Mit der Langfriststrategie Negativemissionen zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen will die Bundesregierung ein gemeinsames Verständnis der Rolle der CO₂-Entnahme für den Klimaschutz in Deutschland schaffen. Die Langfriststrategie Negativemissionen wird durch das BMWK in einem Beteiligungsverfahren erarbeitet. Die hier veröffentlichten Daten wurden in einer Online-Beteiligung vom 31. Januar bis zum 23. Februar 2025 erhoben. Die strukturierte Datenerfassung erfolgte durch das Werkzeug SurveyXact. Es konnten Fragen zu rechtlichen Hindernissen und ökonomischen Anreizen zur CO₂-Entnahme beantwortet werden. Weitere Informationen zur Langfriststrategie Negativemissionen, dem Beteiligungsverfahren und den der Online-Beteiligung zugrunde liegenden Dokumenten sind auf den Internetseiten des BMWK veröffentlicht.
Sehr geehrte Leser*innen, mit einer neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie für Deutschland im Rücken starten wir voller Tatendrang ins neue Jahr. Auch Länder und Kommunen sind aktiv dabei, wie Sie in unseren Rubriken Anpassungspolitik und aus Forschung und Praxis regiona l entdecken können. Dass Anpassungen an die Folgen des Klimawandels notwendig sind, ist bekannt – doch wie viele Mittel sieht der Bund für Anpassungsaktivitäten vor? Das Klimaanpassungsgesetz und die neue Anpassungsstrategie verpflichten den Bund regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes zu erheben und zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt hat eine neue Methodik zur Schätzung der Ausgaben entwickelt und erstmals angewandt. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel ! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassungen an die Folgen des Klimawandels sind notwendig, doch wie lassen sich diese finanzieren? Quelle: gunnar3000 / Fotolia.com Wie viel gibt der Bund bisher für die Anpassung an den Klimawandel aus? Das war bislang unbekannt. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes hat ein Vorgehen entwickelt, wie die Ausgaben analysiert werden können. Für den Bundeshaushalt 2022 wurde nun erstmals die Höhe der Anpassungsausgaben geschätzt. Demnach waren in 255 Haushaltstiteln zwischen 2,1 Milliarden Euro und 3,4 Milliarden Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingestellt. Die Methodik ermöglicht es, regelmäßig Daten zu den Anpassungsausgaben zu erheben, wie es das Klimaanpassungsgesetz oder EU-Vorgaben vorsehen. Angesichts steigender Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Die Autor*innen betonen, dass Klimaanpassung nicht unbedingt neue Haushaltsposten erfordert, sondern auch in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, besser verankert werden sollte. Weiterbildung zu Solargründächern für die Ausbildung von Dachdecker*innen Um bauliche Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern, entwickelt das Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün eine dreitägige Weiterbildung zum Thema Solargründach. Ziel ist es, das Thema Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen in der Berufsbildung des Dachdeckerhandwerks zu verankern. Das Vorhaben wird durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) gefördert und vom Umweltbundesamt begleitet. Klimaanpassung (für) Zuhause: Ratgeber für Verbraucher*innen Schutz vor Extremwetter und Gesundheitsvorsorge im Klimawandel: Wie das im Alltag gelingen kann, zeigt ein neuer Ratgeber der Verbraucher Initiative. Die praxisorientierten Tipps für Bürger*innen entstanden in einem Reallabor, in dem über 30 Haushalte Anpassungsstrategien erprobten. Mit dem Ratgeber verfolgt das Projekt „Klima ändert Dich!“ das Ziel, mehr Bewusstsein für den Klimawandel zu schaffen und Verbraucher*innen gezielt anzusprechen. Das Vorhaben wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KomPass begleitet. Fachartikel zu den Erkenntnissen aus der deutschen Klimawirkungs- und Risikoanalyse Wie steht es um integrierte Risikoanalysen als Teil nationaler Bewertungen von Klimarisiken? Ein Fachartikel im International Journal of Climate Change Strategies and Management zeigt, dass trotz Fortschritten bei integrierten Bewertungsmethoden bisher kein gemeinsamer Rahmen existiert. Fazit der Autor*innen: Nur wenige nationale Klimarisikobewertungen umfassen bislang integrierte Analysen. Das deutsche Beispiel zeige allerdings, dass integrierte Analysen Risikodynamiken, (räumliche) Muster und Handlungsbedarfe aufzeigen und damit praktische Entscheidungshilfen für die nationale Anpassungspolitik liefern können. Save the Date: UBA-Fachkonferenz "Klimawandelanpassung im Blick" Wie können wir Fortschritte in der Klimawandelanpassung erfassen? Wie wirken Anpassungsmaßnahmen und lassen sich diese Auswirkungen bewerten? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – welche Fortschritte machen wir?“ am 16.–17.09.2025 in Dessau-Roßlau. Erfahren Sie neueste Forschungsergebnisse, diskutieren Sie mit Expert*innen aus Forschung und Praxis und leiten Sie Erkenntnisse für Ihre Arbeit ab. Weitere Infos folgen – jetzt für die Einladung eintragen: mailto:uba-fortschrittserfassung@e-fect.de ! Ökosystemleistungen des Waldes honorieren: BMUV unterstützt Waldbesitzende Die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ des BMUV honoriert die Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Mit finanziellen Anreizen für Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen werden private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau unterstützt. Auf diese Weise soll die Richtlinie des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stabile, artenreiche und klimaangepasste Laubmischwälder fördern. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis 29. April 2025 bewerben: Ideen für klimaangepasstes Wassermanagement in der Landwirtschaft Mit der Bekanntmachung „Wirtschaftliche Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit Wasser“ fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Innovationen für das landwirtschaftliche Wassermanagement. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Wasserbewirtschaftung und das ressourcenschonende Bewässerungsmanagement sowie innovative Lösungen für einen verbesserten Wasserhaushalt voranzubringen. Auch die Erschließung bislang nicht genutzter (Ab-)Wasserströme wird gefördert, etwa indem Oberflächenwasser gespeichert oder Grau- und Brauchwasser genutzt wird, sofern die Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sichergestellt ist. Bis 15. April bewerben: Technologien zur Klimaanpassung – BMBF fördert KMU Der Klimawandel erfordert neue Technologien für Klimaschutz und Anpassung. Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen, innovative Lösungen zu entwickeln. Im Fokus stehen unter anderem Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte, die zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beitragen, werden besonders begrüßt. Schleswig-Holstein: Novelliertes Landeswassergesetz Nach der schweren Ostseesturmflut im Herbst 2023 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz angepasst. Es enthält nun Neuregelungen, um zukünftig besser auf häufigere Extremwetterereignisse reagieren zu können. Einen weiteren Fokus legt das Land darauf, Vorhaben zu Küstenschutz- und Hochwasseranlagen zu beschleunigen. Zudem ist die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen nun gesetzlich verankert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Länder-Ticker: NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen investieren in Klimaanpassung Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt das Rheinische Revier bei der Klimaanpassung. In drei Förderkategorien können sich Kommunen für verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen bewerben, die erste Einreichungsrunde läuft bis zum 30. April 2025. ++ Nach dem Pfingsthochwasser 2024 stockt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Verstärkung der Deiche an Gewässern erster Ordnung um 3,5 Millionen Euro pro Jahr auf und schafft zudem 8,25 neue Stellen im Hochwasserschutz. ++ Mit 15 Millionen Euro fördert das Land Hessen innovative Maßnahmen für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung in 20 Städten und Gemeinden. Kommunen-Ticker: Neues aus Bad Sulza, Daaden, Mühlhausen, Offenbach am Main Mit Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV macht die Stadt Bad Sulza in Thüringen (TH) den Baumbestand ihres Kurparks klimafit und gestaltet das Ufer der Ilm naturnah um. ++ Die Stadt Daaden in Rheinland-Pfalz (RLP) wird im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ mit 376.000 Euro gefördert und begrünt damit unter anderem die Innenstadt weiter. ++ Mit mehr Grün und mehr Schatten möchte die Stadt Mühlhausen in Thüringen dem Wärmestau in den engen Altstadtgassen entgegenwirken und mit Entsiegelung zur Schwammstadt werden. ++ Offenbach am Main in Hessen (HE) setzt seine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung fort und vergibt pro Grundstück Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro, um Entsiegelung von Böden, Begrünung von Fassaden und Dächern oder die Installation von Regenwasser-Zisternen zu fördern. Brandenburg: Checkliste unterstützt Kommunen bei Klimaanpassung Insbesondere kleine Kommunen möchte das Brandenburger Klimaschutzministerium mit einer Checkliste beim Einstieg in die kommunale Klimaanpassung unterstützen. Der Leitfaden hilft Kommunen dabei, die örtliche Betroffenheit zu identifizieren und Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln. Ziel ist es, dass die Ergebnisse in Klimaanpassungskonzepte oder andere kommunale Konzepte wie Integrierte Stadtentwicklungskonzepte einfließen. Die Handreichung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesverwaltung, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft erstellt. Waldwirtschaft: Bodensee-Gemeinde Eriskirch pflanzt klimastabile Bäume Extreme Wetterverhältnisse haben in den vergangenen Jahren zu Kahlflächen in den Wäldern der Gemeinde Eriskirch am Bodensee geführt. Diese Flächen sollen nun genutzt werden, um die Baumartenvielfalt zu erhöhen und klimastabile Bestände aufzubauen. Auf zwei Hektar plant die Kommune 1.800 Bäume neu zu pflanzen, um so dazu beizutragen, den Wald widerstandsfähiger gegen Wetterextreme zu machen. HeatResilientCity II: Kommunale Klimaanpassung an Hitze verstetigen Wie können Kommunen urbane Gebäude und Siedlungsstrukturen an Hitze anpassen? Ein Bericht des Forschungsprojekts HeatResilientCity II mit Förderung des BMBF zeigt auf, welche Hemmnisse und Perspektiven es gibt, um die kommunale Klimaanpassung an Hitze zu verstetigen. Die Forschenden der Fachhochschule Erfurt haben neun Handlungsempfehlungen für Kommunen entwickelt und dabei verschiedene Akteursgruppen beteiligt wie Kommunen, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft. Vorrangiges Ziel: die kommunale Klimaresilienz und gesundheitliche Vorsorge zu stärken. 14.-15. Mai in Berlin und 22.Mai online 2025: Erster Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände Wie können Schulgelände biodiversitätsfördernd, klimaangepasst, gesund und sozial gerecht gestaltet werden? Der Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände der Deutschen Umwelthilfe bietet dazu an zwei Tagen vor Ort in Berlin sowie an einem Tag online ein Programm aus Vorträgen, Workshops, Arbeitsgruppen, Podiumsdiskussionen sowie Exkursionen an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Landschaftsgestaltung, Schulwesen, Kommunalpolitik/-verwaltung, Wissenschaft und Presse. EU-Projekt MIP4Adapt unterstützt Bürgerveranstaltungen zu Klimaanpassung Die von der Europäischen Union geförderte Mission Implementation Platform (MIP4Adapt) unterstützt Unterzeichner*innen der Charta zur Anpassung an den Klimawandel sowie europäische Regionen oder lokale Behörden bei der Organisation wirkungsvoller Bürgerveranstaltungen zur Klimaanpassung. Ein Supportteam berät Akteure dabei, Ziele für Workshops, Informationsveranstaltungen oder Community-Foren zu definieren sowie die Events für den Anpassungsplanungsprozess maßzuschneidern. Auch unterstützt es dabei, Ressourcen effizient zu verwalten sowie strategische Kooperationen aufzubauen. Die Veranstaltungen müssen vor dem 31. Oktober 2025 stattfinden. IPBES Nexus-Report: Integrierte Ansätze zur Lösung globaler Krisen erforderlich Der Nexus-Report der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) ist der erste umfassende globale Bericht, der Krisen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserknappheit sowie Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Gesundheit integriert betrachtet. Der Bericht betont, dass Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftskrisen eng miteinander verwoben sind. Er bietet mehr als 60 spezifische Handlungsoptionen, um diese Zusammenhänge anzugehen und den gemeinsamen Nutzen zu maximieren. Global Water Monitor Report 2024: Klimawandel störte globalen Wasserkreislauf stark Im Jahr 2024 verursachten wasserbedingte Katastrophen global mehr als 8.700 Todesopfer. 40 Millionen Menschen wurden vertrieben und es entstanden wirtschaftliche Verluste von über 550 Milliarden US-Dollar. Zu den schädlichsten Ereignissen gehörten Überschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutsche, Dürren und tropische Wirbelstürme. So das Fazit des Global Water Monitor, der von einem internationalen Konsortium unter Leitung der Australian National University herausgegeben wird. Auf www.globalwater.online stellen die Forschenden ihre Wasser- und Klimadaten kostenfrei zur Verfügung. 75 Milliarden US-Dollar Geldstrafe für fossile Brennstoffindustrie Der Bundesstaat New York zieht in einem im Dezember 2024 erlassenen Klimagesetz Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für die Folgen der Klimakrise in die Verantwortung . Über einen Zeitraum von 25 Jahren soll eine Strafzahlung in Höhe von 75 Milliarden US-Dollar in einen Fonds einfließen. Dieser wird dafür genutzt, einen Teil der Kosten für die Sanierung und Anpassung an den Klimawandel von den einzelnen Steuerzahler*innen auf die Öl-, Gas- und Kohleunternehmen zu verlagern, die laut dem Gesetz dafür verantwortlich sind. Naturbewusstseinsstudie: Viele Menschen besorgt über Verlust biologischer Vielfalt In Deutschland ist die Sorge um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Naturbewusstseinsstudie des Bundesnaturschutzamts (BfN) und des BMUV. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den letzten 20 Jahren wahrnehmen. Die Ausweisung von Wildnisflächen als Freilandlabore für Klimafolgenanpassung unterstützen gut drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung voll und ganz oder zumindest eher, bei Jugendlichen ist die Zustimmung sogar noch höher. Fachzeitschrift Ökologisches Wirtschaften: Klimaanpassung als integratives Handlungsfeld Die Zeitschrift „Ökologisches Wirtschaften“ des Instituts und der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung geht in acht Fachartikeln der Frage nach, wie eine integrative Herangehensweise an die Klimaanpassung aussehen sollte: von der notwendigen Reichweite und Geschwindigkeit der Maßnahmen über geeignete politische Verfahren bis hin zur Finanzierung und technischen Umsetzung. Die Beiträge zeigen, dass vielfältige Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um die Auswirkungen der Klimakrise zu mindern. Ratgeber für mentale Gesundheit im Klimawandel Der Klimawandel wirkt sich mental auf die Menschen aus. Das reicht von diffusen Zukunftsängsten bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen. Dieser Ratgeber des Umweltbundesamtes gibt Orientierung, wie Menschen inmitten des Klimawandels ihr psychisches Wohlergehen und das ihrer Mitmenschen stärken können. Er richtet sich an alle, die den Klimawandel als psychisch herausfordernd wahrnehmen und nach Möglichkeiten suchen, einen gesunden Umgang mit den Belastungen zu finden. Das Projekt „Mentale Auswirkungen des Klimawandels“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung geleitet. Nature-Based Solutions in Policy and Planning for Urban Resilience Naturbasierte Lösungen stärken die Resilienz von Städten angesichts aktueller Herausforderungen wie Klimawandel, Flächenversiegelung und Ressourcenknappheit. Sie verbessern Luft- und Wasserqualität, mindern den Wärmeinseleffekt und fördern Biodiversität. Das Buchkapitel „Nature-Based Solutions in Achieving Sustainable Development Goals“ und der Bericht „Integrating Nature-Based Solutions in Policy and Planning“ zeigen anhand internationaler Beispiele, wie grüne Infrastrukturen urbane Ökosysteme regenerieren und in Stadtplanung sowie Governance integriert werden können. Journal: Near-term benefits from investment in climate adaptation complement long-term economic returns from emissions reduction Mithilfe eines einfachen Modells zur Bewertung wirtschaftlicher und klimatischer Faktoren zeigen Forschende der Stanford University im Journal Communications Earth & Environment: Werden Anpassungsmaßnahmen mit Vermeidungsstrategien kombiniert, lassen sich positive Effekte früher realisieren als durch Investitionen in Vermeidungsmaßnahmen allein. So belegen die Ergebnisse einen größeren Nettonutzen, wenn ergänzende Investitionen in die Emissionsminderung die langfristigen Klimaschäden verringern und Investitionen in die Anpassung die kurzfristigen Schäden reduzieren. Junge Fußballfans fürs Klima aktivieren: Projekt „Anpfiff fürs Klima“ Fußballbegeisterung gehört zum Lebensalltag vieler Menschen in Deutschland. Wie man gerade junge Fans dazu bringen kann, sich im Fußballkontext auch für Klimaschutz und Klimaanpassung zu interessieren und selbst aktiv zu werden, hat das vom BMUV geförderte Projekt „Anpfiff fürs Klima“ untersucht. In zwei Jahren Laufzeit sind unter anderem eine Train-the-trainer-Schulung und die App „Klima-Meister“ entstanden. Hiermit können Fans bewerten, wie klimatauglich ihre Stadien sind: Gibt es Begrünung, Hitze- oder Regenschutz? Wie sieht es aus mit Energieversorgung, Radinfrastruktur oder Anbindung an ÖPNV? Am Ende der Saison wird ein Fußballstandort als Klima-Meister gekürt.
Sachsen-Anhalt zählt nicht nur beim Ausbau von Windkraft und Photovoltaik bundesweit zu den Vorreitern. Rund drei Millionen Megawattstunden Strom werden bereits heute im Land mit Bioenergie erzeugt; hinzu kommen 1,9 Terrawattstunden (TWh) Biomethaneinspeisung. In den vergangenen Monaten wurde jedoch zwischen Bund und Ländern um die Förderhöhe und damit um die Perspektiven der Bioenergie gerungen. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann zufrieden, denn Bundestag und Bundesrat haben einer Erhöhung der Förderung in den Jahren 2025 und 2026 zugestimmt. „Ich freue mich, dass die Intervention der Länder beim Bund dazu geführt hat, dass wir die wirtschaftlichen Perspektiven für die Bioenergie in Deutschland noch vor der Bundestagswahl zumindest kurzfristig absichern konnten“, erklärte Willingmann am Mittwoch. „Ich bin davon überzeugt, dass Bioenergie in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energie- und Wärmewende leisten kann“, so Willingmann weiter. „Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Windkraft und Photovoltaik steuerbar ist. Deshalb hoffe ich, dass die künftige Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Bioenergie schaffen wird.“ Zuletzt lag der Anteil der Biomasse an der gesamten Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 12,4 Prozent. Mit Gestehungskosten von 18 Cent pro Kilowattstunde ist Biomasse jedoch teurer als Windstrom mit acht Cent oder Sonnenstrom mit vier Cent pro Kilowattstunde. Aus diesem Grund wollte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Förderung von Bioenergie im vergangenen Jahr begrenzen. Nach den Plänen des BMWK sollte die deutschlandweit installierte Leistung von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Weniger Förderung hätte in diesem Fall zu einem erheblichen Rückgang der Bioenergie in Sachsen-Anhalt führen können, da in den kommenden fünf Jahren 170 der landesweit 482 Biogasanlagen nach zwanzigjähriger Betriebslaufzeit aus der EEG-Förderung herausfallen. „Insoweit bin ich froh, dass es dazu nicht kommt“, erklärte Willingmann. „Es hat sich ausgezahlt, dass die Energieministerinnen und -minister der Länder Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im vergangenen November bei der Energieministerkonferenz in Brunsbüttel darauf hingewiesen haben, dass Bioenergie als steuerbare Energie neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken gebraucht wird. Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es nun sein, über die Jahre 2025 und 2026 hinaus vernünftige Rahmenbedingungen für Bioenergie zu schaffen. Dazu zählt für mich auch, dass Bioenergie einen höheren Stellenwert in der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung einnehmen muss.“ Für das laufende Jahr wurde das Ausschreibungsvolumen von 400 auf 1.000 Megawatt erhöht, für 2026 von 300 auf 800 Megawatt. Ab 2027 plant der Bund vorerst weiterhin mit niedrigen Volumina (2027: 326 MW; 2028: 76 MW), so dass sich hier bereits abzeichnet, dass die Diskussion über die Rolle der Bioenergie im Rahmen der Energie- und Wärmewende weitergehen wird. Gegenstand des Energiepakets war zudem die Erhöhung der Flexibilitätsprämie von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt (kW). Die Flexibilitätsprämie ist als finanzieller Anreiz gedacht, damit Biogasanlagen so aufgerüstet werden, dass sie netzdienlich betrieben werden können; also insbesondere zu wind- oder sonnenarmen Zeiten. „Die Prämie zielt insoweit schon auf die Rolle ab, die Bioenergie in den nächsten Jahren spielen sollte“, so Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
The new version of the UBA Handbook on Environmental Value Factors – the „Methodological Convention 3.2” – contains a partial update of the monetized environmental impacts published in the “Methodological Convention 3.1”, based on new value factors for greenhouse gas and air pollutant emissions. A comprehensive update of all value factors – including components such as emission factors and utilization rates – will be published in the Handbook on Environmental Value Factors 4.0, scheduled for 2025. Environmental value factors reflect the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used in the public sector to assess, e.g., the impacts of regulation and infrastructure investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the value factors can be used, i.a., to inform management decisions, monetize the environmental impacts of financial investments, and in sustainability reporting. Veröffentlicht in Broschüren.
Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen Grüne Fassade aus über 30.000 Hainbuchen, die eine gut 8 Kilometer lange Hecke auf dem Dach und der Fassade des Kö-Bogen-2 Hauses und damit die größte begrünte Fassade in Europa bilden. Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Das neue Forschungsprojekt "Blue Green City Coaching (BGCC)" unterstützt kommunale Entscheider*innen, Potenziale und Grenzen von naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung zu ermitteln. Im Fokus stehen dabei die Bewertung der NbS bei Klimafolgen wie Hitze und Dürre sowie der Einfluss von NbS auf die urbane Klimaresilienz kleinerer Großstädte und deren Umland. Naturbasierte Lösungen ( Nature-based Solutions , NbS) zählen laut einer Studie der Europäischen Umweltagentur zu den effizientesten Wegen, um die Folgen des Klimawandels – wie zunehmende Hitze und Trockenheit in vielen deutschen Städten und deren Umland – zu bewältigen. 1 Auch die nationale Wasserstrategie forciert die Umsetzung von naturbasierten Lösungen, insbesondere in Kombination und Synergie mit technischen Infrastrukturen. 2 Gleichzeitig gilt es, wichtige Fragen anzugehen und einige Hindernisse zu überwinden, um die vielseitigen Potentiale von NbS für die urbane Klimaanpassung in Deutschland noch besser auszuschöpfen. Hauptsächlich kommen derzeit blaugrüne Infrastrukturelemente zum Einsatz, dabei können wasserbezogene NbS vielfältige Formen und Ausgestaltungen annehmen: Auenstrukturen, Moore zum Wasserrückhalt in der Landschaft, urbane Gewässer, grüne Freiräume im urbanen Raum, de- und semizentrale Pflanzenkläranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünen. Folgende Punkte können für eine flächendeckende und vernetzte Umsetzung von NbS in deutschen Kommunen förderlich sein 3 : Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von NbS und der Vorteile, die sie bringen können – inklusive klarer Definitionen; umfassende und transparente Beleuchtung von Bedenken, Fragen und möglichen Interessenskonflikten; Verständnis der potenziellen Synergien und Kompromisse im Zusammenhang mit NbS; NbS-kompatiblere institutionelle Strukturen und klare Zuständigkeiten. Im BMBF -Vorhaben „Leipziger BlauGrün“ werden bis Sommer 2025 mehrere Tools entwickelt, die an diese Anforderungen anknüpfen. Die siedlungswasserwirtschaftliche Modellierung abflussfreier Stadtquartiere mit Hilfe blaugrüner Infrastriukturen kann methodisch in jeder Stadt bei ausreichender Datenlage angewandt werden. Blaugrüne Investitionspotentialkarte, blaugrüne Bewertungssteckbriefe und blaugrüne Toolboxen sind ebenso wie die Bausteine einer blaugrünen Infrastrukturplanung grundsätzlich von Leipzig aus übertragbar auf andere deutsche Großstädte. Damit NbS ihre Rolle als zentrale Lösung in der Klimaanpassung einnehmen können, sind mehrere Faktoren von Bedeutung. So erfordert etwa das Ermitteln und Quantifizieren von Potenzialen und Grenzen von NbS für die Klimawandelanpassung einen handlungsorientierten Ansatz. Neben technischen und ökologischen Parametern sollten ebenfalls soziale und ökonomische Kriterien und Indikatoren einbezogen werden. Diese gilt es, wissensbasiert auszuwählen und praxisnah zu operationalisieren. Essentiell ist ferner die transparente Bewertung, in welchem Maße NbS zur Erreichung urbaner Klimareslilienz beitragen können. Das neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung“ kann die blaugrüne Stadtentwicklung vorantreiben. Das Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes wird vom BMUV aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Kooperation mit Fresh Thoughts und dem Deutschem Institut für Urbanistik umgesetzt. Es wird aktiv unterstützt vom Zentrum Klimaanpassung und dem Deutschen Städtetag. Das Projekt unterstützt kleinere deutsche Großstädte mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern dabei, Risiko- und Potenzialanalysen von NbS durchzuführen und die Basis für gemeindeübergreifende Transformationsstrategien sowie integrierte Konzepte und Kooperationen zu schaffen. Ingesamt zehn Kommunen werden ab ca. Mitte 2025 bis Ende 2027 intensiv begleitet. Im Frühjahr 2025 wird es die Möglichkeit geben, sich dafür zu bewerben. Das Coaching stellt Praxisnähe her, schafft institutionalisierte Partizipation der Entscheidungsträger*innen in der Stadt und testet zugleich verschiedene Bewertungsmethoden für NbS. Konkret soll das BGCC Entscheidungsträger*innen befähigen, wissenschaftlich koordiniert anwendbare Implementierungsstrategien für blaugrüne Infrastrukturen (BGI) zu erstellen. Dabei werden Potentiale und Grenzen identifiziert und diese möglichst im interkommunalen Austausch und mit Hilfe der sozialwissenschaftlichen, juristischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Expertise des Projektteams überwunden. Methodisch werden vorhandene Bewertungssysteme für die Effekte und Potentiale wasserbezogener NbS in einer Coaching-Toolbox gebündelt, um Stadtakteuren Argumente und praxisnahe Hilfestellungen für NbS-Potentiale an die Hand zu geben. Bei diesen in der Coaching-Toolbox enthaltenen Potentialen geht es neben finanziellen Anreizen beispielsweise um Monitoring von Biodiversität und Stadtklima mit vielfältigen Effekten auf die Stadtgesundheit; dazu zählen unter anderem die Verringerung der Anzahl von Hitzetoten, eine erhöhte Lebenserwartung und verringerte Gesundheitskosten. Ein Forschungsschwerpunkt von BGCC bezieht die Perspektive des Stadtumlandes ein. Es wird dabei analysiert, ob die Einführung von wasserbezogenen NbS für die Klimaresilienz in der Stadt zu Wasserkrisen und Nutzungskonflikten zwischen Stadt und Umland führt. Der Fokus liegt dabei auf lokalem Rückhalt des Regenwassers zur Linderung der Klimafolgen wie Hitze, Dürre und Starkregen . Abschließend analysieren sozialwissenschaftliche Expert*innen des Projektteams systematisch die Umsetzungspotenziale und -hemmnisse und bündeln die Ergebnisse. Als Kernprodukt von BGCC entsteht das “BG-Coaching-Handbook”, welches die Toolbox-Inhalte als Handlungsanleitung für die Infrastrukturplanung auch für andere Kommunen replizierbar macht. Die bis Ende 2027 dauernde Projektlaufzeit des BGCC unterteilt sich in vier Phasen. Die erste Projektphase zielt darauf ab, die Coaching-Toolbox zu Abläufen, zur Methodik und zu Vermittlungsinhalten des Coachings zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden Synergien eigener Planungstools und vorhandener NbS-Konzepte geschaffen. Gegenstand der zweiten Phase mit Beginn Frühjahr 2025 ist der Bewerbungsprozess von Großstädten mit bis zu 300.000 Einwohnern für das Schwammstadt-Coaching. Phase drei umfasst die systematische Beratung und Begleitung der ausgewählten Kommunen zur Implementierung blaugrüner Infrastrukturen auf Basis der in der ersten Phase entwickelten Toolbox. Das Coaching befähigt teilnehmende Städte, kurz-, mittel- und langfristige Handlungserfordernisse, Ressourcenbedarfe und Voraussetzungen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung zu bestimmen. Zum Abschluss des Foschungsvorhabens werden in der vierten Phase die entwickelte Coaching-Toolbox sowie die Inhalte der Implementierungsstrategien evaluiert und optimiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Erstellung des Coaching Handbooks sowie in Fachpublikationen ein. Auf diese Weise stellt das BGCC sicher, dass die Erkenntnisse aus der systematischen Unterstützung der teilnehmenden Städte zukünftig auch anderen Kommunen zugutekommen und die Weichen für den gezielten Einsatz von NbS im Rahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland stellen können. Autor*innen: Nike Sommerwerk (Fresh Thoughts), Frank Hüesker (UFZ), Andreas Huck ( UBA ) Kontakt: frank [dot] hueesker [at] ufz [dot] de Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 93 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. 1 https://www.eea.europa.eu/publications/nature-based-solutions-in-europe 2 www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasser... 3 https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/40822/nature_based_solutions_Summary.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Soziale Einrichtungen nutzen einen großen Anteil der Nichtwohngebäude in Deutschland und sind damit ein wichtiger Klimaschutzakteur. Gleichzeitig bestehen für die energetische Sanierung ihrer Gebäude sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien große Herausforderungen. Zu nennen sind insbesondere das in den Sozialgesetzbüchern verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot, welches Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ausschließt, sofern diese zusätzliche Kosten verursachen. Ein weiteres Hemmnis ist die bestehende Finanzierungssystematik: Für Investitionen, die zu verringerten Betriebskosten führen, gibt es weder bei den Investoren noch bei den Betreibern einen (ökonomischen) Anreiz, da die Kostenträger für Investitionskosten und Betriebskosten unterschiedlich sind. Verstärkend kommen organisatorische Hemmnisse hinzu, wie eine kleinteilige Organisation der Sozialunternehmen, fehlendes Klimaschutz -Know-How und eine mangelnde Datenlage zum Gebäudebestand. Eine weitere wesentliche Herausforderung sind die hohen Sanierungskosten. Abschätzungen weisen für die nächsten 20 Jahre allein für die Gebäude für Gesundheit und Pflege jährliche Kosten von 0,6 bis 1,2 Mrd. Euro (2022) an energiebedingten Mehrkosten bei der Sanierung aus. Um soziale Einrichtungen beim Klimaschutz zu unterstützen ist eine Änderung der Rahmen-bedingungen erforderlich, die auf der Basis weiterer Analysen konkretisiert werden sollten. Wichtige Fragen sind: Wie kann das Sozialrecht weiterentwickelt werden, so dass die Finanzierung und Umsetzung klimagerechter Maßnahmen ermöglicht wird? Welche Energiekosten-einsparungen stehen den Investitionskosten gegenüber und wie können diese den Einrichtungen bzw. den Trägern der Investitionskosten zugutekommen? Welche Anreiz- und Unterstützungsmaßnahmen brauchen einzelne Einrichtungen, um stärker im Klimaschutz aktiv zu werden? Veröffentlicht in Texte | 96/2024.
Pflanzenschutzmittel Wissenswertes über Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel sind Pestizide , die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Garten eingesetzt werden. Diese Stoffe sollen Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Ihre Verwendung erleichtert den großflächigen Anbau von Feldfrüchten wie Weizen, Mais, Kartoffeln und erhöht deren Erträge. Weltweit steigt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland lag er die letzten 40 Jahre trotz stärkerer Schwankungen insgesamt auf gleichbleibend hohem Niveau. Hier finden Sie interessantes Allgemeinwissen zu Pflanzenschutzmitteln und einen historischen Abriss zu deren Einsatz. Als hochwirksame Chemikalien bergen Pflanzenschutzmittel Risiken für Gesundheit und Umwelt. Daher muss jedes einzelne Produkt und jeder Wirkstoff ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Das UBA ist daran beteiligt und für die Bewertung von Umweltrisiken zuständig. Dabei werden Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Kleinstlebewesen sowie Grund- und Trinkwasser untersucht. Hier finden Sie Informationen zum Europäischen Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe und zum Zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel . Problematik bei Zulassung und Einsatz Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Pflanzenschutzmittel werden entwickelt, um Schadorganismen zu beseitigen. Doch sie wirken weit darüber hinaus. Das aufwändige Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige Defizite und hält auch problematische Pflanzenschutzmittel am Markt. Pflanzenschutzmittel haben negative Effekte auf die Biodiversität , schaden Bodenlebewesen und bilden Rückstände im Grundwasser sowie in Oberflächengewässern . Pflanzenschutzmittel verteilen sich in der Luft und einige werden so über weite Strecken transportiert. Auch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Hubschraubern im Wald birgt Risiken. Zudem leiden viele Tiere (Artikel in Erstellung) in den Tests, die im Rahmen der Zulassungsverfahren durchgeführt werden müssen, um die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln. Lösungsansätze zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Die Transformation hin zu einer umweltgerechten Landwirtschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Baustein davon ist die Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Landwirtschaft von Pflanzenschutzmitteln und die strengere Regulierung von besonders schädlichen Stoffen. Auch Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, welche durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedroht sind, müssen geschaffen werden. Dies erfordert starke Gesetze, alternative Bewirtschaftungsmethoden und finanzielle Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe. Hier finden Sie Informationen zu politischen Maßnahmen ( Artikel in Erstellung ) , die im Zusammenhang zum Pflanzenschutzmitteleinsatz stehen. Auch pestizid-arme Bewirtschaftungsmethoden, wie der Ökolandbau und der Integrierte Pflanzenschutz (Artikel in Erstellung) werden beschrieben. Kommunen finden hier Anleitungen, wie sie pestizidfrei wirtschaften können und für Hobbygärtner gibt es Tipps im Gartenportal. Und welche Rolle spielt dabei eigentlich das UBA ( Artikel in Erstellung ) ? Auch hierzu finden Sie eine Antwort.
Produkte zu reparieren und ihre Lebensdauer zu verlängern, hilft, Ressourcen einzusparen und das Klima zu schützen. Um die nachhaltige Nutzung von Elektrogeräten in Privathaushalten zu fördern, hat Berlin im September den ReparaturBONUS eingeführt. Dieser soll Berlinerinnen und Berliner durch finanzielle Anreize sensibilisieren, ihre Elektrogeräte reparieren zu lassen und länger zu nutzen. So werden Abfälle und Treibhausgasemissionen reduziert und die lokale Wirtschaft unterstützt. Die Förderung gilt für haushaltsübliche Elektrogeräte und kann bis zum 31. Dezember 2024 online beantragt werden. Sie deckt 50 % der Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Weitere Informationen sind den folgenden Links zu entnehmen: Pressemitteilung: ReparaturBONUS IBB Business Team: ReparaturBONUS Antragstellung repami Netzwerk Seit dem 21. Oktober finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar, die Berlin auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft unterstützen und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung und zirkuläres Wirtschaften. Noch bis zum 24. November finden in ganz Berlin Angebote für alle Berlinerinnen und Berliner statt. Das vielfältige Programm rund um die Schonung von Ressourcen und Vermeidung von Abfall beinhaltet neben Ausstellungen, Workshops und Events in ganz Berlin auch Videokurse zur online-Teilnahme. Das wachsende Programm und weitere Informationen zu den Aktionswochen finden Sie auf der folgenden Website: Zero-Waste-Aktionswochen Am 16. November 2024 von 13–18 Uhr veranstaltet die BSR zum fünften Mal das Zero Waste Future Festival, bei dem sich alles um Null Verschwendung, Re-Use und nachhaltigen Konsum dreht. Das Festival findet in der NochMall statt, dem BSR-Gebrauchtwarenkaufhaus in der Auguste-Viktoria-Allee 99 in Berlin-Reinickendorf. Das Festivalprogramm bietet wieder zahlreiche kostenlose Mitmach- und Informationsstände interessanter Akteurinnen und Akteure der Berliner Zero Waste Szene zu den verschiedensten Themen wie „Upcycling“, „Reparatur“ oder „Lebensmittelverschwendung“. Die vielen Möglichkeiten sollen allen Interessierten aufzeigen, wie einfach dies im Alltag umsetzbar ist. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Festival-Webseite: Zero Waste Future Festival 2024 Die BSR ruft zum sechsten Mal zum Schul-Filmwettbewerb #abgedreht zum Thema „Reparieren/Brauchen wir ein Recht auf Reparatur?“ auf. Bis zum 16. Dezember sind Schülerinnen und Schüler der Berliner Klassen sieben bis zwölf eingeladen, teilzunehmen. Dabei sollen Ideen zum Thema Reparieren, zur Schonung von Ressourcen und gegen das Wegschmeißen von Kaputtem, möglichst kreativ in dreiminütige Kurzfilme verpackt werden. Eine Jury wählt die besten Filme aus, die Ende Januar bei einer Preisverleihung vorgestellt werden. Es gibt Preise für die besten drei Filme, einen Sonder- und einen Publikumspreis. Alle wichtigen Informationen, Tutorials und Inspiration zur Teilnahme unter dem folgenden Link: 6. Schulfilm-Wettbewerb der BSR #abgedreht Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist die größte Kommunikationskampagne zum Thema Abfallvermeidung in Europa. Die EWAV findet vom 16. bis zum 24. November 2024 statt. Das diesjährige Motto in Deutschland lautet: Bis zum letzten Krümel: Lebensmittel sorgsam verwenden. Die Kampagne soll darauf aufmerksam machen, dass durch die Vermeidung von Lebensmittelabfällen natürliche Ressourcen geschont und Emissionen gespart werden können. Die digitale Auftaktveranstaltung am 18.11., ab 10 bis ca. 13 Uhr, gibt traditionell den Kick-off zur Woche der Abfallvermeidung. Aktionen rund um das Thema Abfallvermeidung können ab sofort angemeldet werden. Weitere Informationen zur EWAV, der Anmeldung zur Auftaktveranstaltung oder von Aktionen finden Sie unter den folgenden Links: Europäische Woche der Abfallvermeidung EWAV: Anmeldung Auftaktveranstaltung EWAV: Anmeldung Aktionen Vom 29. September bis zum 6. Oktober fand die Aktionswoche „Zu gut für die Tonne“ statt, die in Berlin mit zahlreichen Aktionen auf die Verschwendung von Lebensmitteln aufmerksam machte. Im Rahmen dieser Woche besuchte Berlins Verbraucherschutzsenatorin Dr. Felor Badenberg am 30. September die Ehrenamtlichen der Tafel LAIB und Seele e.V. in der Gropiusstadt. Sie würdigte die 50 Freiwilligen, die Bedürftige mit gespendeten Lebensmitteln unterstützen. Zudem gaben die Berliner Verbraucherzentrale und der Verein Restlos Glücklich Tipps zur richtigen Lebensmittellagerung. Darüber hinaus fand am 7. Oktober der erste Runde Tisch gegen Lebensmittelverschwendung statt, zu dem der Senat für Verbraucherschutz wichtige Akteure aus dem Handel sowie der Berliner Tafel und weiteren lebensmittelrettenden Organisationen eingeladen hatte. Bis zur Grünen Woche 2025 sollen effektive Maßnahmen entwickelt und vorgestellt werden. Zu gut für die Tonne Bericht im Newsletter der Berliner Ernährungsstrategie Pressemitteilung: Senat will Verschwendung von Essen eindämmen Das Bezirksamt Neukölln startet diesen Herbst die neue Plattform „Null Müll Neukölln“, die Strategien zur Abfallvermeidung in den Fokus stellt. Damit soll Müll gar nicht erst entstehen, um langfristig einen müllfreien Bezirk zu schaffen. Die Plattform löst die Kampagne „Schön wie wir“ ab, behält deren erfolgreichste Maßnahmen bei und erweitert sie um neue Ideen. Null Müll Neukölln soll bezirkliche Fachämter vernetzen und die Bevölkerung durch gezielte Kommunikation stärker zur Müllvermeidung motivieren. Eine umfassende Kampagne zur nachhaltigen Müllvermeidung und -entsorgung ist für das Frühjahr 2025 geplant. Erste Eindrücke gibt es bereits unter den folgenden Links: Bezirksamt Neukölln: Null Müll Neukölln Pressemitteilung: Null Müll Neukölln Der Re-Use Superstore, ein Projekt der Berliner Senatsumweltverwaltung für mehr Abfallvermeidung, präsentiert sich erneut auf der Grünen Woche 2025 in Halle 27 im Themenfeld grün(er)leben. Vom 17. bis 26. Januar 2025 werden auf einer Fläche von mehr als 200 m² rund 25 Organisationen und Unternehmen gemeinsam ihre nachhaltigen Produkte und Projekte aus den Bereichen Lebensmittelwertschätzung, Fashion, Elektronik, Haushaltswaren, Reparatur, Möbel, Netzwerk, Kunst vorstellen. Schulgruppen und Erwachsene sind eingeladen, an spannenden Mitmachangeboten wie Upcyclingworkshops teilzunehmen. Abfallvermeidung wird auch bei der Gestaltung der Standfläche großgeschrieben. Es kommen Teppiche und Standbaumaterialien zum Einsatz, die von vorangegangen Messen gerettet wurden. Grüne Woche 2025: grünerleben Die dritte Veranstaltung der Reihe “[Un]sichtbare [Infra]strukturen Berlins zukunftsfähig weiterentwickeln” mit dem Titel “Kreislaufstadt” findet am 18. November 2024 von 18 bis 21 Uhr im KINDL – Zentrum für zeitgenössische Kunst in Berlin statt. Das Stadtforum, organisiert von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen, und Wohnen in Partnerschaft mit der Senatsumweltverwaltung sowie der BSR, diskutiert Themen wie smarte Entsorgungsinfrastrukturen, Abfallvermeidung, Recycling und ressourcenorientiertes Bauen. Stadtforum Kreislaufstadt Die “Zu gut für die Tonne!”-App des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet über 800 einfache Reste-Rezepte und Haltbarkeitstipps, um Lebensmittel ohne großen Aufwand zu retten und somit Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Zu gut für die Tonne: App Eine von Zero Waste Europe veröffentlichte Studie betont die wichtige Rolle öffentlicher Behörden bei der Förderung von Mehrwegsystemen für Takeaway-Verpackungen und zeigt, dass der Umstieg von Einweg- auf Mehrwegverpackungen Treibhausgasemissionen und versteckte Kosten wie Müll und CO 2 -Emissionen senken könnte. Berlin diente als eine von zwei Fallstudien. Zero Waste Europe: Studie
Die Wirtschaft der Zukunft muss eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft sein, die den Wert von Rohstoffen und Produkten so lange wie möglich erhält. Daher hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) entwickelt und im Kabinett beschlossen. Die Strategie umfasst den gesamten Kreislauf: von der Produktgestaltung und Materialauswahl über Produktion und Nutzung bis hin zu Wiederverwendung und Recycling. Ziel ist es, Abfall zu vermeiden, indem Produkte langlebig, einfacher zu reparieren und ressourcenschonend gestaltet werden. So können wichtige Rohstoffe wie Baustoffe, Textilien oder Metalle im Kreislauf gehalten werden. Die vorgelegte Strategie soll hierzu die Rahmenbedingungen schaffen. Die NKWS folgt einem übergeordneten Leitbild: Deutschland soll unabhängiger von Rohstoffimporten werden. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an Rohstoffen liegt derzeit hierzulande bei 13,2 Tonnen; im Jahre 1970 lag der Wert noch bei über acht Tonnen. Als Orientierung für eine Zielmarke dient der Vorschlag des International Resource Panels des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Dannach ist bis Mitte des Jahrhunderts die durchschnittliche Intensität des Rohstoffverbrauchs weltweit auf sechs bis acht Tonnen jährlich zu senken. Für das angestrebte zirkuläre Wirtschaften schlägt die Bundesregierung für die verschiedenen Ebenen konkrete Maßnahmen vor, beispielsweise digitale Produktpässe und finanzielle Anreize für neue Technologien. Dabei lehnt sie sich an Ziele der Europäischen Union an. Auf dem Gebiet von strategischen Industrierohstoffen etwa will die EU 25 Prozent des Bedarfs bis 2030 durch Recycling decken. So ist das Recycling vor allem von Kunststoff aber immer noch stark ausbaufähig. Grund dafür ist die mangelnde Information über die genaue Zusammensetzung einzelner Kunststoffteile. Hier muss also unter anderem angesetzt werden. Die Bundesregierung sieht mit der Umsetzung der Strategie erhebliche Chancen: für die Umwelt, die Biodiversität und das Klima, vor allem aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz deutscher Unternehmen. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie finden Sie hier . Quelle: Die Bundesregierung
Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, Klima und die Biodiversität zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und Erosion vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.
Origin | Count |
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Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 1079 |
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