Wälder in ausgeräumten, waldarmen Gebieten sind als wichtiges Landschaftsbestandteil besonders schützenswert.
Kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten liegen in Landschaftsteilen mit einem Bewaldungsanteil unter 15% und sind maximal 150 ha groß. Die Definition und Begrenzung waldarmer Landschaftsteile ergibt sich aus der Landesentwicklungsplanung und der Landschaftsplanung.