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Schutz der Einsatzkräfte - Fragestellungen zum § 117 Absatz 1 und 2 StrlSchG im Rahmen der aktuellen Erarbeitung der Notfallpläne des Bundes

Das Projekt "Schutz der Einsatzkräfte - Fragestellungen zum § 117 Absatz 1 und 2 StrlSchG im Rahmen der aktuellen Erarbeitung der Notfallpläne des Bundes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Als wesentliche Elemente der Vorsorge gegen nukleare Unfälle und andere radiologische Notfälle sind nach den §§ 97 - 101 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) Notfallpläne des Bundes und der Länder sowie externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit einem besonderen Gefahrenpotential aufzustellen. Der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) nach § 98 StrlSchG wird auch Erläuterungen zum Schutz der Einsatzkräfte entsprechend der §§ 113 - 116 StrlSchG enthalten, die ggf. in den Besonderen Notfallplänen des Bundes noch spezifiziert werden. Mit dem § 117 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchG liegt eine Verordnungsermächtigung vor, die es ermöglicht weitere Regelungen zum Schutz der Einsatzkräfte bundesweit zu regeln, sofern dies notwendig erscheint. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zu den derzeit laufenden Ausarbeitungen der Notfallpläne des Bundes die Fragestellung zu bearbeiten, ob weitere Rechtsverordnungen i. S. d. § 117 Absatz 1 und ggf. auch Absatz 2 StrlSchG notwendig sind und welche Regelungsinhalte aufzunehmen wären. Hierzu ist es auch, ein Abgleich zu bestehenden und derzeit entstehenden Regelungen des Bundes als auch zu Regelungen der Länder zu schaffen, um Doppelregelungen und Überregulierungen zu vermeiden, die sich im Rahmen des Notfallschutzes hemmend oder anderweitig nachteilig auswirken könnten. Unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft sind dabei die im ANoPl-Bund hinterlegten Szenarien zu berücksichtigen.

Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen

Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Forschungsvorhabens ist die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens der Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Die Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bauleitplanung und der Betrieb kommunaler Wärmenetze. Zahlreiche in der Praxis umstrittene Fragen des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen sollen einer überzeugenden Lösung zugeführt werden. 2. Arbeitsplanung In einem ersten Schritt soll der Bestand sämtlicher Rechtsvorschriften mit Bezügen zu den Möglichkeiten des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen erfasst werden. In einem zweiten Schritt sind etwaige Regelungsdefizite, Überregulierungen oder Dysfunktionalitäten der bestehenden Rechtsordnung mit Blick auf den kommunalen Klimaschutz zu ermitteln. Schließlich sollen die gewonnenen Ergebnisse in einer Abschlussmonographie zusammengefasst und im Wege von Tagungvorträgen vorbereitet werden.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Ziel des Teilprojektes ist es, eine harmonisierte Teststrategie, festgeschrieben in einem Leitfaden, für ein expositionsbezogenes und gefährdungsbasiertes Risikomanagement von anthropogenen Spurenstoffen zu erarbeiten. Für dieses Ziel werden allgemeine Leitlinien in Form von Entscheidungsbäumen formuliert. Das schließt bei Aufzeigen von Gefährdungspotenzialen und regulierungsbedürftigen Tatbeständen die Festleung von Maßnahmenoptionen ein. Im Sinne des vorsorglichen Schutzes der Gewässer und der Sicherung der Trinkwasserversorgung wird der gesamte Wasserkreislauf in die Konzeptentwicklung einbezogen. Ziel des Projektes ist es, für den bewertungsrelevanten Endpunkt Neurotoxizität im GOW-Konzept eine In-vitro-Teststrategie festzuschreiben. Die Arbeitsplanung im Verbund umfasst: Charakterisierung der Exposition, Verifizierung von Befunden, Strukturierung der hierarchischen Teststrategie, Formulierung von Handlungsoptionen, Erstellung eines verbindlichen Leitfadens. Alle realen Wasserproben, Konzentrate und trinkwasserrelevante Einzelsubstanzen werden in einer hierarchischen Teststrategie auf ihr neurotoxisches Gefährdungspotenzial untersucht. Mit der Erarbeitung eines harmonisierten Leitfadens stehen für die wissenschaftliche Risikobewertung und darauf aufbauend für das Risikomanagement eindeutige und nachvollziehbare prozedurale Verfahren mit einem hohen Maß an Transparenz und wissenschaftlicher Stringenz zur Verfügung. Auf dieser Grundlage können die Fachbehörden und Wasserversorger Maßnahmen für das Risikomanagement treffen, die dadurch in ihrer Zielsetzung und den dafür notwendigen Finanzmitteln legitimiert und rechtssicher in ihrer Auslegung sind. Durch die Einbeziehung der toxikologischen Teststrategie werden unmittelbar im Sinne realistischer Expositions- und Wirkdaten Effizienzgewinne im Prozess des Risikomanagements von anthropogenen Spurenstoffen zu verzeichnen sein, und a. durch die Vermeidung von Überregulierung. Das führt zu deutlichen Kosteneinsparungen.

Sparkassenkongress am 8. September 2003 in Magdeburg

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 044/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 044/03 Magdeburg, den 8. September 2003 Sparkassenkongress am 8. September 2003 in Magdeburg Rede von Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué; Minister der Finanzen Rahmenbedingungen für die zukünftige Struktur des Sparkassenwesens im Land Sachsen-Anhalt Anrede, ich freue mich außerordentlich, dass Sie meiner Einladung so zahlreich gefolgt sind. Ich darf Sie ganz herzlich zum heutigen Sparkassenkongress begrüßen. Lassen Sie mich zunächst dem Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband danken, der uns bei der Ausrichtung dieses Kongresses tatkräftig unterstützt hat. Mit diesem Sparkassenkongress wollen wir, die Landesregierung, einen Dialog offiziell eröffnen. Dieser Dialog betrifft die Zukunft der Sparkassen in unserem Land. Dieser Dialog hat faktisch längst begonnen. Ich habe in den letzten Monaten viele Gespräche mit Entscheidungsträgern der Sparkassen und der Kommunen geführt, die sich um dieses Thema drehten. Wir, die Landesregierung, möchten mit diesem Kongress diesen Dialog noch intensivieren. Denn wir erwägen gesetzliche Veränderungen, und die müssen mit allen Beteiligten und Betroffenen ausführlich diskutiert werden, und zwar in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens und in aller Offenheit. Die Anwesenheit so vieler Landräte und so vieler Sparkassenvorstände wie ich in diesem Raum sehe, lässt mich optimistisch sein, dass wir diesen Dialog in einem solchen Klima führen werden. Erlauben Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen zum wirtschaftlichen und zum finanzpolitischen Umfeld, in dem die Sparkassen unseres Landes heute arbeiten.  Meine Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, dass wir in Deutschland mitten in einem grundlegenden Strukturwandel unserer Wirtschaft stehen. Wir Deutschen haben zunehmend Probleme, unsere Führungsposition in der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung zu verteidigen. Die Wachstumsraten unserer Volkswirtschaft sind beängstigend niedrig, und es herrscht inzwischen fast Einigkeit darüber, woran dies in erster Linie liegt: an zu hohen Abgaben, an Überregulierung, an mangelndem Anreizen für innovative Unternehmertätigkeit. Wir brauchen dringend Reformen, die uns von Kosten entlasten, und inzwischen wird täglich über diese Reformen politisch diskutiert. Die schwierige Lage Deutschlands hat für uns in Sachsen-Anhalt weitreichende Konsequenzen: Vorbei sind die Zeiten, in denen wir ein rasches Wachstum der deutschen Wirtschaft insgesamt unterstellen konnten ¿ als Motor für unser eigenes Wachstum. Unser wirtschaftlicher Aufholprozess ist noch längst nicht abgeschlossen: Die Produktivität ist noch ein Drittel niedriger als im Westen, die Arbeitslosigkeit deutlich höher, und wir sind noch lange nicht in der Lage, unsere öffentlichen Ausgaben aus eigener Kraft zu finanzieren. Vor allem: Die Abwanderung hält an, die Bevölkerung schrumpft. Darauf müssen wir uns einstellen. Meine Damen und Herren, wir als Landesregierung beanspruchen, dass wir mit aller Kraft das Nötige tun, um diesen Prozess wieder in ein kraftvolles Wachstum umzukehren ¿ mit Industrieansiedlung und Zuwanderung statt Abwanderung der Menschen. Und wir haben erste Erfolge zu verzeichnen. Gleichwohl müssen wir alle realistisch sein: Es wird in Sachsen-Anhalt und in den anderen mittel- und ostdeutschen Ländern in den nächsten Jahren eher noch schwieriger, im Standortwettbewerb zu bestehen als in der Vergangenheit. Stück für Stück wird im Rahmen des Solidarpakts II die Sonderförderung des Ostens zurückgefahren. Neue Wettbewerber aus Osteuropa stehen vor der Tür der EU, und sobald sie hereingelassen sind, wird es nicht nur neue Marktchancen geben, sondern auch zusätzliche Konkurrenz. All dies ist völlig normal und letztlich auch unvermeidlich, aber es heißt auch, dass wir uns regional und lokal darauf einstellen müssen. Die Zeit ist vorbei, in der die Bauwirtschaft für die nötige Wachstumsdynamik sorgen konnte. Wir stehen heute mitten im Wettbewerb. Meine Damen und Herren, in diesem Umfeld stehen auch die Sparkassen vor großen Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden noch verstärkt durch globale Entwicklungen im Kreditgewerbe und in der Finanzwirtschaft allgemein. Diese Entwicklungen gelten nicht nur für Deutschland allein, sondern erstrecken sich auf alle Sparkassen, auch im Ausland. Der hohe Wettbewerbsdruck in der Kreditwirtschaft erfordert einen tief greifenden Prozess der Restrukturierung. Dieser macht auch vor dem Land Sachsen-Anhalt und seinen Sparkassen nicht halt, auch wenn ohne jeden Zweifel seit 1990 beim Aufbau einer ostdeutschen Sparkassenlandschaft gerade hier in Sachsen-Anhalt Großartiges geleistet wurde. Dies muss gerade heute, wo wir über Reformen reden, nochmals deutlich festgestellt werden: Die Rückumwandlung der Sparkassen von Sammelstellen für Liquidität, die sie in der DDR waren, zu modernen Dienstleistungsbetrieben der Kreditwirtschaft wird von Historikern eines Tages sicherlich als eine der erfolgreichsten Kapitel der Wiedervereinigung beschrieben werden. Ich habe in der jüngsten Zeit bei zwei Sparkassenjubiläen ¿ in Salzwedel und Bernburg ¿ die Ehre gehabt, ein Grußwort zu halten. Und bei diesen festlichen Veranstaltungen wurde mir klar, wie sich diese Leistung einfügt in die deutsche Wirtschaftsgeschichte seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Sparkassenwesen in ganz Deutschland seinen Anfang nahm. Auf diese Leistung können viele in diesem Raum ¿ Sparkassenvorstände und Landräte ¿ zu recht stolz sein.  Aber die Zeit geht weiter, und mit ihr die Herausforderungen. Und die Politik der Landesregierung nimmt diese Herausforderungen an. Dies gilt auch für die Sparkassen in Sachsen-Anhalt. Ziel der Landesregierung ist es, zukunftsweisende Strukturen für die Sparkassen bei uns in Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Eine notwendige Voraussetzung hierfür ist, für die Sparkassen die Möglichkeit zu schaffen, in eine Größe hineinzuwachsen, die die Erfolgschancen am Markt maßgeblich erleichtern. Meine Damen und Herren, zur Frage der Größe der Sparkassen habe ich in den letzten Monaten bereits intensive Gespräche mit den Beteiligten geführt. Ich habe immer wieder betont, dass selbstverständlich die Größe einer Sparkasse keine Erfolgsgarantie ist. Sparkassen können effizient und ineffizient geleitet werden. Beides ist möglich. Und beides ist bei großen und bei kleinen Sparkassen möglich. Niemand bestreitet dies. Aber es kann wohl auch niemand bestreiten, dass es mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen im Wettbewerb doch Mindestgrößen gibt, und wer unter diese fällt, der wird es schwer haben. Wo genau diese Mindestgrößen liegen, das lässt sich natürlich nicht am grünen Tisch festlegen ¿es hängt sicherlich auch von den spezifischen Bedingungen vor Ort ab, etwa der Wirtschaftsstärke und der Siedlungsdichte einer Region. Aber würde wirklich jemand ernsthaft behaupten wollen, dass in einem Land wie Sachsen-Anhalt mit einer Bevölkerung von 2,5 Mio. Einwohnern mit derzeit rückläufiger Tendenz eine Anzahl von 23 Sparkassen auf Dauer optimal sei? 23 Sparkassen, das heißt pro Sparkasse gerade mal knapp über 100000 Einwohner! Rechnet man die Großstädte heraus, so sind es noch weniger. Und dies in einem Land, das noch auf Jahre einen deutlichen Entwicklungsrückstand in Deutschland haben wird. Ein Land, dessen politische Entscheidungsträger auf kommunaler und Landesebene noch auf Jahre einen konsequenten Sparkurs betreiben müssen, um ihre Haushalte in Ausgleich zu bringen. Ein Land, das weniger als die Hälfte seiner öffentlichen Ausgaben mit eigenen Steuereinnahmen finanzieren kann. Hinzu kommen die zahlreichen neuen Aufgaben, mit denen sich die Sparkassen konfrontiert sehen. Auch d iese Aufgaben verlangen größere Einheiten. Die Konzentration auf das Kerngeschäft allein garantiert noch nicht unbedingt eine gewinnbringende Geschäftstätigkeit. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld lässt profitable Geschäfte kaum zu, wie auch der Rückzug der großen Banken aus der Fläche zeigt. So reicht bereits heute bei einigen Sparkassen das Betriebsergebnis I nicht mehr aus, um das Bewertungsergebnis darzustellen. Es ist sogar zu befürchten, dass weitere Rücklagen verbraucht werden müssen. Gewiss, Sparkassen in anderen Ländern geht es zum Teil noch schlechter. Und auf diesen Tatbestand bin ich in vielen Gesprächen mit Sparkassenvorständen unseres Landes in den letzten Monaten immer wieder zu Recht aufmerksam gemacht worden, auch mit statistischem Vergleichsmaterial. Niemand bestreitet dies, und es unterstreicht nur, dass in unserem Land im Sparkassenwesen seit 1990 sehr gute Aufbauarbeit geleistet wurde. Gleichwohl darf diese Tatsache über die negative Grundtendenz bei Erträgen und Bewertungsaufwand nicht hinwegtäuschen. Und diese Tendenz hält seit Mitte der neunziger Jahre an. Die Probleme und die Auflagen, welche für die Zukunft anstehen, gebieten daher nachdrücklich, Entscheidungen nicht nur mit Blick auf den heutigen Ist-Zustand zu treffen. Dieser Ist-Zustand mag in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt noch relativ günstig sein, aber dem negativen Trend der letzten Jahre konnten sich auch unsere Sparkassen nicht entziehen. Und die Zukunft bringt eben weitere wettbewerbliche Verschärfungen. Ich nenne nur einige Beispiele: die neuen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft und an den Wertpapierhandel, die Auswirkungen von Basel II, das Rating von Kreditnehmern, die erhöhten Anforderungen an Innenrevision und Controlling sowie die Auflagen, die im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz entstehen. Alle diese Punkte erfordern spezialisierte Kräfte. Diese Kräfte kann ein kleines Kreditinstitut gar nicht bereitstellen. Neben den finanziellen Aufwendungen für die umfangreiche Zusatzausbildung gibt es bereits heute hohe Personalkosten und drastische Kostensteigerungen im gesamten Bereich der EDV. Mittelfristig ist es daher ratsam, die Zahl der Sparkassen in Sachsen-Anhalt von derzeit 23 deutlich zu reduzieren. Wo am Ende die genaue Zahl liegt, lässt sich natürlich heute noch nicht sagen. Es sollten aber Regionalsparkassen sein, die auf unterschiedliche Wirtschaftsräume zugeschnitten sind. Von diesen Wirtschaftsräumen gibt es in diesem Land vielleicht fünf bis acht, je nachdem, nach welchen Kriterien man sie festlegt. Aber man sollte sich in dieser Hinsicht nicht an einer konkreten Zahl festbeißen. Die Zukunft des Sparkassenwesens in Sachsen-Anhalt wird nicht davon abhängen, wo genau die Zahl der Regionalsparkassen liegt; aber sie wird davon abhängen, dass die Anzahl der Regionalsparkassen viel niedriger liegt als die Anzahl der Sparkassen heute. Meine Damen und Herren, als kommunale Einrichtungen sind die Sparkassen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 des Grundgesetztes in einem gewissen Umfang geschützt. Eine Modifizierung des Sparkassengesetzes wird selbstverständlich diese grundgesetzliche Voraussetzung anerkennen. Sie kann daher nur deregulieren, und zwar insbesondere durch die Reform solcher Vorschriften, die eine notwendige Reaktion auf wirtschaftlich begründete Notwendigkeiten einengen. Die von der Landesregierung ins Gespräch gebrachten Gesetzesreformen stellen in dieser Hinsicht ein Angebot dar. Dieses Angebot schafft die politische und die rechtliche Grundlage, um die ökonomischen Herausforderungen der kommenden Jahre annehmen und meistern zu können. Die Träger der Sparkassen können über dieses Angebot selbstverantwortlich entscheiden. Die Träger der Sparkassen sollen mit den Gesetzesänderungen der Landesregierungen ein Reformpaket an die Hand bekommen. Die Träger der Sparkassen sollen damit in die Lage versetzt werden, die Zukunft der Sparkassen langfristig zu sichern.  Lassen Sie mich nun kurz zusammenfassen, was vorstellbar ist: Eine Änderung könnte die Einführung der Bildung von Stammkapital sowie die Verzinsung des Stammkapitals als Regelfall sein. Stille Einlagen sollen mit gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechten begeben werden können. Ergänzend würde die Möglichkeit eingeräumt, Stammkapital zu verkaufen bzw. auf andere Sparkassen zu übertragen. Diese Möglichkeit beschränkte sich allerdings auf den Bereich des öffentlichen Bankensektors. Und sie würde auf Sachsen-Anhalt beschränkt, denn wir wollen eine Stärkung des öffentlichen Kreditwesens in Sachsen-Anhalt. Eine solche Öffnung des Sparkassenrechtes würde natürlich auch dazu führen, dass die Träger der Sparkassen eine Rendite erwarteten. Das ist aus ökonomischer Sicht nur allzu verständlich. Solche Sparkassen, die diese Erwartung nicht erfüllen können, müssten daher langfristig damit rechnen, dass der Träger ganz oder teilweise an eine andere, an eine leistungsfähigere Sparkasse veräußert. Allerdings würde der Träger auch dafür sorgen, dass die Struktur der übernommenen Sparkasse optimiert wird. Eine Veräußerung wäre nur in Extremfällen zu erwarten. Nun zu einer weiteren Reformüberlegung: Es geht um die Rahmenbedingungen für die Errichtung sogenannter kommunaler Sparkassengesellschaften. Diese Gesellschaften könnten Anteile an den Sparkassen erwerben. So ist u. a. auch eine Beteiligung der Nord/LB denkbar. Eine Beteiligung der Nord/LB wäre jedoch auf 49 v. H. begrenzt. Die Mehrheit verbliebe in jedem Falle bei den Trägern der Sparkassen. Auf diese Weise veräußerten die Träger zwar direkte Eigentumsrechte an den Sparkassen, es wäre jedoch gewährleistet, dass sie über ihre mehrheitlichen Beteiligungsrechte auch in Zukunft entscheidende Einflussmöglichkeiten beibehielten. Gerade zu diesem Punkt hat es bereits in den letzten Monaten intensive Diskussionen gegeben. Ist es sinnvoll, dass die Landesbank dort, wo es gewünscht wird, ihr Kapital und ihre Expertise einbringt? Ich denke, ja. Landesbank und Sparkassen sind arbeitsteilige Einheiten in jenem Teil des Kreditmarktes, in dem auch nach Wegfall der Gewährträgerhaftung der öffentliche Einfluss maßgebend sein wird. Es ist in den neuen wettbewerblichen Verhältnissen von zentraler Bedeutung, dass Sparkassen und Landesbanken ¿ wenn es die lokalen Verhältnisse erfordern ¿ ihre Kräfte bündeln können, gerade auch im Wettbewerb mit den Privatbanken, die sonst jede strukturelle Schwäche im Wettbewerb ausnutzen werden. Ich sage dabei nochmals klar: Dies muss auf freiwilliger Basis geschehen, und es sind die Träger vor Ort, die darüber zu entscheiden haben. Aber es sollte die Möglichkeit geben. Wir werden sicherlich heute noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, wo Landesbank und Sparkassen ihre jeweiligen Stärken haben, die ggf. gemeinsam genutzt werden könnten. Mir liegt es fern, darüber im einzelnen zu spekulieren, denn dies ist eine Frage für Spezialisten des Bankgeschäfts. Aber eines ist klar: Es gibt diese jeweiligen Stärken, und es kann nur sinnvoll sein, gesetzliche Wege zu eröffnen, diese Stärken gemeinsam zu nutzen. Auf freiwilliger Basis, versteht sich. Meine Damen und Herren, Sparkassen sollen auch weiterhin zu Zweckverbandssparkassen zusammengeführt werden können. Wir möchten die Bedingungen für die Fusion von kleinen Sparkassen zu größeren und effizienteren Einheiten erleichtern, insbesondere durch die Möglichkeit, Stammkapital zu bilden. Die regionale Identität wird dabei gefestigt, indem wir die Bildung von Regionalbeiräten bzw. von Regionalstiftungen möglich machen. Die Sparkassen können auf diese Weise nach wie vor ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden. Dies ist für das Land von großer Bedeutung, fördert doch die Orientierung am Gemeinwohl nicht zuletzt auch den wirtschaftlichen Aufstieg, den sozialen Zusammenhalt und die kommunale Gemeinschaft in unserem Land. Meine Damen und Herren, wie ich bereits betont habe, stellen diese Vorschläge ein Angebot dar. Die Träger der Sparkassen können darüber eigenverantwortlich entscheiden. Die Landesregierung will mit der Reform des Sparkassenrechtes eine Empfehlung an die Entscheidungsträger geben. Sie sind nun aufgefordert, die ökonomischen Herausforderungen der Zukunft anzunehmen. Die Landesregierung wird ihnen diese Aufgabe entscheidend erleichtern. Lassen Sie mich schließen mit einer Bitte, einer durchaus eindringlichen Bitte. Sachsen-Anhalt ist derzeit noch das ärmste deutsche Land. Wir haben noch das niedrigste Pro-Kopf-Einkommen und die höchste Arbeitslosigkeit. Und wir haben ¿ dies füge ich als Finanzminister hinzu ¿ den niedrigsten Anteil an Selbstfinanzierung unserer öffentlichen Ausgaben durch eigene Steuergelder. Dies darf nicht so weitergehen. Wir leiden alle unter diesen Bedingungen. Und wir, die Landesregierung, wollen dies ändern, gemeinsam mit Ihnen. Dazu brauchen wir zukunftsweisende Strukturen, und wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag dazu zu leisten ¿ das Land und die Kommunen, die Sparkassen und die Landesbank. Ich bitte Sie, sich einzubringen in diesen Prozess. Die vielen Gespräche, die ich in den letzten Monaten in Sachen Sparkassenreform geführt habe, die haben mich im Glauben bestärkt, dass wir alle unsere Verantwortung kennen. Es darf keine Grabenkämpfe geben, denn wir brauchen Lösungen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen Weniger Bürokratiestress für Jäger und mehr Tierschutz -  Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen. Aeikens betonte, dass das aus dem Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und  Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei der Jagd nun gesetzlich verankert.¿ Aeikens sagte, die stark angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu hohe Rehwildbestände zu reagieren. Die wesentlichen Neuerungen zielen darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in einer Hand liegen. Um die Abschussplanung zu erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach  Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen, wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu verhindern. Die Nilgans und der Nutria werden in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen. Besser geschützt auf ihren Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen  können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild. Berücksichtigung finden im neuen Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens eine beschränkte Jagdausübung erlauben. Zudem werden im Fischereigesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls geregelt werden. Im Fischereigesetz soll darüber hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise drückt auch  Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen aus.¿ Bis zum 18. Mai haben nun die Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern. Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 279/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 279/03 Magdeburg, den 10. Juni 2003 Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalt macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig. Die Ministerin sagte: ¿Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das schafft Wettbewerbsverzerrungen.¿ Wernicke nannte es einen ¿klassischen Fall von deutscher Überregulierung¿, dass Kleinstanlagen mit den gleichen immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden wie Großbetriebe. ¿Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar¿, sagte die Ministerin. Auch wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. ¿Erstes kann das, was in ganz Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt.¿ Die Ministerin betonte zugleich: ¿Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen.¿ Mit ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm  bereit. Beispiele: Für Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet, ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen. Für den Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

EU-Agrarreform: Sachsen-Anhalt gegen Zentralismus und Bürokratie/Ministerin Wernicke: Spielraum für Regionen lassen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 237/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 237/03 Magdeburg, den 26. November 2003 EU-Agrarreform: Sachsen-Anhalt gegen Zentralismus und Bürokratie/Ministerin Wernicke: Spielraum für Regionen lassen Sachsen-Anhalt strebt einen weitreichenden regionalen Spielraum bei der Umsetzung der EU-Agrarreform an. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sagte vor dem für Donnerstag geplanten Sondertreffen der Agrarminister von Bund und Ländern: "Ich kann nur davor warnen, die notwendigen Entscheidungen und Verfahren bis ins letzte Detail einheitlich für alle Länder vorgeben zu wollen. Da mache ich nicht mit." Wernicke betonte: "Das Brüsseler Reformpaket gibt einen Rahmen, den die Mitgliedsstaaten und Regionen eigenverantwortlich ausfüllen können. Diese Chance sollten wir in Deutschland nicht vertun. Es geht nicht darum, das Reformwerk durch die Hintertür aufzuweichen. Aber zentralistische Vorgaben zur Detaildurchführung sind der falsche Weg. Deutschland darf nicht den Fehler machen, sich durch überregulierung hervortun zu wollen. Akzeptanz und Vertrauen können so nicht wachsen." Die Ministerin sprach sich für das so genannte Regionalmodell bei der Umsetzung der Agrarreform aus. Dabei werden die verfügbaren Mittel nicht entsprechend der historisch gewachsenen Strukturen verteilt, sondern auf eine ganze Region wie etwa Sachsen-Anhalt verteilt. Damit kann die Grünlandpflege etwa zielgerichteter als bisher unterstützt werden. Grundsätzlich begrüßte die Ministerin die EU-Agrarreform als "Schritt in die richtige Richtung". Die Förderkulisse im Landwirtschaftsbereich werde übersichtlicher. Die Landwirte erhielten mit der Umstellung des Beihilfesystems "mehr Bewegungsfreiheit für unternehmerische Entscheidungen". Sie könnten ihre Produktion schneller an Standortverhältnisse und Markterfordernisse anpassen. Wernicke: "Die Agrarreform schafft mehr Wettbewerb und das ist gut so." Aus Sicht Wernickes ist bei der Umsetzung der Reform auf zwei Dinge besonders zu achten. Erstens dürfe die ostdeutsche Landwirtschaft nicht überproportional belastet werden. Des weiteren müsse der bürokratische Aufwand zum Umbau der Förderkulisse eindeutig auf das unbedingt Nötige beschränkt bleiben. Im Kern sieht die EU-Agrarreform eine Entkoppelung von Produktion und Prämienzahlung vor. Das heißt, es geht nicht mehr darum, möglichst viel Getreide zu produzieren oder Tiere zu halten, um dann auch möglichst viel Fördergeld zu bekommen. Statt dessen wird ein mengenunabhängiges Fördersystem aufgebaut, das stärker auch Qualität und Tierschutz sowie Landschaftspflege und ökologie in der Landwirtschaft honoriert. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit zwischen zwei Grundsystemen zur Umsetzung der Agrarreform zu wählen. In Deutschland zeichnet sich eine Favorisierung für das so genannte Regionalmodell ab. Bis spätestens August 2004 muss sich Deutschland gegenüber der EU positioniert haben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus/Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 116/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 116/03 Magdeburg, den 10. Juni 2003 Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus/Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalt macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig. Die Ministerin sagte: "Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das schafft Wettbewerbsverzerrungen." Wernicke nannte es einen "klassischen Fall von deutscher überregulierung", dass Kleinstanlagen mit den gleichen immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden wie Großbetriebe. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar", sagte die Ministerin. Auch wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. "Erstes kann das, was in ganz Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt." Die Ministerin betonte zugleich: "Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen." Mit ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit. Beispiele: Für Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet, ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen. Für den Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt erwartet von neuer Bundesregierung Abkehr von ideologischer Überregulierung auf dem Agrarsektor

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 164/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 164/05 Magdeburg, den 29. September 2005 Sachsen-Anhalt erwartet von neuer Bundesregierung Abkehr von ideologischer überregulierung auf dem Agrarsektor Sachsen-Anhalt erwartet von einer neuen Bundesregierung auch eine deutliche Entbürokratisierung und Entideologisierung auf dem Agrarsektor. Landwirtschafts-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Donnerstag auf der Wissenschaftlichen Akademietagung des Deutschen Bauernverbandes in Berlin: "Haushaltsansätze und Förderprogramme zur Begleitung der Landwirtschaft sind zwar wichtig, sie sind aber bei weitem nicht alles. Was wir vor allem brauchen, ist eine Abkehr von der Regelungswut im Agrarbereich." Als ein besonders krasses Beispiel "ideologisch motivierter überregulierung" nannte Aeikens die deutsche Legehennenverordnung. Aeikens: "Mit dem Totalverbot der Käfighaltung ab 2007 und der Begrenzung für ausgestaltete Käfige bis 2012 hat die jetzt zurück getretene Landwirtschaftsministerin einzig dafür gesorgt, dass deutsche Eierproduzenten gegenüber europäischen Mitbewerbern ins Hintertreffen geraten sind." In den anderen EU-Staaten dürfen konventionelle Käfige fünf Jahre länger genutzt werden. Aeikens: "Drastisch ausgedrückt, ziehen die Käfige mitsamt den Hühnern von hier einige hundert Kilometer weiter ostwärts." Der Staatssekretär sprach sich für eine Rücknahme der Legehennenverordnung aus. Andernfalls schreite die Produktionsverlagerung weiter voran. Dies sei mit einem massiven Rückgang der Wertschöpfung und einem nicht hinnehmbaren Abbau von Arbeitsplätzen verbunden. Der Staatssekretär betonte weiterhin: "Angesichts der Arbeitsmarktsituation muss der Agrarsektor intensiver und umfassender als Wertschöpfungspotenzial genutzt werden. Dazu sind die richtigen Ideen manchmal mehr wert als ein neues Förderprogramm. Als ein Beispiel dafür nannte Aeikens die "Entdeckung" des Landwirts als Energiewirt. Sachsen-Anhalt habe "die Zeichen der Zeit frühzeitig erkannt" und auf nachwachsende Rohstoffe gesetzt. Jetzt sei aber die übrige Wirtschaft gefordert, die Chancen von nachwachsenden Rohstoffen offensiver zu nutzen. Mit einer neuen Internet-Plattform steht das Landwirtschaftsministerium dabei hilfreich zur Seite. Aeikens: "Biomasse ist kein Nischenthema für die Landwirtschaft, sondern ¿ wie die sprunghaft gestiegenen ölpreise zeigen ¿ ein Thema für die gesamte Gesellschaft." Mit einem Anbau von rund 29.600 Hektar nachwachsenden Rohstoffe auf Stilllegungsflächen und 13.400 Hektar Energiepflanzen auf anderen Flächen lag Sachsen-Anhalt im Jahr 2004 im Vergleich der Anbauflächen der Bundesländer in der Spitzengruppe. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Staatssekretär Aeikens gegen Überregulierung bei Tierhaltung

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 121/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 121/03 Magdeburg, den 23. Juni 2003 Staatssekretär Aeikens gegen überregulierung bei Tierhaltung Landwirtschafts-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat deutlich vereinfachte Antragsverfahren für die Tierhaltung in Deutschland gefordert. "Plant ein Investor den Bau eines Schweinestalles, hat er schnell mehr als zehn verschiedene Gesetze und zudem einen ganzen Wust an Verordnungen, Richtlinien, Erlassen und Normen zu beachten. Das ist überregulierung pur. Das fördert nicht die Investitionsbereitschaft, das behindert und verhindert letztlich Arbeitsplätze", sagte der Staatssekretär am Donnerstag auf einer Fachtagung zur artgerechten Tierhaltung in Haldensleben. Aeikens betonte: "Es geht nicht um eine Aufweichung vernünftiger Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherschutzrechte. Wir wollen schnelle Genehmigungsverfahren und wir wollen Ergebnisse, die rechtlich unangreifbar sind. Das stärkt die Investitionsbereitschaft. Das stärkt aber auch den verbraucher-, Tier- und Umweltschutz." Aeikens kritisierte ebenso die in der Praxis gängige Mehrfacherhebung von Daten. Er plädierte dafür, dass Daten, die im Rahmen von betrieblichen Auditierungen zum Umwelt- und Qualitätsmanagement erhoben wurden und damit ohnehin vorliegen, auch ohne weiteres für offizielle Antragsverfahren genutzt werden können. Damit werde das Verfahren gestrafft. Zudem gebe es den "positiven Effekt" der besseren Vergleichbarkeit. "Wir können dann alles aus einem Guss bewerten." Sachsen-Anhalt verfügt über eine insgesamt sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder und knapp 138.000 Schafe gehalten. Allein der Schweinebestand ist mit rund 842.000 Tieren der größte in den neuen Ländern. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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