Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Propsthof 51, 53121 Bonn
Stand 12/2025
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
(Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung)
vom 2. November 2023
(BAnz AT 28.11.2023 B6)
Fördergegenstände
Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung
an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen,
(Nr. 2.1 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung)
wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhaus-
gasemissionen führen.
Hierzu zählen insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisions-
warnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren,
Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
Zwingend mit dem Antrag zusammen einzureichen sind
- ein aktueller Auszug aus dem Binnenschiffsregister,
- eine amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung,
- ein bzw. drei Vergleichsangebot(e) bzw. bei Ausschreibungspflicht eine Ausgabenschätzung oder
das Ausschreibungsergebnis (siehe Seite 12)
- und Eigenerklärung(en).
Gegebenenfalls mit dem Antrag zusammen einzureichen sind
- eine Vertretungsvollmacht,
- eine KMU-Bescheinigung
- und ein Nachweis zu weiteren Zuwendungen/Beihilfen.
Bitte beachten!
Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stichwort „NMB“, Am Propsthof 51, 53121
Bonn eingegangen sind.
Die Beantragung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, bei
Schiffsneubauten vor Abschluss des Schiffbauvertrages, erfolgen.
Sie dürfen Verträge oder Aufträge, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen, erst nach
Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides erteilen, andernfalls sind die Voraussetzungen für die För-
derung nicht mehr gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf formlosen begründeten
Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn zugelassen werden.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung
von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Digitalisierung und Automatisierung
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1. Angaben zur antragstellenden Person
Ich stelle den Antrag (Bitte ankreuzen und ggf. Vollmacht beifügen!)
für mich selbst bzw. als Geschäftsleitung oder als mit Prokura vertretende Person
des nachfolgend bezeichneten Unternehmens.
als bevollmächtigte Vertretung.
Als Nachweis füge ich dem Antrag eine Vollmacht1 bei.
Antragstellende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristischen Perso-
nen)
Vertretungsberechtigte Person (Name, Vorname, bei juristischen Personen)
Ansprechperson für die Bewilligungsbehörde (Name, Vorname)
Anschrift und Kontaktdaten
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Bundesland
Telefonnummer
Mobiltelefonnummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Eintrag im Handelsregister
Registergericht
Handelsregisternummer
1 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/
Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin-
terlegt.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung
von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Digitalisierung und Automatisierung
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Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (Bitte ankreuzen!)
allgemein berechtigt.
nur für das Vorhaben berechtigt.
nicht berechtigt.
IBAN
2. Angaben zum Binnenschiff
Schiffsart (Bitte ankreuzen!)
GMSSLFährschiff
TMSSBAndere
Schiffsart:
FGS
Ich stelle den Antrag für ein (Bitte ggf. ankreuzen/eintragen und Unterlagen beifügen!)
in Fahrt befindliches Schiff.
Schiffsname
Amtliche Schiffsnummer / ENI
Ich füge dem Antrag eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B.
Schiffsattest) bei.
Gültigkeitsende der Bescheinigung
Ich füge dem Antrag einen aktuellen, vollständigen Auszug aus dem Binnenschiffsregister
bei.
Binnenschiffsregistergericht
Binnenschiffsregisternummer
Ich bin nicht die alleinige Person, die Eigentum an dem Schiff hat, auf das sich dieser Antrag
bezieht. Die Vertretungsvollmacht2 jeder übrigen Miteigentum an dem Schiff habenden Per-
son füge ich dem Antrag bei.
2 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/
Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin-
terlegt.
Vulkanische Eruptionen faszinieren die Menschen seit jeher, insbesondere wenn sie mit spektakulären Blitzen in Eruptionswolken einhergehen. Dieses Phänomen wurde erstmals durch Plinius den Jüngeren bei der 79 AD Eruption des Vesuvs beschrieben und heutzutage gibt es zahlreiche ausgezeichnete Fotos von Blitzen während vulkanischer Eruptionen. Das verstärkte wissenschaftliche Interesse beruht darauf, dass Blitze relativ einfach mittels Antennen zu registrieren sind und so u.U. als Mitigationswerkzeug und zur Abschätzung der Eruptionsgröße genutzt werden könnten. Zudem legen die Miller-Ureys Experimente nahe, dass Blitze in Vulkaneruptionen die Transformation der aus vulkanischen Gasen bestehenden primordialen Atmosphäre in komplexe organische Verbindungen begünstigt haben können.Bisher sind dedizierte Modelle zur Erklärung der Blitze in vulkanischen Eruptionen jedoch nach wie vor selten. Verschiedene elektrostatische Prozesse wie Triboelektrifikation und bruchinduzierte Ladungstrennung wurden zwar schon genauer untersucht, aber in vielen Modellen wird die Eruptionswolke hinsichtlich der Blitzentstehung immer noch mit einer dreckigen Gewitterwolke verglichen, obwohl die Gemeinsamkeiten beider Wolken eher klein sind. Mittels dieses Antrags soll die Entstehung von Blitzen in Eruptionswolken durch eine neuartige Kombination von Geländemessungen, Laborexperimenten und begleitenden numerischen Modellen untersucht werden. Bei den Geländemessungen kommen Doppler Radar, Hochgeschwindigkeitsvideos, Messungen des elektrischen Feldes sowie seismische und akustische Messungen zum Einsatz, um die auftretenden Blitze eindeutig physikalischen Bedingungen in der Eruptionswolke zuzuordnen. Diese Messungen sollen am Vulkan Sakurajima in Japan durchgeführt werden, der für seine häufigen vulkanischen Eruptionen sowie das Auftreten von Blitzen bekannt ist. Die Geländedaten dokumentieren die prä-eruptiven Bedingungen, die Eruptionsgeschwindigkeiten vor und während der Blitze, die Positionen der Blitze und dazugehörige elektrische Felder, sowie Korngrößenverteilungen der Asche. Diese Daten werden durch detaillierte Laborversuche in sog. Shock tubes ergänzt, in denen sowohl natürlich als auch synthetisch hergestellte Asche verwendet wird. Untersucht werden u.a. die elektrischen Eigenschaften der Asche und der Zusammenhang zwischen den Versuchsbedingungen und dem Auftreten von Blitzen. Letztlich werden wir ein bestehendes Eruptionssäulenmodell um die Berücksichtigung der elektrischen Eigenschaften der Aschepartikel erweitern. Hiermit sollen unsere Modellvorstellungen zur Entstehung von Blitzen untersucht werden, insbesondere warum einige Eruptionen keine Blitze aufweisen während sich andere durch heftige Blitztätigkeit auszeichnen. Unsere Gelände- und Labordaten zusammen mit den numerischen Modellen werden die Bedingungen zum Auftreten vulkanischer Blitze klar eingrenzen und somit wird sich auch abschätzen lassen, inwieweit Blitze als Warnsystem genutzt werden können.
Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.