinkwassergewinnung, sondern auch für flachwurzelnde Bäume und grundwasserabhängige Biotope. Des Weiteren werden Flüsse und Seen in unseren Breiten unterirdisch durch Grundwasser gespeist. Bei sinkenden Grundwasserständen verringert sich der unterirdische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> in die Oberflächengewässer, möglicherweise bis zu einer Umkehrung der Fließrichtung.</p> <p>Statistisch signifikant ist der Rückgang des Grundwasserdargebots in der vergangenen Dekade 2011 – 2020, wie die Simulationen im Projekt WADKlim zeigen (siehe Kapitel 3.1 in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/112661">Zusammenfassung und Ergebnisse WADKlim</a>). Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der jährlichen Grundwasserneubildung sind aufgrund der unsicheren Informationslage zur Niederschlagsentwicklung sowie angesichts der komplexen Wechselwirkungen mit anderen Wirkfaktoren wie Bodenart, Vegetation, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> und Flächenversiegelung weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Projektionen einer zukünftigen Entwicklung stellen sich je nach verwendetem Klimaszenarium unterschiedlich dar, tendenziell liegen die Zeiträume mit Trockenheit in großen Teilen Deutschlands noch eher in der Zukunft, als in der Vergangenheit. Allerdings deutet nichts darauf hin, dass in Zukunft alle Regionen Deutschlands nahezu gleichzeitig von ausgeprägten und aus klimatologischer Perspektive minimaler Grundwasserneubildung betroffen sein könnten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkung-des-klimawandels-auf-die">WADKlim</a>).</p> <p>Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hat unter „klimafolgenonline“ (<a href="http://www.klimafolgenonline.com/">http://www.klimafolgenonline.com/</a>) Karten zur simulierten Grundwasserneubildung in Deutschland veröffentlicht.</p> </p><p> Ist das nur Wetter oder schon Klimawandel? <p>Die Abnahme der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bodenfeuchte">Bodenfeuchte</a> ist ein langfristiger Prozess, der vom Klimawandel beeinflusst wird (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106954">Monitoringbericht 2023</a>). In Deutschland sind dabei vor allem Regionen mit leichtem, sandigem Boden, das heißt Teile Ostdeutschlands und das Rhein-Main-Gebiet, betroffen.</p> <p>Bei Extremereignissen wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a> ist es schwieriger, einen Zusammenhang zum Klimawandel herzustellen: Die Zuordnung, eines Einzelereignisses zu einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Trend#alphabar">Trend</a> ist beim Klimawandel wissenschaftlich schwierig, da die „normale“ Variabilität des Wetters sehr hoch ist. Doch die gestiegene Summe an Extremereignissen, die wir in den letzten Jahren beobachten, weist deutlich auf Effekte des Klimawandels hin. </p> <p>Bei vergangenen Hitzesommern ist ein Zusammenhang zum Klimawandel wahrscheinlich: So wurde der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/hitzesommer">Hitzesommer</a> 2018, wie auch andere Hitzewellen in den vergangenen Jahrzehnten, z.B. 2003, <a href="https://www.pik-potsdam.de/aktuelles/pressemitteilungen/wetterextreme-im-sommer-2018-waren-verbunden-durch-stockende-riesenwellen-im-jetstream">von einem schwachen Jetstream mit stagnierenden Wellenmustern beeinflusst</a>. Ein solcher Jetstream wiederum ist eine Folge des<a href="https://www.nature.com/articles/srep45242"> Erwärmens des Nordpols durch den globalen Temperaturanstieg</a>. Eine <a href="https://www.worldweatherattribution.org/human-contribution-to-record-breaking-june-2019-heatwave-in-france/">2019 veröffentlichte Untersuchung</a> zeigt den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Rekordtemperaturen – demnach sind Hitzewellen inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900.</p> <p>Wichtig ist, die vergangenen bzw. künftigen Schäden und Umweltwirkungen durch Extremereignisse systematisch zu erfassen, um Maßnahmen zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> passgenau zu gestalten. </p> </p><p> Stichwort Anpassung: Was können wir tun, um uns besser auf Trockenheit und Dürre vorzubereiten? <p>In der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft existieren vielfältige Möglichkeiten der Anpassung an Trockenheit und Dürre. Wichtig ist dabei, zwischen langfristigen Maßnahmen mit vorsorgendem Charakter und kurzfristigen Maßnahmen zu unterscheiden. So bietet eine an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> angepasste Landbewirtschaftung langfristig besseren Schutz gegenüber Extremereignissen wie Hitzewellen und Trockenheit. </p> <p>Um rechtzeitig auf Dürreereignisse reagieren und deren Folgen abschätzen zu können, sind zuverlässige Informationssysteme unerlässlich. Deshalb hat das Bundeslandwirtschaftsministerium ein <a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/dwp-duerre-wissensportal.html">Dürre-Wissensportal (DWP)</a> erarbeiten lassen. Dieses bietet einen Überblick über Begriffsdefinitionen, verschiedene Dürre-Informationssysteme, vergleicht deren Ansätze und Methoden und unterstützt so die Auswahl passender Werkzeuge für die allgemeine Berichterstattung sowie das Dürremanagement.</p> <strong>Strategien auf Bundesebene</strong> <p>Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> an den Klimawandel: Im Jahr 2008 legte die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel vor (<a href="https://www.bmu.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel/">DAS</a>). Diese zielt auf die Verbesserung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern. Seitdem wird in einem regelmäßigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106954">Monitoringbericht</a> (zuletzt 2023) dargestellt, wie sich der Klimawandel entwickelt. Mit dem <a href="https://www.bmu.de/download/zweiter-fortschrittsbericht-zur-deutschen-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel/">Fortschrittsbericht</a> und dem Aktionsprogramm Anpassung (zuletzt 2020) werden ressortübergreifend Maßnahmen aufgezeigt. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88230">Klimawirkungs- und Risikoanalyse</a> (zuletzt 2021) analysiert die zukünftigen Folgen des Klimawandels in Deutschland und die Handlungsnotwendigkeiten in den verschiedenen Handlungsfeldern. In der im Juni 2021 veröffentlichten Studie werden für das Handlungsfeld Wasserwirtschaft, Wasserhaushalt die Klimarisiken ohne Anpassung heute, in der Mitte und am Ende des Jahrhunderts bei einem schwächeren Klimawandel als „mittel“ eingeschätzt. Bei einem stärkeren Klimawandel in der Mitte und zum Ende des Jahrhunderts werden die Klimarisiken für diesen Handlungsfeld als „hoch“ eingestuft. Durch weitreichende Anpassungsmaßnahmen lassen sich die Klimarisiken im Handlungsfeld Wasser zur Mitte des Jahrhunderts auf „gering“ bzw. „mittel“ absenken. Das bedeutet, es gibt Klimarisiken für den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft, aber es gibt auch Handlungsmöglichkeiten.</p> <p><u>Die Nationale Wasserstrategie</u>: Neben demografischem Wandel und Digitalisierung sind die Herausforderungen durch den Klimawandel wichtige Treiber für Veränderungen und Anpassungen der Wasserwirtschaft. Zur Unterstützung und Gestaltung dieses Prozesses hat das Bundeskabinett am 15.03.2023 die <a href="https://www.bmuv.de/wasserstrategie">Nationale Wasserstrategie</a> beschlossen. Mit der Vision <em>„Der Schutz der natürlichen Wasserressourcen und der nachhaltige Umgang mit Wasser in Zeiten des globalen Wandels sind in Deutschland in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen zum Wohle von Mensch und Umwelt verwirklicht“</em>. Langfristig soll der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser erhalten, der verantwortungsvolle Umgang mit Grund- und Oberflächengewässern auch in anderen Sektoren gewährleistet und der natürliche Wasserhaushalt und die ökologische Entwicklung unserer Gewässer unterstützt werden. In den 78 Aktionen des „Aktionsprogramms Wassers“ sind umfassende Maßnahmen enthalten, die die Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel, aber auch andere Themenfelder, wie das Risiko der Stoffeinträge oder die Bewusstseinsbildung im Kontext Wasser voranbringen. Mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, insbesondere an Trockenheit und Dürre wird eine breite Palette an Maßnahmen vorgeschlagen. So sollen z.B. die Daten und Prognosemöglichkeiten für den Wasserhaushalt sowie das Grundwassermonitoring verbessert werden. Dies ermöglicht die frühzeitige Reaktion auf langfristige Veränderungen in den Grundwasserressourcen, aber auch die kurzfristige Steuerung von Wasserentnahmen, um eine Übernutzung unserer Wasserressourcen zu vermeiden. Es sollen Standards für Wasserversorgungskonzepte und Konzepte für die wassereffiziente Nutzung für alle Sektoren sowie den Umgang mit Wassernutzungskonflikten entwickelt und etabliert werden. Maßnahmen zur Renaturierung und für den Wasserrückhalt in der Fläche werden ebenfalls zentral vorgeschlagen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für einen ausgeglichenen Wasserhaushalt und helfen so den Auswirkungen von Trockenheit vorzubeugen.</p> <strong>Maßnahmen in der Landwirtschaft</strong> <p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt landwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen, die die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Resilienz#alphabar">Resilienz</a> (Robustheit) der Landwirtschaft gegen extreme Wetterbedingungen steigern. Kritisch sind aus Sicht des UBA langfristige und pauschale Subventionierungen der Landwirtschaft bei trockenheitsbedingten Ernteausfällen, da diese das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimarisiko#alphabar">Klimarisiko</a> der Landwirtschaft von der Betriebsebene auf die Gesamtgesellschaft verlagern und zur Folge haben können, dass sinnvolle Anpassungsmaßnahmen auf Betriebsebene weniger engagiert in Angriff genommen werden.</p> <p>Ist die Trockenheit erst einmal da, ist es in der Regel bereits zu spät. Doch im Vorfeld sind viele Maßnahmen sinnvoll, die sich positiv auf den Wasserrückhalt auswirken, aber häufig auch positive Effekte in Hinblick auf andere Umweltgüter haben. Mulchsaat und Pflugverzicht (konservierende Bodenbearbeitung) können beispielsweise die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> reduzieren und haben weitere positive Wirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit. Auch durch Sorten und Kulturarten, die besser mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Trockenstress#alphabar">Trockenstress</a> zurechtkommen, können Ertragsausfälle reduziert werden. Überhaupt kann durch eine größere Diversifizierung an angebauten Sorten und Kulturarten das Risiko starker Ernteeinbußen oder gar eines Totalausfalls deutlich reduziert werden, denn jede Kulturart hat eigene Ansprüche an die Menge und den Zeitpunkt der Wasserversorgung. Wenn bewässert wird, sollte dies bedarfsgerecht, effizient und mit möglichst geringen Verdunstungsverlusten erfolgen.</p> <p>Weiterhin ist es wichtig, Wasser stärker in der Fläche, in der Landschaft zu halten. Wo es die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> ermöglicht, helfen Wiedervernässung, die Reduzierung von Entwässerungen und das Zulassen von Überschwemmungen Wasser in der Landschaft zu halten. Dieses bereitet auf trockene Perioden vor und könnte helfen, sie zu überstehen. Wenn Flächen für die Wiedervernässung von Mooren zur Verfügung gestellt werden können, hilft das dem lokalen Wasserhaushalt und Klimagase können gebunden werden. Im Projekt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112491">WADKlim</a> haben die Forschenden im Auftrag des UBA einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/112544">Maßnahmenkatalog zum Wasserrückhalt</a> erstellt, der 69 Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts in der Landschaft enthält. Die Auswertung zeigt, dass die meisten Maßnahmen positive oder sehr positive Wirkungen auf die verschiedenen Ziele für den lokalen Wasserhaushalt, die Verzögerung des Abflusses, den Wasserrückhalt in Böden, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/grundwasserneubildung">Grundwasserneubildung</a> oder das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserdargebot">Wasserdargebot</a> in Trockenzeiten haben.</p> <p>Winderosion ist eine Herausforderung für den Bodenschutz. Gegen Winderosion bei trockener <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> helfen neben der Wahl geeigneter Fruchtfolgen Mulchsaat, Untersaaten oder Zwischenfruchtanbau, vor allem bei Kulturen mit späten Aussaatterminen wie Sommergetreide, Mais und Zuckerrübe. Bei der Bodenbearbeitung kann viel durch die Erhöhung der Oberflächenrauigkeit und eine intensive Humuswirtschaft gewonnen werden, die die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bodenfeuchte">Bodenfeuchte</a> im Oberboden erhält.</p> <p>Agroforst (d.h. landwirtschaftliche Kulturen und Baumreihen im Wechsel) wirkt ebenfalls als Schutz vor Winderosion und verbessert durch höhere Gehalte von Bodenkohlenstoff die Wasserhaltefähigkeit und das Kleinklima vor Ort.</p> <strong>Maßnahmen in der Forstwirtschaft</strong> <p>In der Forstwirtschaft haben die zuständigen Stellen bereits seit einigen Jahren den Waldumbau begonnen, um mit angepassten Arten und der Gestaltung von Mischwäldern die Monokulturen zu reduzieren und die Resilienz (Fähigkeit des Ökosystems, auf Störungen zu reagieren) zu verbessern. So sieht die Schaffung klimarobuster Wälder im Bundesforst die stabile, strukturreiche und standortgerechte Entwicklung von Mischwäldern vor. Dies muss konsequent fortgesetzt werden.</p> <strong>Maßnahmen der Kommunen</strong> <p>Auch die Kommunen müssen sich an Hitze und Trockenheit anpassen. Das setzt ein neues Denken und einen Paradigmenwechsel voraus. Ein Ziel in der Stadtentwicklung und in der Wasserwirtschaft muss daher die Annäherung an die natürliche Wasserbilanz sein. Mit Hilfe naturnaher Maßnahmen wird Wasser nicht mehr abgeführt, sondern verbleibt im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Einzugsgebiet#alphabar">Einzugsgebiet</a>. Mögliche Maßnahmen neben der Versickerung von Regenwasser sind die Entsiegelung befestigter Flächen, lokale grüne und blaue Infrastrukturen, wie Straßenbäume, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Verdunstungsmöglichkeiten von gespeichertem Regenwasser. Ferner fördern Frischluftschneisen sowie die Kühlung und Verschattung von Gebäuden und öffentlichen Räumen ein gesundes Stadtklima. Naturnahe Elemente, wie etwa Mulden-Rigolen Systeme, stärken die dezentrale Regenwasserversickerung und -verdunstung und helfen Bodenfeuchte und Grundwasserneubildung in urbanen Räumen zu erhöhen. Dies verbessert die Pflanzenversorgung in Trockenphasen und verringert Hitzeeffekte. Für Dürreperioden können darüber hinaus Bewässerungsmöglichkeiten etabliert werden, die jedoch effizient und wassersparend gestaltet sein müssen. Bei der Verwendung von Brauchwasser (z.B. Regenwasser, aufbereitetes Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser), aufbereitetes Kommunalabwasser) zur Bewässerung von urbanen Grünflächen sind chemische und hygienische Anforderungen abzuleiten bzw. zu berücksichtigen.</p> <p>Darüber hinaus wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> in der Städtebauförderung gestärkt, indem beispielsweise grüne Infrastrukturen wie Stadtgrün gefördert werden.</p> </p><p> Was können Bürger*innen bei Trockenheit tun? <strong>Sorgsam mit Trinkwasser umgehen</strong> <p>Die Trinkwassernutzung ist in den letzten Jahrzehnten durch ein hohes Bewusstsein bei den Bürger*innen und zum Beispiel den Einsatz von wassersparenden Armaturen und Geräten kontinuierlich zurückgegangen. So hat sich die Trinkwassernutzung im Haushalt bei etwa 129 Litern pro Person und Tag eingependelt. Wir müssen aber davon ausgehen, dass gerade in heißen und trockenen Sommern diese Werte höher liegen. Grundsätzlich sollte mit Wasser – insbesondere mit Warmwasser – sorgsam umgegangen werden. Dazu gehört, Waschmaschine und Geschirrspüler nur anzuschalten, wenn sie voll beladen sind oder das Vollbad durch eine Dusche zu ersetzen. Außerdem gilt: Alle Maßnahmen, die zu einer geringeren Verschmutzung der Gewässer beitragen, erhöhen die Wasserverfügbarkeit. Dazu tragen zum Beispiel der Kauf von Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft, der Verzicht auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> und Bioziden in Garten und Haushalt und die ordnungsgemäße Entsorgung von Arzneimitteln bei. Weitere Tipps finden sich <u>im Flyer </u><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/103602">„Unser Wasser – unsere Verantwortung</a><u>“ und </u><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">hier</a>.</p> <p>An Hitzetagen ist ein angepasstes Verhalten mit entsprechender Kleidung, Aufenthalt im Schatten und ausreichendem Trinken wichtig.</p> <strong>Was ist beim Pflanzengießen im Garten zu beachten?</strong> <p>Das Gießen sollte nicht bei Hitze in der Mittagszeit erfolgen, sondern am frühen Morgen oder am späten Abend – dann verdunstet das Wasser nicht so schnell. Am frühen Morgen ist es sogar besser als am späten Abend, da dann die Bodentemperaturen und folglich auch die Verluste durch Bodenevaporation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a>) niedriger sind. Ansonsten gilt: Lieber seltener gießen und gut durchfeuchten, als häufig und wenig (im ersten Fall bilden sich die Wurzelsysteme dann auch in die Tiefe aus). Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt regional in welchem <a href="https://www.dwd.de/DE/leistungen/bereg_interv/beregintervall.html?nn=588520#buehneTop">Intervall</a> bewässert werden sollte.</p> <p>Am besten sollten nicht die Blätter, sondern direkt der Erdboden gegossen werden – dann bilden sich weniger Pilze und die Blätter riskieren nicht, durch den Lupen-Effekt zu verbrennen. Nach Möglichkeit sollte gesammelte Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen zum Einsatz kommen. Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Bei anhaltender Trockenheit können Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen weitergehende Hinweise zur Gartenbewässerung und dem Befüllen von Pools geben.</p> <p>Weitere Praxistipps gibt es in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/26122">UBA-Umwelttipps für den Garten</a>. </p> <strong>Ist es sinnvoll, Stadt- und Straßenbäume zu wässern?</strong> <p>Der Wert unserer Stadt- und Straßenbäume ist unschätzbar. Sie regulieren zum Beispiel das Mikroklima, spenden Schatten, filtern Emissionen aus Luft und Boden, werten das Stadtbild auf und sind Lebensraum stadttypischer Vogel- und Insektenarten. Stadtbäume wachsen meist unter schlechteren Standortbedingungen als Bäume in der Natur und leiden unter Verdichtung, Schadstoffen oder Streusalz, so dass die Folgen des Klimawandels – wie Trockenheit – sie zusätzlich belasten. Gesunde Straßenbäume sind jedoch für die Kühlung der Städte durch deren kombinierte Wirkung aus Verdunstungsleistung und Schattenwurf von besonderer Bedeutung, da sie der Aufheizung entgegenwirken. </p> <p>Wie bei jungen Stauden und Gemüse auch, brauchen gerade junge Straßenbäume besonders viel Wasser. Ihre Wurzeln reichen meist noch nicht bis zum Grundwasserspiegel. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Maßnahmen, um eine Wasserversorgung der jungen Bäume auch bei Trockenheit zu ermöglichen, z.B. über Baumbewässerungsbeutel oder Gießringe. Aber auch weiterhin ist Eigeninitiative gefragt. Bei länger anhaltender Trockenheit sind dabei Informationen von Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen zu beachten, ob eine Bewässerung in Gärten und auf kommunalen Flächen mit Trinkwasser ggf. eingeschränkt ist. „Pi mal Daumen“ braucht ein Baum mindestens zehn Liter Wasser pro Tag (d.h. einen Wassereimer), idealerweise in ein bis zwei größeren Wassergaben pro Woche. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat beispielsweise Ende April 2019 eine Nachbarschafts-Aktion angestoßen, die Bürger*innen aufruft, beim Gießen von Straßenbäumen zu helfen. Ein weiteres Beispiel ist das<a href="https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/baeume/strassenbaeume-online"> Straßenbaumkataster in Hamburg,</a> das über seine interaktive Karte das Spenden für einen Baum ermöglicht (Spenden-Aktion Mein Baum – Meine Stadt). Wie Sie den Bäumen in Ihrer Umgebung richtig helfen können, erfahren Sie mit einem Klick auf eine Initiative der Stadt Berlin mit „<a href="https://www.giessdenkiez.de/">Gieß den Kiez</a>“.</p> </p><p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die natürliche Grundwasserbeschaffenheit ist maßgeblich durch die Wechselwirkung zwischen Grundwasser und der durchströmten Gesteinsmatrix geprägt. In Deutschland sind die Grundwässer jedoch durch anthropogene Handlungen wie z.B. Ackerbau, Rodung und Maßnahmen zur Grundwasserentnahme ubiquitär überprägt. Einflüsse einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft können dennoch als natürlich betrachtet werden (Funkel et al. 2004). Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte u.a. für gelöstes Antimon im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Antimon umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters sowie in Kontakt mit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert Klassen der Antimon-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Der Prüfwert für Antimon im Grundwasser liegt derzeit bei 5 µg/L, der Geringfügigkeitsschwellenwert bei 0,5 µg/L. Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016. Funkel R., Voigt H.-J., Wendland F., Hannappel S. (2004): Die natürliche ubiquitär überprägte Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland, Forschungszentrum Jülich GmbH (47), ISBN: 3-89336-353-X. WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Seltenheit. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Als selten werden Böden gekennzeichnet, die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standort-bedingungen (Ausgangsgestein, Klima, Relief) seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen (Bug et al. 2019). Um eine vielfältige Bodenlandschaft und damit ein Mosaik unterschiedlicher Standorteigenschaften zu erhalten, ist der Schutz seltener Böden fachlich geboten. Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Seltenheit von Böden wird in Niedersachsen in der Kulisse der besonders schutzwürdigen Böden basierend auf der BK50 über eine geringe flächenhafte Verbreitung sowie über lokale oder regionale Besonderheiten abgebildet. Dem liegt neben einer statistischen Auswertung der Flächenanteile auch eine expertenbasierte Einschätzung zugrunde (Bug et al. 2019). Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3268 |
| Europa | 157 |
| Kommune | 37 |
| Land | 383 |
| Weitere | 64 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 1227 |
| Zivilgesellschaft | 39 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 44 |
| Förderprogramm | 3171 |
| Hochwertiger Datensatz | 6 |
| Software | 1 |
| Text | 132 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 121 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 141 |
| Offen | 3315 |
| Unbekannt | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3232 |
| Englisch | 667 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 9 |
| Datei | 52 |
| Dokument | 104 |
| Keine | 2182 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 47 |
| Webseite | 1233 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2278 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2882 |
| Luft | 1999 |
| Mensch und Umwelt | 3477 |
| Wasser | 1857 |
| Weitere | 3415 |