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Geschützte Biotope Landkreis Lüneburg

Ein Biotop stellt die kleinste Einheit für eine Lebensgemeinschaft innerhalb der Biossphäre dar. Entscheidend ist dabei der funktionale Aspekt. Während andere Begrifflichkeiten wie bspw. Habitat eher einen Lebensraum beschreiben, werden Biotope voneinander durch die Art der Lebensgemeinschaft abgegrenzt. Vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels und direkter menschlicher Eingriffe spielen Dokumentation und Bewertung sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen gerade im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes eine zentrale Rolle. Im Landkreis Lüneburg sind insgesamt 5.173 Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 17 Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG), § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie vormals § 28a, § 28b Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützt (Stand 07/2023).

Umweltprobenbank des Bundes (German Environmental Specimen Bank)

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.

Karten Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Plauen)

Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)

Forstliche Standortserkundung

Aufgabe der Forstlichen Standortserkundung ist es, alle für das Wachstum von Wäldern wichtigen natürlichen Standortsbedingungen zu erfassen. Diese werden in Standortskarten und erläuternden Dokumentationen dargestellt. Hierzu werden die verschiedenen Böden der Waldstandorte bei der Erkundung klassifiziert und in forstliche "Lokalbodenformen" eingeteilt. Diese sind im Katalog der Lokalbodenformen im Freistaat Sachsen und begleitenden Dokumentationen eingehend beschrieben. Bei der Kartierung der forstlichen Standorte werden Standortsformen, bestehend aus Lokalbodenform, dazugehörigem Wasserhaushalt sowie ggf. Reliefparametern im Gelände kartenmäßig erfasst. Hieraus werden Standortsgruppen als waldbauliche Aggregations- und Behandlungseinheiten abgeleitet. Die Erfassung und Analyse der Standortsvegetation liefert Hilfsmerkmale bei der ökologischen Bewertung der Standorte und zeigt Abweichungen von ihrem potenziellen (unbeeinflussten) Zustand auf. Außerdem werden die mittleren forstklimatischen Verhältnisse für größere Räume beschrieben und als Makroklimaformen dargestellt. Weitere Ergebnisse der Forstlichen Standortserkundung sind Legenden zu den Standortskarten, die Ausscheidung von Klimastufen und forstlichen Naturraumeinheiten wie Mosaikbereichen, Wuchsbezirken und Wuchsgebieten sowie deren Beschreibungen. Die Forstliche Standortserkundung erarbeitet Grundlagen für einen ökologischen Waldbau und weitere Nutzungen, wie z. B. Waldbiotopkartierung, Karten der potenziellen natürlichen Vegetation, Waldfunktionenkartierung, Karten für naturangepassten Technikeinsatz, Waldschadensforschung, Regionalisierung von Monitoringergebnissen usw. Eine systematisch betriebene Standortserkundung gibt es in Sachsen seit den 1950er-Jahren. Grundlage der Arbeiten war während aller Kartieretappen die jeweils gültige Standortserkundungs-Anweisung (SEA). Hierbei wurde das Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Auch heute sind die Weiterentwicklung des Erkundungsverfahrens, die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Reaktion auf aktuelle Anforderungen aus der forstlichen Praxis wichtige Aufgaben. Die fast flächendeckend vorhandenen Standortskarten wurden digitalisiert und sind im Forstlichen Geographischen Informationssystem (FGIS) verfügbar. Weitere Informationen zu Waldböden finden Sie unter https://www.wald.sachsen.de/waldboeden-5775.html. Informationen zum Bodenmonitoring und zur Bodenzustandserhebung finden Sie unter https://www.wald.sachsen.de/bodenmonitoring-4056.html.

Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Ökologische Bewertung textiler Fasern – von „klassischen“ Fasern über Recyclingfasern bis hin zu innovativen und wiederentdeckten Fasern

Der Bericht analysiert die Umweltauswirkungen und Optimierungsansätze der in der Textilindustrie herkömmlich eingesetzten Fasern (z. B. Baumwolle, regenerierte Zellulosefasern, Polyester), mit dem Ziel, die faserspezifischen Anforderungen des Blauen Engel für Textilien (DE-UZ 154) zu überarbeiten. Der Bericht adressiert auch den Status quo der Kreislaufwirtschaft im Textilsektor, um die Anforderungen zu Recyclingfasern anzupassen. Auch wiederentdeckte Fasern (wie z. B. Brennnessel), neue bzw. innovative Fasern, Reste aus der Agrar- und Lebensmittelproduktion oder der Einsatz von biogenen Ressourcen für die Herstellung von synthetischen Fasern wurden eingehend betrachtet. Diese Erkenntnisse flossen in den überarbeiteten Blauen Engel für Textilien. Veröffentlicht in Texte | 117/2024.

EG Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässer Seen Maßnahmen: Gewässerallianz Niedersachsen

Ausgangslage Ausgangslage Ein guter ökologischer Zustand der Fließgewässer richtet sich in erster Linie nach der Vielfalt der vorhandenen Pflanzen- und Tierarten. Voraussetzung dafür sind eine gute Wasserqualität und natur­nahe Gewässerstrukturen. Die aktuelle ökologische Zustandsbewertung der Oberflächengewässer in Niedersachsen zeigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt leider nur sehr wenige Gewässer die Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie seit deren Inkrafttreten im Jahre 2000 erreicht haben. Aktuell sind es in Niedersachsen 3% der Wasserkörper. 60% der Wasserkörper sind sogar als unbefriedigend oder schlecht eingestuft. Störungen in der Gewässerhydromorphologie und der Durchgängigkeit der Gewässer werden - wie schon im ersten Bewirtschaftungsplan - als eine Hauptursache für dieses schlechte Ergebnis verantwortlich gemacht. Daher bleiben hydromorphologische Maßnahmen und Konzepte zur naturnahen Gewässergestaltung auch im dritten Bewirtschaftungszyklus (2021 bis 2027) weiterhin ein Schwerpunkt der Aktivitäten. Die Umsetzung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung ist bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die im ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum verfolgte Umsetzungsstrategie erwies sich als nicht ausreichend effektiv. Die Planungen von Maßnahmen müssen zielgerichteter an den fachlichen Erfordernissen und den vorhandenen chemischen und biologischen Defiziten ausgerichtet werden, um die Ziele dort zu erreichen, wo Erfolge möglich sind. Grundlagen einer erfolgreichen Gewässerentwicklung Grundlagen einer erfolgreichen Gewässerentwicklung Gewässertypische Lebensgemeinschaften zu etablieren, braucht natürlicherweise Zeit. Gewässerentwicklung ist daher auch ein lang andauernder Prozess, in dem sich die Entwicklung vom naturfernen, gestörten zu einem naturnäheren und ökologisch guten Zustand vollzieht. Die wichtigsten Grundsätze einer erfolgreichen Gewässerentwicklung sind: Für verschiedene Gewässer wurden bereits in den beiden vergangenen Bewirtschaftungszeiträumen Handlungsempfehlungen mit entsprechenden Maßnahmen erarbeitet. Diese stellen eine grobe, langfristige Gesamtplanung für einen Wasserkörper zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele der EU-WRRL dar. Sie werden durch den NLWKN anhand der vorhandenen Defizite der biologischen Komponenten Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen erarbeitet und dienen als fachliche Grundlage und Orientierung für nachfolgende konkrete Planungsschritte. Eine Überarbeitung ist auf Basis der neuen Bewirtschaftungsergebnisse 2020 erfolgt: Die konkrete Vollplanung im Entwurf für die niedersächsischen Schwerpunktgewässer sind auf den Internetseiten des NLWKN hier veröffentlicht. Eine weitere wichtige Grundlage für die Maßnahmenumsetzung können Gewässerentwicklungspläne darstellen. Gewässerentwicklungspläne sind verortete handlungs- und maßnahmenorientierte Fachplanungen von Wasserwirtschaft und Naturschutz unter Beteiligung der Landwirtschaft und weiteren Beteiligten. Schwerpunktgewässer und Gewässerallianz Schwerpunktgewässer und Gewässerallianz Aufgrund der aktuell schlechten ökologischen Bewertungsergebnisse für die Fließgewässer wurden die vorhandenen Strategien für den dritten Bewirtschaftungsplanzeitraum überprüft und modifiziert, um zukünftig Maßnahmen noch zielgerichteter umzusetzen und damit Erfolge aufzuweisen. Nach zwei einheitlichen Kriterien wurden landesweit hydromorphologisch besonders entwicklungsfähige Gewässer ausgewählt. Dazu gehören: An diesen Gewässern, den sogenannten Schwerpunktgewässern, werden in Zusammenarbeit mit Unterhaltungsverbänden seit 2015 verstärkt Maßnahmen geplant und umgesetzt. Es sollen bevorzugt Fördermittel aus dem Fließgewässerentwicklungsprogramm an diese Gewässer fließen. In Niedersachsen ist die Maßnahmenumsetzung häufig dort erfolgreich, wo sich engagierte Akteure intensiv der Maßnahmenumsetzung widmen können und Akzeptanz vor Ort für notwendiges Handeln schaffen. Aus diesem Grund wurde für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum in freiwilliger Kooperation mit Unterhaltungsverbänden die „Gewässerallianz Niedersachsen“ gestartet. Dazu wurden leistungsfähige Partner gewonnen, die bereit und in der Lage sind, an einem derartigen Projekt teilzunehmen und dieses konstruktiv mitzugestalten. Für die fachlich ausgewählten Schwerpunktgewässer im Verbandsgebiet wurden Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern geschlossen, um dort die personalintensiven Umsetzungsaktivitäten an Fließgewässern zu verstärken. Im Zuge einer grundsätzlich langfristig anzulegenden Kooperationsstrategie wurde zunächst bei einer begrenzten Anzahl von Unterhaltungsverbänden die Einstellung eines „Gewässerkoordinators" finanziell durch das Land Niedersachsen für zwei Jahre unterstützt. Seit Mai 2021 befinden sich das Projekt nach inzwischen dreimaliger Verlängerung in der vierten Projektphase, wobei die aktuelle Laufzeit auf vier Jahre (Mai 2021 – April 2025) ausgeweitet werden konnte. Projektpartner in der Gewässerallianz Projektpartner in der Gewässerallianz Das Projekt wird durch den NLWKN, Betriebsstelle Lüneburg GB III zentral koordiniert. Im Sinne eines effizienten Gewässerschutzes werden damit auch zukünftig gezielter und konsequenter lohnenswerte und überregional bedeutsame Gewässer bevorzugt entwickelt. Das Projekt baut auch auf eine Unterstützung und Kooperation durch die im Gebiet zuständigen und am Gewässer tätigen Institutionen. Darüber hinaus werde auch für Gewässer außerhalb dieser Regionen, wenn auch in geringerem Umfang, für Maßnahmen der naturnahen Gewässergestaltung und für Projekte zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit Fördermittel vom Land bereitgestellt. Die Aktivitäten sollten sich aber, damit auch hier langfristig messbare Erfolge zu verzeichnen sind, zunächst auf ein oder zwei Gewässer pro Gebietskooperation konzentrieren und Maßnahmen hier möglichst gebündelt angegangen werden. Die Ausgabe 1/2019 des Informationsdienstes Gewässerkunde/Flussgebietsmanagement enthält einen Rückblick auf die Pilotphase 2015 bis 2018 der Gewässerallianz Niedersachsen und stellt die vielfältigen Aufgaben der Projektbeteiligten im Bereich der naturnahen Gewässergestaltung vor. Das Dokument steht in der rechten Informationsspalte zum Download bereit.

Bund und Land würdigen Pionierarbeit der Bodensee-Stiftung im Rahmen von Stadt Land Plus

Die Bodensee-Stiftung hat zusammen mit Projektpartnern unter der Leitung der Universität Kassel am Beispiel des Landkreises Bodenseekreis erarbeitet, wie Pflanzen-Aktivkohle aus Restbiomassen regionaler Herkunft in Kläranlagen eingesetzt werden kann, um damit herkömmliche fossile Aktivkohle zu ersetzen. Labor- und Praxisversuche haben die Reinigungsleistung der biogenen Aktivkohle bestätigt. Bei einer Abschlusstagung haben die Projektpartner zudem eine ökonomische und ökologische Bewertung und die Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse aufgezeigt. Das auf fünf Jahre angelegte Projekt „CoAct – Integriertes Stadt-Land-Konzept zur Erzeugung von Aktivkohle und Energieträgern aus Restbiomasse" wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Förderprogramm Stadt-Land-Plus unterstützt. Aktivkohle wird in der vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen eingesetzt, um Spurenstoffe wie Medikamente, Pestizide oder Hormone wie ein Schwamm aufzusaugen. Die Kläranlage des Zweckverbands Abwasserreinigung Kressbronn a. B. -Langenargen (AZV) zählte 2011 zu den Vorreitern bei der Erweiterung um die sogenannte vierte Reinigungsstufe nach mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung. Nun wird die Anlage nochmals zum viel beachteten Pionier, bestätigten bei der Tagung Dr. Christian Strauß vom Projektträger Forschungszentrum Jülich, und Vera Kohlgrüber, kommissarische Leiterin des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) mit Blick auf die Projektergebnisse. Eine bevorstehende Änderung der EU-KARL, der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, die Vorgaben für die Elimination von Spurenelementen durch Kläranlagen beinhaltet, werde den Bedarf an Aktivkohle europaweit erhöhen. Dadurch seien Preissteigerungen bei Aktivkohle fossiler Herkunft zusätzlich zu den bestehenden Importabhängigkeiten sowie ökologisch und sozial kritischen Punkten zu erwarten. „Wir hoffen, dass wir das innovative Verfahren umsetzen können und sind offen für neue Forschungsprojekte", betonte Daniel Enzensperger, Bürgermeister der Gemeinde Kressbronn und Vorsitzender des AZV. Auf andere Regionen übertragbar Mit dem CoAct-Verfahren haben die Projektpartner ein zukunftsweisendes Konzept dafür entwickelt, wie die Nutzung fossiler Stoffe sowie die Abhängigkeit von Importen reduziert und im Gegenzug die regionale Wertschöpfung gefördert werden kann. „Für die pflanzenbasierte Aktivkohle können Restbiomassen aus dem Landkreis genutzt werden, die bisher nicht oder in wenig wertgebender Weise verarbeitet werden", erläutert Andreas Ziermann von der Bodensee-Stiftung. So kann zum Beispiel (Gehölz-)Schnittgut, das nicht für die Hackschnitzelherstellung geeignet ist, Straßenbegleitgrün oder Mähgut aus Naturschutzgebieten verwertet werden. Die Bodenseeregion habe sich hervorragend als Modellregion für „CoAct" geeignet, da mit Schutzgebieten, Ausgleichsflächen, Straßenbegleitgrün und Sonderkulturen verschiedene Flächenkulturen vorhanden sind. Nun liegt eine Liste mit Reststoffen vor, deren Eignung als potenzielle Substrate für die Aktivkohleproduktion untersucht wurden. Diese berücksichtigt auch Biomassen, die für eine Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf andere Regionen von Bedeutung sind. In einer Verarbeitung nach dem IFBB-Verfahren (Integrierte Festbrennstoff- und Biogasproduktion aus Biomasse) werden die Biomassen in eine feste (Presskuchen) und flüssige Fraktion (Presssaft) aufgeteilt. Die flüssigen Bestandteile können in einer Biogasanlage energetisch verwertet werden. Die feste Fraktion kann zu Aktivkohle weiterverarbeitet werden. Ökobilanz und ökonomische Bewertung Nach erfolgreichen Laborversuchen bestätigte auch der Praxisversuch in der Kläranlage Kressbronn a. B.-Langenargen die Wirkung: „Die biogenen Aktivkohlen erreichen die geforderten Reinigungsleistungen und können konventionelle ersetzen", sagte Dr. Marcel Riegel vom Technologiezentrum Wasser bei der Tagung. Eine Evaluierung des CoAct-Technikkonzeptes unterstreicht den ökologischen Mehrwert: „Wichtigste Stellschraube aus ökologischer Sicht ist die Produktion einer qualitativ hochwertigen biogenen Aktivkohle, die Aktivkohle auf Steinkohlebasis substituieren kann, um möglichst viel davon einzusparen", sagte Joachim Reinhardt vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu). Die ökonomische Perspektive ist noch schwer bezifferbar, da es die benötigte Anlage auf dem Markt noch nicht gibt. Werde sie mit einer Kläranlage gekoppelt, „könnten diverse Synergieeffekte genutzt werden, wie bestehende Anlagenelemente und Infrastruktur sowie die Verwendung von Prozesswasser, Presssaft oder Biogas", betonte Christoph Mathias vom Institut für Ländliche Strukturforschung e.V.. Neben dem Verkauf der Pflanzen-Aktivkohle könnten Erlöse zusätzlich aus der Strom- und Wärmeeinspeisung gewonnen werden. Bestechend sei die regionale Wertschöpfung im CoAct-Verfahren: „Die Kosten kommen der Region zugute", betonte Christoph Mathias. Vor allen Erlösen stünden aber zunächst Investitionskosten. Noch gebe es keine CoAct-Anlage „von der Stange". Eine Anlage zur Produktion von Pflanzenkohle sei schnell verfügbar, eine kombinierte Anlage zur Aktivierung der Pflanzenkohle in der erforderlichen Größenordnung müsse erst als Prototyp erstellt werden, hob Dr. Korbinian Kaetzl, Wissenschaftler aus dem Fachbereich Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe der Universität Kassel, hervor. Abwasserzweckverband erneuert Interesse an Umsetzung Seitens Bund und Land blicke man mit großem Interesse auf das Projekt, so Dr. Christian Strauß. Er sehe Möglichkeiten für weitere Fördermaßnahmen, deutete er an. Der Abwasserzweckverband Kressbronn a. B.-Langenargen ist vom Konzept überzeugt und hat die Bodensee-Stiftung beauftragt, die Vorplanung einer für die Biomasseverarbeitung und die Pyrolyse geeigneten Anlage, die vor Ort an der Kläranlage betrieben werden kann, voranzutreiben. „Wenn die öffentliche Förderung stimmt, sind wir bereit für nachhaltige Lösungen und haben keine Angst vor zusätzlicher Arbeit", betonte Betriebsleiter Alexander Müller, der die Forschungspartner während des Projekts mit großem Engagement unterstützt hat. Auch die Projektpartner haben ein Interesse an der Umsetzung. „Wir haben viele Herausforderungen gemeistert. Es stimmt froh, auf gute Ergebnisse und einen erfolgreichen Abschluss blicken zu können", sagte Andreas Ziermann, und Volker Kromrey, Geschäftsführer der Bodensee-Stiftung, ergänzt: „Das Projekt für sauberes Wasser mit nachwachsenden Rohstoffen am Bodensee durchzuführen, Europas größtem Trinkwasserspeicher, hat eine besondere Bedeutung für uns." Rückenwind hatte das Projekt bereits im November 2023 erfahren: Am 7. Bioökonomietag des Landes Baden-Württemberg hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk der Bodensee-Stiftung hierfür den Innovationspreis Bioökonomie verliehen. Quelle: BMBF

Ökologische Bewertung textiler Fasern – von „klassischen“ Fasern über Recyclingfasern bis hin zu innovativen und wiederentdeckten Fasern

Der Bericht analysiert die Umweltauswirkungen und Optimierungsansätze der in der Textilindustrie herkömmlich eingesetzten Fasern (z. B. Baumwolle, regenerierte Zellulosefasern, Polyester), mit dem Ziel, die faserspezifischen Anforderungen des Blauen Engel für Textilien (DE-UZ 154) zu überarbeiten. Der Bericht adressiert auch den Status quo der Kreislaufwirtschaft im Textilsektor, um die Anforderungen zu Recyclingfasern anzupassen. Auch wiederentdeckte Fasern (wie z. B. Brennnessel), neue bzw. innovative Fasern, Reste aus der Agrar- und Lebensmittelproduktion oder der Einsatz von biogenen Ressourcen für die Herstellung von synthetischen Fasern wurden eingehend betrachtet. Diese Erkenntnisse flossen in den überarbeiteten Blauen Engel für Textilien.

BfN-Schriften 712 - Zukünftige Solar-Anlagen: Technologien, Auswirkungen, räumliche Steuerungsmöglichkeiten

In dem Vorhaben wurden die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Photovoltaiknutzungen untersucht. Dies umfasst eine Bewertungsmatrix für die ökologische Einschätzung von PV-Freiflächenanlagen unterschiedlicher Anlagentypen auf verschiedenen Flächennutzungen, eine Potenzialanalyse für Floating PV-Anlagen, rechtliche Empfehlungen, wie im Rahmen einer Privilegierung naturschutzfachliche Kriterien mit integriert werden könnten sowie eine Analyse, wie PV-Anlagenbetreibende planen die Anlagen nach Ende der Förderperiode weiter zu nutzen. Mit Blick auf die Vielzahl von Anlagentypen und der aktuellen Geschwindigkeit beim Anlagenzubau kommt der ökologischen Bewertung der Solaranlagen eine besondere Bedeutung zu.

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