API src

Found 12 results.

Related terms

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die Feststellung der UVP-Pflicht für die Entnahme, Abreinigung und Einleitung von Grundwasser für das Vorhaben einer hydraulischen Sanierung und Sicherung der LHKW-Grundwasserverunreinigung in Rath

Die QWD Nord GmbH & Co. KG führt auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags eine Grundwassersanierungsmaßnahme der großflächigen Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) im Bereich Düsseldorf Rath durch. Für den Betrieb der Sanierungsanlage und der Sanierungsbrunnen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) notwendig.

Grundwasserreinigung; Entnehmen und Wiedereinleiten von Grundwasser; Rütgers

Das ehemalige Rütgers-Gelände in Buchholz in der Nordheide war Standort eines ehemaligen Imprägnierwerks mit Steinkohleteerölen und weist aus dieser Zeit Belastungen von Boden und Grundwasser mit produktionsbedingten Schadstoffen auf. Der Standort ist in eine Nord- und eine Südfläche mit einer Größe von ca. 10,7 ha bzw. 5 ha unterteilt. Von der sogenannten Kernzone auf der Nordfläche verlässt eine Schadstofffahne im Grundwasser den Standort in südöstliche Richtung. Das Grundwasser im Bereich des Standortes und der Schadstofffahne ist durch ein Netz von Grundwassermessstellen umfassend erkundet. Gemäß dem Sanierungsplan (ERM 2017) und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Mai/Juni 2018 zwischen dem Landkreis Harburg und der Rütgers GmbH soll der Standort mittels einer hydraulischen Maßnahme gesichert werden. Die hydraulische Maßnahme beinhaltet das Fördern von verunreinigtem Grundwasser aus neun Förderbrunnen, die Reinigung in einer Grundwasserreinigungsanlage und das Wiederversickern des gereinigten Grundwassers in zwei Versickerungsbrunnen. Die vorgesehene Förder- und Wiederversickerungsmenge beträgt ca. 9 m³/h (ca. 79.000 m³/a) und kann – falls erforderlich – auf maximal ca. 15 m³/h (ca. 132.000 m³/a) erhöht werden.

Verfahrensvorschriften und Fehlerfolgen - Ein Vergleich der Regelungen des Baugesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Das Projekt "Verfahrensvorschriften und Fehlerfolgen - Ein Vergleich der Regelungen des Baugesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Verfahrensvorschriften für das Verwaltungsverfahren waren ursprünglich nur in den Fachgesetzen des besonderen Verwaltungsrechts normiert. Jedes Gebiet regelte die für seinen Bereich notwendigen Verfahrensvorgaben selbst. So entstand eine Fülle von verschiedenen Anforderungen an das Verwaltungsverfahren. Um diesen Zustand zu beseitigen und das Verwaltungsverfahren einheitlich zu regeln, wurde das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes erlassen. Es sollte zumindest für den Bereich der öffentlichen Verwaltung, der das Handeln der Behörden durch Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichen Vertrag betrifft, einen harmonisierten Rechtszustand schaffen. Dieses Ziel wurde nur teilweise erreicht. So enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz eine Subsidiaritätsklausel. Danach gelten die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht, soweit Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Derartige Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren enthält auch das Baugesetzbuch. Im zweiten Teil des dritten Kapitels finden sich in dem Paragraphen 207 ff Verfahrensregelungen, die inhaltlich auch Gegenstand des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind. So ist etwa in Paragraph 207 BauGB der von Amts wegen bestellte Vertreter normiert, der in Paragraph 16 VwVfG ebenfalls geregelt ist. Verfahrensvorschriften finden sich darüber hinaus auch im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht. Vor dem Hintergrund, dass eine Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts weiterhin angestrebt werden sollte, stellt sich die Frage, ob die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Baugesetzbuches hinreichend aufeinander abgestimmt sind. Dies gilt auch in Anbetracht des Umstandes, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz seit seinem In-Kraft-Treten zahlreiche Änderungen erfahren hat. Im Hinblick darauf erfolgt in der vorliegenden Darstellung ein Vergleich der Regelungsgehalte sich entsprechender oder ähnelnder Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes einerseits und des Baugesetzbuches andererseits. Dabei beschränkt sich die Verfasserin nicht auf die Feststellung, inwieweit eine Übereinstimmung der Regelungen vorliegt. Es werden darüber hinaus Überlegungen dahingehend angestellt, ob inhaltsgleiche Vorschriften im Baugesetzbuch noch eine Rechtfertigung haben bzw. ob gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz abweichende Normen des Baugesetzbuches aufgrund der Besonderheiten des baurechtlichen Verfahrens wirklich notwendig sind. Diese Überlegungen münden in Ergebnisse, die für den Gesetzgeber von Interesse sein werden. Dabei fördern die teilweise angegebenen Formulierungsvorschläge für Normpassagen die praktische Verwertbarkeit der Arbeit. In einem Annexteil beschäftigt sich die Verfasserin mit den Folgen, die die Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften nach sich zieht. Auch hier werden die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Baugesetzbuches verglichen. ...

Interspezifische Konkurrenz zwischen Schafen und Wildungulaten am Schafberg, Gde Amden SG

Das Projekt "Interspezifische Konkurrenz zwischen Schafen und Wildungulaten am Schafberg, Gde Amden SG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arbeitsgemeinschaft FORNAT , ARINAS durchgeführt. Umsetzung und Anwendungen: Der Fall Schafberg/Amden bietet die einmalige Gelegenheit, eine Situation mit Schafsoemmerung und anschliessend einige Jahre ohne Schafe zu untersuchen. Damit wird die Dokumentation von Entwicklungsprozessen moeglich. Kurzbeschreibung: Am Leistchamm (AL Schafberg) werden 1999 zum letzen mal Schafe aufgetrieben. Dann wir der Pachtvertrag auf Initiative von Kreisfoerster R. Ehrbar von der Gemeinde Amden gekuendigt. Es wird vermutet, dass die Schafe die Gemsen von den offenen Flaechen verdraengen und in den darunter liegenden Wald abdraengen. Im Wald sind grossflaechig untragbare Verbissschaeden zu verzeichnen. Projektziele: Untersuchen der Raumkonkurrenz zwischen Gemsen und Schafen. Untersuchen des Raumverhaltens der Gemsen ohne Schafsoemmerung. Koordination der Wilduntersuchungen mit den Verbisserhebungen des Oberforstamtes SG und den Vegetationserhebungen des Oekobueros FOEN.

Deponie Wannsee

Die Deponie Wannsee befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Bereich weichseleiszeitlicher Decksande in einer ehemaligen Kiesgrube angelegt. Die Basis bildet ein eiszeitlicher Geschiebemergel, der für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen entweder von vornherein zu geringmächtig war oder möglicherweise im Zuge des Kiesabbaus unbeabsichtigt teilweise mit ausgeräumt wurde. Von der Gesamtfläche von ca. 52 ha entfallen ca. 13 ha auf den alten “Hirschberg” sowie ca. 39 ha auf den neuen Deponieteil. In der gesamten Betriebszeit von 1956 bis 1982 wurde ein Müllvolumen von insgesamt fast 12 Mio. m³ dorthin verbracht. Hiervon entfallen rd. 3,05 Mio. m³ auf den alten (Betriebszeit 1956-1967) sowie rd. 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967-1980). Zur groben Orientierung ist von einer offenen Deponierung von ca. 44 % Haus- und Gewerbeabfällen, ca. 52 % Bodenaushub und Bauschutt sowie ca. 4 % Sonderabfällen, letztere seit 1971 in ca. 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, auszugehen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Das Deponiegas wird seitdem gefasst und energetisch auf dem nahegelegenen Helmholtz-Zentrum verwertet. Bereits Ende der achtziger Jahre belegten im Umfeld der Deponie durchgeführte Untersuchungen einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Messstellen im Umfeld der Deponie errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser der Deponie erfassen als auch die verschiedenen Grundwasserhorizonte erschließen. Während einige der Sickerwassermessstellen sehr wohl ein für Müll typisches Emissionsspektrum bei deutlicher Überschreitung der Prüfwerte der BBodSchV aufwiesen, zeigte sich der obere Grundwasserleiter bisher erst relativ gering mit dem zu erwartenden Emissionsspektrum belastet. Lediglich zwei der halbjährlich beprobten Grundwassermessstellen waren bislang geringügig mit Arsen (max. 1,6fach) über dem Schadenswert der Berliner Liste 1996 belastet. Bei weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine so genannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt. Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2015 gutachterlich bestätigt. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. In den auffälligen Schichtenwassermessstellen traten in den Folgejahren bis 2015/16 auch weiterhin Belastungen durch vereinzelte Schwermetalle auf. Bedingt durch die WHS sind zahlreiche Schichtenwassermessstellen trocken gefallen. In den Grundwassermessstellen sind die örtlichen Schwermetallbelastungen rückläufig und überschreiten die BL nicht mehr. Durch erhöhte Leitfähigkeiten und vereinzelt erhöhte Ammonium- und Nitratgehalte ist eine Beeinflussung durch die Deponie jedoch weiterhin nachweisbar. Ein aktualisiertes und angepasstes Monitoring wird derzeit erarbeitet und weiterhin von den BSR durchgeführt. Ohne behördliche Veranlassung der Bodenschutz- oder Altlastenbehörde wurde bereits in den 80iger Jahren ein Absaugsystem für Deponiegas installiert und betrieben. Das entstehende Deponiegas wurde über Tiefbrunnen erfasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wird das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das nahegelegene Helmholtz-Zentrum Berlin zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag aus dem Jahr 2000 zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer Berliner Forsten. Seit 2012 durchgeführte Bodenluftuntersuchungen bestätigten weiterhin hohe Methangehalte in der Bodenluft der Altablagerung. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden Zudem hat sich gezeigt, dass das bestehende Absaugregime, welches abnahmebedingt betrieben wurde, nicht die bodenschutzrechtliche Sicherung des gesamten Standortes erreichen würde. Neben der Prüfung und Instandsetzung der Gasfassungsanlagen (Brunnen, Gassammelleitungen und Verdichteranlage) wurde die Erarbeitung einer Sicherungsvariante für ein geeignetes, standortbezogenes Absaugregime 2014 gegenüber den BSR angeordnet. Darüber hinaus wurde 2017 eine Vereinbarung über die Gasfassung und Verwertung zwischen den BSR und den Berliner Forsten geschlossen, die auch weiterhin die Verwertung des Deponiegases durch die Vattenfall AG garantierte. Da aufgrund der erforderlichen stärkeren Besaugung ein deutlicher Mehranfall an Deponiegas zu erwarten war, wurde 2017 nach Durchführung eines Genehmigungsverfahrens eine neue Verdichteranlage mit Gasfackel errichtet, die einen Parallelbetrieb von Verbrennung und Verwertung ermöglicht und insbesondere in den Sommermonaten, in denen die Wärmenutzung deutlich abfällt, eine Standortsicherung ermöglicht. 2018 fanden umfangreiche Arbeiten zur Sicherung von Gasbrunnen und Gassammelschächten sowie zur Ertüchtigung von Gassammelsträngen nach Kamerabefahrungen statt. Bei Letzteren führten deponietypische Geländesetzungen und die Auflast der WHS zu senkungsbedingten, örtlichen Wassereinstaus (Kondensat) und dadurch zu resultierender Einschränkung der Besaugung oder zum kompletten Verschluss der Leitungen. Die Arbeiten zur anlagentechnischen Optimierung werden weiter fortgesetzt. Nach langjähriger Einzäunung eines Teilbereiches der Altablagerung in dem nach Auftrag der Wasserhaushaltschicht die Pflege der Anpflanzungen ebenfalls den BSR oblag und hier eine Beschädigung durch Wildfraß ausgeschlossen werden musste, konnte das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke Ende 2017 wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Nutzung übergeben werden. Die Fläche der Altablagerung ist als Wald ausgewiesen und befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Sie steht der Öffentlichkeit nun wieder uneingeschränkt als Naherholungsgebiet zur Verfügung.

Bauleitplanung: Heuchlingen

Aktuelles / Amtsblatt | Gemeindeblatt Rathaus Sprechzeiten Bauhof Aktuelles/Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft Formulare Schornsteinfeger Abfallbeseitigung Jahresrückblick Infos zum Gemeindeblatt Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 18.11.2024 Themenschwerpunkte der vergangenen Gemeinderatsitzung waren der aktualisierte Mietspiegel, die Festlegung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025, ein Vereinsförderantrag und verschiedene Sachstandsinformationen. Einladung zur Gemeinderatsitzung am 18. November 2024 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 18. November 2024, 19:00 Uhr im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt. Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Blutspendenaktion am 25. November 2024 Am Montag, 25. November 2024 findet von 14:30 bis 19:30 Uhr die diesjährige Blutspendenaktion in der Gemeindehalle statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Onlineterminreservierung statt. Die Reservierung kann mit folgendem Link vorgenommen werden: https://terminreservierung.blutspende.de/m/heuchlingen-gemeindehalle. Unter Leitung von Christian Schmidt und der Mithilfe des DRK Mögglingen wird die Spendenaktion durchgeführt. Dazu werden viele fleißige Hände benötigt. Wir möchten alle bisherigen Helferinnen und Helfer herzlich zur Mitarbeit einladen. Die Abfrage läuft bereits. Nachdem einige Helfer altershalber ausgestiegen sind, würden wir uns über neue Gesichter freuen. Ihre Bereitschaft zur Mithilfe können Sie im Rathaus (Tel. 82090) oder bei Christian Schmidt (Tel. 2960046) anmelden/abstimmen. Für Ihre Mithilfe bereits jetzt ein herzliches Dankeschön. Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Tiefenbach West 1. Erweiterung – 1. Änderung“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB Änderungsplan und Zeichenerklärung Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Verfahrensvermerke Zeichnerischer Teil „Gut Älter werden in Heuchlingen“ Jetzt geht´s um Projekte, die konkret angegangen werden sollen! Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 14.10.2024 Themenschwerpunkt der vergangenen Gemeinderatsitzung war die Beratung und der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung „Tiefenbach West 1. Erweiterung“. Einladung zur Gemeinderatsitzung am 14. Oktober 2024 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 14. Oktober 2024, 19:00 Uhr im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt. Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 16.09.2024 Themenschwerpunkte der öffentlichen Sitzung waren die Bestellung der Vertreter der Gemeinde für den Verwaltungsrat der Breitband Ostalb, Informationen zur im Oktober stattfindenden Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein sowie verschiedene Informationen zu aktuellen Sachverhalten und Maßnahmen. Einladung zur Gemeinderatsitzung am 16. September 2024 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 16. September 2024, 19:00 Uhr im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt. Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 22.07.2024 Im Mittelpunkt des ersten Sitzungsteils stand ein Rückblick auf die Hochwasserlage im Leintal Anfang Juni und auf die Gemeinderatsperiode 2019 – 2024 verbunden mit der Verabschiedung und Ehrung langjähriger Gemeinderatsmitglieder. Die anschließende zweite Sitzung war die Auftaktsitzung des am 9. Juni auf 5 Jahre neu gewählten Gemeinderats. Nach der Regelung verschiedener Regularien wurden mehren Baumaßnahmen vergeben und die Kostenermittlung für den Zehntscheuerumbau vorgestellt Gemeinderätin Theresa Wöller nachträglich verabschiedet Einladung zur Gemeinderatsitzung am 22. Juli 2024 Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden am Montag, 22. Juli 2024, im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt. Die Bevölkerung ist zu den Sitzungen herzlich eingeladen. Bebauungsplan „Tiefenbach West 1. Erweiterung – 1. Änderung“; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung vom 8.7. – 9.8.2024 im Bürgermeisteramt Heuchlingen, Küferstraße 3, 73572 Heuchlingen. Unterlagen zum Bebauungsplan (zur Einsicht & Download) Öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Lageplan und Zeichenerklärung Planungsrechtliche Festsetzungen / örtliche Bauvorschriften Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Geräuschimmisionsprognose nach TA Lärm Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Vorläufiges Ergebnis der Kreistagswahl in der Gemeinde Heuchlingen Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl 2024 Europawahl (Vorläufiges Ergebnis in der Gemeinde Heuchlingen) Informationen zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 3. Juni 2024 Im Mittelpunkt der letzten Gemeinderatssitzung standen die Feststellungen der Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 der Gemeinde Heuchlingen. Des Weiteren Beratungen zur Bebauungsplanänderung „Tiefenbach-West, 1. Änderung“ und zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages hinsichtlich des Anschlusses zur Kläranlage Horn. Einladung zur Gemeinderatsitzung am 3. Juni 2024 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 3. Juni 2024 im Dorfgemeinschaftsraum des Rathauses statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19 Uhr. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 6. Mai 2024 Neben der Bestellung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr sowie dessen Stellvertretern lagen die Themenschwerpunkte der letzten Gemeinderatssitzung bei der Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten, der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung und dem in Kürze endenden E-Car-Sharing-Vertrag. Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am 6. Mai 2024 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 6. Mai 2024, 19:00 Uhr im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt. Verkehrsbehinderungen vom 6. Mai bis voraussichtlich 13. Juni durch Baumaßnahme in Böbingen Grundsteuerbescheide Derzeit werden die „neuen“ Grundsteuerbescheide zugestellt. Leider hat sich in den Bescheiden zur Hebesatzänderung vom 10.04.2024 der Fehlerteufel eingeschlichen. Mit Beschluss vom 18.12.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heuchlingen die Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von 375 % auf 385 % und für die Grundsteuer B von 395 % auf 405 % rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt. Nicht (wie im Bescheid angegeben) zum 01.01.2023. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen Ihre Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für die Gemeinde Heuchlingen Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 8. April 2024 Themenschwerpunkte der letzten Gemeinderatssitzung waren die Informationen zu den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in der Zehntscheuer mit Vergaben von weiteren Planungsleistungen, Ersatzbeschaffungen für die Leintalschule sowie die Vorberatung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein. Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am 8. April 2024 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 8. April 2024, 19:30 Uhr im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt. Sommerferienprogramm 2024 Wie bereits in den vergangenen Jahren, so ist auch in diesem Jahr wieder in den „großen Ferien“ (25.07. – 08.09.2024) ein Sommerferienprogramm für die Kinder und Jugendlichen geplant. Die Vereine und Organisationen, sowie Privatpersonen, die sich im vergangenen Jahr am Programm beteiligt haben, wurden angeschrieben bzw. bei der Vereinsvorständebesprechung über das geplante Sommerferienprogramm informiert. Der Abgabetermin für die Programmbeiträge wird auf 30. April 2024 festgelegt. Wer hätte sonst noch Lust, sich kreativ in das Ferienprogramm einzubringen? Beiträge – auch für „jüngere“ Kinder – sind immer willkommen und gefragt. Ein entsprechendes Formular für Ihren Programmbeitrag erhalten Sie HIER oder bei der Gemeindeverwaltung. Verabschiedung unserer langjährigen Mitarbeiterin Ulrike Wöller Ausschreibung von 2 Wohnbauplätzen im Baugebiet „Lindenbrunnen“ Bewerbungen sind bis spätestens 17.5.2024 möglich. Ausschreibungstext >> HIER KLICKEN << Weitere Informationen >> HIER KLICKEN << Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 4. März 2024 Neben den Beratungen zum Aufbau eines kommunalen Energiemanagements und der Vergabe von Bauleistungen zu Brückensanierungen standen die Ausschreibungs- und Vergabekriterien für die beiden noch freien Bauplätze im Baugebiet „Lindenbrunnen, 1. Bauabschnitt“ auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 5. Februar 2024 Themenschwerpunkt der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2024 war der Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024. Ebenso wurde der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen gebildet und über Bauvorhaben beraten Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 18. Dezember 2023 Themenschwerpunkte der letzten Gemeinderatsitzung im Jahr 2023, die aufgrund der Erkrankung von Bürgermeister Lang vom stellvertretenden Bürgermeister Gerd Hägele geleitet wurde, waren die Beratungen zur Organisation des Breitbandausbaus ab 2024 im Ostalbkreis sowie der Entwurf zum Haushaltsplan 2024. Ebenso wurden die Wasser- und Abwassergebühren neu kalkuliert und die Realsteuer-Hebesätze angepasst. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 13. November 2023 Themenschwerpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung war die Vorstellung und Beratung der „Digitalisierungsstrategie der Gemeindeverwaltung“ sowie die Beratung von Baugesuchen. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 16. Oktober 2023 Bei der letzten Gemeinderatssitzung fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung, beriet über die Errichtung einer Voliere für Greifvögel und beschloss verschiedene kleinere Maßnahmen. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 18. September 2023 In der ersten Sitzung nach der Sommerpause haben die Gemeinderäte umfangreiche Arbeiten zur Kanalinnensanierung sowie erste Ingenieurleistungen zum Anschluss an die Sammelkläranlage Horn vergeben. Ebenso wurde der Mühlweg formal als Ortsstraße gewidmet. Programmübersicht „GENUSS HOCH DREI“ Das für Samstag, 12. August geplante Programm im Detail: GENUSS HOCH DREI – Programmübersicht Tabellarisch GENUSS HOCH DREI – Programmbeschreibung in Textform Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 24. Juli 2023 In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurden die Gemeinderäte über den Breitbandausbau in der Gemeinde informiert und erhielten einen Finanzzwischenbericht. Zudem wurde der Kindergartenabrechnung 2022 zugestimmt und eine Machbarkeitsstudie für einen eventuellen Kindergartenanbau vorgestellt. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 19. Juni 2023 Themenschwerpunkte der vergangenen Gemeinderatsitzung waren die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde, Umstellung der EDV–Anlage im Rathaus auf „cloud– Arbeitsplätze“, Festlegung des Kanalinnsanierungsprogramms, Kindergartenbedarfsplanung und Anpassung der Elternbeiträge im Kindergarten „Arche Noah“, sowie der Bebauungsplan „Lindenbrunnen, 1. Änderung“. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 8. Mai 2023 Neben den Beratungen über den Sachstand und das weitere Vorgehen bei der Zehntscheuer standen die Fortschreibung der Bewertungseckpunkte für die Eröffnungsbilanz sowie die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf der Tagesordnung. Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am 8. Mai 2023 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 8. Mai 2023, 19:30 Uhr im Rathaus, Dorfgemeinschaftsraum (DG) statt Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „LINDENBRUNNEN, 1. ÄNDERUNG“ im Ver-fahren nach § 13 Baugesetzbuch Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 03. April 2023 Neben der Absichtserklärung zur „Aufgabe Kläranlage Heuchlingen und Anschluss nach Horn“ standen die Themen „Änderung des Bebauungsplanes Lindenbrunnen“, „Änderung des Bebauungsplanes Tiefenbach-West, 1. Erweiterung“ und „Vorberatung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Rosenstein“ auf der Tagesordnung der vergangenen Gemeinderatsitzung. In der Bürgerfragestunde wurde die Situation bei der Kinderbetreuung angesprochen. Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am 3. April 2023 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 3. April 2023, 19:00 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Heuchlingen,(Küferstraße 5, 1.OG) statt. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 6. März 2023 Themenschwerpunkt der letzten Gemeinderatssitzung war die Vorstellung und Beratung zum Strukturgutachten im Einzugsgebiet der Sammelkläranlage Göggingen-Horn. Weitere Beratungspunkte waren der Neuabschluss der Konzessionsverträge Gas und Strom, die Fort-schreibung der Bedarfsplanung im Kindergarten „Arche Noah“ und die geplante Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe ab Herbst, Beschaffung von Feuerwehrbekleidung sowie eine Anfrage der Kirchengemeinde zum Bau der Parkplätze auf dem „Ohnewald-Platz“. Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am 6. März 2023 Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Montag, 6. März 2023, 19:00 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Heuchlingen,(Küferstraße 5, 1.OG) statt. weitere pädagogische Fachkräfte gesucht – Kindergarten Arche Noah Zur Verstärkung unseres KiTa-Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt spätestens zum 01.09.2023 weitere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) gemäß § 7 KiTaG mit Gruppenleitungsqualifikation, möglichst in Vollzeit, unbefristet. Weitere Informationen unter der Rubrik Ausschreibungen oder unter www.jobs.drs.de Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 31. Januar 2023 In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023. Ebenso wurden Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss vorgeschlagen und über mehrere private Bauvorhaben beraten. Kreisputzete am 18. März 2023 Die diesjährige Kreisputzete findet am 18. März 2023 statt. Ausweichtermin ist der 25. März 2023. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 19. Dezember 2022 Themenschwerpunkt der letzten Gemeinderatsitzung im Jahr 2022 war die Beratung über den Entwurf zum Haushaltsplan 2023. Ebenso wurde der Verlängerung der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zugestimmt. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 21. November 2022 Regionalplan Ostwürttemberg 2035, Kommunale Wärmeplanung, Kindergartenabrechnung 2021 und die Neufassung § 2b Umsatzsteueranpassungssatzung waren die Themen der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dabei hat es sich gezeigt, dass Energiepolitik und Umweltbewusstsein ein ständiges und vom Gemeinderat verantwortungsbewusst begleitetes Thema in Heuchlingen ist. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 18.10.2022 Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden neben der Anschaffung eines Flüssiggastanks zur Vorbereitung auf eine eventuelle Energiemangellage auch verschiedene Einzelbaumaßnahmen beraten und beauftragt. Ebenso wurden mehrere Baugesuche beraten. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 19. September 2022 In der ersten Sitzung nach der Sommerpause haben die Gemeinderäte über Möglichkeiten zur Vorbereitung einer Energiemangellage beraten und mehreren Bauvorhaben zugestimmt. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 25. Juli 2022 In der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben die Gemeinderäte über Handlungsoptionen der Gemeinde bei einer eventuellen Energiemangellage sowie über die Beschaffung eines Radladers für den Bauhof beraten. Weiteres Thema war der Finanzzwischenbericht. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 20.06.2022 Themenschwerpunkte der jüngsten Gemeinderatssitzung waren die abschließenden Informationen zur Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels, die Auftragsvergabe zur Umstellung der Freiwilligen Feuerwehr Heuchlingen auf digitale Funktechnik, ein Zwischenbericht zur Untersuchung der öffentlichen Kanäle im Rahmen der Eigenkontrollverordnung sowie die Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 und Bauvorhaben. Stellenausschreibung Kindergarten Arche Noah Ausschreibung Leitung Kindergarten Arche Noah >> HIER Klicken << Stadtradeln 2022 vom 27. Juni bis 17. Juli Die Gemeinde Heuchlingen nimmt auch dieses Jahr wieder am STADTRADELN teil. In der Zeit vom 27. Juni bis zum 17. Juli 2022 können alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Radkilometer für unser „Team Heuchlingen“ sammeln. Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 16. Mai 2022 Themenschwerpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung war neben der Vergabe der Bauarbeiten für die Außenanlagen des Kindergartens „Arche Noah“ die Bestätigung der Wahl des 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Informationen zur Grundsteuerreform Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen. Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt. Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Weitere Informationen finden sie hier Aus der Sitzung des Gemeinderats – Sitzung vom 11. April 2022 Neben der Vergabe der Straßenunterhaltungsmaßnahmen lagen die Themenschwerpunkte der vergangenen Gemeinderatsitzung bei den Beratungen und Satzungsbeschlüssen zu den Bebauungsplänen „Sandgrube 4. Änderung“, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzleuten-Ost“ und „Häfner, 1. Erweiterung“. 18. Kreisputzete 2022 am 19. März – „Saubere Ostalb“ Kreisputzete am 19. März 2022 – unter dem Motto „Saubere Ostalb“ Fast-Food-Becher im Straßengraben, Müllberge vor Glas-, Dosen- und Altkleidercontainern, Scherben und Zigarettenkippen auf Spielplätzen und vermüllte Landschaften in der Flur – diese Bilder gibt es im Ostalbkreis leider viel zu oft und es werden immer mehr. Es ist Zeit zum Umdenken und zum Handeln, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Deshalb ruft Landrat Dr. Bläse als Schirmherr zur 18. Kreisputzete im Ostalbkreis auf. Jede helfende Hand wird benötigt Sie möchten sich an der Kreisputzte beteiligen und mithelfen, die Ostalb sauberer zu machen? Dann melden Sie sich einfach bei Ihrem Bürgermeisteramt! Teilnehmen darf jeder, egal ob Einzelperson, Gruppen, Vereine, Schulen oder Kindergärten. Bitte beachten Sie, dass bei der Durchführung der Kreisputzete die von der Landesregierung vorgegebenen Corona-Vorschriften gelten und eingehalten werden müssen. Die GOA übernimmt die Organisation und liefert Handschuhe sowie Sammelsäcke an die Städte und Gemeinden aus. Sie sorgt auch dafür, dass der ganze eingesammelte Abfall abtransportiert und fachgerecht entsorgt wird. Falls das Wetter nicht mitspielt, ist der 26. März 2022 als Ausweichtermin vorgesehen. Aus der Arbeit des Gemeinderats – Sitzung vom 7. März 2022 Auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung standen neben der Beratung über verschiedene Baugesuche die Vergabe der Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs vom Typ „GW-L1“ sowie die Ersatzbeschaffung für die Sirenenanlagen in Heuchlingen und Holzleuten. Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzleuten-Ost“ Öfffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB „Holzleuten-Ost“ (Erweiterung Reitanlage Maileshof),.Zeichnerischer Teil, Satzungstext, Begründung, Bestandsplan Auslegung von Montag, 21.02.2022 bis Mittwoch, 23.03.2022 Aus der Arbeit des Gemeinderats – Sitzung vom 31. Januar 2022 Neben der Verabschiedung des Haushaltsplans 2022 standen die Beratungen zur Ausstattung der Außenanlagen des Kindergartens „Arche Noah“ sowie die Festlegung umfangreicher Straßenunterhaltungsmaßnahmen im Gemeindegebiet auf der Tagesordnung der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr. Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Sandgrube – 4. Änderung“ A) Bekanntmachungstext zur Auslegung im Amtsblatt vom 14.01.2022 >> HIER KLICKEN << B) Übersicht über die ausgelegten Unterlagen >> HIER KLICKEN << C) Textteil >> HIER KLICKEN << D) Begründung >> HIER KLICKEN << Aus der Arbeit des Gemeinderats – Sitzung vom 20. Dezember 2021 Themenschwerpunkte der letzten Gemeinderatsitzung im Jahr 2021 waren die Beratungen über den Entwurf zum Haushaltsplan 2022. Ebenso wurden die Wasser- und Abwassergebühren neu kalkuliert sowie die Änderung des Bebauungsplans „Sandgrube“ in einem Teilbereich auf den Weg gebracht. Die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet wurde weitergeführt und für den neuen Trinkwasserspeicher konnte die elektrische Ausrüstung vergeben werden. Aus der Arbeit des Gemeinderats – Sitzung vom 18. Oktober 2021 Beratungsschwerpunkte in der Sitzung waren die Änderung des Bebauungsplans in einem Teilbereich der „Sandgrube“ sowie eine Vielzahl einzelner Bau- und Beschaffungsmaßnahmen. Bundestagswahl am 26.09.2021 – Wahlergebnis Heuchlingen Aus der Arbeit des Gemeinderats – Sitzung vom 13. September 2021 Die erste Sitzung des Gemeinderats nach der Sommerpause fand in der TV-Halle statt. Themenschwerpunkt war die Vergabe der Bauarbeiten für den Neubau des Reservetrinkwasserspeichers mit Druckerhöhungsanlage. Aus der Arbeit des Gemeinderats – Sitzung vom 26. Juli 2021 Themenschwerpunkte der vergangenen Gemeinderatsitzung waren die Beratungen der Vergaberichtlinien zum Erwerb eines Bauplatzes im 1. Bauabschnitt „Lindenbrunnen“. Des Weiteren stand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen während der Auslegung des Bebauungsplans „Häfner, 1. Erweiterung“ sowie Beratungen über Anträge zur Änderung in einem Teilbereich des Bebauungsplans „Sandgrube“ auf der Tagesordnung. Auch wurde die „Streupflichtsatzung“ und die „Entschädigungssatzung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr“ neu gefasst. Weiteres Thema war der Finanzzwischenbericht Cookie-Zustimmung verwalten Verwendung von Cookies: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Wenn Sie der Verwendung von Cookies nicht zustimmen, werden unter Umständen Teile der Seite nicht korrekt angezeigt. Weitere Informationen zu den verwendeten Cookies erhalten Sie hier: Funktionale Cookies unchecked Funktionale Cookies Immer aktiv Vorlieben unchecked Vorlieben Statistiken unchecked Statistiken Marketing unchecked Marketing Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke Alle Cookies akzeptieren Ablehnen Einstellungen anzeigen Einstellungen speichern Einstellungen anzeigen {title} {title} {title} Einstellungen

Bauleitplanung: Remshalden

Gemeinde Remshalden | Bebauungspläne | Gemeinde Remshalden Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Seiteninhalt Wichtige Links Volltextsuche Wichtige Links Startseite - Impressum - Datenschutz - Inhalt - Hilfe - Barrierefreiheit - Kontrast Navigation Navigation Hauptmenü Remshalden & Umgebung Gemeinde und Ortsteile Daten & Fakten Gemeindepolitik Gemeinderat Remshalden Jugendgemeinderat Parteien Partnerschaften Orts- und Satellitenplan Geoportal Rems-Murr Anfahrt & Verkehr Baustellen, Straßensperrungen & Feuerwerke Fotoalbum Impressum & Service Suche Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Datenschutz Impressum Nutzungsbedingungen Wünsche und Anregungen Rathaus & Verwaltung Aktuelles aus dem Rathaus Remshalden Gestalten Rathaus Service Abfallentsorgung Bürgerbüro Bürgerinformation Remshalden Behördenadressen Online-Anhörung Formulare und Onlineanträge Dienstleistungen Gewerbemeldung Haushaltsplan Heiraten und Feiern Hinweisgebersystem Mängelmeldung Öffnungszeiten und Kontakt Renten und Soziales Steuern & Gebühren Fundsachen Lebenslagen Tauschbörse Wildschaden Wochenmarkt Bürgermeister Reinhard Molt Mitarbeiter Mitteilungsblatt Ausschreibungen und Vergaben VOB / VOL Ausschreibungen Stellenangebote Störung melden Ortsrecht Immobilien und Bauen Digitaler Bauantrag Bauplätze Entwicklung der "Grunbacher Höhe" Bebauungspläne Lärmaktionsplan Hochwasserrisikomanagement Wasser/Abwasser Gemeindewerke Remshalden Abwasserbeseitigung Bauhof Bodenrichtwerte Mietspiegel Leben & Wohnen Remstalwerk Energie und Klimaschutz Breitbandausbau Integrationsarbeit Streuobstbörse Bürgerschaftliches Engagement Im Ehrenamt für Remshalden Bürgerbörse WIR Kinder Kinderbetreuung u. Anmeldung Kinder- und Jugendarbeit Aktivspielplatz Ferienbetreuung Sommerferienprogramm Jugend Jugendgemeinderat Jugendhaus Senioren Miteinander im Alter Angebote SeniorenRat Betreutes Wohnen Rentenberatung & Rente beantragen Bildung Schulen Schulsozialarbeit Bildungszentrum Bau IHK Bildungshaus Kirchen Kirchen und Glaubensgemeinschaften Friedhöfe Soziales Gesundheit Notdienst allgemein Ärzte und Apotheken Carsharing Freizeit & Kultur Remstal Tourismus Übernachten in Remshalden Veranstaltungen 50 Jahre Remshalden Remshaldener Straßenfest Remshaldener Weihnachtsmarkt Kulturforum Remshalden Aktuelle Veranstaltungen Bibliothek Weitere Informationen Museen Ernst Heinkel Historischer Ortsrundgang Stationen in Grunbach Stationen in Buoch Backhauskultur Freizeiteinrichtungen Bürgerpark Weltgarten Remshalden Spielplätze Freibäder Sporteinrichtungen Hallenbelegung- und Vermietung Vereine Vereins-Liste Radfahren Wandern Weinbau Gastronomie Wirtschaft & Handel Unternehmen Wirtschaftsförderung Stellenbörse Remshalden & Umgebung Rathaus & Verwaltung Aktuelles aus dem Rathaus Remshalden Gestalten Rathaus Service Bürgermeister Mitarbeiter Mitteilungsblatt Ausschreibungen und Vergaben Stellenangebote Störung melden Ortsrecht Immobilien und Bauen Entwicklung der "Grunbacher Höhe" Bebauungspläne Lärmaktionsplan Hochwasserrisikomanagement Wasser/Abwasser Bauhof Bodenrichtwerte Mietspiegel Leben & Wohnen Freizeit & Kultur Wirtschaft & Handel Volltextsuche Suche in Webseite Navigation Navigation Untermenü Aktuelles aus dem Rathaus Remshalden Gestalten Rathaus Service Bürgermeister Mitarbeiter Mitteilungsblatt Ausschreibungen und Vergaben Stellenangebote Störung melden Ortsrecht Immobilien und Bauen Entwicklung der "Grunbacher Höhe" Bebauungspläne Lärmaktionsplan Hochwasserrisikomanagement Wasser/Abwasser Bauhof Bodenrichtwerte Mietspiegel Druckversion Seiteninhalt Sie sind hier: Startseite > Rathaus & Verwaltung > Bebauungspläne Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wurden gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vom Gemeinderat am 13.05.2024 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin), vom 06.06.2023/04.03.2024 im Maßstab 1:500 mit Legende und Textteil vom 16.06.2023/04.03.2024, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin). Es gilt die Begründung vom 16.06.2023/04.03.2024. Plangebiet: Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ umfasst das Flurstück 3/1, das im Norden von der Hölderlinstraße, im Westen durch die Werastraße und in Richtung Süden und Osten durch das Flurstück 3 begrenzt wird und eine Fläche von 2.398 m² hat. Hinweis: Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans identisch. Planinhalt: Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Betreuungsangebots für Menschen, für die ein Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB durch ein Betreuungsgericht erlassen wurde. Ein solches Betreuungsangebot wird im Rems-Murr-Kreis dringend benötigt, weil die betroffenen Menschen momentan außerhalb des Rems-Murr-Kreises untergebracht werden müssen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für „soziale, karitative Einrichtungen“ dargestellt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 BauGB) Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können im Bauamt / Sachgebiet Planung des Rathauses der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, Zimmer 2.01 (2. OG), während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (außer mittwochs), dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 14:00 Uhr. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs­ansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs­ansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. ein nach § 214 Abs. 2 a beachtlicher Fehler oder 4. ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Remshalden geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Remshalden, den 14.05.2024 gez. Reinhard Molt Bürgermeister Anlage 1. VB Plan-Planteil Anlage 2. VB Plan-Textteil Anlage 3. VB Plan-Begründung Anlage 4. Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Anlage 5. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung Anlage 6. Baumgutachten Anlage 7. Stellungnahme Schallschutz (Lärm, Schall) Anlage 8. Entwässerungskonzept Anlage 9. Kurzbeschreibung Entwässerung Anlage 10. Dimensionierung Regenwasser Anlage 11. Berechnung Volumen Regenrückhalteraum (Vrrr) Anlage 12. Schmutzwasser Dimensionierung Anlage 13. Überflutungsnachweis (Formel 20 Din 1986-100) Anlage 14.1. Lageplan Anlage 14.2. Gartengeschoss Anlage 14.3. Erdgeschoss Anlage 14.4. 1. Obergeschoss Anlage 14.5. Schnitt Anlage 14.6. Ansicht (N-O) Anlage 14.7. Ansicht (S-W) Anlage 14.8. Dachaufsicht Anlage 14.9. Entwässerung Anlage 14.10. Baubeschreibung Anlage 15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag UNB Nisthilfen Abwägungstabelle vorhabenbezogener Bebauungsplan Seitenanfang Kontakt Gemeindeverwaltung Remshalden Marktplatz 1 73630 Remshalden Fon: 07151 9731-0 Fax: 07151 9731-1009 E-Mail schreiben by cm city media GmbH Leichte Sprache Gebärdensprache

Gaskokerei Rummelsburg

Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei-und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. Betreiber der Anlagen war zuletzt von 1979 bis 1985 der VEB Energiekombinat Berlin. Nach der Wiedervereinigung Berlins übernahm die Bewag als eine Rechtsnachfolgerin des VEB Energiekombinat das Grundstück. Der heutige Eigentümer ist die Vattenfall Europe Wärme AG. Boden, Bodenluft und Grundwasser wurden durch die bei der Gasherstellung anfallenden Schadstoffe kontaminiert. Die Schadstoffe fanden sich zeitweise auch im Einzugsbereich des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide, in dessen Schutzzone sich das Gelände befindet. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX), Alkylphenolen, Mineralölkohlenwasserstoffen sowie untergeordnet mit Schwermetallen, Cyaniden und Schwefelverbindungen nachgewiesen. Die Schadstoffe wurden im Wesentlichen in den früheren Eintragsbereichen („Quellen“) und im ca. 3 bis 4 m unter Gelände liegenden Grundwasseranschnitt gefunden. Die Kohlenwasserstoffe waren teilweise noch als ausgedehnte Phase auf dem Grundwasser zu finden. Geruchliche Auffälligkeiten kennzeichneten weite Bereiche des Bodens. Zum Schutz des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide wurden schon frühzeitig erste Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Zunächst wurden Anfang der 90er Jahre Abwehrbrunnen errichtet und eine Grundwassereinigungsanlage zur Reinigung des geförderten Wassers in Betrieb genommen. Ende der 90er Jahre wurde die Maßnahme dahingehend modifiziert, dass im Auftrag der Bewag eine Abwehrgalerie im Bereich des Blockdammwegs errichtet wurde, um den Abstrom belasteten Wassers vollständig zu unterbinden. Gleichzeit wurde die gesamte Sicherungsmaßnahme für das Grundstück von der Bewag übenommen. Zur nachhaltigen Sanierung der für die Gefährdung des Wasserwerkes maßgeblichen Bereiche des Grundstücks wurde zwischen der Bewag und dem Land Berlin im Jahr 2000 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, Maßnahmen zur Dekontamination in den vier Sanierungsbereichen „Benzolanlage“, „Generatorgasanlage“, „Gleisanlagen“ und „ehemaliger Teersee“ durchzuführen. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei die Dekontamination durch Bodenaustausch und durch hydraulisch wirksame Spülfelder. Ergänzt wurden diese hydraulischen Maßnahmen in Teilbereichen durch Bodenluftabsaugung und Ölphasenabsaugung. Der Bereich „Generatorgasanlage“ wurde wegen der baulichen Hindernisse im Untergrund (Fundamente) durch zwei Horizontalbohrungen (Infiltrations- und Entnahmestrecke) erschlossen. Aus der Entnahmestrecke sowie einem Sanierungsbrunnen wurden im Verlauf der letzten vier Jahre mehr als 50 m³ Ölphase gewonnen. Im Bereich „Gleisanlagen“ wurde vor der Errichtung des Spülfeldes nach erfolgter Bodenluftsanierung und Ölphasenabschöpfung ein Bodenaustausch vorgenommen. Das Spülfeld, bestehend aus zwei Horizontalfilterstrecken, wurde anschließend in offener Grabenbauweise errichtetet. Die Infiltration erfolgt über 13 Vertikalbrunnen. Südlich und nördlich anschließend wurden 2008 umfangreiche teilweise mit Teer und Teeröl gefüllte Becken rückgebaut. Dabei wurden ca. 1.800 t Teer und teerhaltiger Materialien entsorgt sowie ca. 2.300 m³ geförderte Flüssigkeiten und Wasser gereinigt. Im Bereich „Benzolanlage“ wurden mit Teeröl gefüllte unterirdische Tanks entfernt sowie in 2003/2004 eine Bodenluftabsaugmaßnahme durchgeführt. Im Schadensschwerpunkt erfolgte im Jahr 2005 ein Bodenaushub bis 5,5 m unter Geländeoberkante (GOK) mit kleinräumigen Spundwandkästen, bei dem ca. 5.500 t besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfielen. Nach der durchgeführten Ölabsaugung mit ca. 5 m³ pro Tag und einer Entnahme von ca. 4 m³ Teerölen erfolgte in 2006 die Errichtung von zwei horizontalen Infiltrationsstrecken (Länge: 36 und 42 m) und von 15 Entnahmebrunnen zur Inbetriebnahme eines hydraulischen Spülfeldes. Im Bereich des „ehemaligen Teersees“ wurde im Frühjahr/Sommer 2006 eine Bodenaustauschmaßnahme auf einer mit Teerölen kontaminierten Fläche von ca. 1.300 m² umgesetzt. Der Bodenaustausch erfolgte mit kleinräumigen Spundwandkästen. Für eine spätere Nachnutzung des Geländes Blockdammweg 3-27 sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dementsprechend wurde im Juni 2011 der öffentlich-rechtliche Vertrag von Oktober 2000 durch eine Ergänzungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Verbraucherschutz und der Vattenfall Europe Wärme AG erweitert. Gegenstand dieser Ergänzungsvereinbarung ist die Fortsetzung hydraulischer Maßnahmen sowie die Beseitigung weiterer Schadensschwerpunkte. Folgende Maßnahmen wurden seit Ende 2011 umgesetzt: Flächensanierung mit Oberflächenberäumung, Kampfmittelerkundung und Enttrümmerung Dekontamination der Bereiche „Generatorgasanlage“ und „Alte Benzolanlage“ an der südlichen Grundstücksgrenze sowie „Ammoniakwassergruben“ Sicherung des ehemaligen Kohlelagerplatzes Anpassung der hydraulischen Maßnahmen Überwachung der Maßnahmen Bis März 2013 wurden etwa 280.000 Tonnen belastetes Material entsorgt und durch unbelasteten Füllboden ausgetauscht. Zum Schutz des Wasserwerks Wuhlheide wird die Abwehrgalerie an der südlichen Grundstücksgrenze auch nach Abschluss der Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen weiterbetrieben. Das geförderte Grundwasser wird nach der Reinigung in der Grundwasseraufbereitungsanlage in den Stichkanal abgeschlagen, der mit der Spree verbunden ist. Weitere Maßnahmen werden angepasst an die konkrete Nachnutzung des Geländes umgesetzt.

Vertrag zwischen LAGB und GTS unterzeichnet Grubenbetreiber verzichtet vorerst auf spezielles Filtratwasser beim Versatzbergbau in Teutschenthal

Im Umfeld des ehemaligen Kalibergwerks in Teutschenthal/Angersdorf ist es  im vergangenen Jahr immer wieder zu massiven Geruchsbelästigungen und zahllosen Anwohnerbeschwerden gekommen. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hatte sich im Oktober 2018 ein Bild von der Lage vor Ort gemacht und mit Anwohnern gesprochen, im Dezember begleitete er auch die Ortsbegehung zahlreicher Landtagsabgeordneter des Petitions-, Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Der Minister hatte das Unternehmen vor Weihnachten aufgefordert, freiwillig auf die Einleitung eines bestimmten, seitens des LAGB als ursächlich für die Geruchsbelästigung angenommenen Stoffes zu verzichten. Vor diesem Hintergrund fanden Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung der GTS Grube Teutschenthal Sicherungs Gmbh & Co. KG und dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) statt, die am vergangenen Freitag zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geführt haben. In dem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen, vorerst auf den Einsatz eines speziellen Filtratwassers beim Versatzbergbau zu verzichten. Nach Ansicht der Experten des LAGBs ist das Filtratwasser mutmaßlich die wesentliche Ursache für die Geruchsbelastungen. GTS darf das Filtratwasser erst dann wieder einsetzen, wenn die weiteren Maßnahmen zur Minderung der Geruchsemissionen aus Sicht des LAGBs greifen und sichergestellt ist, dass die emissionsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Ende vergangenen Jahres hatte GTS eine Geruchseliminierungsanlage errichtet und in Betrieb genommen. Ob die Anlage zur wirksamen Geruchsminderung hinreichend geeignet ist, soll noch im Februar geklärt werden. Wirtschaftsminister Willingmann bezeichnete den Vertragsabschluss am Sonntag als ?Schritt in die richtige Richtung?. Der Minister betonte: ?Ein wesentlicher Anlass für die  inakzeptablen Geruchsbelastungen sollte damit beseitigt sein.  Insofern begrüße ich die vertragliche Vereinbarung als wichtige kurzfristige Maßnahme ausdrücklich.? Zugleich blieben weitere Maßnahmen vorbehalten, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintrete. Willingmann kündigte zudem an: ?Auch in diesem Jahr werde ich Teutschenthal und Angersdorf besuchen und mich selbst davon überzeugen, ob die  eingeleiteten Maßnahmen greifen und die Belastungen der Anwohner überwunden sind.? Zugleich wies der Minister darauf hin, dass GTS grundsätzlich eine wichtige Arbeit leiste, um das nicht mehr in Betrieb befindliche Bergwerk zu sichern. Das Unternehmen verfüllt die Hohlräume der ehemaligen Kaligruben mit Abfallstoffen, damit diese nicht einstürzen. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.

1 2