Die Stadt Angermünde plant im Ortsteil Mürow, den verrohrten Abschnitt des Sportplatzgrabens zu erneuern. Neben der Erneuerung der Überlaufleitung soll auf einer Länge von ca. 100 m vom Überlaufbauwerk am Dorfteich bis zum Ablaufbauwerk eine neue Trassenführung entstehen. Von dem Vorhaben sind die Flurstücke 184/6, 184/13, 184/15 und 184/16 der Flur 1 in der Gemarkung Mürow berührt
Mercury (Hg) is still a focus of environmental research, since its levels in fish frequently exceed the Environmental Quality Standard (EQS) of 20 Ţg/kg for biota defined by the European Water Framework Directive (Directive 2008/105/EC). Current Hg levels in Abramis brama from German rivers are in the range of 73-346 Ţg/kg wet weight (2009) and exceed the EQS by a factor of 3.7-17.3. Therefore, it is important to identify the sources of Hg pollution in the aquatic environment and to develop effective strategies for reducing the input into associated river systems. The aim of the present study was to analyze Hg in the urban water cycle of the city of Frankfurt am Main, Germany. Samples were taken from the river Main crosscutting the city and its tributaries. In addition, precipitation, stormwater runoff, effluents of two municipal WWTPs, and stormwater management structures such as combined sewer overflows and stormwater retention basins have been analyzed. Loads of Hg have been determined based on the measured concentrations and a Hg mass balance for the aquatic system was created. A total of 160 water samples were analyzed by cold vapor atomic fluorescence spectroscopy (CVAFS) according to US EPA Method 1631. Results from the mass balance have shown that approximately 5 kg Hg/a enter and 15 kg Hg/a leave the study area of Frankfurt am Main via the river Main. The largest amount of Hg (24.58 kg/a) throughout the urban water cycle of Frankfurt am Main is transported via wastewater. However, municipal WWTPs in Frankfurt am Main have been identified as the largest Hg sink, since 99.7% (24.5 kg/a) of the Hg is shifted from the sewage water and stormwater during treatment into the sewage sludge. Thus, the increase of the Hg load in the river Main from 5 to 15 kg/a has to be attributed to other sources such as 3 industrial WWTPs, groundwater and non-treated stormwater runoff during heavy rain events.Quelle: http://www.mdpi.com
Der Standort des ehemaligen Hundeheimwehres befindet sich in der Zorge am Stadtrand von Nordhausen. Die durchschnittliche Gewässerbreite beträgt in diesem Teilstück der Zorge ca. 15 m. Es soll auf einer Teilbreite eine Sohlengleite in Form eines Raugerinnes mit Beckenstruktur herstellt werden, wobei eine ausreichende Wassertiefe für die Fische sowie Klein- und Kleinstlebewesen sicherzustellen ist. Es ist zur Überwindung eines Höhenunterschiedes von ca. 2,50 m der Einbau von 18 Becken und damit 19 Riegeln erforderlich. Es ist von einem von den Baumaßnahmen betroffenen Gewässerbereich von ca. 160 m Länge auszugehen. Für Lagerplätze und die Baustelleneinrichtung sollen bereits befestigte Flächen genutzt werden. Das oberhalb der Stauanlage vorhandene Überlaufbauwerk vom Mühlgraben muss nicht angepasst werden, da die Auslaufsohle ca. 0,50 m oberhalb der geplanten Gewässersohle liegt. Auch eine Umverlegung der Ottostollenleitung ist nicht erforderlich, da deren Überdeckung ausreichend ist. Die Lage der Sohlgleite wurde so gewählt, dass zukünftig bei Bedarf zur Speisung des Gondelteiches ein Mühlgrabenzulauf möglich ist.
Mit Bescheid des Landratsamtes Cham vom 06.09.1976 wurde die Teichanlage auf Fl.Nr. 323/34, Gemarkung Ansdorf, mit drei Teichen planfestgestellt. Es wurden jedoch nur zwei Teiche errichtet. Als Ablaufleitungen wurden statt der geplanten Rohrleitungen Ablaufgräben in den Weißen Regen errichtet. Aktuell wird der westliche Teich nicht über eine Rohrleitung gespeist, sondern vom Simperinger Bach durchflossen. Durch Bibertätigkeiten am Weißen Regen ist der Ablauf aus diesem Teich weitgehend eingestaut, die Wasserfläche des Teiches hat sich dadurch vergrößert. Die dauerhafte Wiederherstellung des 1976 plangenehmigten Zustandes bei dem westlichen Teich ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse (starke Vernässung durch Bibertätigkeit) kaum möglich. Frau Doris Hoffmann beabsichtigt deshalb folgende Maßnahmen vorzunehmen: Künftig soll der Simperinger Bach entlang der südlichen Grenze von Fl.Nr 323/34, Gemarkung Ansdorf, nördlich der Bahnlinie Bad Kötzting – Lam in einem neu anzulegenden Bachbett in den Thenhofer Bach umgeleitet werden. Für aquatische Lebewesen wird so zumindest bis zum Durchlass unter der Bahnlinie wieder eine Durchgängigkeit vom Weißen Regen über den Unterlauf der Großmühle und den Thenhofer Bach in den Simperinger Bach erreicht. Unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur Bahnlinie wird ein Auslaufbauwerk mit einem Dammbalken und einer Drosselöffnung, die die zum Teich abzuzweigende Wassermenge begrenzt, errichtet und das Wasser in das neue Bachbett umgeleitet. Dadurch wird erreicht, dass immer Restwasser im Bachlauf verbleibt. Der Dammbalken wirkt gleichzeitig als Überlaufbauwerk, das im Hochwasserfall anspringt. Der bisherige Bachlauf dient dann als Flutmulde. Die derzeitige Größe des westlichen Teiches wird beibehalten. An der Zuleitung des neuen Gewässerbettes des Simperinger Baches in den Thenhofer Bach wird ebenso eine Ausleitungsdrossel für den östlichen Teich angebracht, damit auch hier die Ausleitung auf 11 l/s begrenzt und die verbleibende Restwassermenge im Thenhofer Bach gewährleistet werden kann. Auch hier soll eine Überlaufschwelle im Hochwasserfall ein Ausufern des Thenhofer Baches in Richtung des östlichen Nachbargrundstückes Fl.Nr. 452, Gemarkung Ansdorf, verhindern. Das Hochwasser wird in einer Flutmulde in den Teich 2 geführt. An beiden Teichen sollen die offenen Überlaufgräben verfüllt und somit vom Weißen Regen abgegrenzt werden. Die Verfüllung der Gräben erfolgt bis zur aktuellen Höhe der Weiherdämme. Die Ausleitung aus den Teichen ist künftig mit Rohrleitungen DN 300 vorgesehen, deren Oberkanten unter dem Wasserspiegel des Weißen Regen liegen, um nicht durch Bibertätigkeiten beeinflusst zu werden.
Oldenburg/ Hagen/ Lengerich – Unter der Regie des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) findet das Planfeststellungsverfahren für den vorgesehenen Umbau der Stauanlage Teutoburger Waldsee statt. „Die Eigentümerin plant zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes ein neues Überlaufbauwerk für die Hochwasserentlastung und die Errichtung eines neuen Grundablasses. Ferner sollen der Betriebsauslass und das Trennbauwerk saniert werden“, beschreibt Doris Fuhrmann von der Direktion des NLWKN die beantragten Maßnahmen. Sie dienen im Wesentlichen der Festlegung der Wasserspiegellagen im Normalbetrieb und im Hochwasserfall sowie der Reduzierung des Beckenvolumens beim Höchstwasserstau unter 100.000 Kubikmeter. Das beantragte Vorhaben liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Hagen a.T.W. im Landkreis Osnabrück und grenzt unmittelbar an die Stadt Lengerich, so dass es sich voraussichtlich auch dort auswirkt. Ab Montag, den 30. Mai liegen die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren öffentlich aus. Interessierte können sie bis einschließlich 29. Juni 2016 bei der Gemeinde Hagen a.T.W. (im Rathaus Schulstraße 7, Zimmer Nr. 18) und bei der Stadt Lengerich (Tecklenburger Straße 2/4, 49525 Lengerich, Zimmer-Nr. 602), einsehen. Die Auslegung wird derzeit in der Gemeinde Hagen und der Stadt Lengerich durch Aushang in den Aushangkästen ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wird der NLWKN die Bekanntmachungstexte sowie die Antragsunterlagen ab 30. Mai auch in seinem Internetauftritt unter http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/zulassungsverfahren/talsperren_und_andere_stauanlagen/44854.html (siehe dort unter Navigationspunkt „Teutoburger Waldsee“) veröffentlichen.
Der Weg ist frei für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage von Horneburg. Der NLWKN hat im Januar 2009 den Planfeststellungsbeschluss für den gesamten rund 6 ha umfassenden Ausbaubereich vom Schlosspark bis zur Marschdammbrücke an die Deichverbände der I. Meile Altenlandes und der II. Meile Alten Landes übergeben. Der Bau von 370 m Deich am linken Ufer der Aue/Lühe und von 500 m Deich am rechten Flussufer geht einher mit einer Verlegung des Gewässers. Hierdurch kann erstmals vor den Häusern am Marschdamm, die unmittelbar an das Gewässer angrenzen, ein grüner Deich errichtet werden. Bislang werden diese Häuser durch eine Hochwasserschutzmauer geschützt, die Fehlhöhen aufweist und bereits zu zerfallen beginnt. Eine Sanierung dieser Mauer ist mit vertretbarem technischem Aufwand nicht möglich. Die Höhe des neuen Deiches wird NN+3,50 m betragen und trägt damit den Anforderungen der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an der gesamten Aue/Lühe Rechnung. Der rechtsseitige Deich wird parallel zur K 36 n verlaufen und damit gegenüber dem jetzigen Zustand vom Flusslauf abrücken. Hierdurch entsteht eine 4,5 ha große Fläche, auf der sich die Natur frei entwickeln kann. An die Stelle des alten Deiches, der bei Hochwasser bislang unkontrolliert überströmt wurde, tritt jetzt ein Deich mit einem Überlaufbauwerk. Bei Hochwasser erfolgt dann eine Entlastung in das Gebiet des Bullenbruches, der seit je her ein natürliches Überschwemmungsgebiet ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch für die Unterlieger im Hochwasserfall keine Veränderung der bisherigen Verhältnisse eintritt.
Änderung der Stauanlage Teutoburger Waldsee Bei dem geplanten Vorhaben der Antragstellerin, Frau Maria Anna Meyer zu Mecklendorf, handelt es sich um die Änderung der Stauanlage Teutoburger Waldsee. Das beantragte Vorhaben liegt in der Gemeinde Hagen a.T.W. im Landkreis Osnabrück, unmittelbar angrenzend an die Stadt Lengerich und hat voraussichtlich auch Auswirkungen im Bereich der Stadt Lengerich im Landkreis Steinfurt. Die geplanten Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Festlegung der Wasserspiegellagen im Normalbetrieb und im Hochwasserfall sowie der Reduzierung des Beckenvolumens beim Höchstwasserstau. Das maximale Stauvolumen soll bei einem Regelstauziel von NHN°93,85°m und einem Höchststauziel im Hochwasserfall von NHN 94,30 m auf unter 100.000°m³ reduziert werden. Damit gehen u.a. Änderungen der für die Hochwasserentlastung erforderlichen Bauwerke einher. So sollen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs ein neues Überlaufbauwerk für die Hochwasserentlastung und ein neuer Grundablass errichtet sowie der Betriebsauslass und das Trennbauwerk saniert werden. Bei den beabsichtigten Maßnahmen handelt es sich um die Änderung einer Anlage nach §°52 (Talsperren, Wasserspeicher) des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Nach Fertigstellung des Vorhabens wird die Anlage aufgrund der Abmessungen keine Anlage nach § 52 NWG mehr darstellen. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das vom NLWKN, Direktion, Standort Oldenburg, durchgeführt wird. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen die Antragsunterlagen vom 30.05.2016 bis einschließlich 29.06.2016 bei der Gemeinde Hagen a.T.W. und der Stadt Lengerich aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 13.07.2016 äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Durchführung einer Online-Konsultation an, die anstelle des ursprünglich für den 24.03.2020 geplanten und aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagten Erörterungstermins gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durchgeführt wird. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Stellungnahmen der Behörden zu dem o.a. Plan sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens. Für die Online-Konsultation erhalten die zur Teilnahme Berechtigten in der Zeit vom 15.11.2021 bis 31.12.2021 online Zugang zu den zu behandelnden Informationen. Sie können sich bis zum 31.12.2021 (einschließlich) gegenüber dem NLWKN schriftlich (per Brief) oder elektronisch (per E-Mail) zu den zu behandelnden Inhalten äußern. Die Online-Konsultation wird von den o. g. Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.
Der Weg ist frei für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Horneburg – die offizielle Genehmigung liegt nun vor. Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat den so genannten Planfeststellungsbeschluss für den gesamten rund sechs Hektar umfassenden Ausbaubereich vom Schlosspark bis zur Marschdammbrücke an die Deichverbände der I. Meile Altenlandes und der II. Meile Alten Landes übergeben. Der Bau von 370 m Deich am linken Ufer von Aue und Lühe und von 500 m Deich am rechten Flussufer geht einher mit einer Verlegung des Flusses. So kann erstmals vor den Häusern am Marschdamm, die unmittelbar an das Gewässer angrenzen, ein grüner Deich errichtet werden. Bislang werden diese Häuser durch eine Hochwasserschutzmauer geschützt, die aber inzwischen zu niedrig ist und obendrein bereits zu zerfallen beginnt. Eine Sanierung dieser Mauer ist nicht möglich. Die Höhe des neuen Deiches beträgt NN+3,50 m. Der rechtsseitige Deich verläuft zukünftig parallel zur Kreisstraße 36 und damit in einiger Entfernung zum Fluss. So entsteht eine etwa 4,5 ha große Fläche, auf der sich die Natur frei entwickeln kann. An die Stelle des alten Deiches, der bei Hochwasser bislang unkontrolliert überströmt wurde, tritt jetzt ein Deich mit einem Überlaufbauwerk. Bei Hochwasser erfolgt dann eine Entlastung in das Gebiet des Bullenbruches, das seit je her natürliches Überschwemmungsgebiet ist. So wird gewährleistet, dass auch für die Unterlieger im Hochwasserfall keine Veränderung der bisherigen Verhältnisse eintritt. Interessierte können sich ausführlich über den Planfeststellungsbeschluss informieren: Die Genehmigungsunterlagen liegen vom 3. bis 16. Februar 2009 in den Rathäusern der Samtgemeinden Horneburg und Lühe aus.