Die Steglitzer Grundschule informiert und schult ihre Schützlinge in Sachen Umwelt- und Klimaschutz auf vielfältige Art und Weise. Im Unterricht werden immer wieder Bezüge zu aktuellen Erkenntnissen und Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit hergestellt. In Arbeitsgruppen (AGs), während der Projektwochen und bei Ausflügen können die Kinder ganz praktisch selber einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ökovielfalt im Schulgarten Umweltschutz beginnt vor der eigenen Tür! Diesem Motto folgend gestalten die Schülerinnen und Schüler den Vorgarten der Grundschule im Sinne der Artenvielfalt. Wer bei dem Wort Vorgarten an eine kleine, langweilige Fläche denkt, wird bei einem Besuch der Grundschule am Stadtpark Steglitz schnell eines Besseren belehrt. Der Vorgarten beherbergt nicht nur ein kleines Hühnerhaus für vier gefiederte Bewohner, sondern ebenfalls zahlreiche Beete, deren Ertrag bei jeder Ernte überrascht. Die Kinder der Grundschule pflanzen Kartoffeln, Rote Beete, Sonnenblumen, Tomaten, Karotten und Radieschen an. Zur Förderung der Biodiversität ist im kontrollierten Maße auch der Wildwuchs von Löwenzahn, Brennnessel und weiteren Pflanzen eingeplant. Auf dem Schulgelände befinden sich darüber hinaus mehrere bienenfreundlich bepflanzte Hochbeete. Ein grünes Klassenzimmer ist zudem in Planung. Auf dem nahe gelegenen Markusplatz unterhalten die Grundschülerinnen und Schüler ebenfalls einige Beete. An der Grundschule am Stadtpark Steglitz werden die Kinder früh für den verantwortungsvollen Umgang mit Abfall und Müll sensibilisiert. In Upcycling-Workshops basteln die Schülerinnen und Schüler mit Verpackungen und geben ihnen so ein zweites Leben – und lernen dabei ganz nebenbei, wie nützlich vermeintlicher Abfall noch sein kann. So zieren etwa selbstgebaute Uhren aus Plastikabfall die Wände der Klassenräume. Weiterhin arbeitet die Grundschule an der konsequenten Umsetzung der Mülltrennung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahlpflichtkurses Klima und Umwelt verkaufen jeden Mittwoch schulintern zudem Schulmaterialien wie Notizblöcke und Papier in Recycling-Qualität. Dieses Projekt wurde im Wettbewerb Berliner Klimaschulen mit einem Preisgeld ausgezeichnet. Dieses wird für die nachhaltige Entwicklung des Vorgartens eingesetzt. Schon früh lernen die Kinder an der Grundschule am Stadtpark Steglitz, welchen Einfluss die Wahl der eigenen Lebensmittel auf die Natur und Umwelt hat. Mit Unterstützung von Studentinnen und Studenten der FU-Berlin fanden sie beispielsweise heraus, aus welchen Regionen der Welt bestimmte Obst- und Gemüsesorten stammen und welche Entfernungen diese dementsprechend zurücklegen müssen, bis sie auf dem heimischen Teller landen. Bei einem regelmäßig stattfindenden Klimafrühstück beschäftigen sich einzelne Schulklassen mit den Aspekten der Saisonalität, Regionalität, Verpackungen und des Fleischkonsum. Das Schulessen wird von Luna Vollwert-Catering geliefert. Das Unternehmen achtet auf die Verarbeitung regionaler und saisonaler Produkte in Bio-Qualität. In regelmäßigen Abständen heißt es für die Schülerinnen und Schüler: Raus in die Welt! – oder zumindest in die Stadt. Bei den Exkursionen und Ausflügen erhalten die Kinder einen vielfältigen Einblick in die Bandbreite des Umwelt- und Klimaschutzes. So lernten sie in der Vergangenheit bereits, wie es mit dem Berliner Abfall bei der BSR weitergeht, knobelten sich durch ein interaktives Pflanzenlabyrinth und führten eigene Müllsammelaktionen in der Stadt durch. Ökologisches Schulessen | Abfallvermeidung | Abfalltrennung | Umweltfreundliches Schulmaterial | Recycling | Upcycling | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Umweltfreundlicher Schulweg | Schulprogramm | Projekte Rund 520 Schülerinnen und Schüler besuchen die öffentliche Grundschule in Steglitz. Knapp 50 Lehrkräfte betreuen die Kinder an der offenen Ganztagsschule. Die Grundschule am Stadtpark Steglitz wird als Lebensraum für Kinder und Lehrende verstanden. Besonderer Fokus liegt daher auf eine gesunde Lebensweise im Schulalltag, einem gleichberechtigten und respektvollen Umgang miteinander und dem gemeinsamen Lernen. Kulturelle, persönliche und religiöse Unterschiede werden an der Grundschule mit Respekt und Neugierde begrüßt. Preisgeld beim Wettbewerb Berliner Klimaschulen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Schulen in Steglitz-Zehlendorf engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
In Berliner Gewässern tummeln sich schon bald 1,8 Millionen neue junge Aale: Am 19. März 2025 verteilt das Fischereiamt gemeinsam mit der Köpenicker Fischervereinigung e.V. und der Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf insgesamt 541 kg Glasaale (Stückgewicht: rund 0,3 g) im Bereich Oberhavel, Unterhavel, Spree und Dahme. Die Glasaale wurden vor wenigen Tagen in französischen Flussmündungen zum Atlantik gefangen und von dort direkt nach Berlin transportiert. Der Fang, die vorübergehende Aufbewahrung und der Transport der Glasaale sind nachhaltig erfolgt und entsprechend zertifiziert. Die Maßnahme dient der Bestandserhaltung: Seit mehr als 30 Jahren sind die Fänge des Europäischen Aals in ganz Europa stark rückläufig. Berliner Fluss- und Seenfischereibetriebe verzeichnen inzwischen einen Fangrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 1994. Die Ursachen dafür sind auch auf Umwelteinflüsse zurückzuführen. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der Europäischen Union (Europäischer Meeres-, Fischerei-, und Aquakulturfonds – EMFAF 2021–2027) und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. In diesem Jahr fallen dafür 130.250 Euro an. Etwa die Hälfte davon übernimmt die Europäische Union, den übrigen Betrag teilen sich das Land Berlin und die Fischereiberechtigten auf. Die Zuführung von jungen Aalen in hiesige Gewässer wird seit 20 Jahren durchgeführt. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2024 rund 17 Millionen junge Aale in die Berliner Gewässer eingesetzt.
Die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69, 33181 Bad Wün-nenberg beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich der Stadt Barntrup. Die Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errich-tet werden: • BT-64: Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 8, Flurstück 10. Bei der Anlage handelt es sich um eine WEA des Typs Vestas V172–7.2 mit einer Na-benhöhe von 175 m, einem Rotorblattdurchmesser von 172 m, einer Gesamthöhe von 261 m und einer Leistung von jeweils 7.200 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag am 01.05.2026 in Betrieb genommen werden. Die beantragte Anlage ist im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbetei-ligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Um-weltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. Seite 2 von 4 BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsun-terlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; all-gemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschafts-pflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
Prüfkulisse I ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und entsprechend veraltete Flächen aus der Prüfkulisse I entfernt. Anhand vorliegender Datengrundlage kann zudem u.a. geprüft werden, welche Moorbiotope theoretisch einem gesetzlichen Schutz gemäß §30 BNatSchG bzw. §24 NNatSchG unterliegen.
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.
Die Regenerative Energien Lemgo Verwaltungs-GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: BT-54: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 12, Flurstück 85 BT-55: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 12, Flurstück 86. Bei den Anlagen BT-54 und die BT-55 handelt es sich um WEA des Typs VENSYS 136 mit einer Nabenhöhe von 161,2 m, einem Rotorblattdurchmesser von 136,6 m, einer Gesamthöhe von 229,50 m und einer Leistung von jeweils 3,5 MWel. Die Anlagen BT-54 und BT-55 sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfbericht zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.
Kurzbeschreibung Als Teil des EU-Projektes CATCH widmet sich die aktuelle Ausgabe des Magazins Meer & Küste 6/ 2017 dem Thema Nachhaltigkeit im Küsten- und Angeltourismus. Der Leser erfährt u.a., was getan werden kann, um umweltschonend zu angeln, in welchem Umfang mittlerweile Kunststoffe und Weichmacher im Angelequipment enthalten sind, welchen Einfluss diese beim Verbleib in der Umwelt haben können und wie wichtig es ist, bereits Kinder und Jugendliche für ein verantwortungsvolles Handeln beim Angeln zu sensibilisieren. Das Magazin richtet sich im Wesentlichen an Touristen, Küstenbewohner und Küsteninteressierte, spricht aber auch Fachleute aus Universitäten, Behörden und Vereinen an. Darüber hinaus werden mit der aktuellen Ausgabe gezielt Angler als neue Zielgruppe gewonnen. Auflage: 35.000 Stück Auslage kostenlos in Angelfachmärkten, Tourist-Informationen, Jugendherbergen, Umweltbildungszentren, wissenschaftlichen Institutionen und Behörden entlang der Ostseeküste oder in digitaler Form (http://eucc-d-inline.databases.eucc-d.de/files/documents/00001197_MuK_2017_web.pdf) erhältlich. Ergebnisse Siehe Website
Städtische Quartiere sind von negativen Umwelteinflüssen wie mangelnder Luftqualität und Lärm und den Folgen des Klimawandels wie Starkregen und Hitze betroffen. Wie Kommunen die Umweltqualität in Bestandsquartieren verbessern können, stellt diese Broschüre beispielhaft dar. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, mit denen Freiräume und Gebäude so qualifiziert werden können, dass bestehende Quartiere lebenswerter und resilienter werden. Anhand von unterschiedlichen Fallbeispielen wird veranschaulicht, wie Verwaltungen sowie öffentliche und private Akteure mit angepassten baulichen, planerischen, instrumentellen und verfahrensseitigen Ansätzen städtische Quartiere entwickeln können, um die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung der Fallbeispiele werden in einer Gesamtschau zusammengefasst. Abschließend zeigen fachliche und instrumentelle Handlungsempfehlungen, wie Bestandsquartiere resilient umgebaut werden können. Veröffentlicht in Broschüren.
Offenlandschaften sind nicht überbaute und nicht durch Gehölze dominierte Gebiete. Berlin hat eine hohen Anteil an diesem offenen und halboffenen Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen natürlich langfristig sichern. Leichter gesagt als getan, denn Pflege kostet Geld. Doch ohne regelmäßige Pflege würden sich Offenlandschaften aufgrund der natürlichen Sukzession langfristig zu Gehölz bestandenen Biotopen entwickeln. Auch aus finanziellen Gründen ist Berlin also bestrebt, alternative Nutzungsformen für die Pflege der urbanen Offenlandschaften zu entwickeln. Mit Beweidung lässt sich einerseits Kosten sparen, andererseits aber auch soziale Ziele verfolgen. Das Bedürfnis nach Naturerleben der Berliner Stadtbevölkerung kann auf diese Weise mit dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt verbunden werden. Beweidung kann für den Naturschutz sehr erfolgreich eingesetzt werden, da die Tiere auf den Flächen naturnahe Prozesse in Gang setzen. Schauen wir uns an, was die Tiere tun, wenn sie sich selbst überlassen sind: Mit ihrem vollständigen Verhaltensrepertoire aus Fressen, Ruhen, Lagern, Fellpflege und sozialen Verhaltensweisen schaffen sie ein überaus abwechslungsreiches Biotop. Weiden, Hochstaudenfluren, offenen Böden, Gebüsche und Wälder wechseln sich ab und werden so zu vielfältigen Lebensräumen für Flora und Fauna. Beweidung führt darüber hinaus zur Umlagerung von Nährstoffen auf der Weide. Einige Teilflächen werden dadurch ausgehagert, andere wiederum gedüngt. Die Nährstoffverteilung auf der Gesamtfläche wird heterogener. Es entstehen Standorte mit unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die wiederum unterschiedlichen Pflanzenarten einen optimalen Standort bieten. So können sich homogene Grasflächen im Verlauf nur weniger Jahre zu heterogenen Lebensräumen entwickeln. Auf den intensiv befressenen oder stark durch Vertritt geschädigten Flächen finden einjährige oder kleinwüchsige, lichtliebende Arten einen optimalen Lebensraum. Auf weniger von den Weidetieren genutzten Flächen können sich störungsempfindliche Arten besser entwickeln. Insektenkundler verweisen auf die besondere Artenvielfalt von seit vielen Jahren extensiv genutzten Weideflächen, die auf Wiesenflächen kaum erreicht werden können. Durch Tritt und Suhlen von Weidetieren entstehen kleine Schlammpfützen . Bei Regen sammelt sich hier das Wasser und schon können andere Nutzer, wie etwa Vögel, diese als Tränke, für ein Bad oder sogar für den Nestbau nutzen. In trockenen Bereichen entstehen hingegen Sandkuhlen mit kleinen Abbruchkanten: Hier fühlen sich wärmeliebende Insekten wohl. Einige Bienenarten nutzen diese Standorte zur Eiablage. Besonders blütenreiche Standorte können sich in den Bereichen, die die Tiere zum Absetzen des Kots nutzen, entwickeln, da diese Stellen von den Weidetieren beim Fressen gemieden werden. So wird ein kontinuierliches Nahrungsangebot für Blütenbesucher und Samenfresser geschaffen. Aber auch Wirbellose finden hier ein Zuhause. Bis zu 1.000 Insekten können sich darüber hinaus allein in nur einem Rinderfladen entwickeln. Letztlich ist es der Dung, der Weidetiere, der eine ganze Palette von Arten, die auf tierisches Eiweiß angewiesenen sind, ernährt – darunter Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien. Beweidung kann auch einen Einfluss auf die Gehölze auf den Beweidungsflächen haben. Die Tiere nutzen ihren Schatten zum Lagern, Pflegen daran ihr Fell oder verbeißen Zweige und Rinde. Beweidete Gebüsche bleiben so oft über Jahre bis hin zu Jahrzehnten kleinwüchsig und dicht wie eine Hecke. Dies bietet Vögeln optimale Nistmöglichkeiten. Im Wundholz geschälter Bäume können sich Hohlräume für Höhlenbrüter und Eiablageplätze für seltene Schmetterlinge entwickeln. Auch die Artenzusammensetzung der Gehölze verändert sich unter dem Einfluss der Beweidung zugunsten der faunistischen Artenvielfalt. Kurzfristig werden dornige, verbisstolerante und Licht liebende Gehölze wie Wildrosen, Schlehen oder Weißdorn gefördert. Diese ziehen wiederum zahllose Blütenbesucher und pflanzenfressende Insekten an. Die Früchte werden in den Herbst- und Wintermonaten für Vögel attraktiv. Auch im Bereich der Röhrichtbestände und feuchten Hochstaudensäume fördert die Beweidung die biologische Vielfalt. Bei einer Nutzung der Gewässer als Tränken kommt es zu Auflichtungen in den Beständen, was den lichtbedürftigen, kleinwüchsigen, einjährigen Pflanzenarten dieser Standorte Konkurrenzvorteile bringt. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Viele Wildpflanzen und Wildtiere sind vom Aussterben bedroht. Ähnliches gilt leider auch für Kulturpflanzen und Nutztiere. Nach Aussage der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) stirbt auf der Erde pro Woche mindestens eine Nutztierrasse aus. Die GEH, eine private Vereinigung von Züchtern, Tierhaltern und interessierten Privatpersonen, arbeitet seit 1981 daran, dem kontinuierlichen Verlust der alten Nutztierrassen entgegen zu wirken. Sie pflegt eine Rote Liste mit in Deutschland bisher 130 vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen. Grund für den stetigen Verlust ist die veränderte Nutztierhaltung seit Beginn der Industrialisierung und die Mechanisierung der Landwirtschaft. Früher wurden Rinder sowohl für die Milch- und Fleischproduktion, als auch für Zugarbeiten in der Landwirtschaft eingesetzt. Heute vertraut ein Großteil der Landwirte auf sogenannte Hochleistungs-Tierrassen, die beispielsweise ausschließlich der Fleischproduktion dienen. Mit jeder verlorenen Rasse geht genetisches Potenzial verloren, das über viele Generationen in jahrhundertelanger Züchtung entstanden ist. Der Verlust einer Rasse bedeutet damit gleichzeitig den Verlust eines wertvollen Kulturgutes. Alte Nutztierrassen haben folgende Eigenschaften: Sie haben eine gute Konstitution. Sie sind genügsam, insbesondere in Bezug auf das Futter. Sie sind langlebig. Sie haben eine hohe Fruchtbarkeit und gute Muttereigenschaften. Sie sind widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Umwelteinflüssen. Daher sind alte Nutztierrassen in besonderem Maße für die extensive Pflege von Freiflächen geeignet. Auch Berlin strebt an, eine möglichst große Vielfalt an Nutztieren aktiv für die Pflege der Landschaft einzusetzen, um so den Erhalt von traditionellen Nutztierrassen zu sichern. Im Zuge der IGA Berlin 2017 wurde auf einer Fläche im Wuhletal (der sogenannten “Sandlinse”) sowie auf mehreren Flächen in den Gärten der Welt ein Beweidungsprojekt begonnen. Dies Beweidungsprojekt zählt zu den von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zertifizierten “Arche-Parks”. Die im Rahmen des Arche-Projektes durch die GEH ins Leben gerufenen “Arche-Parks” dienen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Sie sollen eine möglichst breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut machen und deren Vielfalt demonstrieren. Im Rahmen des Arche-Projektes fanden die folgenden Tiere ein neues Zuhause: Orka, Bonita und Orlana – drei Rinder der Rasse Rotes Höhenvieh, Nell, Natascha und Missa – drei Pferde der Rasse Dülmener Wildpferde und insgesamt sechs Schafe, davon jeweils drei der Rassen Skudden und Coburger Füchse. Alle Rassen stehen auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH). Auch nach 2017 soll die Beweidung durch die Grün Berlin GmbH dauerhaft weiter geführt und auch auf andere Flächen im Wuhletal ausgedehnt werden. Geplant ist eine extensive Beweidung im System der Umtriebweiden. Die Tierhaltung führt auf den ausgewählten Freiflächen zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch die Auswahl der Tiere wird neben dem Einsatz zur Pflege vor allem ein Beitrag zum Erhalt der genetischen Ressourcen der Nutztierrassen geleistet. Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.
Origin | Count |
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Bund | 3414 |
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Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Umweltprüfung | 14 |
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License | Count |
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