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Erdöl- und Erdgaslagerstätten

Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt

Erdöl-Erdgas- und weitere Tiefbohrungen

Das Thema zeigt die Lage der Erdöl- und Erdgas- und weiterer Tiefbohrungen entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand in den am KW-Verbund beteiligten Bundesländern. Die Bohrungen dienen dem Zweck Erdgas bzw. Erdöl oder andere Rohstoffe zugänglich zu machen.

UV-VP Produktionsbohrung 66 / VERMILION Energy Germany GmbH & Co. KG

Die VERMILION Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 66 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop im Landkreis Gifhorn. Die Bohrung Vorhop 66 wird vom selben Platz wie die bereits bestehende Einpressbohrung Vorhop 25 und die bestehende Produktionsbohrung Vorhop 64 erstellt. Zu diesem Vorhaben gehört die Erweiterung des bestehenden Platzes, das Abteufen der Bohrung mit einer Entdteufe von ca. 1.350 m (tvd) und die anschließende Förderung von Erdöl aus der Vorhop 66 (erwartet werden ca. 25 t/d). Für die Herstellung des Bohrplatzes, des Bohrlochkellers und der Leitungsgräben wird eine temporäre Grundwasserhaltung erforderlich. Über einen Zeitraum von ca. 42 Tagen ist insgesamt mit einer maximalen Fördermenge von ca. 60.000 m³ zu rechnen. Für das Vorhaben Vorhop 66 wird eine Fläche von 5.280 m² für einen Zeitraum von 10 – 11 Monaten und eine Fläche von 2.110 m² für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren beansprucht. Nach Abschluss der Förderung wird die Fläche vollständig entsiegelt und rekultiviert. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Erdöl- und Erdgaslagerstätten (WMS Dienst)

Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt

UVP Vorprüfungsergebnis Bohrung Weissenmoor Süd Z1 / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant im Erdgasfeld Weissenmoor das Abteufen einer Teilfeldsuchbohrung Weissenmoor-Süd Z1 und bei Fündigkeit die Förderung von Erdgas. Die Endteufe der Bohrung beträgt ca. 4.800 m (tvd). Der Standort des Vorhabens liegt am östlichen Rand der Gemeinde Visselhövede ca. 1 km süd-westlich der Ortschaft Egenbostel im Landkreis Rotenburg (Wümme). Gemäß §1 Nr. 10. b) der UVP-V Bergbau für Tiefbohrungen ab 1.000 m Teufe zur Aufsuchung von Bodenschätzen eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Da bei Fündigkeit der Bohrung ein Fördervolumen von weniger als 500.000 m³ Erdgas täglich zu erwarten ist, ist nach §1 Nr. 2. b) der UVP-V Bergbau für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500.000 m³ Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Zudem ergibt sich nach Anlage 1 Nr. 13.3.3 des UVPG durch die eventuell notwendige Grundwasserhaltung während der Bauzeit das Erfordernis einer standortbezogenen Vorprüfung, die hier in der Allgemeinen Vorprüfung mit integriert wird. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Dambeck, Gemarkung Dambeck (Flur 1, Flurstücke 24 und 25/1)"

Aktenzeichen: BASE21102/08 -A#0165 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Dambeck, Gemarkung Dambeck Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mit Schreiben vom 30.11.2022 (Aktenzeichen: 532/68/2.1-66/C-0211/2022) für zwei Geothermiebohrungen in Dambeck, Gemarkung Dambeck (Flur 1, Flurstücke 24 und 25/1) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 140 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim beigefügten Stellungnahme vom 30.11.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 053_00IG_T_f_tpg, 055_00IG_T_f_jm und 202_02IG_T_f_kru. Weiterhin ist der Stellungnahme des GD LUNG zu entnehmen, dass das Vorhaben zugelassen werden könne, da sich in dem Siedlungsbereich bereits eine Erdölbohrung mit größerer Endteufe befinde. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 13.12.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

UVP-Vorprüfungsergebnis Einpressbohrung Vorhop 14/Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Die Vermilion Energy GmbH plant die Konvertierung der bestehenden Produktionsbohrung Vorhop 14 in eine Einpressbohrung. Der Zweck der Bohrung ist das Einpressen von Lagerstättenwasser zur Druckunterstützung im Erdölfeld Vorhop. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Der Zweck der Bohrung ist die Druckunterstützung im Erdölfeld Vorhop zur Gewinnung von Erdöl. Dadurch fällt die Bohrung unter den § 1 Nr. 2. Buchst. b) der UVP-V Bergbau. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

Nr. 65.8.8: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: [...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // Weiterhin ist es aus Hamburger Sicht dringend erforderlich, die Dichte der abgeteuften Bohrungen im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigen. Ob bei einer hohen Dichte von Bohrungen, die das Wirtsgestein erreicht haben, eine Einzelbetrachtung mit einem Ausschlussradius von 25 m noch sinnvoll ist, oder hier ein Ausschluss einer Fläche ab einer gewissen Bohrdichte zielführender ist, sollte diskutiert werden. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE kann die Anmerkung nachvollziehen. Begründung: Siehe Begründung zu Kapitel 3.2. Darüber hinaus wird dem Thema „Bohrungscluster“ im Rahmen der Arbeiten zu Schritt 2 der Phase I Aufmerksamkeit geschenkt werden. Seite 7: Bohrungen wurden deutschlandweit im Rahmen der Anwendung der Ausschlusskriterien nach § 22 StandAG berücksichtigt, darunter auch Erdölbohrungen. Zur Ermittlung ausgeschlossener Gebiete war aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Datenlage ein pauschaler Ansatz notwendig (ein Radius von 25 m), eine Einzelfallprüfung fand nicht statt. Dies betrifft auch den Einfluss der Erdölförderung auf das (Deck-) Gebirge. Der BGE ist bewusst, dass der pauschale Ansatz nur eine erste Näherung darstellt. Eine detaillierte Betrachtung findet im Rahmen der Arbeiten von Schritt 2 der Phase I statt. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.8.7: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: [...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein „Tertiäres Tongestein“ ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. [...] (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten [...] // Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines „Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein könnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.“ // Darüber hinaus stellt aus Hamburger Sicht die Nutzung des Untergrundes durch die bergbaulichen Tätigkeiten ein weiteres Ausschlusskriterium dar. Die BGE begrenzt dies ausschließlich auf Bergwerke und Kavernen. Andere konkurrierende Nutzungen des Untergrundes wurden im Rahmen der Prüfung durch die BGE nicht aufgenommen. Die Erdölförderung stellt nach unsere Meinung einen starken Eingriff in den Untergrund dar. Insbesondere die teilweise große Anzahl von Bohrungen kann das Deckgebirge nachhaltig stören. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Das sind fachlich nachvollziehbare Bemerkungen und Hinweise, die durch die angewendete Methodik für den ZBTG erklärt werden können. // Begründung: Bohrungen wurden deutschlandweit im Rahmen der Anwendung der Ausschlusskriterien nach § 22 StandAG berücksichtigt, darunter auch Erdölbohrungen. Zur Ermittlung ausgeschlossener Gebiete war aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Datenlage ein pauschaler Ansatz notwendig (ein Radius von 25 m), eine Einzelfallprüfung fand nicht statt. Dies betrifft auch den Einfluss der Erdölförderung auf das (Deck-) Gebirge. Der BGE ist bewusst, dass der pauschale Ansatz nur eine erste Näherung darstellt. Eine detaillierte Betrachtung findet im Rahmen der Arbeiten von Schritt 2 der Phase I statt. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Geeste, Gemarkung Dalum (Flur 36, Flurstück 266/2)"

Aktenzeichen: BASE21102/09-A#0027 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Geeste, Gemarkung Dalum Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat mit Schreiben vom 12.04.2021 (Aktenzeichen: Ref23-62034/04-0274) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Geeste, Gemarkung Dalum (Flur 36, Flurstück 266/2) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kommt in seiner dem Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz beigefügten Stellungnahme vom 30.03.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb von identifizierten Gebieten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß der Stellungnahme des LBEG befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 202_02IG_T_f_kru und 188_00IG_T_f_ju. Weiterhin sei das Vorhaben zulässig, da sich im Siedlungsgebiet bereits weitere Erdwärmesondenbohrungen und deutlich tiefere Erdölbohrungen befänden. Auf Grundlage der Ausführungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, des LBEG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 29.04.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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