Der Datenbestand zeigt die Überlagerungsgebiete der beiden niedersächsischen Programmkulissen "Niedersächsische Moorlandschaften" (NML) und "Niedersächsische Gewässerlandschaften" (NGL).Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern. Hier dargestellt werden die in den NGL enthaltenen Fließgewässer und Auenbereiche der Prioritätsgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die sich mit der Kulisse der NML überlagern. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.Die Überlagerungsflächen weisen eine Kulisse aus, innerhalb derer die Umsetzung "blau-grüner" (kombinierte Arten- und Biotopschutz- und Wasserschutz-) Maßnahmen sowohl zur Erreichung der Ziele des Aktionsprogramms Niedersächsische Moorlandschaften als auch der Ziele des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften führen kann. Die Nutzung solcher Synergiepotenziale durch die Verknüpfung der Programme Niedersächsische Moorlandschaften und Niedersächsische Gewässerlandschaften und die Identifikation entsprechender Kulissen, ist erklärtes Ziel des Landes Niedersachsen.
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Um geeignete Maßnahmen für die Insektenförderung auf Landesebene zu gestalten, sind einheitliche und zielführende Kriterien notwendig. Diese müssen die Wirksamkeit der Maßnahmen für verschiedene Insektengruppen, die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten sowie mögliche Synergien und Konflikte mit anderen Zielen des Natur- und Umweltschutzes einschließen. Um einen breit angelegten und wirksamen Insektenschutz zu realisieren, ist es zudem erforderlich, individuelle Anpassungen zu ermöglichen und landwirtschaftliche Betriebe naturschutzfachlich zu beraten. Die Umsetzung von lnsektenschutzmaßnahmen muss angemessen honoriert werden und die infrastrukturellen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden. Die in Brandenburg entwickelte Strategie zur Bewertung von lnsektenschutzmaßnahmen stellt eine Grundlage für die Entwicklung einheitlicher Kriterien in Deutschland dar.
Strategiekarte Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken Synergien zwischen Magistralen- und Zentrenentwicklung nutzen Ein Großteil der Haupt-, Stadtteil- und Ortsteilzentren des Hamburger Zentrenkonzepts liegt an Magistralen. Sie reihen sich entlang der Magistralen wie Perlen an einer Kette auf und sind als Orte, die bereits ein hohes Maß an Lebendigkeit und Vielfalt aufweisen, wichtige Ankerpunkte der Magistralenentwicklung. Die verschiedenen Zentrentypen aus dem Zentrenkonzept haben gemäß diesem Konzept unterschiedliche Aufgaben und Herausforderungen. Es gilt, die Synergien zwischen der Magistralen- und der Zentrenentwicklung zu identifizieren und zu nutzen. Magistralen als integralen Bestandteil des Zentrums weiterentwickeln Die Magistralen selbst sind als integraler Bestandteil eines Zentrums zu verstehen und weiterzuentwickeln. Durch eine hohe Nutzungsmischung, neue Nutzungen insbesondere mit überörtlichem Bezug und lebendigen Erdgeschosszonen wird die Magistrale in diesen Abschnitten zu einer vitalen Stadtstraße. Angestrebt wird hier eine gute Erreichbarkeit durch den Umweltverbund und ausreichend Raum für den Wirtschaftsverkehr. Zentrenbezug der Magistralen stärken Darüber hinaus gibt es einige Zentren, die zwar im Einzugsbereich oder in der Siedlungsachse einer Magistrale liegen, allerdings kaum Bezug zu dieser vorweisen oder sich von dem starken Verkehrsaufkommen auf der Magistrale abwenden. In Zukunft werden an den Magistralen wieder Bezüge zwischen dieser und den Zentren hergestellt, beispielsweise durch bessere Wegeverbindungen oder Eingangssituationen von Zentren. Magistralen als Zentren des Urbanen Marktplatzes qualifizieren Die Versorgung in der Inneren Stadt ist im Gegensatz zur Äußeren Stadt häufig von Geschäftslagen geprägt, die sich an der Straße konzentrieren. Diese Räume werden im Zentrenkonzept der Freien und Hansestadt Hamburg als „Zentren des Urbanen Marktplatzes“ beschrieben. Bei den meisten Zentren dieses Typs handelt es sich um Abschnitte von Magistralen. Auch hier wird die Nutzungsmischung gestärkt – insbesondere durch Nutzungen mit überörtlichem Bezug und lebendige Erdgeschosszonen. Magistralen als vielfältige Lebensadern fortschreiben. Die Zentren bilden zwar die räumlichen Anker für eine besondere Vielfalt und Mischung, aber auch darüber hinaus sind die Magistralen in vielen Abschnitten Anziehungspunkte für eine höhere Nutzungsvielfalt. Diese soll erhalten bleiben und gestärkt werden, im Einklang mit den Vorgaben des Hamburger Zentrenkonzeptes und den bezirklichen Nahversorgungskonzepten. Suchräume zur Qualifizierung bestehender Nahversorgungszentren und -lagen mit Magistralenbezug Außerhalb der Zentren des Zentrenkonzepts leisten weitere Versorgungsbereiche (Nahversorgungszentren) und -lagen eine Grundversorgung in Wohnortnähe und darüber hinaus. An den Magistralen sind sie oft eingebettet in dichte urbane Strukturen und können bei einer weiteren Qualifizierung eine Stadt der kurzen Wege fördern. Diese Bereiche werden hinsichtlich ihres Potenzials für noch mehr Angebotsdichte in den Erdgeschosszonen geprüft. Die Aufenthaltsmöglichkeiten sollen attraktiver gestaltet sowie gute Vernetzungen in die Quartiere geschaffen werden. Magistralen als Motor der lokalen Quartiersentwicklung nutzen Ziel des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ist es, die Lebensqualität in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch städtebauliche Maßnahmen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die Magistralen können an vielen Stellen ein Motor für Quartiersentwicklung sein. Innerhalb der dargestellten Gebiete können an den Magistralen zum Beispiel öffentliche Plätze, Freiflächen und Grünanlagen qualifiziert, in soziale Infrastruktur investiert und die Versorgungs- sowie Nutzungsvielfalt im Wohnumfeld gestärkt werden. Lebendige und attraktive erste Gewerbereihen an Magistralen schaffen Die gewerblich genutzten Abschnitte an den Magistralen sind häufig sehr funktional angelegt. Bei Wahrung des grundsätzlich gewerblichen Charakters ist das Ziel, die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr und das städtebauliche Erscheinungsbild zu verbessern, indem die straßenbegleitende Bebauung als „gestapeltes produzierendes Gewerbe“ ausgeprägt wird. An geeigneten Lagen können attraktive Adressen geschaffen werden, zum Beispiel durch hochwertig gestaltete Fassaden und gegebenenfalls publikumsbezogene Nutzungen. Gemischte Nutzungen in Erdgeschossen fördern Auch außerhalb der Zentren und zentralen Versorgungsbereiche sind die Magistralen in vielen Abschnitten vielfältige und gemischte Stadtstraßen, an denen viele Dienstleistungen angeboten werden. Diese Nutzungsmischung soll in Abstimmung mit dem Zentrenkonzept und den bezirklichen Nahversorgungskonzepten weiter qualifiziert und die Ansiedlung weiterer Nichtwohnnutzungen in den Erdgeschossen bzw. das Schaffen lebendiger Erdgeschosszonen geprüft werden. Öffentliche (Frei-)Räume attraktiv gestalten Hamburgs Magistralen sind, wie auch in anderen Städten, historisch geprägt durch das Leitbild der „autogerechten Stadt“: leistungsfähige Verbindungen für den motorisierten Verkehr, mit der Folge einer starken Versiegelung, die einer lebenswerten Stadt oft entgegensteht. Die Mobilitätswende bietet die Chance, den Umweltverbund zu stärken und darüber hinaus den öffentlichen Raum für lebendige und vielfältige Nutzungen und notwendige Maßnahmen der Klimaanpassung zurückzugewinnen. Attraktive und lebendige Straßenräume schaffen Als vom Verkehr dominierte Räume bieten die Magistralen aktuell wenig Aufenthaltsqualität, selbst dort, wo Versorgungs- und Dienstleistungen an den Magistralen für eine hohe Besucherinnen- und Besucherfrequenz sorgen. Die Attraktivität dieser gemischten Lagen und die Erreichbarkeit zu Fuß oder mit dem Rad kann durch eine Qualifizierung des öffentlichen Raums verbessert werden. Stadtplätze an Magistralen beleben Stadtplätze sind neben den lebendigen Straßenabschnitten oft die Mittelpunkte des öffentlichen Lebens. An den stark frequentierten Magistralen können sie besondere Räume mit verschiedenen Funktionen und hoher Anziehungskraft werden, sofern der öffentliche Raum attraktiv gestaltet und barrierefrei ist und eine gute Nutzbarkeit, zum Beispiel zum Verweilen, für Märkte oder Veranstaltungen, erlaubt. Belebte Grünräume an Magistralen qualifizieren Das grüne Pendant der Stadtplätze sind Parks und grüne Freiräume. Auch diese haben gerade an den dichten Magistralen eine besonders wichtige Funktion für Erholung und Freizeit – sie sind grüne Treffpunkte und bieten Zugang zum Grünen Netz Hamburgs. Die Attraktivität und Vielfalt der Nutzung wird in Zukunft gestärkt, um den Naherholungswert zu erhöhen, und die Zugänge werden attraktiver, sichtbarer und sicherer gestaltet.
Der Gesamtplan Mit dem Masterplan Magistralen 2040+ schafft die FHH ein gemeinsames Zielbild, das als Orientierungsrahmen für alle zukünftigen Planungen und Projekte an den Magistralen dient. Der Masterplan widmet sich zwölf Magistralen, die zusammengenommen ein wichtiges verkehrliches und auch siedlungsstrukturelles Rückgrat der gesamten Stadt bilden. Zu diesen zwölf Straßenzügen, die stellvertretend für die weiteren Ein- und Ausfallstraßen der Stadt stehen, zählen acht nördlich der Elbe verlaufende Magistralen (M1–M8), zwei Magistralen südlich der Elbe in Harburg (M9 und M10) sowie der sogenannte Ring 2 (M11), der sich um die Innere Stadt legt, und die Verbindungsachse über die Elbinseln (M12). Die Ziele des Masterplans Magistralen 2040+ lauten: • Magistralen sind lebendige und vielfältige Räume. • Magistralen sind Schwerpunkträume der Innenentwicklung. • Magistralen sind zukunftsfähige Mobilitätsräume. • Magistralen sind klimaangepasste Räume. Die Ziele werden in einem Gesamtplan gebündelt und verortet. Der Gesamtplan dient als prägnantes Bild der Magistralenentwicklung. Er stellt die wichtigsten Themen und Handlungsbedarfe für die unterschiedlichen Stadtbereiche auf einen Blick dar und zeigt auf, wo die räumlichen Schwerpunkte in der Anwendung einzelner Ziele liegen: • Wo ein gewisses Maß an Lebendigkeit und Funktionsvielfalt vorhanden ist, insbesondere in den Zentren und den Bereichen der Inneren Stadt, werden diese Qualitäten weiter gestärkt – mit besonderem Augenmerk auf attraktive öffentliche Räume. • In der durch das Schnellbahnnetz gut erschlossenen Urbanisierungszone und in der angrenzenden Äußeren Stadt werden die Magistralen zu Schwerpunkten der Innenentwicklung für zusätzliches Wohnen und Gewerbe sowie die Entwicklung gemischter Quartiere. Dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit dem Ziel, das Grüne Netz zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird dabei Rechnung getragen. • Auch in der Äußeren Stadt bieten sich an den Magistralen in gut erreichbaren Lagen Möglichkeitsräume einer behutsamen Innenentwicklung. Hier werden die Magistralen zu Vorreitern einer höheren Dichte und Sinnbild für urbanes Wohnen und Arbeiten im Übergang zwischen Stadt und Verflechtungsraum, ohne Hamburgs Charakter als grüne Metropole zu verlieren. • Dort, wo Rahmenbedingungen es ermöglichen, wird angestrebt, die Magistralen zugunsten des Umweltverbundes umzugestalten. Ein strategisches Handeln mit dem Ziel der Klimaanpassung ist, in unterschiedlichem Maße und als Reaktion auf unterschiedliche Auswirkungen des Klimawandels, an vielen Abschnitten der Magistralen erforderlich. Insbesondere dort, wo ein Umbau im Straßenraum erfolgt, werden die Chancen für eine klimagerechte Gestaltung der Magistralen genutzt. Eine differenzierte Darstellung von Handlungsstrategien und -räumen, die sich aus den vier übergeordneten Zielen des Masterplans Magistralen ergeben, erfolgt in vier Strategiekarten: Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken, Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren, Klimaangepasste und gesund Magistralenräume schaffen, Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten . Weitere Inhalte des Masterplans Magistralen 2040+ sind: • Für jede einzelne der zwölf Magistralen werden wichtige Planungsinhalte analog zu den Zielen in einem Magistralen-Profil übersichtlich dargestellt und konkretisiert. Die Profile stellen thematische und räumliche Schwerpunkte im linearen Zusammenhang der Magistrale dar. • Neben den räumlich-strategischen Aussagen der Strategiekarten und Magistralen-Profile (Wo gibt es Entwicklungspotenzial für verschiedene Funktionen?) beinhaltet der Masterplan qualitativ-gestalterische Zielbilder (Wie sollen die Magistralenräume in verschiedenen räumlichen Situationen zukünftig aussehen?). Anhand von Gestaltungsprinzipien wurden für neun Raumtypen - d.h. für unterschiedliche, wiederkehrende Situationen an den Magistralen - idealtypische gestalterische Zielbilder erarbeitet als Leitfaden für die weitere planerische Arbeit in den Magistralenräumen. • Um die Umsetzung des Masterplans an konkreten Orten einzuleiten, werden Modellräume benannt, für die gemeinsam mit den Bezirksämtern und Fachbehörden an Ideen für die Umsetzung der Magistralenziele weitergearbeitet wird. • Eine Übersicht planerischer Instrumente zeigt Möglichkeiten auf, wie die planerischen Ziele des Masterplans Magistralen in die Umsetzung gebracht werden können. Mit der Erstellung des Masterplans Magistralen wird der Grundstein für die integrierte Entwicklung der Magistralen in Hamburg gelegt. Die genannten Bausteine des Masterplans bilden die Grundlage für vertiefende Konzepte und Projekte, die sich zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügen sollen. Bereits vorliegende strategische Konzepte und räumlichen Planungen der Behörden und Bezirksämter wurden bei der Erarbeitung des Masterplans Magistralen berücksichtigt. Die Inhalte des Masterplans Magistralen werden nach der Beschlussfassung durch die Behörden und Realisierungsträger, Bezirksämter und operativen Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in Planung und Umsetzung aufgegriffen und konkretisiert. Dies geschieht insbesondere in weiteren Fachplanungen, informellen bezirklichen Planungen wie auch in der verbindlichen Bauleitplanung, in die der Masterplan Magistralen als Abwägungsbelang einzubeziehen ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt bei den Bezirken. Für die Bezirksämter ist der Masterplan Magistralen als strategischer Rahmen für die verschiedenen Projekte und Maßnahmen zu Grunde zu legen (städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)) und gemäß den lokalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten räumlich und inhaltlich zu konkretisieren. Der Masterplan Magistralen 2040+ umfasst vier thematische Strategiekarten, die die Ziele der Magistralenentwicklung räumlich umsetzen und den Gesamtplan konkretisieren. Jede der vier Strategiekarten bildet das Magistralennetz auf gesamtstädtischer Ebene ab. Die Karten widmen sich dabei jeweils einem thematischen Schwerpunkt und wurden gemeinsam mit den zuständigen Hamburger Fachbehörden, den Bezirksämtern und wesentlichen Stakeholdern erarbeitet: 1. Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken 2. Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren 3. Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten 4. Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Die Karten basieren auf einer Auswertung von vorliegenden Analysen und Konzepten der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: Mai 2023) sowie eigenen Erhebungen. Die formulierten Handlungsstrategien geben konkretere Entwicklungsrichtungen vor und zeigen auf, wo an den Magistralen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ziele der Magistralenentwicklung zu erreichen. Für alle künftigen Entwicklungen und Projekte an Magistralen bieten sie einen Überblick der zu berücksichtigenden Belange. Wenn die vier Strategiekarten übereinandergelegt werden, kommt es zu einer Überlagerung von Zielen, die Synergien aufzeigen, aber auch in Konkurrenz zueinander stehen können. Hier gilt es, in jedem Magistralenraum, der entwickelt wird, die verschiedenen Belange und möglichen Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gegeneinander abzuwägen, wie die Magistralen als vielfältige und qualitätsvolle Lebens-, Arbeits- und Bewegungsräume gestaltet werden können.
Der Datenbestand zeigt die Überlagerungsgebiete der beiden niedersächsischen Programmkulissen "Niedersächsische Moorlandschaften" (NML) und "Niedersächsische Gewässerlandschaften" (NGL).Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern. Hier dargestellt werden die in den NGL enthaltenen Fließgewässer und Auenbereiche der Prioritätsgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die sich mit der Kulisse der NML überlagern. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.Die Überlagerungsflächen weisen eine Kulisse aus, innerhalb derer die Umsetzung "blau-grüner" (kombinierte Arten- und Biotopschutz- und Wasserschutz-) Maßnahmen sowohl zur Erreichung der Ziele des Aktionsprogramms Niedersächsische Moorlandschaften als auch der Ziele des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften führen kann. Die Nutzung solcher Synergiepotenziale durch die Verknüpfung der Programme Niedersächsische Moorlandschaften und Niedersächsische Gewässerlandschaften und die Identifikation entsprechender Kulissen, ist erklärtes Ziel des Landes Niedersachsen.
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
Bei ÖKOPROFIT® (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte Umwelt-Technik) handelt es sich um ein Umweltberatungsprogramm, das Unternehmen und Einrichtungen durch vorsorgenden Umweltschutz wirtschaftlich stärkt. Das Programm steht für die Zusammenarbeit von Kommunen, Unternehmen sowie Einrichtungen und Fachleuten, welche die hierdurch entstehenden Synergieeffekte nutzen. Ziel ist es, dass die teilnehmenden Betriebe und Einrichtungen ihre Ressourcen effizient einsetzen und gebrauchen. Durch ein System koordinierter umwelt- und ressourcenschonender Maßnahmen wird es Unternehmen sowie Einrichtungen ermöglicht, ihre Betriebskosten zu senken. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Reduktion des Energie- und Wasserverbrauchs sowie der Abfallreduktion und der Erhöhung der Materialeffizienz, auch als Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Das MUNV NRW fördert seit dem Jahr 2000 die Kommunen aus NRW bei der Entwicklung und Umsetzung von ÖKOPROFIT-Projekten in Ihrer Region. Im Rahmen der Bewilligung durch das Umweltministerium liegen Name und Anzahl der geförderten Kommunen/Kreise und die Name und Anzahl der beteiligten Unternehmen vor.
Auch bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sind Gesundheit und Umwelt noch gefährdet Wie hat sich die Luftqualität in Deutschland verbessert? Welche Schadstoffe haben in der Luft ab- oder zugenommen? Sind die Grenzwerte für Luftschadstoffe ausreichend? Darüber beraten am 16. und 17. September 150 Fachleute in Dessau auf einer Tagung im Rahmen des europäischen Jahres der Luft. Im Mittelpunkt steht die Luftqualität in Städten und dicht besiedelten Regionen. Gemessen an geltenden Luftqualitätswerten gibt es in Ballungsräumen zu viele gesundheitsgefährdende Stoffe in der Luft, insbesondere Stickstoffoxide und Feinstaub. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „In vielen deutschen Städten werden die wichtigen Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt aber zum Schutz der Gesundheit sogar noch strengere Werte für einige Luftschadstoffe, z.B. für Feinstaub und Ozon. Da immer mehr Menschen in Städten leben, besteht hier großer Handlungsbedarf.“ Aktuell konzentrieren sich die Bemühungen aber auf die Einhaltung der geltenden Grenzwerte an besonders belasteten Standorten. Ein Umweltproblem stellen auch die Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft dar, die die Biodiversität von Ökosystemen gefährden. Insgesamt gesehen hat sich die Luftqualität in den letzten Jahrzehnten aber erheblich verbessert, vor allem durch Anstrengungen des produzierenden Gewerbes, der Kraftwerke und der Fahrzeugindustrie. Gemessen an den in der EU geltenden Grenzwerten sind in Deutschland insbesondere die Konzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub noch immer zu hoch und das, obwohl die Freisetzung dieser Schadstoffe oder ihrer Vorläufersubstanzen in die Luft in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind. Die höchsten Belastungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub treten in der Nähe ihres Entstehungsortes, in Ballungsräumen und an stark verkehrsbelasteten Orten auf. Die wichtigste Quelle für Stickstoffoxide ist der Straßenverkehr. Feinstaub entsteht vor allem durch Verbrennungsprozesse. Dabei würde die menschliche Gesundheit auch noch bei Einhaltung der Grenzwerte deutlich belastet. Die Empfehlungen der WHO sehen besonders für Feinstaub deutlich geringere Werte vor. Das hat einen guten Grund: aktuelle Studien zeigen beispielsweise ein um 20 Prozent erhöhtes Risiko für Lungenkrebs, wenn die Feinstaubkonzentration um 10 µg/m3 steigt. Und selbst in der relativ sauberen Luft in Kanada ist ein höheres Niveau an Feinstaubkonzentrationen mit einer höheren Sterblichkeit verbunden. Das Ziel der Luftreinhaltung darf sich daher nicht auf die Einhaltung von Grenzwerten beschränken. Maßnahmen für eine bessere Luft müssen auch dazu beitragen, die Hintergrundkonzentrationen in Städten und im ländlichen Raum zu senken. Zudem sind zwei Drittel der Fläche der deutschen Ökosysteme Einträgen von Stickstoffverbindungen aus der Luft ausgesetzt, die deren Belastungsgrenzen überschreiten. Jochen Flasbarth: „Um einen effektiven Schutz der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme zu gewährleisten, sind weitere Anstrengungen nicht nur beim Verkehr oder bei Industrieanlagen nötig. Auch bei anderen Emittenten wie Kleinfeuerungsanlagen in Privathaushalten, die zunehmend mit Holz befeuert werden, und die Landwirtschaft, die in erheblichem Umfang Ammoniak freisetzt, müssen Emissionen gesenkt werden, um die Luftqualität weiter zu verbessern.“ Das Ziel einer „reinen Luft“ ließe sich aber nur mit einem Bündel von Maßnahmen erreichen, die gleichzeitig ergriffen werden. Dazu zählen beispielsweise eine schnellstmögliche Einführung der Euro 6/VI-Norm für Kraftfahrzeuge, die Ausschöpfung vorhandener Minderungspotentiale zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft, wie die Abluftreinigung in Stallgebäuden, und die Reduktion von Emissionen aus privaten Holzfeuerungen. Auch die Mitwirkung deutscher Fachleute bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen trägt dazu bei, anspruchsvolle Emissionsstandards festzulegen. Gleichzeitig gilt es auch den Herausforderungen zu begegnen, die der Klimawandel für die Luftreinhaltung bereithält. Die CCAC (Climate and Clean Air Coalition), in der Deutschland mitwirkt, ist eine Beispiel, bei Klimaschutz und Luftreinhaltung Synergien zu nutzen und insbesondere in Schwellenländern eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Solche Synergien entstehen, wenn beispielsweise die Freisetzung von Black Carbon reduziert wird: Das ist sowohl Gesundheitsschutz als auch Klimaschutz. Luft kennt keine Grenzen. Luftverunreinigungen können tausende von Kilometern zurücklegen, Grenzen überschreiten und sich weltweit in der Erdatmosphäre ausbreiten. Deshalb erfordert die die Überwachung und Langzeitbeobachtung von Luftschadstoffen und ihrer Wirkungen internationale Zusammenarbeit. Den deutschen Beitrag dazu liefert das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes. Sieben Messstationen in sogenannten Reinluftgebieten analysieren seit fast 50 Jahren Luft, Feinstaub und Regenwasser auf ferntransportierte, menschenverursachte Luftschadstoffe und deren Wirkungen auf Ökosysteme. Anlässlich des EU-Jahres der Luft stellt das Umweltbundesamt daher sein Luftmessnetz, dessen Aufgaben und ausgewählte Ergebnisse in einem Kurzfilm und einer neuen Broschüre dar.
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