Phthalate sind Ester der Phthalsäure, die als Weichmacher für Kunststoffe wie PVC, Nitrocellulose oder auch für Gummi verwendet werden. Sie werden industriell in großen Mengen erzeugt und sind in vielen Verbraucherprodukten enthalten. Einer der wichtigsten Vertreter der Phthalate stellt das Di(2-ethylhexyl)phthalat dar (DEHP). Die breite Verwendung dieses Stoffes hat innerhalb weniger Jahrzehnte zu einer ubiquitären Verbreitung in der Umwelt geführt. In den Jahren zwischen 1996 und 2005 betrug das Marktvolumen von Weichmachern in Europa etwa 1 Mio. Tonnen pro Jahr (Hildenbrand et al. 2006). Der wichtigste Kunststoff, in dem Phthalate eingesetzt werden, ist das Polyvinylchlorid (PVC). Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2012.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) BfR und UBA untersuchen gemeinsam die DEHP-Belastung der Bevölkerung Lebensmittel stellen einen bedeutenden Übertragungsweg des Weichmachers DEHP dar. Der Stoff, der Kunststoffe flexibel macht, wird in der Umwelt sowie im menschlichen Urin nachgewiesen. Dies ist unerwünscht, da der Stoff schädigende Wirkungen auf die Fortpflanzungsorgane hat und dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit und die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beeinträchtigen kann. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP daher nicht mehr eingesetzt werden. Insgesamt ist die Aufnahmemenge bei fast allen Menschen gering und es besteht daher in der Regel kein Gesundheitsrisiko. Kleinkinder können im ungünstigen Fall stärker belastet sein, da sie DEHP nicht nur über die Nahrung, sondern auch über den Hausstaub am Boden und über Gegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken. Allerdings werden auch über diesen Weg meist nur geringe Mengen aufgenommen. Für einen geringen Teil der Bevölkerung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die gesundheitlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden. Diese Ergebnisse zeigt eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Auf Grundlage aktueller Daten zum Lebensmittelverzehr und gemessenen DEHP-Gehalten in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten wurde untersucht, wie viel DEHP aufgenommen werden kann. Die Ergebnisse stimmen gut mit bisher durchgeführten Messungen von DEHP-Abbauprodukten im menschlichen Körper überein. DEHP ist die Abkürzung für Di(2-ethylhexyl)phthalat. Die Substanz gehört zu den am häufigsten verwendeten Weichmachern. Sie hält Kunststoffprodukte aus PVC geschmeidig. DEHP wurde von der Europäischen Union, wie einige andere Phthalate auch, als reproduktionstoxisch eingestuft: Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass DEHP durch seine hormonähnliche Wirkung die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen bzw. zu schädlichen Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib führen kann. Jugendliche und Erwachsene nehmen DEHP hauptsächlich über Lebensmittel auf. Die Aufnahmemenge ist für die große Mehrheit der Verbraucher in der Regel aber gering, so dass kein Gesundheitsrisiko besteht. Die Werte liegen im Mittel unterhalb der Menge, die täglich ein Leben lang ohne gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Außerdem werden Weichmacher wie DEHP aus dem Körper schnell wieder ausgeschieden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für DEHP eine tägliche Menge von maximal 50 Mikrogramm festgelegt, die ein Leben lang je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden kann (Tolerable Daily Intake, TDI -Wert), ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. Beim Verzehr von Lebensmitteln nehmen Jugendliche und Erwachsene in Deutschland derzeit durchschnittlich 13-21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht auf. Wenn allerdings Lebensmittel mit dauerhaft sehr hohen DEHP-Gehalten verzehrt werden, kann der TDI-Wert im ungünstigen Fall nach Schätzung des BfR zeitweise auch überschritten werden. Dies ist bei etwa einem Prozent der Verbraucher der Fall. Welche Lebensmittel enthalten DEHP? Alle Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Fett, Getreide, Obst, Gemüse und Milch bzw. Milchprodukte können mit der Chemikalie belastet sein. Im Vergleich zu loser, unverarbeiteter Ware wiesen fetthaltige Würzsoßen wie Mayonnaise und ölhaltige Fertigprodukte wie Gemüse und Fisch aus Gläsern und ölhaltigen Konserven in den in dieser Studie berücksichtigten Produkten wesentlich höhere DEHP-Werte auf. Lebensmittel können DEHP und andere Weichmacher insbesondere während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung aufnehmen. Daher wurde 2007 die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. In der EU darf DEHP ab 2015 nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden. Das legt die EU-Chemikalienverordnung REACH fest. Da der Stoff jedoch durch Importprodukte weiterhin eingeführt werden darf und in der Umwelt weit verbreitet ist, lässt sich nicht ausschließen, dass Spuren davon in Lebensmitteln vorkommen können. Die DEHP-Aufnahme bei Kindern erfolgt etwa zur Hälfte über die Nahrung. Weitere Eintragspfade sind der Hausstaub und Verbraucherprodukte sowie Spielzeug. Das betrifft insbesondere Kinder, die sich viel auf dem Fußboden aufhalten. Bei ihnen kann die DEHP-Aufnahme dadurch höher sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen. In dieser Studie wurde als mittlere Gesamtexposition für Kinder eine Aufnahmemenge von 15-44 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag geschätzt. Diese durchschnittliche Aufnahmemenge liegt unterhalb des TDI-Wertes. Die Aufnahme von DEHP lässt sich im Alltag mit einfachen Verzehrs- und Hygienemaßnahmen verringern. Hierzu gehört, dass Speisen häufiger frisch zubereitet, wenig Fertigprodukte verwendet sowie Produktmarken öfter gewechselt werden. Denn gleiche Lebensmittel können je nach Herkunft unterschiedliche Mengen an DEHP enthalten. Außerdem empfiehlt es sich, Böden und Teppichböden häufiger zu reinigen. Für Kleinkinder ist es wichtig, dass sie möglichst nur Sachen in den Mund nehmen, die dafür gedacht sind. Obwohl der Stoff in Spielzeug und Kinderartikeln seit 1999 verboten ist, wird er gelegentlich in solchen Produkten nachgewiesen, wie die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX zeigen. Auch älteres Spielzeug, das vor in Kraft treten des Verbots auf den Markt kam, kann DEHP enthalten. Die Studie „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DINP“ wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) durchgeführt. Ziel war, die Aufnahmemenge ( Exposition ) der Bevölkerung gegenüber DEHP zu schätzen und die Aufnahmepfade zu bestimmen. Dazu wurden Daten der vergangenen 20 Jahre zum Verzehrsverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland sowie die verschiedenen Aufnahmepfade über 37 Lebensmittelgruppen, Spielzeug, Verbraucherprodukte aus Kunststoffen wie Schuhe, Kosmetika, Textilien, Hausstaub und die Innenraumluft von Autos berücksichtigt. Mit der Studie können erstmals verlässliche Aussagen zur Gesamtbelastung der Bevölkerung in Deutschland mit DEHP und zu den Aufnahmepfaden getroffen werden. Messungen im Rahmen des vom Umweltbundesamt von 2003 bis 2006 durchgeführten Kinder-Umwelt-Surveys zeigten bei 1,5 % aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin, die auf eine erhöhte Aufnahme von DEHP hinweisen. Welchen Beitrag die verschiedenen Aufnahmepfade dabei spielen, kann durch die Studie des BfR nun wesentlich besser erklärt werden.
HBM-Kommission am Umweltbundesamt veröffentlicht Stellungnahme Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen. Mono-n-hexylphthalat wurde mittels einer im Auftrag des UBA neu entwickelten Nachweis-Methode im Rahmen der derzeit laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Dazu sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im UBA : „Der von der HBM-Kommission festgelegte HBM-Wert ist ausgesprochen hilfreich für unsere Arbeit. Während wir bislang mit einem vorläufigen Beurteilungswert arbeiten mussten, können wir und unsere Partnerinnen und Partner jetzt daran gehen, die aktuellen Befunde in Urinproben im Detail auszuwerten und eine fundierte gesundheitliche Einschätzung vorzunehmen.“ Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt (als sogenannter Metabolit) unter anderem aus Di-n-hexylphthalat entstehen. Di-n-hexylphthalat ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und sollte deswegen möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit anderer bislang unbekannter Vorläufersubstanzen in Betracht gezogen, die vom Körper zu Mono-n-hexylphthalat abgebaut werden könnten. Im Januar hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern berichtet. Die Substanz wurde ebenfalls vom UBA im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde Mono-n-hexylphthalat in mehr als einem Drittel (35 Prozent der Proben) nachgewiesen. Alle Proben liegen unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Im nächsten Schritt wird das UBA nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und hierbei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Darüber hinaus wird sich das UBA zusammen mit anderen Behörden auch weiterhin mit der Aufklärung der Ursachen für die gefundenen Belastungen befassen. Die HBM-Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Gästen aus dem UBA, dem Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), dem Robert Koch-Institut ( RKI ), der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) und dem Bundesgesundheitsministerium ( BMG ). Die HBM-Kommission berät das UBA in allen das Human-Biomonitoring betreffenden Fragen und leitet u. a. toxikologisch begründete Beurteilungswerte zur Bewertung von HBM-Messergebnissen ab. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom UBA berufen, aktuell für die Periode 2024–2026. Die Geschäftsführung ist dem Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ im UBA zugeordnet. Die berufenen Mitglieder sind in ihrer Funktion als Kommissionsmitglieder unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen durch das UBA.
Dieser Band fasst die statistischen Angaben zu den Bereichen Lebensmittel, Verbraucherprodukten und Hausstaub zusammen. Bei den Lebensmitteln sind das die Gehalte von DEHP in den betrachteten Lebensmitteln und deren Verzehr, bei den Verbraucherprodukten die Gehalte und Migrationen von DEHP und DINP sowie die Exposition durch die Anwendung (Mouthing, dermaler Kontakt) und beim Hausstaub die statistischen Angaben aus den entsprechenden Studien und die daraus abgeleiteten Verteilungsanpassungen. Die Gliederung des Anhanges orientiert sich an der Struktur im Band I. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 02/2012.
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (Di(2-ethylhexyl)phthalat, Diethylhexylphthalat, DEHP) erwies sich bei Ratten als toxikologisch wirksamster Phthalsäureester mit den Testes als empfindlichstem Organ (Toxikologie von DEHP zusammengefasst in ECB, 2004). Die testikuläre Toxizität ist abhängig von der Dosis und dem Alter der Versuchstiere, wobei juvenile Tiere besonders empfindlich reagieren. Bei dem sich entwickelnden Fetus steht eine antiandrogene Wirkung im Vordergrund. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 04/2012.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten Mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien sollten zukünftig besser erfasst und bewertet werden. Dazu haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamtes (UBA) auf Anregung des Bundesumweltministeriums ein Konzept zur Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH entwickelt. BAuA, BfR und UBA sind als Bundesbehörden für die REACH-Verordnung zuständig. Die europäische REACH-Verordnung erfasst bereits heute Nanomaterialien als chemische Stoffe. Die bei der Registrierung durch den Hersteller oder Importeur zu liefernden Informationen werden aber einigen Besonderheiten von Nanomaterialien, Fasern und Stäuben nicht hinreichend gerecht. Wenn biologisch beständige Partikel oder Fasern freigesetzt werden, reichen die bislang unter REACH geforderten Informationen zur Charakterisierung der Stoffe nicht aus. Am Arbeitsplatz kann das Einatmen von biobeständigen Stäuben und Fasern langfristig zu chronischen Erkrankungen der Atemwege führen. Nanomaterialien besitzen eine größere Oberfläche und veränderte chemische und physikalische Eigenschaften. Die Behörden legen mit ihrem Konzept dar, wie sich Anforderungen für Nanomaterialien sowie ultrafeine Stäube und Fasern mit ihren besonderen Eigenschaften in REACH integrieren lassen. Darüber hinaus soll REACH aber auch auf die rasanten Entwicklungen in der Nanotechnologie vorbereitet werden und im Sinne des Vorsorgeprinzips offen für zukünftige neue Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt sein. Der Vorschlag der Bundesbehörden will auch die Übermittlung von Informationen im Sicherheitsdatenblatt verbessern, damit sich Nanomaterialien menschen- und umweltgerecht handhaben lassen. Im REACH-Verfahren muss über die Anforderungen zur Stoffregistrierung hinaus eine risikobezogene Behandlung der besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien auch bei der Dossier- und Stoffbewertung und in eventuellen Zulassungs- und Beschränkungsverfahren gewährleistet sein. Wenn es von einem chemischen Stoff nanoskalige Formen gibt, sollen diese grundsätzlich gemeinsam mit dem chemisch identischen Basismaterial registriert werden. Die aufgrund von Partikeleigenschaften notwendigen zusätzlichen Informationen und die hiermit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt sind eigenständig zu bewerten und zu dokumentieren. Wegen der extrem geringen Schüttdichte und erhöhten Wirksamkeit vieler Nanomaterialien, die sich auch bei geringen Mengen weit verbreiten können, empfehlen die Behörden, die Tonnagegrenzen für die Prüf- und Informationspflichten von Herstellern und Importeuren abzusenken. Das Konzept der Bundesbehörden erfordert Änderungen der REACH-Verordnung. Dies betrifft besonders die Anhänge zu den Datenanforderungen für Stoffe. Es erscheint vorteilhaft, die besonderen Prüf- und Informationsanforderungen zur Toxikologie und Ökotoxikologie von Nanomaterialien sowie Fasern und Stäuben in einem spezifischen Anhang zur Verordnung zu regeln. Darüber hinaus ist eine umfassende Charakterisierung der Materialien notwendig. Die Europäische Kommission hat im Oktober ihre „Zweite Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien“ vorgelegt. Darin wird REACH als geeignet für die Regelung von Nanomaterialien angesehen. Auch die Kommission sieht Änderungen in den Anhängen und weitere Erläuterungen in Leitfäden für Hersteller und Importeure von Nanomaterialien vor. Der ebenfalls angekündigte Kommissionsbericht zur Überprüfung der REACH-Verordnung wird den passenden Rahmen bieten, um über die notwendigen Anpassungen zu beraten. Mit dem Konzept der deutschen Bundesbehörden liegt nun ein konkreter Vorschlag vor. Das Konzeptpapier steht in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung und kann von den Internetseiten der Behörden (BAuA, BfR und UBA ) heruntergeladen werden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesinstitut für Risikobewertung 400 Millionen Euro für Projekte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Wie gefährlich sind Chemikalien, die wir alltäglich verwenden und mit denen wir in Kontakt kommen? Neue Wege bei der Bewertung von chemischen Stoffen geht die am 11. Mai 2022 in Paris ins Leben gerufene „PARC“-Initiative der Europäischen Union (EU). „PARC“ steht für „European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals“ („Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“). Ziel ist, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Das Programm hat ein Fördervolumen von insgesamt 400 Millionen € für die nächsten sieben Jahre. Von deutscher Seite führend beteiligt sind das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). „PARC ist das größte Projekt seiner Art und ein wissenschaftlicher und regulatorischer Meilenstein in Europa“, sagt Dr. Tewes Tralau, Leiter der Abteilung „Sicherheit von Pestiziden“ am BfR . „Gemeinsam mit seinen Partnern will das BfR das hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt auf ein neues Niveau heben.“ Dr. Lilian Busse, Vizepräsidentin des UBA : „Wir hoffen dadurch dem EU-Ziel einer schadstofffreien Umwelt einen großen Schritt näher zu kommen, und so maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beizutragen.“ 200 Institutionen aus 28 Ländern und drei EU-Behörden sind an PARC beteiligt. Koordiniert wird die Partnerschaft von ANSES, der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz. Es soll die Chemikalienstrategie der EU und den „Europäischen Green Deal“ unterstützen, dessen Ziel eine deutliche Minderung von gesundheitsschädlichen Stoffen ist. Finanziert wird PARC zu einer Hälfte durch die EU aus Mitteln von Horizont Europa, dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Die andere Hälfte bringen die jeweiligen Partnerländer auf. Das BfR leitet im Rahmen von PARC das Arbeitspaket Toxikologie. Das UBA leitet das Arbeitspaket „Monitoring und Belastung“. Ein wesentliches Ziel von PARC ist es, die europäische Zusammenarbeit zu fördern, die Forschung voranzubringen, das Wissen um die Risikobewertung von Chemikalien zu erweitern und die entsprechenden methodischen Fertigkeiten zu schulen. Die Ergebnisse sollen helfen, europäische und nationale Strategien auf den Weg zu bringen, mit denen das Risiko durch gefährliche chemische Stoffe für Gesundheit und Umwelt reduziert wird. Sie werden außerdem dazu beitragen, Tierversuche zu verringern und Risikobewertungsstrategien der nächsten Generation zu verwirklichen. PARC basiert auf den Strukturen und Erkenntnissen früherer Vorhaben, unter anderem „European Human Biomonitoring Initiative“ (HBM4EU), die Flagschiff-Maßnahme „Mechanism-based Toxicity Testing and Risk Assessment for the 21st Century“ (EU-ToxRisk), dem „Animal-free Safety Assessment of Chemicals“ (ASPIS)-Cluster und dem „European Cluster to Improve Identification of Endocrine Disruptors“ (EURION). Das PARC-Programm verfolgt drei Hauptziele: Im vom BfR verantworteten Arbeitspaket geht es um folgende Ziele: Zudem engagiert sich das BfR im Arbeitspaket „A common science-policy agenda“ („Ein gemeinsamer wissenschaftspolitischer Arbeitsplan“). Es wird die entscheidende Grundlage dafür schaffen, dass die in PARC erzielten Ergebnisse in die Arbeit der regulierenden Behörden in Europa Eingang finden. Im vom UBA verantworteten Arbeitspaket geht es um folgende Ziele: Darüber hinaus ist das UBA u. a. aktiv im Arbeitspaket „Innovation in Regulatory Risk Assessment“ („Innovationen in der regulatorischen Risikobewertung“). Hier sollen neue innovative Konzepte erarbeitet werden, um die bestehenden Bewertungs- und Wissenslücken zu schließen, um so die Regulation von Chemikalien insgesamt zu verbessern und sicherer zu machen. Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Das UBA kümmert sich darum, dass es in Deutschland eine gesunde Umwelt gibt, in der Menschen so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Schadstoffen in Luft oder Wasser, geschützt leben können. Daten über den Zustand der Umwelt zu erheben, Zusammenhänge zu erforschen, Prognosen für die Zukunft zu erstellen und mit diesem Wissen die Bundesregierung, wie etwa das Bundesumweltministerium, für ihre Politik zu beraten, ist sein Auftrag. Aber auch die Öffentlichkeit in Umweltfragen zu informieren und für ihre Fragen da zu sein, gehört zu seinen Aufgaben. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. An drei Standorten in Berlin beschäftigt das BfR rund 1.150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In einer Kurzzeitinhalationsstudie wurden Ratten gegenüber Carbonanotubes (MWCNTs) exponiert. Das Ziel der Untersuchung war die Verteilung der MWCNTs im Körper zu erfassen und die Ausscheidungsprozesse und mögliche Ablagerungen im Körper zu erforschen. Im ersten Teil wurde die Exposition mit unmarkierten MWCNTs durchgeführt. Im zweiten Teil wurde die Exposition mit Co-60 markierten MWCNTs durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 77/2014.
Dieser Teilbericht des Forschungsvorhabens „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DiNP“ beschreibt die Entwicklungsarbeit und Validierung der angewandten Analysenmethoden im Bereich der Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Angepasst an die Fragestellung der Expositionsabschätzung erden instrumentell-analytische Untersuchungsverfahren heutzutage dahingehend entwickelt, dass die notwendige Nachweisempfindlichkeit (beschrieben durch die Nachweisgrenze ) von anthropogen verursachten Kontaminanten im unteren ppb Bereich liegt. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2012.
Wiesmüller, G.A.; Eckard, R; Dobler, L.; Günsel, A.; Oganowski, M.; Schröter-Kermani, C.; Schlüter, C.; Gies, A.; Kemper, F. H. International Journal of Hygiene and Environmental Health 210 (2007), 3-4, 299-305 The German Environmental Specimen Bank for Human Tissues (ESBHum) as part of the German Environmental Specimen Bank (ESB) focuses on documenting and assessing trends of human exposure via real-time-monitoring of body burden and long-term storage of samples under stable deep freezing conditions (-150°C) for later retrospective analyses. Real-time monitoring is performed after completing sampling processes of one year and covers actually 20 inorganic and 5 organic substances. While concentrations of several substances, e.g., arsenic, cadmium and mercury, are remained unchanged over time, other substances, e.g., lead and pentachlorophenol (PCP), show a clearly perceptible decrease. Substances which are not routinely analyzed in real-time-monitoring are retrospectively measured by indication in the stored human specimens. Indications of retrospective monitoring are availability of valid analytical methods, e.g., in case of PCDF and PCDD, or assessment of concentration trends of substances with actual interest of toxicology and/or environmental medicine, e.g., polybrominated diphenyl ethers (PBDE), perfluorooctane sulfonate (PFOS) and perfluorooctanoic acid (PFOA). While over time the body burden of dioxins as well as PFOS and PFOA decreased, the PBDE concentrations in human blood increase. The observed decrease of blood lead and PCP levels over time is a consequence of legal prohibition and restriction. The time-dependent concentrations of the aforementioned substances agree with results of other national studies. So it can be concluded that the German ESBHum is an important instrument for health-related environmental observation and protection in Germany. doi:10.1016/j.ijheh.2007.01.036
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