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s/tifluralin/Trifluralin/gi

Messstelle Möttingen oh. Mdg., Fließgewässer Forellenbach

Die Messstelle Möttingen oh. Mdg. (Messstellen-Nr: 2924) befindet sich im Gewässer Forellenbach. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Messstelle Kläranlage Alzenau, oh. Einleitung, Km 5,7, Fließgewässer Kahl

Die Messstelle Kläranlage Alzenau, oh. Einleitung, Km 5,7 (Messstellen-Nr: 114376) befindet sich im Gewässer Kahl. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Messstelle uh Kraftwerk Achen, Fließgewässer Gunzenhamer Achen

Die Messstelle uh Kraftwerk Achen (Messstellen-Nr: 12098) befindet sich im Gewässer Gunzenhamer Achen. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Fließgewässermessstelle Möttingen oh. Mdg., Forellenbach

Die Messstelle Möttingen oh. Mdg. (Messstellen-Nr: 2924) befindet sich im Gewässer Forellenbach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Fließgewässermessstelle uh Kraftwerk Achen, Gunzenhamer Achen

Die Messstelle uh Kraftwerk Achen (Messstellen-Nr: 12098) befindet sich im Gewässer Gunzenhamer Achen in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Die unterschiedliche Vertraeglichkeit einzelner Kulturpflanzensorten gegenueber dem Einsatz von Herbiziden und deren Einfluesse auf Folgekulturen

Das Projekt "Die unterschiedliche Vertraeglichkeit einzelner Kulturpflanzensorten gegenueber dem Einsatz von Herbiziden und deren Einfluesse auf Folgekulturen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.Aus Beobachtungen in der Praxis, aus zahlreichen Untersuchungen sowie aus eigenen Arbeiten geht hervor, dass sich die Sorten zahlreicher Kulturpflanzenarten beim Einsatz von Herbiziden unterschiedlich verhalten. Besonders grosse Unterschiede in der Empfindlichkeit konnten wir bei unseren Versuchen bei Winter- und Sommerweizen-Sorten gegenueber den Harnstoffherbiziden Chlortoluron und Metoxuron beobachten. Die Bestellung nach einer Herbizidausbringung mit einer Folgefrucht ist moeglicherweise riskant, da bestimmte Kulturen noch gegenueber Anteilen der ausgebrachten Herbizidmenge empfindlich sind. Aufgrund der vorhandenen Literaturunterlagen werden Testmethoden erprobt, die eine Beurteilung des Einflusses von Bodenherbiziden auf Folgekulturen ermoeglichen. Es wird mit sensibel reagierenden Testpflanzen und den Herbiziden Chlortoluron, Isoproturon, Methabenzthiazuron, Metoxuron, Monolinuron, Atrazin, Terbutryn, Linuron, Lenacil, Metribuzin, Isomethiozin, Ethofumesat, Trifluralin, Pendimethalin und Napropamid gearbeitet.

Schadstoffe, Abfälle, Industriebranchen

Nach der europäischen PRTR-Verordnung ( E-PRTR-Verordnung ) müssen Betriebe über zu 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen berichten. Dabei wird unterschieden zwischen Freisetzungen in Luft, Gewässer und Boden, wobei unterschiedliche Schwellenwerte gelten. Diese Schwellenwerte geben an, ab welcher Menge an freigesetzten Schadstoffen ein Betrieb tatsächlich seine Daten an die zuständigen Behörden berichten muss, ab wann er also berichtspflichtig wird – sie haben nichts mit einer potentiellen Gefährlichkeit des Stoffes zu tun. Dies soll dazu dienen, kleine Betriebe nicht unnötig zu belasten. Die Schwellenwerte sollen so gesetzt sein, dass ca. 90% der Freisetzungen damit erfasst werden. Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 – Anhang II Nr. CAS-Nummer Schadstoff (1) Schwellenwerte für die Freisetzung in die Luft (Spalte 1a) kg/Jahr in Gewässer (Spalte 1b) kg/Jahr in den Boden (Spalte 1c) kg/Jahr 1 74-82-8 Methan (CH 4 ) 100.000 — (2) — 2 630-08-0 Kohlenmonoxid (CO) 500.000 — — 3 124-38-9 Kohlendioxid (CO 2 ) 100 Mio. — — 4 Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs) (3) 100 — — 5 10024-97-2 Distickoxid (N 2 O) 10.000 — — 6 7664-41-7 Ammoniak (NH 3 ) 10.000 — — 7 Flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) 100.000 — — 8 Stickoxide (NO x /NO 2 ) 100.000 — — 9 Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) (4) 100 — — 10 2551-62-4 Schwefelhexafluorid (SF 6 ) 50 — — 11 Schwefeloxide (SO x /SO 2 ) 150.000 — — 12 Gesamtstickstoff — 50.000 50.000 13 Gesamtphosphor — 5.000 5.000 14 Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) (5) 1 — — 15 Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) (6) 1 — — 16 Halone (7) 1 — — 17 Arsen und Verbindungen (als As) (8) 20 5 5 18 Cadmium und Verbindungen (als Cd) (8) 10 5 5 19 Chrom und Verbindungen (als Cr) (8) 100 50 50 20 Kupfer und Verbindungen (als Cu) (8) 100 50 50 21 Quecksilber und Verbindungen (als Hg) (8) 10 1 1 22 Nickel und Verbindungen (als Ni) (8) 50 20 20 23 Blei und Verbindungen (als Pb) (8) 200 20 20 24 Zink und Verbindungen (als Zn) (8) 200 100 100 25 15972-60-8 Alachlor — 1 1 26 309-00-2 Aldrin 1 1 1 27 1912-24-9 Atrazin — 1 1 28 57-74-9 Chlordan 1 1 1 29 143-50-0 Chlordecon 1 1 1 30 470-90-6 Chlorfenvinphos — 1 1 31 85535-84-8 Chloralkane, C 10 – C 13 — 1 1 32 2921-88-2 Chlorpyrifos — 1 1 33 50-29-3 DDT 1 1 1 34 107-06-2 1,2-Dichlorethan (EDC) 1.000 10 10 35 75-09-2 Dichlormethan (DCM) 1.000 10 10 36 60-57-1 Dieldrin 1 1 1 37 330-54-1 Diuron — 1 1 38 115-29-7 Endosulfan — 1 1 39 72-20-8 Endrin 1 1 1 40 Halogenierte organische Verbindungen (als AOX) (9) — 1.000 1.000 41 76-44-8 Heptachlor 1 1 1 42 118-74-1 Hexachlorbenzol (HCB) 10 1 1 43 87-68-3 Hexachlorbutadien (HCBD) — 1 1 44 608-73-1 1,2,3,4,5,6- Hexachlorcyclohexan (HCH) 10 1 1 45 58-89-9 Lindan 1 1 1 46 2385-85-5 Mirex 1 1 1 47 PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq) (10) 0,0001 0,0001 0,0001 48 608-93-5 Pentachlorbenzol 1 1 1 49 87-86-5 Pentachlorphenol (PCP) 10 1 1 50 1336-36-3 Polychlorierte Biphenyle (PCBs) 0,1 0,1 0,1 51 122-34-9 Simazin — 1 1 52 127-18-4 Tetrachlorethen (PER) 2.000 10 — 53 56- 23-5 Tetrachlormethan (TCM) 100 1 — 54 12002-48-1 Trichlorbenzole (TCB) (alle Isomere) 10 1 — 55 71-55-6 1,1,1-Trichlorethan 100 — — 56 79-34-5 1,1,2,2- Tetrachlorethan 50 — — 57 79-01-6 Trichlorethylen 2.000 10 — 58 67-66-3 Trichlormethan 500 10 — 59 8001- 35-2 Toxaphen 1 1 1 60 75-01-4 Vinylchlorid 1.000 10 10 61 120 -12-7 Anthracen 50 1 1 62 71-43-2 Benzol 1.000 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 63 Bromierte Diphenylether (PBDE) (12) — 1 1 64 Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) — 1 1 65 100-41-4 Ethylbenzol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 66 75-21-8 Ethylenoxid 1.000 10 10 67 34123-59-6 Isoproturon — 1 1 68 91-20-3 Naphthalin 100 10 10 69 Zinnorganische Verbindungen (als Gesamt-Sn) — 50 50 70 117-81-7 Di-(2-ethylhexyl)phtalat (DEHP) 10 1 1 71 108-95-2 Phenole (als Gesamt-C) (13) — 20 20 72 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (14) 50 5 5 73 108-88-3 Toluol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 74 Tributylzinn und Verbindungen (15) — 1 1 75 Triphenylzinn und Verbindungen (16) — 1 1 76 Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/3) — 50.000 — 77 1582-09-8 Trifluralin — 1 1 78 1330-20-7 Xylole (17) — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 79 Chloride (als Gesamt-Cl) — 2 Mio. 2 Mio. 80 Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) 10.000 — — 81 1332-21-4 Asbest 1 1 1 82 Cyanide (als Gesamt-CN) — 50 50 83 Fluoride (als Gesamt-F) — 2.000 2.000 84 Fluor und anorganische Verbindungen (als HF) 5.000 — — 85 74-90-8 Cyanwasserstoff (HCN) 200 — — 86 Feinstaub (PM 10 ) 50.000 — — 87 1806-26-4 Octylphenole und Octylphenolethoxylate — 1 — 88 206-44-0 Fluoranthen — 1 — 89 465-73-6 Isodrin — 1 — 90 36335-1-8 Hexabrombiphenyl 0,1 0,1 0,1 91 191-24-2 Benzo (g,h,i)perylen — 1 — (1) Sofern nicht anders festgelegt, wird jeder in Anhang II aufgeführte Schadstoff als Gesamtmenge gemeldet oder, falls der Schadstoff aus einer Stoffgruppe besteht, als Gesamtmenge dieser Gruppe. (2) Ein (—) bedeutet, dass der fragliche Parameter und das betreffende Medium keine Berichtspflicht zur Folge haben. (3) Gesamtmenge der Teilfluorierten Kohlenwasserstoffe: Summe von HFKW 23, HFKW 32, HFKW 41, HFKW 4310mee, HFKW 125, HFKW 134, HFKW 134a, HFKW 152a, HFKW 143, HFKW 143a, HFKW 227ea, HFKW 236fa, HFKW 245ca und HFKW 365mfc. (4) Gesamtmenge der Perfluorierten Kohlenwassestoffe: Summe von CF 4 , C 2 F 6 , C 3 F 8 , C 4 F 10 , c- C 4 F 8 , C 5 F 12 und C 6 F 14 . (5) Gesamtmenge der Stoffe, die in der Gruppe VIII des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 1) aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1804/2003 (ABl. L 265 vom 16.10.2003, S. 1). (6) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen I und II des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (7) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen III und VI des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (8) Sämtliche Metalle werden als Gesamtmenge des Elements in allen chemischen Formen, die in der Freisetzung enthalten sind, gemeldet. (9) Halogenierte organische Verbindungen, die von Aktivkohle adsorbiert werden können, ausgedrückt als Chlorid. (10) Ausgedrückt als I-TEQ. (11) Einzelne Schadstoffe sind mitzuteilen, wenn der Schwellenwert für BTEX (d. h. der Summenparameter von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) überschritten wird. (12) Gesamtmenge der folgenden bromierten Diphenylether: Penta-BDE, Octa-BDE und Deca-BDE. (13) Gesamtmenge der Phenole und substituierten einfachen Phenole, ausgedrückt als Gesamtkohlenstoff. (14) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind für die Berichterstattung über Freisetzungen in die Luft als Benzo (a)pyren (50-32-8), Benzo(b)fluoranthen (205-99-2), Benzo(k)fluoranthen (207-08-9), Indeno(1,2,3-cd)pyren (193-39-5) zu messen (hergeleitet aus der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 5)). (15) Gesamtmenge der Tributylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Tributylzinn-Menge. (16) Gesamtmenge der Triphenylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Triphenylzinn-Menge. (17) Gesamtmenge der Xylene (Ortho-Xylene, Meta-Xylene, Para-Xylene).

Fließgewässermessstelle Kläranlage Alzenau, oh. Einleitung, Km 5,7, Kahl

Die Messstelle Kläranlage Alzenau, oh. Einleitung, Km 5,7 (Messstellen-Nr: 114376) befindet sich im Gewässer Kahl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.

Identifizierung von organischen Schadstoffen in Nord- und Ostsee (Wasser, Sediment, Biota) - Teil 2: Probenahme und Analytik

Das Projekt "Identifizierung von organischen Schadstoffen in Nord- und Ostsee (Wasser, Sediment, Biota) - Teil 2: Probenahme und Analytik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH): Probennahme Wasser, Schwebstoff und Sediment; Aufarbeitung und Verteilung der Proben; Methodenentwicklung und analytische Endbestimmung der Stoffe Pentachlorphenol, Endosulfan und Chlorpyrifos. A) Problemstellung: Ziel der unter dem Helsinki- und dem OSPAR-Übereinkommen angenommenen Strategien zu gefährlichen Stoffen ist es, Eintrag, Emissionen und Verluste gefährlicher Stoffe immer weiter zu reduzieren, so dass Konzentrationen in der Meeresumwelt erreicht werden, die nahe den Hintergrundwerten bzw. nahe Null liegen. Das OSPAR-DYNAMEC-Verfahren hat bislang rund 400 gefährliche Stoffe identifiziert, die im Rahmen von OSPAR Zug um Zug abgearbeitet werden sollen. Für die meisten dieser Substanzen ist nicht bekannt, ob und in welchen Konzentrationen sie in die Meere gelangen und inwieweit sie sich im Sediment bzw. in Organismen anreichern. Von den 400 Stoffen des DYNAMEC-Verfahrens werden derzeit 42 Stoffe/Stoffgruppen von OSPAR prioritär bearbeitet. Hierzu gehört das Erstellen von Hintergrunddokumenten, in denen auch die entsprechenden Umweltkonzentrationen zu berücksichtigen sind. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS. BfN oder UBA): Das Vorhaben soll insbesondere dazu dienen, für den Meeresbereich der Bundesrepublik Deutschland zu prioritär zu bearbeitenden gefährlichen Stoffen die entsprechenden Umweltkonzentrationen zu ermitteln, sofern diese nicht bereits im Rahmen laufender Überwachungsprogramme erhoben werden oder anderweitig zur Verfügung stehen. C)Ziel des Vorhabens ist die Präsenz gefährlicher Stoffe der DYNAMEC-Liste in der Meeresumwelt nachzuweisen und ihre Konzentrationen in den verschiedenen Kompartimenten (Wasser, Schwebstoff/Sediment, Biota) zu ermitteln. Die gewonnenen Daten sollen die Überprüfung und Fortentwicklung des DYNAMEC-Selektions- und Prioritätensetzungsverfahrens erleichtern und darüber hinaus ggf. auch bisher noch nicht beachtete gefährliche Stoffe identifizieren. Weiterhin sollen die für den Meeresbereich relevanten, prioritär gelisteten Stoffe im Rahmen der EU-WRRL auf ihre Relevanz überprüft werden.

Nutzung von neuen Traegersubstanzen aus Lehm fuer die kontrollierte Freisetzung von Pestiziden und andere Agrochemikalien

Das Projekt "Nutzung von neuen Traegersubstanzen aus Lehm fuer die kontrollierte Freisetzung von Pestiziden und andere Agrochemikalien" wird/wurde gefördert durch: Deutsch-Israelische Stiftung für Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung / Volcani Center of Agricultural Research. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Fachgruppe Biologie, Lehrstuhl für Biologie V (Ökologie, Ökotoxikologie, Ökochemie).Testung von 'controlled release' formulierten 14C-markierten Herbiziden in oekochemischer und oekotoxikologischer Hinsicht. Quantitative Erfassung des Fluechtigkeits- und Versickerungsverhaltens im System Pflanze-Boden. Einfluss der Applikationsart, controlled release bzw, konventionell, auf die Wirksamkeit des Herbizids. Die Untersuchungen wurden mit den 14C-markierten Herbiziden EPTC, Trifluralin und Atrazin durchgefuehrt.

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