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Ressortforschungsplan 2023, Schutz der Einsatzkräfte - Fragestellungen zum § 117 Absatz 1 und 2 StrlSchG im Rahmen der aktuellen Erarbeitung der Notfallpläne des Bundes

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Schutz der Einsatzkräfte - Fragestellungen zum § 117 Absatz 1 und 2 StrlSchG im Rahmen der aktuellen Erarbeitung der Notfallpläne des Bundes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Teilprojekt 6^Teilprojekt 4^Teilprojekt 7^RiSKWA - TOX-BOX: Gefährdungsbasiertes Risikomanagement für anthropogene Spurenstoffe zur Sicherung der Trinkwasserversorgung^Teilprojekt 2^Teilprojekt 8^Teilprojekt 9^Teilprojekt 5, Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 6^Teilprojekt 4^Teilprojekt 7^RiSKWA - TOX-BOX: Gefährdungsbasiertes Risikomanagement für anthropogene Spurenstoffe zur Sicherung der Trinkwasserversorgung^Teilprojekt 2^Teilprojekt 8^Teilprojekt 9^Teilprojekt 5, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Ziel des Teilprojektes ist es, eine harmonisierte Teststrategie, festgeschrieben in einem Leitfaden, für ein expositionsbezogenes und gefährdungsbasiertes Risikomanagement von anthropogenen Spurenstoffen zu erarbeiten. Für dieses Ziel werden allgemeine Leitlinien in Form von Entscheidungsbäumen formuliert. Das schließt bei Aufzeigen von Gefährdungspotenzialen und regulierungsbedürftigen Tatbeständen die Festleung von Maßnahmenoptionen ein. Im Sinne des vorsorglichen Schutzes der Gewässer und der Sicherung der Trinkwasserversorgung wird der gesamte Wasserkreislauf in die Konzeptentwicklung einbezogen. Ziel des Projektes ist es, für den bewertungsrelevanten Endpunkt Neurotoxizität im GOW-Konzept eine In-vitro-Teststrategie festzuschreiben. Die Arbeitsplanung im Verbund umfasst: Charakterisierung der Exposition, Verifizierung von Befunden, Strukturierung der hierarchischen Teststrategie, Formulierung von Handlungsoptionen, Erstellung eines verbindlichen Leitfadens. Alle realen Wasserproben, Konzentrate und trinkwasserrelevante Einzelsubstanzen werden in einer hierarchischen Teststrategie auf ihr neurotoxisches Gefährdungspotenzial untersucht. Mit der Erarbeitung eines harmonisierten Leitfadens stehen für die wissenschaftliche Risikobewertung und darauf aufbauend für das Risikomanagement eindeutige und nachvollziehbare prozedurale Verfahren mit einem hohen Maß an Transparenz und wissenschaftlicher Stringenz zur Verfügung. Auf dieser Grundlage können die Fachbehörden und Wasserversorger Maßnahmen für das Risikomanagement treffen, die dadurch in ihrer Zielsetzung und den dafür notwendigen Finanzmitteln legitimiert und rechtssicher in ihrer Auslegung sind. Durch die Einbeziehung der toxikologischen Teststrategie werden unmittelbar im Sinne realistischer Expositions- und Wirkdaten Effizienzgewinne im Prozess des Risikomanagements von anthropogenen Spurenstoffen zu verzeichnen sein, und a. durch die Vermeidung von Überregulierung. Das führt zu deutlichen Kosteneinsparungen.

Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen Weniger Bürokratiestress für Jäger und mehr Tierschutz -  Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen. Aeikens betonte, dass das aus dem Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und  Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei der Jagd nun gesetzlich verankert.¿ Aeikens sagte, die stark angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu hohe Rehwildbestände zu reagieren. Die wesentlichen Neuerungen zielen darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in einer Hand liegen. Um die Abschussplanung zu erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach  Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen, wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu verhindern. Die Nilgans und der Nutria werden in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen. Besser geschützt auf ihren Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen  können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild. Berücksichtigung finden im neuen Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens eine beschränkte Jagdausübung erlauben. Zudem werden im Fischereigesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls geregelt werden. Im Fischereigesetz soll darüber hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise drückt auch  Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen aus.¿ Bis zum 18. Mai haben nun die Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern. Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt erwartet von neuer Bundesregierung Abkehr von ideologischer Überregulierung auf dem Agrarsektor

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 164/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 164/05 Magdeburg, den 29. September 2005 Sachsen-Anhalt erwartet von neuer Bundesregierung Abkehr von ideologischer überregulierung auf dem Agrarsektor Sachsen-Anhalt erwartet von einer neuen Bundesregierung auch eine deutliche Entbürokratisierung und Entideologisierung auf dem Agrarsektor. Landwirtschafts-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Donnerstag auf der Wissenschaftlichen Akademietagung des Deutschen Bauernverbandes in Berlin: "Haushaltsansätze und Förderprogramme zur Begleitung der Landwirtschaft sind zwar wichtig, sie sind aber bei weitem nicht alles. Was wir vor allem brauchen, ist eine Abkehr von der Regelungswut im Agrarbereich." Als ein besonders krasses Beispiel "ideologisch motivierter überregulierung" nannte Aeikens die deutsche Legehennenverordnung. Aeikens: "Mit dem Totalverbot der Käfighaltung ab 2007 und der Begrenzung für ausgestaltete Käfige bis 2012 hat die jetzt zurück getretene Landwirtschaftsministerin einzig dafür gesorgt, dass deutsche Eierproduzenten gegenüber europäischen Mitbewerbern ins Hintertreffen geraten sind." In den anderen EU-Staaten dürfen konventionelle Käfige fünf Jahre länger genutzt werden. Aeikens: "Drastisch ausgedrückt, ziehen die Käfige mitsamt den Hühnern von hier einige hundert Kilometer weiter ostwärts." Der Staatssekretär sprach sich für eine Rücknahme der Legehennenverordnung aus. Andernfalls schreite die Produktionsverlagerung weiter voran. Dies sei mit einem massiven Rückgang der Wertschöpfung und einem nicht hinnehmbaren Abbau von Arbeitsplätzen verbunden. Der Staatssekretär betonte weiterhin: "Angesichts der Arbeitsmarktsituation muss der Agrarsektor intensiver und umfassender als Wertschöpfungspotenzial genutzt werden. Dazu sind die richtigen Ideen manchmal mehr wert als ein neues Förderprogramm. Als ein Beispiel dafür nannte Aeikens die "Entdeckung" des Landwirts als Energiewirt. Sachsen-Anhalt habe "die Zeichen der Zeit frühzeitig erkannt" und auf nachwachsende Rohstoffe gesetzt. Jetzt sei aber die übrige Wirtschaft gefordert, die Chancen von nachwachsenden Rohstoffen offensiver zu nutzen. Mit einer neuen Internet-Plattform steht das Landwirtschaftsministerium dabei hilfreich zur Seite. Aeikens: "Biomasse ist kein Nischenthema für die Landwirtschaft, sondern ¿ wie die sprunghaft gestiegenen ölpreise zeigen ¿ ein Thema für die gesamte Gesellschaft." Mit einem Anbau von rund 29.600 Hektar nachwachsenden Rohstoffe auf Stilllegungsflächen und 13.400 Hektar Energiepflanzen auf anderen Flächen lag Sachsen-Anhalt im Jahr 2004 im Vergleich der Anbauflächen der Bundesländer in der Spitzengruppe. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

EU-Agrarreform: Sachsen-Anhalt gegen Zentralismus und Bürokratie/Ministerin Wernicke: Spielraum für Regionen lassen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 237/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 237/03 Magdeburg, den 26. November 2003 EU-Agrarreform: Sachsen-Anhalt gegen Zentralismus und Bürokratie/Ministerin Wernicke: Spielraum für Regionen lassen Sachsen-Anhalt strebt einen weitreichenden regionalen Spielraum bei der Umsetzung der EU-Agrarreform an. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sagte vor dem für Donnerstag geplanten Sondertreffen der Agrarminister von Bund und Ländern: "Ich kann nur davor warnen, die notwendigen Entscheidungen und Verfahren bis ins letzte Detail einheitlich für alle Länder vorgeben zu wollen. Da mache ich nicht mit." Wernicke betonte: "Das Brüsseler Reformpaket gibt einen Rahmen, den die Mitgliedsstaaten und Regionen eigenverantwortlich ausfüllen können. Diese Chance sollten wir in Deutschland nicht vertun. Es geht nicht darum, das Reformwerk durch die Hintertür aufzuweichen. Aber zentralistische Vorgaben zur Detaildurchführung sind der falsche Weg. Deutschland darf nicht den Fehler machen, sich durch überregulierung hervortun zu wollen. Akzeptanz und Vertrauen können so nicht wachsen." Die Ministerin sprach sich für das so genannte Regionalmodell bei der Umsetzung der Agrarreform aus. Dabei werden die verfügbaren Mittel nicht entsprechend der historisch gewachsenen Strukturen verteilt, sondern auf eine ganze Region wie etwa Sachsen-Anhalt verteilt. Damit kann die Grünlandpflege etwa zielgerichteter als bisher unterstützt werden. Grundsätzlich begrüßte die Ministerin die EU-Agrarreform als "Schritt in die richtige Richtung". Die Förderkulisse im Landwirtschaftsbereich werde übersichtlicher. Die Landwirte erhielten mit der Umstellung des Beihilfesystems "mehr Bewegungsfreiheit für unternehmerische Entscheidungen". Sie könnten ihre Produktion schneller an Standortverhältnisse und Markterfordernisse anpassen. Wernicke: "Die Agrarreform schafft mehr Wettbewerb und das ist gut so." Aus Sicht Wernickes ist bei der Umsetzung der Reform auf zwei Dinge besonders zu achten. Erstens dürfe die ostdeutsche Landwirtschaft nicht überproportional belastet werden. Des weiteren müsse der bürokratische Aufwand zum Umbau der Förderkulisse eindeutig auf das unbedingt Nötige beschränkt bleiben. Im Kern sieht die EU-Agrarreform eine Entkoppelung von Produktion und Prämienzahlung vor. Das heißt, es geht nicht mehr darum, möglichst viel Getreide zu produzieren oder Tiere zu halten, um dann auch möglichst viel Fördergeld zu bekommen. Statt dessen wird ein mengenunabhängiges Fördersystem aufgebaut, das stärker auch Qualität und Tierschutz sowie Landschaftspflege und ökologie in der Landwirtschaft honoriert. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit zwischen zwei Grundsystemen zur Umsetzung der Agrarreform zu wählen. In Deutschland zeichnet sich eine Favorisierung für das so genannte Regionalmodell ab. Bis spätestens August 2004 muss sich Deutschland gegenüber der EU positioniert haben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Staatssekretär Aeikens gegen Überregulierung bei Tierhaltung

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 121/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 121/03 Magdeburg, den 23. Juni 2003 Staatssekretär Aeikens gegen überregulierung bei Tierhaltung Landwirtschafts-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat deutlich vereinfachte Antragsverfahren für die Tierhaltung in Deutschland gefordert. "Plant ein Investor den Bau eines Schweinestalles, hat er schnell mehr als zehn verschiedene Gesetze und zudem einen ganzen Wust an Verordnungen, Richtlinien, Erlassen und Normen zu beachten. Das ist überregulierung pur. Das fördert nicht die Investitionsbereitschaft, das behindert und verhindert letztlich Arbeitsplätze", sagte der Staatssekretär am Donnerstag auf einer Fachtagung zur artgerechten Tierhaltung in Haldensleben. Aeikens betonte: "Es geht nicht um eine Aufweichung vernünftiger Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherschutzrechte. Wir wollen schnelle Genehmigungsverfahren und wir wollen Ergebnisse, die rechtlich unangreifbar sind. Das stärkt die Investitionsbereitschaft. Das stärkt aber auch den verbraucher-, Tier- und Umweltschutz." Aeikens kritisierte ebenso die in der Praxis gängige Mehrfacherhebung von Daten. Er plädierte dafür, dass Daten, die im Rahmen von betrieblichen Auditierungen zum Umwelt- und Qualitätsmanagement erhoben wurden und damit ohnehin vorliegen, auch ohne weiteres für offizielle Antragsverfahren genutzt werden können. Damit werde das Verfahren gestrafft. Zudem gebe es den "positiven Effekt" der besseren Vergleichbarkeit. "Wir können dann alles aus einem Guss bewerten." Sachsen-Anhalt verfügt über eine insgesamt sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder und knapp 138.000 Schafe gehalten. Allein der Schweinebestand ist mit rund 842.000 Tieren der größte in den neuen Ländern. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Landwirtschaftsministerin Wernicke: EU-Agrarreform nicht durch Bürokratie belasten

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 036/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 036/04 Magdeburg, den 25. März 2004 Landwirtschaftsministerin Wernicke: EU-Agrarreform nicht durch Bürokratie belasten Sachsen-Anhalt dringt auf eine möglichst unbürokratische Umsetzung der EU-Agrarreform. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sagte anlässlich der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern in Osnabrück. "Das neue Regelungswerk muss für die landwirtschaftliche Praxis nachvollziehbar und für die Verwaltung umsetzbar sein ¿ und dies einheitlich in der gesamten EU. Andernfalls drohen Wettbewerbsverzerrungen." Wernicke fürchtet insbesondere, dass das von der EU unter dem Titel cross compliance vorgesehene System, die Zahlung der kompletten Beihilfen von bestimmten Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzauflagen abhängig zu machen, laut bisherigen Planungen nicht umsetzbar sein wird. Wernicke sieht die EU-Kommission in der Pflicht. Sie sagte: "Die EU-Kommission hat eindeutige, nachvollziehbare und transparente Indikatoren zugesagt, nun müssen diese auch kommen. Andernfalls wird die Einhaltung von Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzkriterien nicht definierbar und kontrollierbar. Es liegt auf der Hand, dass unüberschaubare Sanktionsrisiken die Folge sind. Das muss verhindert werden." Wernicke forderte die Bundesregierung auf, aktiv zu werden und eine gemeinsame Position aller EU-Mitgliedsstaaten anzustreben. Sie sagte: "Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Landwirtschaft müssen verhindert werden. Ziel der Agrarreform ist es, Verfahren zu vereinfachen. Dieses Ziel darf nicht durch überregulierung in den Durchführungsbestimmungen konterkariert werden." Die EU-Agrarreform ist eines der bestimmenden Themen der zweitägigen Beratungen der Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern in Osnabrück. Die Minister werden am Donnerstag Nachmittag am Tagungsort begrüßt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 279/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 279/03 Magdeburg, den 10. Juni 2003 Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus / Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalt macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig. Die Ministerin sagte: ¿Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das schafft Wettbewerbsverzerrungen.¿ Wernicke nannte es einen ¿klassischen Fall von deutscher Überregulierung¿, dass Kleinstanlagen mit den gleichen immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden wie Großbetriebe. ¿Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar¿, sagte die Ministerin. Auch wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. ¿Erstes kann das, was in ganz Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt.¿ Die Ministerin betonte zugleich: ¿Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen.¿ Mit ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm  bereit. Beispiele: Für Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet, ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen. Für den Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Umweltministerin Wernicke: Nachhaltigkeit aus "grüner Ecke" herausholen/Fachkonferenz in Magdeburg

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 242/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 242/03 Magdeburg, den 12. November 2003 Umweltministerin Wernicke: Nachhaltigkeit aus "grüner Ecke" herausholen/Fachkonferenz in Magdeburg Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke will die Diskussion um nachhaltige Entwicklung aus der "grünen Ecke" herausholen. Auf einer Fachkonferenz sagte Wernicke am Mittwoch in Magdeburg: "Nachhaltige Entwicklung ist mehr als das Beschwören klassisch grüner Themen. Erfolgreiche Wirtschaft und gesunde Umwelt sind zwei Seiten einer Medaille. Sie stehen für eine auf Zukunft ausgerichtete Entwicklung des Landes." Vor diesem Hintergrund sehe sie auch "keinen Widerspruch zwischen dem Bestreben, ökonomische Potenziale auszuschöpfen, und dem Ringen, Ressourcen zu schonen." Nach den Worten der Ministerin ist ein breiter gesellschaftlicher Dialog nötig, "um die Vision einer nachhaltigen Entwicklung auch wirklich in die Realität umzusetzen". Landespolitik, Kommunalverantwortliche sowie Wirtschafts- und Sozialpartner müssten an einem Strang ziehen. Als ein zentraler Baustein im Nachhaltigkeitskonzept des Landes gilt die 1999 ins Leben gerufene Umweltallianz. Bislang nehmen 124 Unternehmen, Vereine und Verbände der Wirtschaft teil. Kern ist eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Ressourcenschonung. Im Gegenzug hat die Landespolitik zugesagt, staatliche überregulierungen abzubauen. Um das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung zu schärfen, setzt das Land vor allem auf Umweltbildung sowie das Freiwillige ökologische Jahr für Jugendliche. Die Magdeburger Fachkonferenz trug in Anlehnung an die internationale Konferenz über Umwelt und Entwicklung 2002 in Johannesburg den Titel "Von Johannesburg nach Sachsen-Anhalt ¿ Chancen für die Zukunft". Mehr als 100 Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bilanzierten Ergebnisse ihrer Arbeit und stellten weitere Vorhaben für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgewogene Entwicklung im Land vor. Parallel zur Konferenz präsentierten sich Projekte und Initiativen in einer Ausstellung. Unter anderem ging es dabei um die Themen Stadtumbau, Umweltbildung, Gesundheit und Landwirtschaft sowie ökologischer Landbau. Hintergrund: Im Ergebnis der Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung bekannt und mit der Agenda 21 ein globales Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert verabschiedet. Ziel ist eine ausgewogene, das heißt, eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung. Zehn Jahre später gab es 2002 die Folgekonferenz in Johannesburg. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus/Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 116/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 116/03 Magdeburg, den 10. Juni 2003 Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus/Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalt macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig. Die Ministerin sagte: "Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das schafft Wettbewerbsverzerrungen." Wernicke nannte es einen "klassischen Fall von deutscher überregulierung", dass Kleinstanlagen mit den gleichen immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden wie Großbetriebe. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar", sagte die Ministerin. Auch wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. "Erstes kann das, was in ganz Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt." Die Ministerin betonte zugleich: "Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen." Mit ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit. Beispiele: Für Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet, ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen. Für den Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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