Das Projekt "Biobasierte Reaktive Urethanfreie HotMelts, Teilvorhaben 3: Modifizierung von Blockpolymeren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung.Reaktivschmelzklebstoffe (RHM) aus Polyurethan begegnen uns aufgrund ihrer herausragenden Eigenschaften zunehmend in Anwendungen wie im Verpackungs- und Automobilbereich bis hin zu technischen Textilien (prognostiziertes Marktwachstum 10-20 % auf ca. 100 kt/a). Als Hauptkomponente dient ein feuchtigkeitsvernetzendes PU-Prepolymer, das durch die Reaktion mit der Umgebungsfeuchte aushärtet. Die Hauptrohstoffe für die Herstellung des Prepolymers sind Polyole und Diisocyanate. Damit verbunden ist ein gravierender Nachteil dieser Klebstoffklasse: die Freisetzung gefährlichen Isocyanats (NCO) aus Resten von im Überschuss eingesetzten Monomeren oder infolge der Rückspaltung von Urethangruppen bei erhöhten Temperaturen wie sie bei der Verarbeitung oft gegeben sind. Die hoch reaktive NCO Gruppe birgt u.a. die Gefahr einer Sensibilisierung. Es besteht daher für diese Stoffklasse eine Kennzeichnungspflicht. Die derzeit alternativ verfügbaren RHM, liegen in ihrem Leistungsspektrum z. T. weit hinter den PU basierten zurück und konnten sich daher am Markt nicht behaupten. Ziel ist es, ein reaktives Schmelzklebstoffkonzept auf urethanfreier Basis (bezogen auf die Prepolymere und deren reaktive Endgruppen) zu erarbeiten.
Der Datensatz enthält die Park + Ride Anlagen an Schnellbahnstationen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen u.a. über die Lage, die Anzahl der Stellplätze und die Anzahl von Behinderten- und Frauenstellplätzen. Weiterhin werden aktuelle Belegungsinformationen zu den Anlagen angegeben.
Der Bebauungsplan Winterhude 21 für den Geltungsbereich Außenalster-Alster-Maria-Louisen-Straße-Rondeel- Sierichstraße-Langer Zug (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 413) wird festgestellt.
Das Projekt "Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier: (Modellregion, Phase 1, Bio4MatPro: BoostLab1-4 - AROUND), Alternative Routen für nachhaltige Diamine auf Basis von neuen biobasierten Rohstoffen, TP2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen, Lehrstuhl für Technische Chemie A (Chemische Prozessentwicklung).
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Das Projekt "Führung der Geschäftsstelle für den Forschungsverbund Leiser Verkehr" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Antriebstechnik.
Das Projekt "BioKreativ 1 - NEnzy: Enzymkatalyse für die Kreislaufwirtschaft in der Kunststoffindustrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Covestro Deutschland AG.
Das Projekt "Nachhaltige Polster für die Möbel- und Fahrzeugindustrie" wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit, Standort Schlossgartenstraße.
Das Projekt "Flammenhemmendes Coating - ökologischer Brandschutz in Schienenfahrzeugen, Teilvorhaben 3: Entwicklung eines Flammschutzmittels auf Basis von Phosphonsäuren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zschimmer & Schwarz Mohsdorf GmbH & Co. KG.
Die RRI plant, auf dem Gelände des ehemaligen Gleisbauhofs in Homburg (Saar) eine Wartungshalle für Schienenfahrzeuge (Lokwerkstatt) zu errichten und zu betreiben. Darin werden künftig Instandhaltungsarbeiten an Schienenfahrzeugen nach den gesetzlichen sowie kunden- sowie herstellerspezifischen Vorgaben durchgeführt. Am gewählten Standort für die zu errichtende Lokwerkstatt befinden sich bereits eisenbahnrechtlich planfestgestellte Bahnanlagen. Die Anbindung der künftigen Lokwerkstatt kann daher über die bestehenden Gleisanlagen erfolgen. Der Anschluss erfolgt über eine vorhandene Anschlussweiche und ein vorhandenes Anschlussgleis. Um die Fahrzeuge bis in die Lokwerkstatt führen zu können, ist die Errichtung einer Gleisanlage, bestehende aus drei Gleisen, vorgesehen. Die benötigte Fläche beträgt insgesamt ca. 15.084 qm. Im wesentlichen besteht die geplante Lokwerkstatt aus einer Wartungshalle, bestehend aus einer Werkstatthalle mit 2 Gleisführungen und einer Wasch- und Klebehalle mit 1 Gleisführung sowie Einzelwerkstätten und Lagerflächen. Angrenzend wird ein Verwaltungs- und Sozialgebäude errichtet. Weitere Einzelheiten der Planung und der Baudurchführung ergeben sich aus den ausgelegten Planunterlagen (s. Link zu www.saarland.de).
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