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Blue Community

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22. März 2018 ist Berlin Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Das Land Berlin verpflichtet sich damit nachhaltig zu folgenden Grundsätzen: Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen Förderung von Berliner Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser Pflege von internationalen Partnerschaften, betreffend die oben genannten Ziele Die Initiative Blue Community hat ihren Ursprung in Kanada. Gegründet wurde sie dort durch den größten zivilgesellschaftlichen Verband Kanadas, den „Council of Canadians“, der sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit einsetzt. Als Blue Community legt eine Stadt oder Gemeinde die Selbstverpflichtung ab, die oben genannten Grundsätze zu verfolgen. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten in den Blue Communities mehrere Akteure aus z.B. Stadtverwaltung, lokalen Wasserversorgern, Universitäten, Schulen, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Inzwischen sind mehrere Dutzend Städte Teil des in Kanada gegründeten Netzwerks, darunter Montreal, Los Angeles, Bern, Brüssel und in Deutschland unter anderem München, Augsburg und Berlin. Im Jahr 2025 lautet das Motto: „GLACIER PRESERVATION“ – „ERHALT DER GLETSCHER“. Die Gletscher schmelzen rasch, stören den Wasserfluss und sind durch Überschwemmungen, Dürren und den Anstieg des Meeresspiegels für Millionen von Menschen von Bedeutung. Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Gletscherschwund sind für den Schutz von Gemeinschaften und Ökosystemen von entscheidender Bedeutung. Der Weltwassertag 2025 konzentriert sich auf den Gletscherschutz und betont die Notwendigkeit globalen Handelns für einen nachhaltigen Umgang mit Schmelzwasser und die Reduzierung von Emissionen, um lebenswichtige Wasserressourcen für die Zukunft zu sichern. (Quelle: www.unwater.org/our-work/world-water-day ) Im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) wurden zwei Kurzfilme zum Thema Blue Community produziert, welche am Weltwassertag 2021 ihre Premiere feierten. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Ziele und Aktivitäten der Blue Community näher kennenzulernen und die Videos in Ihren Netzwerken zu teilen. Im ersten Film wird der Frage nachgegangen „Was ist eine Blue Community?“ und im zweiten Film wird eines der Ziele, „Förderung von Leitungswasser vor Flaschenwasser“ , näher vorgestellt.

Wasser und Geologie

Das Internetportal “Wasser und Geologie” möchte Sie über die fachlichen Zusammenhänge und Planungsstrategien der Wasserwirtschaft des Landes informieren und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Inhalte des Gewässerschutzes vermitteln, die erforderlich sind, um die Gewässer in ihrer ökologischen Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern. Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Abwasser Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Weitere Informationen Bild: silverjohn / depositphotos.com Blue Community Berlin ist Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Europäische Wasserrahmenrichtlinie In den vergangenen Jahren konnten wichtige Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Jahren ergriffen. Hier wird ein Überblick über die WRRL und die Umsetzung der Richtlinie in Berlin gegeben. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Geologie Planungsgrundlagen für die Wasserversorgung, Bauwerksgründung und Geothermie-Nutzung. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasser Die Hydrogeologie befasst sich mit der Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers. Zusätzlich sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Grundwasserbenutzung Berlin gewinnt sein Trinkwasser aus Grundwasser, so dass die dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterliegen und als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Schutz des Grundwassers stellt daher innerhalb urbaner Räume eine besondere Herausforderung dar. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Regenwasser Von natürlichen unversiegelten Flächen verdunstet ein Großteil des Regenwassers, ein weiterer Teil versickert. Mit zunehmender Versiegelung steigt der Oberflächenabfluss. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr / Diday Media Starkregen und Überflutungen In Berlin können starke Regenfälle in kurzer Zeit große Mengen Wasser in die Stadt bringen, so dass Straßen, Keller oder Senken überflutet werden und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur entstehen können. Weitere Informationen Bild: Berliner Feuerwehr Hochwasser Hochwasser ist ein vom Wetter abhängiges natürliches Ereignis. Für rund 26 km der Gesamtlänge der Fließgewässer in Berlin besteht ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Niedrigwasser Niedrigwasserereignisse werden durch zu geringe Niederschläge und/oder erhöhte Temperaturen verursacht, in dessen Folge die Wasservorräte in Seen, Flüssen und im Grundwasser reduziert werden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Masterplan Wasser Der Masterplan Wasser versteht sich als Zukunftsstrategie für die Berliner Wasserwirtschaft und verfolgt drei Ziele: Sichere Trinkwasserversorgung, verbesserter Gewässerschutz und Ausbau und Modernisierung der Abwasserentsorgung. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Oberflächengewässer Berlins Die Wasserlandschaft Berlins ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserschutzgebiete Insgesamt sind in Berlin rund 212 km² als Trinkwasserschutzgebiet durch Wasserschutzgebietsverordnungen ausgewiesen. Zum Schutz des Grundwassers sind in den Wasserschutzgebietsverordnungen in einem umfangreichen Katalog Ver- und Gebote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung festgelegt worden. Weitere Informationen Genehmigungs- und Überwachungsdaten In einem halbjährlichen Turnus werden hier Umweltinformationen im PDF-Format eingestellt. Weitere Informationen Publikationen Hier stellen wir Ihnen Publikationen zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Merkblätter und Hinweise Hier stellen wir Ihnen Merkblätter und Hinweise zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Wasserportal Berlin Messdaten aus dem Landesmessnetz der Berliner Oberflächengewässer sowie Hochwasserwarnungen. Zum Wasserportal Regen­wasser­agentur Erfahren Sie, warum dezentrale Regen­wasserbewirt­schaftung für Berlin wichtig ist und welche Rolle die Berliner Regen­wasserragentur spielt. Zur Regen­wasser­agentur Ergänzender Länderbericht Berlins zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der Flußgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022 bis 2027 Zum Bericht Geologisches Auskunftsportal Über das geologische Auskunftsportal sind die Informationen zur Geologie, dem Baugrund und den Grundwasserständen der Berliner Landesgeologie abrufbar. Zur Baugrund- und Grundwasserauskunft

Land Berlin und Wall entwickeln Betriebskonzept für öffentliche Toiletten weiter

Nach einer zweijährigen Erprobungsphase des entgeltfreien Betriebs von öffentlichen Toilettenanlagen haben sich das Land Berlin und das Unternehmen Wall auf Grundlage der daraus resultierenden Evaluierung auf ein weiterentwickeltes Betriebskonzept für die von Wall betriebene Infrastruktur im Stadtgebiet verständigt. Die Erprobungsphase war bis zum 30. Juni 2024 befristet vereinbart. Die Umrüstung dieser Standorte auf den entgeltfreien Betrieb wird durch Wall schnellstmöglich vorgenommen. Für die restlichen 171 Berliner Toiletten – insgesamt betreibt Wall 278 vollautomatische Berliner Toiletten im Stadtgebiet – beträgt die Nutzungsgebühr weiterhin EUR 0,50. Das Land Berlin und Wall wollen zukünftig die bargeldlosen Bezahloptionen ausweiten, um den Bezahlkomfort und damit auch die Nutzungszahlen der Anlagen weiter zu erhöhen. Bisher ist das bargeldlose Bezahlen via Debit- und Kreditkarten sowie NFC-Schnittstelle möglich. Eine Bezahlung per Münzgeld ist bereits seit 2022 nicht mehr gegeben. Ebenso sieht das Konzept vor, durch partielle Umbaumaßnahmen in den nächsten Monaten die Vandalismusresistenz von allen Berliner Toilettenanlagen weiter zu erhöhen. Darüber hinaus werden die 25 öffentlichen Toilettenanlagen (Bestandsanlagen, nicht vollautomatisch) im Stadtgebiet unter hierneben technisch energetischen Gesichtspunkten sukzessiv umgebaut. Wie auch bislang soll durch regelmäßige Reinigungs- und Kontrollprozesse ein attraktives Angebot sichergestellt werden. Hieran arbeiten das Land Berlin wie auch die einzelnen Bezirke gleichermaßen intensiv, um Fehlnutzungen und Vandalismus wirksam zu begegnen. Es wurden Standorte mit erhöhtem Betreuungsbedarf festgelegt, ebenso wird auch die Versetzung einzelner Standorte geprüft. Auch prüfen die Vertragspartner, ob für Standorte mit solchen Merkmalen eine Schließung während der Nachtzeiten eine zusätzliche Maßnahme zur Eindämmung von Vandalismus sein kann. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir sind zurecht stolz auf unsere vielen Grünanlagen, Parks und Plätze, wo die Berlinerinnen und Berliner und die vielen Gäste unserer Stadt immer wieder grüne Ruhepole zum Erholen finden. Dank unserer guten Kooperation mit dem Unternehmen Wall gibt es inzwischen an vielen Orten öffentliche, gut betreute und barrierefreie Toilettenanlagen. Das erfolgreiche Pilotprojekt hat uns gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und nun gemeinsam auch die dauerhafte Verbesserung des Angebots voranbringen werden. Ein besonderer Dank an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, die engagiert und professionell diese öffentlichen Toilettenanlagen für uns alle sicher und sauber halten.“ Patrick Möller, Geschäftsführer Städtemarketing & Service des Unternehmens Wall: „Wir danken dem Land Berlin für den guten und konstruktiven Dialog in der Auswertung des Pilotprojekts und über die daraus resultierenden Maßnahmen. Durch den Pilotbetrieb konnten wir gemeinsam viele wertvolle Erfahrungen sammeln. Uns eint das Bestreben, gemeinsam als Partner den Berliner:innen ein hochwertiges, ansprechendes und vor allem barrierefreies Angebot an öffentlichen Toilettenanlagen im Berliner Stadtraum anzubieten, die die Teilhabe im öffentlichen Raum für alle Berliner:innen sicherstellt. Für diesen Standard ist unser Unternehmen seit den 1990er Jahren bekannt und wir wollen zu diesem Ziel mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln weiter erfolgreich beitragen. Wir sind sicher, dass wir zukünftig noch besser den Herausforderungen begegnen können, die der Alltag in einer Millionenmetropole wie Berlin mit sich bringt.“

Wasser bewirtschaften

Wasser bewirtschaften Als lebenswichtiges öffentliches Gut unterliegt Wasser umfassenden Regelungen zur Bewirtschaftung. Dabei sind Wassermengen- ebenso wie Wasserqualitätsaspekte zu berücksichtigen. Umfassende Vorgaben zur Wasserbewirtschaftung leiten sich aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie ab, die die Erstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen und deren regelmäßige Aktualisierung vorschreibt. Mit Blick auf die Wassermenge ist Deutschland in einer vergleichsweise komfortablen Situation: Von dem verfügbaren ⁠Wasserdargebot⁠ wird nur ein Teil genutzt. Es gibt ausreichend Wasser, um die Trinkwasserversorgung überall sicherzustellen. Trotzdem empfiehlt sich ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser. Neben den Wasserentnahmen in Deutschland wird auch im Ausland Wasser für von uns eingeführte Produkte und Güter genutzt. Diese indirekte Wassernutzung im Ausland (auch Wasserfußabdruck oder virtuelles Wasser genannt) übersteigt unsere direkte Wassernutzung bei weitem. In Ländern mit Wasserstress und Wasserknappheit sind Wassersparmaßnahmen und alternative Wasserressourcen von deutlich höherer Relevanz als in Deutschland. Die Nutzung von aufbereitetem Abwasser (sogenannte Wasserwiederverwendung , englisch „Water Reuse“) für die landwirtschaftliche Bewässerung kann dabei eine hilfreiche Maßnahme darstellen, bedarf jedoch anspruchsvoller Anforderungen, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Denn auch behandeltes Abwasser enthält noch chemische Schadstoffe und Krankheitserreger. Mikroverunreinigungen wie zum Beispiel Arzneimittel-, Pestizid- oder Chemikalienrückstände können über das behandelte Abwasser in die Umwelt, insbesondere in Boden und Gewässer, eingetragen werden. Gegenwärtig sind viele dieser Stoffe noch nicht geregelt. Vorsorgende Maßnahmen, strategische Ansätze und angepasste Regelungen sind nötig, um den Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Gewässer zu vermeiden und reduzieren. Neben dem Ordnungsrecht spielen ökonomische Instrumente (Preise, Gebühren, Abgaben) bei der Wasserbewirtschaftung eine wesentliche Rolle. Zusätzlich bedarf es Nachhaltigkeitskonzepte für die langfristige Sicherung der Ressource Wasser. Auch die deutsche Wasserwirtschaft steht vor neuen Herausforderungen, wie dem ⁠ Klimawandel ⁠, demografischen Entwicklungen und technologischen Neuerungen, die umfassende Veränderungen mit sich bringen. Diese und weitere zukunftsorientierte Fragestellungen werden im Nationalen Wasserdialog adressiert.

Umweltbundesamt unterstützt Vereinte Nationen bei digitaler Nachhaltigkeit

„Coalition for Digital Environmental Sustainability” (CODES) gegründet Zur Unterstützung der Roadmap für digitale Zusammenarbeit des UN-Generalsekretärs haben sich das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP, der International Science Council, das Umweltbundesamt, die Regierung von Kenia, Future Earth sowie Sustainability in the Digital Age zusammengeschlossen, und gemeinsam die weltweite Initiative CODES (Coalition for Digital Environmental Sustainability) gegründet. Die CODES-Initiative ist ein offener ⁠ Stakeholder ⁠-Zusammenschluss. Sie will Umweltbelange fest in der Roadmap für digitale Zusammenarbeit verankern. Die Initiative will Treffen koordinieren, Diskussionen anstoßen, Berichte erstellen und vor allem dabei helfen, Zusammenarbeit herzustellen für einen Aktionsplan zur Stärkung einer Digitalisierung für ökologische ⁠ Nachhaltigkeit ⁠. Die Roadmap für digitale Zusammenarbeit des ⁠ UN ⁠-Generalsekretärs hebt bereits hervor, wie wichtig digitale Technologien für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ sind: „Die neuesten technologischen Fortschritte werden uns noch besser helfen, den Umweltzustand zu überwachen und die Umwelt zu schützen. Wenn wir diese Technologien richtig nutzen, kann die digitale Revolution helfen, den ⁠ Klimawandel ⁠ zu bekämpfen, globale Nachhaltigkeit voranzubringen, und auch das Wohlergehen der Menschen zu fördern.“ Die CODES-Initiatoren wollen einen offenen Multi-Stakeholder-Prozess etablieren und anwendungsbasiertes Wissen und Best-Practice zusammenbringen, um die Potenziale der Digitalisierung noch stärker für Nachhaltigkeitstransformationen nutzbar zu machen. Dies beinhaltet: Aufgaben schrittweise priorisieren, ein dezentrales Koordinations-Netzwerk aufbauen, Innovationsförderung und ein gemeinsames Verständnis von Investitionsprioritäten. Ziel ist es, gemeinsam Einfluss zu nehmen darauf, wie der private und der öffentliche Sektor ihre Finanzmittel einsetzen, um einen digitalen nachhaltigen Planeten zu erschaffen. Dabei betrachtet die Initiative den Umgang mit Daten, Standards, Sicherheitsnetzen, Infrastruktur, public-private partnerships und digitalen öffentlichen Gütern. Besonders sollen die Bereiche schnell identifiziert werden, die kommerzielle und nicht-kommerzielle Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsformen in Gang bringen. Um das gemeinsame digitale Nachhaltigkeitsziel zu erreichen, wird CODES in ihrem Aktionsplan weltweite Zielvereinbarungen unterstützen. Die CODES-Initiative wird dazu aufrufen, zählbare und termingerechte Zusagen für Investitionen in digitale Nachhaltigkeit zu tätigen, die dabei helfen sollen, Millionen von Produkten, Milliarden von Konsumenten und Billionen von Geldern zu bewegen CODES-Initiatoren tragen dazu bei, die Fortschritte in Richtung der „Millionen, Milliarden, Billionen“-Ziele zu monitoren und  an den UN-Generalsekretär sowie den Technologie-Beauftragten des Generalsekretärs zu berichten. Als Mit-Initiator der Initiative CODES plant das Umweltbundeamt den Aufbau eines "Anwendungslabors Künstliche Intelligenz und Big-Data", mit dem die Anwendbarkeit von Methoden der KI für das umweltbezogene ⁠ Monitoring ⁠, insbesondere mit globalen Satellitenfernerkundungsdaten, überprüft und konkrete Anwendungen für den Umweltschutz und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele entwickelt werden sollen. Das Umweltbundesamt unterstützt damit die umweltpolitische Digitalagenda des Bundesumweltministeriums sowie die Umsetzung der EU-Ratsempfehlungen zur Förderung einer nachhaltigen Digitalisierung im Rahmen des Europäischen Green Deals von Dezember 2020. "Noch sind weniger als die Hälfte der Erdbevölkerung online. Wir wollen bis 2030 alle Menschen ermöglichen, die Vorteile des Internet und der digitalen Welt zu nutzen. Dies wird jedoch die Erde weiter unter Druck setzen", sagte die stellvertretende Generalsekretärin Maria-Francesca Spatolisano, Büro des Technologie-Beauftragten, Vereinte Nationen. "Eine nachhaltigere Zukunft zu erschaffen ist eine zu große Aufgabe für ein einzelnes Land, einen einzelnen Sektor oder Unternehmen. Wir begrüßen daher die CODES-Initiative und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Initiatoren.“ Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die UN-Plattform SparkBlue oder kontaktieren Sie direkt:

Risiken und Chancen im Umgang mit der Corona-Krise

Risiken und Chancen im Umgang mit der Corona-Krise UBA-Präsident Dirk Messner zum Umgang mit der Corona-Krise: "In den kommenden Monaten entscheidet sich, wie wir durch die 2020er Jahre kommen." Corona Sustainability Compass (CSC) - manage today, master tomorrow Die Corona-Krise stellt unser Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen: Erkrankten muss geholfen, die Ausbreitung des Virus bekämpft, Impfstoffe und Arzneimittel entwickelt werden. Die Wirtschaft und das öffentliche Leben stehen fast komplett still. Unternehmen sind enormen Liquiditätsengpässen ausgesetzt. Viele Firmen schicken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit. Menschen bangen nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre wirtschaftliche Existenz. In einer solchen akuten Notlage ist es völlig richtig, wenn der Staat großzügig und unbürokratisch unterstützt – um so den Weg für einen Neustart der Wirtschaft zu ebnen, sobald die Krise vorbei ist. Wir sollten beim Corona-Krisenmanagement aber die noch viel größeren Herausforderungen für unsere Zivilisation nicht aus dem Auge verlieren: die Auswirkungen der Erderhitzung, die viel zu hohen Ressourcenverbräuche, die weit über die planetaren Belastungsgrenzen gehen, die schwindende Artenvielfalt. Wir denken: Die aktuelle Corona-Krise bietet die einmalige Chance, die aktuellen Geschäftsmodelle zu überdenken und den wirtschaftlichen Neuanfang nachhaltiger und zukunftsfähiger zu gestalten. Natürlich klammern wir Menschen uns in Zeiten großer ⁠ Unsicherheit ⁠ eher an die vertrauten Routinen der Vergangenheit, anstatt uns auf neue, zukunftsorientierte Strategien einzulassen. In Krisen werden aber oft auch Dinge möglich, die gestern noch unvorstellbar waren. Krisen sind Momente, in denen neue Bilder von einer besseren Zukunft entstehen können. Im Blog "Corona Sustainability Compass (CSC) - manage today, master tomorrow", der in der Woche nach Ostern online gehen wird, wollen die AutorInnen, darunter führende WissenschaftlerInnen, EntscheidungsträgerInnen aus der Wirtschaft und PolitikerInnen dazu ihren Beitrag leisten. Den Anfang macht Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts. "Jetzt fehlt nur noch eine Invasion der Außerirdischen", schrieb mir am Wochenende eine befreundete Journalistin. Sie brachte damit die außergewöhnliche Situation, in der sich unsere Gesellschaften derzeit befinden, auf den Punkt. In den kommenden Monaten entscheidet sich, wie wir durch die 2020er Jahre kommen. Wir befinden uns gerade in einer Situation, die Experten als einen perfekten Sturm bezeichnen – eine mehrdimensionale Krise, in der sich wechselseitig verstärkende Dynamiken großen Schaden anrichten können. Drei Kräfte müssen derzeit gleichzeitig gebändigt werden, was möglich ist, aber keineswegs sicher. Da wäre, erstens, die Corona-Krise: Wenn wir die Verbreitung des Virus' nicht in den Griff bekommen, die Gesundheitssysteme kollabieren und ein hoher ökonomischer und sozialer Schaden entsteht, gefühlte und reale Ungerechtigkeiten zunehmen, dann wären am Ende des Jahres die autoritären Nationalisten wieder da, von denen im Augenblick (in den meisten Ländern zumindest) kaum jemand etwas hören möchte. Verläuft die Bekämpfung der Corona-Krise unglücklich, schwächt das die Wirtschaft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Ein Kraftakt zur Eindämmung der Corona-Krise ist daher auch politisch dringend notwendig. Er setzt eine funktionierende Strategie voraus, verlangt aber auch nach "Haltung". Das hat vielleicht Bill Gates am eindringlichsten formuliert: "Glauben Sie mir. Die Wirtschaft können wir wiederaufbauen. Die Toten wieder zurückholen nicht."  ( https://www.bernerzeitung.ch/glauben-sie-mir-die-toten-koennen-wir-nicht-wieder-zurueckholen-189081050780 ) Zweitens, der ⁠ Klimawandel ⁠: Wenn die Corona-Krise alle Kräfte absorbiert und uns den Blick auf den Klimawandel verbaut, steht uns ein äußerst schwieriges 21. Jahrhundert bevor. Die Folgen einer immer stärker werdenden globalen Erwärmung sind vielfach beschrieben. Das Erdsystem könnte in Kipp-Punkte hineinlaufen: Das Grönlandeisschild, dessen Abschmelzen sieben Meter Meeresspiegelanstieg implizierte, würde irreversibel zerstört. Und das Monsunsystem in Asien oder der Amazonasregenwald würden massiv beschädigt, mit schwerwiegenden Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und die Ernährung der dortigen Bevölkerung. Der Klimawandel kann (wie die Corona-Krise) nur noch durch schnelles, ambitioniertes Handeln eingedämmt werden. Drittens ist die Situation in den ärmeren Ländern von entscheidender Bedeutung: Man mag sich nicht vorstellen, welche humanitären Katastrophen Corona beispielsweise in Afrika anrichten könnte, wenn sich das Virus dort ausbreitet. In ärmeren Ländern sind die Gesundheitssysteme oft schwach und viele Menschen leben in Slums auf engstem Raum zusammen. Noch schlimmer sieht es in Flüchtlingslagern aus, beispielsweise in Idlib. Wir wissen, das sozio-ökonomische Zusammenbrüche zu Gewalt führen und letztlich ganze Staaten daran scheitern können. Humanitäre Desaster werden dann zu Fragen der internationalen Sicherheit. Nebenbei sei hier erwähnt, dass es ebenfalls nicht irrelevant für die internationale Ordnung ist, wie die USA und andere westliche Staaten im Vergleich zu China durch die Corona-Krise kommen. Die skizzierten Krisen gegeneinander auszuspielen, kann und darf unser Handeln nicht bestimmen. Die Herausforderung besteht darin, an den drei Fronten zugleich erfolgreich zu sein, um gut durch die 2020er Jahre zu kommen und Chancen für Veränderungen zur ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ zu erhalten oder gar zu vergrößern. Was wir über Krisen wissen – und daraus lernen können Einerseits vertrauen Menschen und Organisationen in Situationen, die durch große Unsicherheit, Angst, Existenzsorgen geprägt sind, auf Routinen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Dies ist ein Schutzmechanismus, um Sicherheit und Kontrolle zurückzugewinnen. Dieser Reflex erschwert es jedoch oft, wichtige, zukunftsorientierte Innovationen – beispielsweise in Richtung Nachhaltigkeit – anzugehen. Krisen können „kognitive locks-ins“, Verharren in Vergangenheitsstrukturen, auslösen. Deshalb braucht es starke Stimmen, die zeigen, wie Zukunftsinvestitionen so gestaltet werden können, dass sie auch die Ängste und Verunsicherungen im Hier und Jetzt adressieren. Andererseits sind Krisen oft auch Momente, in denen Veränderungen möglich sind, die unter Normalbedingungen undenkbar wären. Die radikalen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, sind selbst Beispiele dafür. Ähnliche Erfahrungen haben wir in der globalen Finanzmarktkrise 2008 erlebt, in der plötzlich sogar Banken verstaatlicht wurden. Solange alles zu funktionieren scheint, haben Entscheidungsträger geringe Anreize, grundlegende Veränderungen anzugehen. In der Krise wird dagegen händeringend nach neuen Lösungen gesucht. Michael Cohen, James March und Johan Olson haben diese Phänomene schon 1972 in ihrer "garbage can – Theorie"( https://www.jstor.org/stable/2392088?seq=1 ) beschrieben. Ob sich in der aktuellen Situation eher die retardierenden Momente der Krise durchsetzen oder sich Möglichkeiten für ambitionierte Investitionen in Nachhaltigkeit und sozial-ökologischen Wandel durchsetzen, hängt von den gesellschaftlichen Diskursen ab. Jetzt, in den Wirren der Krise, wird um die Deutungshoheit über die Zukunft gerungen. Wie und mit welchen Konzepten sich die Nachhaltigkeits- und Umweltforschung sowie die Politik nun einmischt, um Unsicherheit in Zukunftszuversicht zu verwandeln, ist daher von großer Bedeutung. Jetzt Zukunft schaffen Zukunftsperspektiven und kreative Lösungen entstehen meist aus einer Kombination bereits existierender Möglichkeiten. Anders ausgedrückt: Die meisten Innovationen, die wir nun brauchen, sind bereits vorgedacht. Sie müssen an die jetzige Situation angepasst und aus den Perspektiven der drei Kräfte des perfekten Sturms neu bewertet werden. Für den Moment sind drei Dinge wichtig: Erstens muss der Kampf gegen das Corona-Virus mit dem gegen Klimawandel und Umweltkrisen verbunden werden. Durch Konjunkturpakte und öffentlichen Strukturinvestitionen muss die Corona-geschädigte Ökonomie so reaktiviert werden, dass Beschäftigung stabilisiert sowie zugleich ⁠ Klimaschutz ⁠ und Fairness vorangebracht werden. Der Ausbau von Infrastrukturen für Elektromobilität kann beschleunigt, die energetische Sanierungsquote für Gebäude verdoppelt sowie Basisstrukturen für grünen Wasserstoff aufgebaut werden. Das Umweltbundesamt und andere Nachhaltigkeitsinstitutionen sollten jetzt mit den Wirtschaftsforschungs- und Innovationsinstituten kooperieren, damit ökonomische und sozial-ökologische Vernunft zusammenfinden. Im Ergebnis könnten wir zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen schneller schaffen als dies unter Normalbedingungen möglich gewesen wäre. Die Krise würde zur Chance. Zweitens ist die mittelfristige Perspektive auf die Lehren aus der Corona-Krise für zukünftige Wohlfahrtskonzepte wichtig: Der Nachhaltigkeitsdiskurs wird sich durch die Corona-Krise verändern. Die ⁠ Resilienz ⁠, also die Widerstandsfähigkeit und Robustheit von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, wird an Aufmerksamkeit gewinnen. Zudem wird die enorme Bedeutung öffentlicher Güter durch die Krise sichtbarer – wie beispielsweise der Zugang zu funktionierenden Gesundheits- und Wissenschaftssystemen. Durch die Corona-Krise werden gleichzeitig Lebensstile denkbarer, die Nachhaltigkeit unterstützen, in der Mobilität, dem Konsum, der Ernährung, unserem Umgang mit Natur. Diese Chance sollten wir nutzen.  Die Digitalisierung wird durch die Corona-Krise einen Sprung nach vorn machen. Deshalb ist es umso dringender, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungstransformationen endlich zu koppeln. Drittens werden wir ohne globale Kooperation scheitern: Diese Lehre ist angesichts von Finanzmarktkrisen, Klimawandel, grenzüberschreitenden Wanderungsbewegungen sowie grenzüberschreitenden Krankheiten wie Ebola und Corona im Grundsatz richtig, aber leichter formuliert als realisiert. De facto wird der Multilateralismus seit einigen Jahren durch eine Vielzahl von Nationalisten auf der ganzen Welt geschwächt. Und der erste Impuls in der Corona-Krise ist ebenfalls Abschottung. Europa sollte jetzt zwei Dinge tun, um in der derzeitigen Krise als Kooperationsverstärker zu wirken. Die EU sollte ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des Green Deal der EU abgeben und ihn mit den Corona-Konjunkturpaketen verknüpfen.  Zweitens sollten die EU-Länder und die G-20-Staaten wirksame Hilfen für die von Corona bedrohten Gesellschaften Afrikas und anderer arme Länder in ihre Konjunkturpakete einbauen – aus humanitären Gründen, internationaler Solidarität und Eigeninteresse. Wenn alles gut geht, könnten 2020/21 zu Wendejahren in Richtung zukunftsfähiger Wirtschaften und Gesellschaften werden. Das ⁠ Szenario ⁠ eines perfekten Sturms zeigt aber auch, dass es ganz anders kommen kann.

Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung

Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (kurz GAP) verfolgt im Kern seit mittlerweile 60 Jahren die gleichen Ziele. Umwelt- und Naturschutzzielen wird sie dabei nicht gerecht, die landwirtschaftlich verursachten Probleme auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität sind dramatisch. Es ist Zeit – die zukünftige GAP muss eine nachhaltige, umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft fördern. Die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sind seit mittlerweile mehr als 60 Jahren die gleichen: Im Kern geht es darum, die Produktion zu steigern, den landwirtschaftlich Beschäftigten ein ausreichendes Auskommen und der breiten Bevölkerung Nahrungsmittel in ausreichendem Maße zu günstigen Preisen bereitzustellen. Spätestens seit sich in der EU vor rund 40 Jahren Butterberge und Milchseen bildeten, ist klar, dass die Ziele der Produktivitätssteigerung und der Versorgungssicherheit als übererfüllt gelten können. Zugleich wird immer deutlicher, dass die GAP nicht ausreichend zum Umwelt- und Naturschutz beiträgt. Gleichwohl wurden die Ziele und Instrumente der GAP bisher nicht an die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Nach wie vor entfallen mehr als ein Drittel des EU-Haushalts auf die GAP und tatsächlich könnte von diesen Geldern eine große Steuerungswirkung ausgehen: In Deutschland machen die Zahlungen der GAP im Schnitt etwa 50% der betrieblichen Einkommen aus. Sinnvoll verwendet könnten diese Gelder einen entscheidenden Hebel für eine zukunftsfähige und umweltschonende Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft darstellen – sie tun es jedoch nicht. Im Rahmen der MacSharry Reform 1992 – der letzten grundlegenden Reform der GAP – wurde eine Abkehr von der direkten Produktionsstützung hin zu den gegenwärtigen Direktzahlungen eingeführt. Seitdem wird der Großteil der Gelder über die flächengebundene Direktzahlungen der ersten Säule weitestgehend pauschal an die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt. Die ökologische Steuerungswirkung der Direktzahlungen ist minimal. Bei der letzten Reform 2013 wurde zwar das Greening eingeführt: Der Erhalt der Direktzahlungen sollte an die Einhaltung einfacher aber wirksamer Maßnahmen gekoppelt werden, die dem Natur- und Umweltschutz dienen. Doch die Idee entpuppt sich als wenig wirksam – vor allem wenn man die dafür verwendeten Gelder in Relation zu ihrer Wirkung setzt. Die Direktzahlungen blieben ein Instrument, das eine Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes gewährleistet, aber kaum gestaltenden Charakter hat. Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ kann die Antwort nur lauten: öffentliches Geld darf es zukünftig nur noch für die Bereitstellung öffentlicher Güter geben. Ziel künftiger GAP-Reformen sollte es demnach sein, dass nur noch solche landwirtschaftlichen Betriebe Subventionen erhalten, die konkrete Umwelt- und Naturschutzleistungen erbringen. Diese Leistungen müssen deutlich über die ohnehin  geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und dadurch einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Es muss durch hinreichend hohe Fördersätze gleichzeitig gewährleistet werden, dass diese Leistungen sich für die Betriebe tatsächlich lohnen. Mit der gegenwärtigen 2 Säulen Struktur der GAP mit einer nicht zieleffizienten ersten und einer zu schwach ausgestatten zweiten Säule wird sich dieses Ziel nicht erreichen lassen. Die GAP-Reform 2020 sollte demnach grundlegender Natur sein und einen Paradigmenwechsel in der europäischen Agrarpolitik einläuten. Sie sollte gewährleisten, dass die GAP eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft fördert, die in Einklang mit den Umwelt- und Naturschutzzielen der EU steht.

Agrarpolitik am Scheideweg

Agrarpolitik am Scheideweg Die Landwirtschaft in Deutschland ernährt uns alle. Doch die heutige Art, die Äcker zu bestellen und Tiere zu halten, hat schwerwiegende Folgen für die Umwelt. Wie kann es anders gehen? Auf dem Agrarkongress "Landwirtschaft mit Zukunft – ökologisch und gerecht" lautete das Fazit der Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Umwelt und Landwirtschaft: Ein "weiter so" in der Landwirtschaftspolitik kann es nicht geben. "Es ist höchste Zeit zu handeln", findet Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes und Mitorganisatorin. "Wir möchten der Landwirtschaft in Deutschland eine Perspektive aufzeigen, die für alle Seiten tragbar ist: für die Landwirtschaft, für Bürgerinnen und Bürger  und für die Umwelt. Dafür den Rahmen zu schaffen ist Aufgabe der zukünftigen Agrarpolitik", hob Maria Krautzberger hervor. Umweltministerin Barbara Hendricks forderte einen neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung, um sich den ökologischen und sozialen Problemen zu stellen. Die Probleme der deutschen Landwirtschaft sind vielfältig. Durch Überdüngung ist ein Viertel der deutschen Grundwasserkörper ist mit Nitrat belastet. Die biologische Vielfalt nimmt ab und die Landwirtschaft ist inzwischen die zweitstärkste Verursacherin von Treibhausgasen. Auch die Zustände in der Tierhaltung entsprechen vielfach nicht unseren ethischen Maßstäben und werden von der Gesellschaft immer weniger akzeptiert. Doch auch für Landwirtinnen und Landwirte selbst ist die Situation dramatisch. Die wirtschaftliche Lage der Milchviehhalter macht dies exemplarisch deutlich. Deshalb stimmte die Mehrheit Referentinnen und Referenten überein, dass die gegenwärtige Agrarpolitik nicht nur unter ökologischen, sondern auch unter ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten nicht nachhaltig ist. "Viele Fehlentwicklungen gerade im Umweltbereich wurden – das muss man sehr klar sagen – von der Politik viel zu lange ignoriert", konstatierte Krautzberger. Die Teilnehmenden des Kongress identifizierten drei wesentliche Handlungsfelder für die zukünftige Agrarpolitik. Landwirtschaftssubventionen sind neu auszurichten, damit der Anspruch "Öffentliches Geld nur für öffentliche Güter" erfüllt ist. Das Ordnungsrecht ist fortlaufend anzupassen und nachzujustieren, um gesellschaftliche Mindeststandards in Hinblick auf Umwelt, Natur und Tierwohl verankern zu können. Als drittes Element ist eine ausreichende Transparenz erforderlich, die den Konsumenten ermöglicht, bereits an der Ladentheke einzuschätzen, welche Produkte mit welchen Kosten und Wirkungen auf Umwelt, Natur sowie Tierwohl entstanden sind.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik braucht eine verbindliche und wirkungsvolle Ökologisierung der ersten Säule

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.

EU-Agrarreform: Landwirtschaftsexperten fordern Ökologisierung der Agrarpolitik

Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von ⁠ Eutrophierung ⁠ und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.

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