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Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Das Baugesetzbuch sieht in § 165 Absatz 4 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen vor, um herauszufinden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich erfüllt sind. Durch die vorbereitenden Untersuchungen werden die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten, Hindernisse sowie Chancen und Risiken einer städtebaulichen Entwicklung des Umfelds des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona analysiert. Gegenstand der vorbereitenden Untersuchungen sind insbesondere Feststellungen über die Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, eine Analyse der Ausgangslage etwa durch die Ermittlung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen sowie der Eigentumsverhältnisse, die Erarbeitung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Entwicklung und eines groben Entwicklungskonzeptes, Feststellungen über die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, die Prüfung der Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums sowie die Einschätzung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahme.

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