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s/verre/Werre/gi

Kreis Herford - Fließgewässer

Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Kreis Herford - Niedrigwasser

Seit dem 30.03.2023 ist die 'ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Herford zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Trockenzeiten' in Kraft, um Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Kreis Herford bei niedrigen Wasserständen zum Schutz der Gewässerökologie einzuschränken (weitere Informationen unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Niedrigwasser-in-Trockenzeiten-Beschr%C3%A4nkung-der-Wasserentnahme). In Zeiten niedriger Wasserstände ist die Wasserentnahme im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs untersagt. Ebenso sind Wasserentnahmen auf Grund erteilter wasserrechtlicher Erlaubnisse einzustellen, sofern diese Erlaubnisse keine Regelungen für Entnahmen bei niedrigen Wasserständen enthalten (§ 3 Absatz 1 und 2 der Allgemeinverfügung). Wer eine Wasserentnahme beabsichtigt, die den oben genannten Einschränkungen unterliegt, muss eigenständig und tagesaktuell anhand des jeweils maßgeblichen Pegels prüfen, ob ein niedriger Wasserstand vorliegt.

Glasfabrik-Herblingertal

Untersuchung der Umwelteinfluesse der projektierten Floatglasfabrik (Fa. Guardian Ind. Corp.) im Herblingertal in Schaffhausen - Vorschlaege bezueglich Abgasreinigung (Schwefeldioxid, Stickoxide, Staub) - Vorschlaege bezueglich Waermerueckgewinnung (z.B. Fernheizanlage im Verbund mit bestehenden Industrien im Herblingertal - insbesondere mit der +GF+ Giesserei - und staatl. Betrieben).

Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Herstellung Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen

Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Herstellung Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen Herstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb der Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Allgemeine Vorprüfung zur Fest-stellung der UVP-Pflicht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19 in 32105 Bad Salzuflen, hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: Herstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb der Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe Die beantragte Genehmigung umfasst • Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der ehemaligen Wehranlage auf Höhe der Brücke der Werler Straße als wichtiger Maßnahmenbaustein zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Werre. • Schaffung eines natürlichen Gewässerverlaufes der Werre auf einer Länge von rund 670 Me-tern mit wechselnden Böschungsneigungen, Strukturelementen und natürlichem Bewuchs in Form einer Sekundäraue mit der weiteren Option der eigendynamischen Entwicklung innerhalb der rechtsseitig zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen, oberhalb der Brücke der Werler Straße.

Hochwasserrisikomanagement

Foto: panthermedia.net, Erwin Wodicka Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) , die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen. Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten für diese Gebiete Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwassermanagementkarten für diese Gebiete. Dieser Zyklus wiederholt sich in einem 6-jährlichen Turnus, die Arbeitsschritte werden also in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Für den 2. Zyklus stehen folgende Fristen bereits fest: bis Dezember 2018: Fortschreibung der vorläufigen Bewertung und Bestimmung der Gewässer, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete) bis Dezember 2019: Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gewässer bis Dezember 2021: Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer Hochwassergefahrenkarten Hochwassergefahrenkarten stellen die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein 20-jährliches Hochwasserereignis dar. Für alle drei Szenarien wird die Wassertiefe ausgewiesen. Je nach gewähltem Berechnungsverfahren und dessen Aussagekraft können auch optional die Fließgeschwindigkeiten dargestellt werden. Ausschnitt aus einer Hochwassergefahrenkarte (HQ100) auf dem Gebiet der Stadt Bünde, Abbildung: www.uvo.nrw.de Die Hochwassergefahrenkarten für NRW stehen im Internet unter NRW Umweltdaten vor Ort zur Ansicht oder auf der Seite Hochwasserkarten.NRW zur Ansicht bereit. Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sind über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner und Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten dargestellt werden. Bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gebiete. Ausschnitt aus einer Hochwasserrisikokarte (HQ100) auf dem Gebiet der Stadt Bünde, Abbildung: www.uvo.nrw.de Hochwasserrisikomanagementpläne Hochwasserrisikomanagementpläne sollen alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt der Pläne auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge, einschließlich Hochwasservorhersage und Frühwarnung, und, sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegen soll. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden und Anderen in die Wege geleitet. In einer ersten Stufe wurden alle NRW-Gewässer hinsichtlich der möglichen Auswirkungen eines Hochwassers bewertet. Hierbei als relevant eingestufte Gewässer wurden in die sogenannte Gewässerliste aufgenommen und vom MKULNV im Ministerialblatt (MBl.NRW.) Nr. 21 vom 14.06.2010 veröffentlicht. Seit März 2010 erfolgt nun eine weitere  Bewertung mit dem Ziel, die Gebiete/Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko für Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter abzugrenzen. Zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise beauftragte das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW eine Bürogemeinschaft mit der Durchführung dieser Arbeiten. Gleichzeitig werden die weiteren Umsetzungsschritte bis 2015 geplant. Ein wichtiger Baustein wird dabei die regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger sowie die Beteiligung interessierter Stellen sein. Auch die Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist zu berücksichtigen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAWA) hat verschiedene Arbeitshilfen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Planung erstellt. Diese Arbeitshilfen sind eine der Grundlagen bei der Erarbeitung von Hochwasserrisikokarten und -gefahrenkarten sowie der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagment-Richtlinie erhalten Sie über die Internet-Seite FLUSSGEBIETE NRW . Weitere Informationen über den Projektfortschritt werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht. Bisherige Hochwasseraktionspläne und Gefahrenkarten Bereits in der Vergangenheit wurden für einzelne Gewässer in NRW auch Hochwasseraktionspläne auf der Grundlage von Hochwassergefahrenkarten aufgestellt. Hochwasseraktionspläne dienen der Koordination und Abstimmung aller Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie haben das Ziel, bestehende Hochwasserrisiken zu verdeutlichen und die Hochwasservorsorge wie auch das Risikomanagement zu verbessern. Die Hochwasserrisikomanagement-Planung nach EG-Recht hat als neues und in ihrer Rechtsposition stärkeres Instrument die Hochwasseraktionspläne in dieser Funktion abgelöst. Bislang wurden durch die Bezirksregierungen Hochwasseraktionspläne zu folgenden Gewässern erarbeitet: Angerbach, Diemel, Emmer, Ems, Emscher, Issel, Lenne, Lippe, Nethe, Nette, Niers, Ruhr, Schwalm, Schwarzbach, Sieg, Twiste, Werre, Werse und Weser. Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den Internetseiten der Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens in den Gemarkungen Hornoldendorf (Stadt Detmold) Fromhausen (Stadt Horn-Bad Meinberg) sowie Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf K90, 1n über den Hochwasserschutzdamm des Hochwasserrückhaltebeckens

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Werre plant der Werre-Wasserverband als überörtlich wirksame Hochwasserschutzmaßnahme den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wiembecke in den Ortsteilen Hornoldendorf der Stadt Detmold sowie Fromhausen der Stadt Horn-Bad Meinberg. Das Hochwasserrückhaltebecken stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahmenkette zur Minderung der Hochwasserschäden in bebauten Bereichen des Werre-Einzugsgebietes dar. Das geplante Becken ist lagegebunden. Es erstreckt sich über eine Länge von rd. 1.400 m und einer Breite von bis zu 200 m. Es hat ein Fassungsvermögen von 693.000 Kubikmeter und die Einstaufläche dehnt sich über eine Fläche von rund 18 Hektar aus. Als Sperrbauwerk soll ca. 300 Meter südöstlich (oberhalb) von Hornoldendorf ein Damm mit einer maximalen Dammhöhe von rund 12 Meter über der Talsohle errichtet werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll der Holzhauser Bach, der aus südlicher Richtung kommend in die Wiembecke mündet, im Bereich der Ortslage Fromhausen umgestaltet werden, um die Hochwassersituation der Anlieger zu verbessern. Vorgesehen ist der Neubau eines Hochwasserabschlages im Holzhauser Bach. Im Falle eines Hochwassers wird durch ein Teilungsbauwerk den Anteil des Hochwassers größer einem 1-jährlichen Hochwasser durch ein neu zu erstellendes Hochwasserableitungsgerinne abgeführt. Damit wird sichergestellt, dass in dem alten Abschnitt des Holzhauser Baches eine Ausuferung in Folge von Hochwasserabfluss im Holzhauser Bach vermieden wird. Das Entwässerungsgerinne der Hochwasserentlastung wird unterhalb der Bebauung Osterbergweg 1 und 3 wieder der Wiembecke zugeführt. Um die Verkehrsbelastung in Hornoldendorf zu reduzieren und die Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern, ist der Neubau der K 90, 1n als südöstliche Umfahrung von Hornoldendorf geplant. Die geplante Trasse führt über den Sperrdamm des Hochwasserrückhaltebeckens und schließt an die L 828 an.

Gewässerwerte Werre

- die Messdaten zur Gewässerqualität der unteren Werre seit 2010.

Grundwassermessstelle Bennien I des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ober-/Mittelweser (4500). Der Grundwasserleiter heißt: Werre mesozoisches Festgestein.

Grundwassermessstelle Föckinghausen des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ober-/Mittelweser (4500). Der Grundwasserleiter heißt: Werre mesozoisches Festgestein.

Grundwassermessstelle Bennien II des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im tiefer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ober-/Mittelweser (4500). Der Grundwasserleiter heißt: Werre mesozoisches Festgestein.

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