Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der Staatsstraße 2240 Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf b. Nürnberg von Winn bis zum Ortsrand von Unterwellitzleithen auf einer Länge von etwa 3,9 km. Die Staatsstraße wird dabei in unterschiedlichem Umfang verbreitert (von jetzt vorzufindenden Fahrbahnbreiten zwischen ca. 6 - 7 m auf eine einheitliche Breite von 7,5 m). Daneben wird der Lage- und Höhenverlauf der Staatsstraße in gewissem Umfang angepasst. Östlich der Fahrbahn der Staatsstraße wird, beginnend in der Ortslage von Winn an der Einmündung der Straße „Winner Au“ bis südlich der Anschlussstelle (AS) Altdorf/Leinburg, ein straßenbegleitender Geh- und Radweg neu gebaut. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Pendlerparkplatz, der sich östlich der Staatsstraße gegenüber des südlichen Astes der genannten Anschlussstelle befindet, nach Süden zu verlegen. Er soll zukünftig auf einem Areal zu liegen kommen, das auf der Westseite der Staatsstraße gegenüber der Einmündung der Straße „Im Erlet“ liegt. In diesem Zug soll der Parkplatz auch vergrößert werden (von derzeit ca. 34 auf zukünftig 86 Stellplätze). Südlich der Einmündung der Straße „Im Erlet“ ist der Bau eines Linksabbiegestreifens innerhalb eines im Bereich der Staatsstraße vorhandenen Grünstreifen vorgesehen; dieser Abbiegestreifen dient der Erreichbarkeit des neuen Pendlerparkplatzes. Im Rahmen des Vorhabens müssen mehrere die Staatsstraße kreuzende bzw. in diese einmündende Straßen und Wege baulich angepasst werden, insbesondere die Einmündungen der Kreisstraße LAU 6, der Gemeindeverbindungsstraße nach Ernhofen und die beiden Äste der AS Altdorf/Leinburg der A 6. Die Einmündungen dieser beiden Äste in die Staatsstraße werden dabei mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Im Bereich der Einmündungen der LAU 6 und der Gemeindeverbindungsstraße sind Linksabbiegestreifen vorgesehen. An die Straße angeschlossene Grundstückszufahrten müssen ebenso angepasst werden; teilweise werden solche zurückgebaut. Zur schadlosen Ableitung des Straßenoberflächenwassers im Vorhabensbereich wird u. a. unweit des Ortsrandes von Winn westlich der Staatsstraße ein Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbecken errichtet. In der Nähe der Einmündung der Gemeindeverbindungstraße nach Ernhofen wird aus gleichem Grund westlich der Staatsstraße ein Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken gebaut. Im Rahmen der Vorhabensumsetzung muss das Brückenbauwerk im Zuge der Staatsstraße über einen Bachlauf unweit südlich des südlichen Astes der AS Altdorf/Leinburg der A 6 erneuert werden. In diesem Zug wird im Bereich des Brückenbauwerks für eine gewisse Dauer eine Behelfsumfahrung über angrenzende Flächen eingerichtet. Der Bachlauf wird in dieser Zeit mit Hilfe einer provisorischen Verrohrung unter dieser Umfahrung hindurchgeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid) und Röthenbach b. Altdorf (Stadt Altdorf b. Nürnberg) sowie den gemeinfreien Gemarkungen Leinburg und Winkelhaid (Landkreis Nürnberger Land) beansprucht.
Die wichtigsten Fakten Der Anteil des Schienenverkehrs am Gütertransport pendelte in den letzten Jahren zwischen 19 % und 21,5 %. Der Anteil der Binnenschifffahrt sank seit 1999 fast kontinuierlich von 13,5 % auf zuletzt 6,4 %. Welche Bedeutung hat der Indikator? Fast drei Viertel des Gütertransports in Deutschland werden auf der Straße erbracht. Die Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere Transportmittel wie Schiff und Güterzug ist aber Voraussetzung für einen nachhaltigeren Güterverkehr. Zwar bestehen bei Bahn- und Schiffsverkehr ebenfalls Umweltherausforderungen: Der Schienenverkehr verursacht Lärm. Binnenschiffe erfordern gut ausgebaute Wasserstraßen, deren Ausbau häufig die Gewässerqualität verschlechtert und die Natur belastet. Aber der Energieverbrauch pro Tonnenkilometer ist im Bahn- und Schiffsverkehr im Durchschnitt insgesamt deutlich geringer als mit dem Lkw. Gleiches gilt für die Treibhausgas-Emissionen . In der Distanz unter 50 Kilometern ist der Gütertransport mittels Lkw in der Regel konkurrenzlos. Eine flächenhafte Verteilung mittels Zug und Schiff ist hier nicht möglich. Deshalb wird bei diesem Indikator nur der Güterverkehr auf längeren Strecken ab 50 Kilometern betrachtet. Für den Nah- und Verteilerverkehr sind unter anderem Leichte Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb und Lastenräder eine umweltfreundlichere Alternative . Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der Gütertransport auf der Schiene entwickelte sich langfristig positiv: Sein Anteil stieg zwischen 1999 und 2015 von 16,5 % auf 19,2 % an. Ab 2016 kam es infolge einer geänderten Datengrundlage zu einem Sprung und in den letzten Jahren schwankt der Anteil zwischen 19 und 21,5 %. Der Trend bei der Binnenschifffahrt ist eindeutig negativ: Zwischen 1999 und 2023 sank ihr Marktanteil am Güterverkehr fast kontinuierlich. Insgesamt hat aufgrund des starken Wachstums des Straßengüterverkehrs der Anteil des Gütertransports durch Bahn und Binnenschiffe an der gesamten Güterverkehrsleistung leicht abgenommen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung konnten nicht verhindern, dass die Dominanz des Straßengüterverkehrs weiter zugenommen hat. Die Anstrengungen müssen deutlich verstärkt werden. Aus Umweltsicht sollte der Güterverkehr insgesamt reduziert werden. Derzeit ist jedoch weiterhin mit einem Anstieg zu rechnen. Wie wird der Indikator berechnet? Die diesem Indikator zugrundeliegenden Zahlen werden jährlich vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in der Reihe „Verkehr in Zahlen“ veröffentlicht. Sie basieren zum großen Teil auf Daten, die das Statistische Bundesamt in der Publikation „ Verkehr aktuell “ veröffentlichte bzw. nun in der Datenbank „GENESIS Online“ veröffentlicht. Beschreibungen zur Vorgehensweise finden sich in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen zum Straßengüterverkehr basieren auf Erhebungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split in Deutschland .
Der Datensatz enthält die Park + Ride Anlagen an Schnellbahnstationen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen u.a. über die Lage, die Anzahl der Stellplätze und die Anzahl von Behinderten- und Frauenstellplätzen. Weiterhin werden aktuelle Belegungsinformationen zu den Anlagen angegeben.
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Der Bebauungsplan Winterhude 21 für den Geltungsbereich Außenalster-Alster-Maria-Louisen-Straße-Rondeel- Sierichstraße-Langer Zug (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 413) wird festgestellt.
Das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht im Maßstab 1: 50 000 und 1: 25 000 das Kartenwerk Geogefahren in Niedersachsen. In diesen Gefahrenhinweiskarten werden derzeit die Naturgefahren Subrosion und Massenbewegung durch Einzelobjekte (Erdfall, Massenbewegung) oder die Abgrenzung gefährdeter Flächen (Erdfallgefährdungsgebiet, Salzstockhochlage) dargestellt. Massenbewegungen sind geomorphologische Prozesse, bei denen sich Fels oder Lockerstein unter dem Einfluss der Gravitation in Zeiträumen von Sekunden bis Jahren hangabwärts bewegen. Natürliche Ursachen wie bspw. eine ungünstige Neigung geologischer Schichten oder Verwitterung von Felspartien begünstigen die Entstehung von Massenbewegungen. Letztlich Auslöser einer Massenbewegung können sowohl natürliche (Niederschlag etc.) als auch anthropogene (Baumaßnahmen, Verkehr etc.) Einwirkungen sein. Massenbewegungen verursachen durch das Verschütten mit Fels oder Lockergestein und tiefreichende Geländebrüche z.T. gravierende Schäden an Gebäuden, Straßen, Schienenwegen oder Wasserstraßen. Als übergeordnete Bewegungsprozesse von Massenbewegungen werden Rutschungs-, Sturz- und Fließprozesse unterschieden. Die Bewegungsmechanismen Kippen und Driften werden nicht weiter differenziert und sind einem der übergeordneten Prozesse zugeordnet. • Rutschungsprozesse sind hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Fest- und/oder Lockergestein an diskreten Gleitflächen. Während der Bewegung behält die Rutschmasse auf der Gleitfläche den Kontakt zum festen Untergrund weitgehend bei. Klassifiziert werden Rutschungen durch die Form der Gleitfläche, so dass zwischen Translations- und Rotationsrutschung oder einer kombinierten Gleitflächenform zu unterscheiden ist. • Bei einem Sturzprozess wie beispielsweise einem Steinschlag oder einem Felssturz, verlieren die stürzenden Massen zeitweilig den Kontakt zum festen Untergrund. Felsbrocken oder Felsmassen fallen, springen oder rollen der Schwerkraft folgend bergab. Sturzprozesse werden entsprechend des Volumens des herabgestürzten Gesteinsmaterials klassifiziert. • Fließprozesse wie beispielsweise Erd-/Schutt-/Blockströme, Muren sowie Kriechbewegungen aller Art haben keine definierten Gleitflächen. Im Gegensatz zum Rutschprozess ist der Wassergehalt der fließenden Massen meist deutlich erhöht. Die Bewegung ist vergleichbar einer hochviskosen Flüssigkeit. Fließprozesse werden nach ihrer Bewegungsgeschwindigkeit klassifiziert. Grundlage der Karte der Geogefahren in Niedersachsen – Massenbewegungen – mit einer Darstellung der Einzelobjekte – ist ein Ereigniskataster auf der Basis von Informationen aus topographischen, geologischen und ingenieurgeologischen Karten, Gutachten und Literatur. In einem Fall konnte ein hochauflösendes, digitales Geländemodell aus Laserscan-Aufnahmen (LIDAR) ausgewertet werden. Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen ist auf die Belange der Raumplanung ausgerichtet, nicht parzellenscharf und ersetzt keine objektbezogene geotechnische Untersuchung. Die Kartendarstellung dokumentiert den aktuellen Kenntnisstand im LBEG, kann aber die Vollständigkeit der Phänomene nicht garantieren. Sie dient Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürgern als erste Grundlage zur Gefahreneinschätzung mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus der Karte nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z.B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind in weitergehenden Untersuchungen zu berücksichtigen.
München (Neuherberg) Anfahrtsbeschreibung und Kontaktdaten des BfS in Neuherberg bei München Die Dienststelle München (Neuherberg) des Bundesamtes für Strahlenschutz liegt auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums in Neuherberg/Oberschleißheim. Anreise mit dem Auto Nürnberg - München: A99 Nordumfahrung Richtung Stuttgart, Ausfahrt Neuherberg, an der Ampel links Richtung München, ab hier ist das Forschungszentrum ausgeschildert, ca. 400 m zum BfS auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Stuttgart - München: A 99 Richtung Salzburg, Ausfahrt Neuherberg, vor der Ampel rechts Richtung München, ca. 300 m zum BfS auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Salzburg - München: A99 Nordumfahrung Richtung Stuttgart, Ausfahrt Neuherberg, an der Ampel links Richtung München, ab hier ist das Forschungszentrum ausgeschildert, ca. 400 m zum BfS auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Anreise mit dem Zug Hauptbahnhof - Neuherberg Mit U2 Richtung Feldmoching bis Haltestelle "Am Hart", weiter mit Bus 294 Richtung Garching oder Bus 295 Richtung Oberschleißheim bis Haltestelle "Neuherberg, Helmholtz-Zentrum" Zur Reiseauskunft der Deutschen Bahn Münchner Verkehrs- und Tarifverbund Anreise mit dem Flugzeug Flughafen München - Neuherberg (Mit S-Bahn S1) Mit S 1 bis Oberschleißheim weiter mit Bus 295 Richtung "Am Hart" bis Haltestelle "Neuherberg, Helmholtz-Zentrum Flughafen München - Neuherberg (Mit S-Bahn S8) Mit S8 bis Hauptbahnhof, von dort mit U2 Richtung Feldmoching bis Haltestelle "Am Hart", weiter mit Bus 294 Richtung Garching oder Bus 295 Richtung Oberschleißheim bis Haltestelle "Neuherberg, Helmholtz-Zentrum" Taxi Mit Taxi über A92, Richtung Stuttgart, Ausfahrt Neuherberg Die Abfahrtszeiten der Buslinien 294 und 295 finden Sie auf den Seiten der Fahrplanauskunft der "Münchner Verkehrsgesellschaft" (MVG). Gegebenenfalls empfiehlt es sich, ab Feldmoching direkt mit dem Taxi zum Helmholtz Zentrum München zu fahren. Adresse Bundesamt für Strahlenschutz Dienststelle München (Neuherberg) Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim Deutschland Kontakt Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Telefon: +49 30 18333-0 Fax: +49 30 18333-2885 E-Mail ePost@bfs.de Homepage: Bundesamt für Strahlenschutz Stand: 21.11.2024
Mit dem Vorhaben soll auf einer ca. 5,48 ha großen Industriebrache ein Betriebshof für Straßenbahnen auf dem Areal des ehemaligen Kohlebahnhofs an der Köpenicker Straße im Berliner Ortsteil Adlershof (Treptow-Köpenick) errichtet werden. Da der Senat die BVG mit dem Bau von Neubaustrecken und der Beschaffung neuer Straßenbahnfahrzeugen beauftragt hat, besteht die Notwendigkeit, die dafür erforderliche Infrastruktur anzupassen und auszubauen. Der neue Betriebshof liegt eingebettet zwischen Bahndamm, Köpenicker Straße und Wilhelm-Ostwald-Straße und erstreckt sich Richtung Norden bis in Höhe der verlängerten Richard-Willstätter-Straße und bindet über eine zweigleisige Zuführung an die bestehende Gleisschleife Adlershof an. Die einzige straßenseitige Erschließung erfolgt über eine ca. 50 m lange Zufahrt (Privatstraße im Eigentum der BVG) im Süden von der Köpenicker Straße aus. Im Osten des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof – parallel zum Bahndamm – soll eine 14-gleisige Abstellanlage (Grüngleise) für Schienenfahrzeuge mit Dienstwegen und Umfahrungsgleis sowie Feuerwehrumfahrt entstehen, im Westen eine Werkstatthalle samt Anbau mit Lagerflächen und Werkstätten, Sozialeinrichtungen und Verwaltungsbüros. In das Nebenbetriebsgebäude soll ein Gleichrichterwerk integriert werden; der Bau der Gleisanlagen wird durch die dazugehörigen Fahrleitungsanlage ergänzt; ferner sind der Perimeterschutz und ein Pförtnerbau vorgesehen. Ein Großteil der Restfläche wird befestigt und versiegelt. Auf dem Betriebsgelände entstehen bis zu 110 oberirdische Parkplätze. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Absatz 1, 2 UVPG, da sie von der Vorhabenträgerin beantragt wurde und SenUMVK IV E 1 das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig nach § 7 Absatz 3 Sätze 1 und 2 UVPG (in Verbindung mit § 7 Absatz 1, 2 UVPG) erachtet.
Bisher wurden Züge vorrangig mit umwelt- und klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) gekühlt. Der im Projekt durchgeführte Praxistest bestätigt die Eignung des natürlichen, brennbaren Kältemittels Propan für Bahnklimaanlagen. Damit steht neben Luft und Kohlendioxid ein drittes Kältemittel ohne Fluor für Bahnklimaanlagen zur Verfügung. Die Kälteleistung ist mindestens so gut wie die von R134a, dem herkömmlichen Kältemittel. Es ist sogar denkbar, Propan zusätzlich zum Heizen zu verwenden. Veröffentlicht in Texte | 23/2025.
Das Projekt "Konzept fuer schienengebundene Alternativen zum mot. Individualverkehr/Strassengueterverkehr in der Flaeche unter Beruecksichtigung der Verhaeltnisse in den neuen Laendern - Konzept fuer eine neue Bahn" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.
Origin | Count |
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Bund | 808 |
Land | 172 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 665 |
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Text | 197 |
Umweltprüfung | 43 |
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