Tarazona, Jose V.; Gonzalez-Caballero, Maria D. C.; Alba-Gonzalez, Mercedes; Pedraza-Diaz, Susana; Canas, Ana; Dominguez-Morueco, Noelia; Esteban-Lopez, Marta; Cattaneo, Irene; Katsonouri, Andromachi; Makris, Konstantinos C.; Halldorsson, Thorhallur I.; Olafsdottir, Kristin; Zock, Jan-Paul; Dias, Jonatan; Decker, Annelies; Morrens, Bert; Berman, Tamar; Barnett-Itzhaki, Zohar; Lindh, Christian; Gilles, Liese; Govarts, Eva; Schoeters, Greet; Weber, Till; Kolossa-Gehring, Marike; Santonen, Tiina; Castano, Argelia Toxics 10 (2022); online: 9 Juni 2022 The risk assessment of pesticide residues in food is a key priority in the area of food safety. Most jurisdictions have implemented pre-marketing authorization processes, which are supported by prospective risk assessments. These prospective assessments estimate the expected residue levels in food combining results from residue trials, resembling the pesticide use patterns, with food consumption patterns, according to internationally agreed procedures. In addition, jurisdictions such as the European Union (EU) have implemented large monitoring programs, measuring actual pesticide residue levels in food, and are supporting large-scale human biomonitoring programs for confirming the actual exposure levels and potential risk for consumers. The organophosphate insecticide chlorpyrifos offers an interesting case study, as in the last decade, its acceptable daily intake (ADI) has been reduced several times following risk assessments by the European Food Safety Authority (EFSA). This process has been linked to significant reductions in the use authorized in the EU, reducing consumers' exposure progressively, until the final ban in 2020, accompanied by setting all EU maximum residue levels (MRL) in food at the default value of 0.01 mg/kg. We present a comparison of estimates of the consumer's internal exposure to chlorpyrifos based on the urinary marker 3,5,6-trichloro-2-pyridinol (TCPy), using two sources of monitoring data: monitoring of the food chain from the EU program and biomonitoring of European citizens from the HB4EU project, supported by a literature search. Both methods confirmed a drastic reduction in exposure levels from 2016 onwards. The margin of exposure approach is then used for conducting retrospective risk assessments at different time points, considering the evolution of our understanding of chlorpyrifos toxicity, as well as of exposure levels in EU consumers following the regulatory decisions. Concerns are presented using a color code, and have been identified for almost all studies, particularly for the highest exposed group, but at different levels, reaching the maximum level, red code, for children in Cyprus and Israel. The assessment uncertainties are highlighted and integrated in the identification of levels of concern. doi: 10.3390/toxics10060313
Buekers, J.; Remy, S.; Bessems, J.; Govarts, E.; Rambaud, L.; Riou, M.; Halldorsson, T. I.; Olafsdottir, K.; Probst-Hensch, N.; Ammann, P.; Weber, T.; Kolossa-Gehring, M.; Esteban-Lopez, M.; Castano, A.; Andersen, H. R.; Schoeters, G. Toxics 10 (2022); online : 21 September 2021 Within HBM4EU, human biomonitoring (HBM) studies measuring glyphosate (Gly) and aminomethylphosphonic acid (AMPA) in urine samples from the general adult population were aligned and quality-controlled/assured. Data from four studies (ESB Germany (2015-2020); Swiss HBM4EU study (2020); DIET-HBM Iceland (2019-2020); ESTEBAN France (2014-2016)) were included representing Northern and Western Europe. Overall, median values were below the reported quantification limits (LOQs) (0.05-0.1 microg/L). The 95th percentiles (P95) ranged between 0.24 and 0.37 microg/L urine for Gly and between 0.21 and 0.38 microg/L for AMPA. Lower values were observed in adults compared to children. Indications exist for autonomous sources of AMPA in the environment. As for children, reversed dosimetry calculations based on HBM data in adults did not lead to exceedances of the ADI (proposed acceptable daily intake of EFSA for Gly 0.1 mg/kg bw/day based on histopathological findings in the salivary gland of rats) indicating no human health risks in the studied populations at the moment. However, the controversy on carcinogenicity, potential endocrine effects and the absence of a group ADI for Gly and AMPA induce uncertainty to the risk assessment. Exposure determinant analysis showed few significant associations. More data on specific subgroups, such as those occupationally exposed or living close to agricultural fields or with certain consumption patterns (vegetarian, vegan, organic food, high cereal consumer), are needed to evaluate major exposure sources. doi: 10.3390/toxics10100552
Schmidtkunz, Christoph; Küpper, Katja; Weber, Till; Leng, Gabriele; Kolossa-Gehring, Marike International Journal of Hygiene and Environmental Health 228 (2020), Juli 2020, 113541; online 5. Mai 2020 The antioxidant 2,6-di-tert-butyl-4-methylphenol (butylated hydroxytoluene, BHT) is used ubiquitously in food, cosmetics, pharmaceuticals, fuels, plastics, rubbers and many other products. Therefore, exposure of the general population to this substance is likely. We analyzed the BHT metabolite 3,5-di-tert-butyl-4-hydroxybenzoic acid (“BHT acid”) in 24-h urine samples from the German Environmental Specimen Bank with the aim of gaining a better understanding of the internal burden of BHT in young nonspecifically exposed adults. The study population consisted of students between 20 and 29 years of age at the time of sampling, all from Halle/Saale in Central Germany. In total, 329 samples collected in the years 2000, 2004, 2008, 2012, 2015, and 2018 were measured by ultra high performance liquid chromatography–tandem mass spectrometry (UHPLC-MS/MS). BHT acid was detected above the limit of quantification (0.2 μg/L) in 98% of the samples. The median of the measured concentrations was 1.06 μg/L and 1.24 μg/g creatinine respectively, the median of the daily excretion was 1.76 μg/24 h and – additionally normalized for body weight – 26.8 ng/24 h × kg bw respectively. The corresponding 90th percentiles were 3.28 μg/L, 3.91 μg/g creatinine, 5.05 μg/24 h, and 81.9 ng/24 h × kg bw. Medians of creatinine-corrected values were slightly higher in women than in men, while the opposite situation was observed for the volume concentrations and the 24-h excretion values (not corrected for body weight). Values simultaneously normalized both for 24-h excretion and body weight did not exhibit any significant differences between males and females, probably indicating a virtually identical magnitude of exposure for both genders. The background exposure of the investigated population was found to be largely constant since the year 2000, with only weak temporal trends at most. Daily intakes were estimated from excretion values and found to be largely below the acceptable daily intake (ADI) of BHT at 0.25 mg/kg bw: our worst-case estimate is a daily BHT intake of approximately 0.1 mg/kg bw at the 95th percentile level. However, these intake assessments rely on very limited quantitative data regarding human metabolism of BHT. doi: 10.1016/j.ijheh.2020.113541
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2019 © fotografci / AdobeStock Mehr als 5.000 Betriebskontrollen: Bilanz der Weinüberwachung 2019 Viele Beanstandungen wegen Fehlern bei der Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegen- de Verstöße – so lautet das Resümee des Landes- untersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung im Jahr 2019. Um die redlich arbeitenden Win- zer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Wein-Spezialis- ten des LUA im vergangenen Jahr 5.149 Kontrollen bei Betrieben vor Ort durchgeführt und 4.272 Pro- ben im Weinlabor untersucht. Dahinter steht eine überprüfte Menge In- und Auslandswein von rund 30 Millionen Litern. Ergebnis: 383 Proben (9 Pro- zent) wurden beanstandet. Schwerwiegende Verstöße kommen vor, sind im Verhältnis aber eher selten: 80 Proben (1,9 Pro- zent) mussten wegen Grenzwertverstößen oder unzulässiger Weinbehandlung aus dem Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die gesund- heitliche Schäden beim Menschen hätten aus- lösen können, wurden gar nicht festgestellt. Der deutlich überwiegende Teil der Proben musste wegen bezeichnungsrechtlicher Verstöße bean- standet werden. Mehrere Millionen Liter Wein: Kellerei kaufte Schwarzmengen Der Fall hielt Weinbrache und Presse im Sommer 2019 ordentlich in Atem: Eine große Kellerei in Rheinhessen stand im Verdacht, Übermengen als Schwarzmengen gekauft zu haben. Schlagzeilen machte auch die große Menge, um die es ging. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen be- reits im Wein-Herbst 2018: Der war geprägt ge- wesen von hohen Erträgen, so dass viele Winzer Übermengen, die nicht verkauft werden durften, am Stock hängen ließen. Hintergrund sind die Re- gelungen zu Hektarhöchsterträgen, die Weinbau- betrieben nur eine bestimmte Erntemenge erlau- ben. Dadurch soll die Qualität des Produktes Wein sichergestellt werden. 2 Anfang Oktober kam der Weinkontrolle zum ers- ten Mal zu Ohren, dass eine große rheinhessische Kellerei Übermengen als Schwarzmengen aufkau- fe. Die Betriebskontrollen der LUA-Weinkontrol- le bei einer Kelterstation und in der Kellerei selbst erhärteten den Verdacht. Das rief auch die Staats- anwaltschaft auf den Plan. Auch sie durchsuchte in der Folge die besagte Kellerei. Diese war offensichtlich auf den Besuch vorberei- tet gewesen, so dass die Bestandsaufnahme der lagernden neun Millionen Liter Wein zunächst kaum Auffälligkeiten ergab. Doch hatte die Kel- lerei die Hartnäckigkeit der LUA-Weinkontrolleu- re wohl unterschätzt: Bei weiteren Auswertungen der sichergestellten Unterlagen, insbesondere der elektronisch gespiegelten Weinbuchführung, fiel den Kontrolleuren auf, dass neben den offiziellen Buchungen auch Buchungen in anderen, verdeck- ten Registern existierten. Darin war dokumentiert, dass bei der Herstellung der Weine keine Rück- sicht auf gesetzliche Vorgaben genommen wur- de: So wurden Qualitätsweine verschiedener Her- künfte und Qualitäten zusammen behandelt und gelagert, in einzelnen Fällen auch Bio-Ware mit konventioneller Ware. Beim Verkauf wurde dann die vom Kunden gewünschte Bezeichnung im offi- ziellen Teil der Buchführung dokumentiert. Tatsächlich standen den Partien diese Bezeichnun- gen (z.B. Qualitätswein Rheinhessen) aber nicht zu. Aufgrund dieser Feststellungen wurde im Mai 2019 eine zweite staatsanwaltschaftliche Durchsuchung durchgeführt, bei der alle Geschäftsunterlagen der letzten Jahre sichergestellt wurden. Die aktuellen Verkäufe der Weinkellerei wurden durch die Wein- kontrolle zu den verschiedenen Kunden verfolgt und dort zu Verarbeitungswein ohne Herkunfts- und Qualitätsbezeichnung abgestuft. Ebenso wur- den die gesamten Bestände der Kellerei abgestuft, insgesamt etwa sechs Millionen Liter. Die Kellerei musste in der Folge Insolvenz anmel- den und wird heute unter anderen Eigentümern weiter betrieben. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen dauert noch an. Von wegen Holzfass-Romantik: In den meisten modernen Weinbaubetrieben geht es recht nüchtern zu, der Wein reift in großen Stahltanks. © rh2010 / AdobeStock Verbotene „Früchte“ aus Portugal: Vinho Verde Rosé mit Aromazusatz Zu offensichtlich: Bei einer Kontrolle in einem rheinland-pfälzischen Betrieb, der auch als Im- porteur und Großhändler für ausländische Weine operiert, wurde ein portugiesischer „Vinho Verde DOC rosé“ entnommen. Schon bei der sensori- schen Prüfung äußerten die geschulten Weinkont- rolleure den Verdacht, dass dem Wein Aromen zu- gesetzt worden sein könnten. Er fiel durch seine fruchtige, aufgesetzt-künstlich wirkende Aromatik nach Pfirsich und gelben Früchten auf. Die Laboruntersuchung bestätigte den Verdacht: Für Pfirsich und Aprikosen typische Aromastoffe, die sogenannten γ-Decalactone, waren in deutli- cher Menge aus chemisch-synthetischer Herstel- lung enthalten. Eine Aromatisierung ist aber kein für Wein zugelassenes önologisches Verfahren. Daraufhin wurden von sämtlichen Weinen, die der Betrieb in Rheinland-Pfalz vom betreffenden Lie- feranten bezogen hatte, Proben zur Untersuchung entnommen - insgesamt sieben portugiesische Er- zeugnisse, auch Weine anderer Herkunft wie „Vin- ho Regional Lisboa“ oder „DOC Douro“. Eine Folgelieferung „Vinho Verde DOC rosé“ mit anderer Los-Nummer fiel bei der Verkostung und der anschließenden analytischen Prüfung durch weinfremde Aromastoffe auf. Der im Betrieb vor- handene Restbestand der aromatisierten Ware wurde vernichtet. Die anderen Weine des Liefe- ranten dagegen blieben bei der Untersuchung un- auffällig. Rückstände im Wein? Alles im grünen Bereich Zum Schutz der Verbraucher untersucht das LUA regelmäßig Proben auf Rückstände potenziell ge- sundheitsschädlicher Substanzen. Die Ergebnis- se für 2019 bestätigen die Beobachtungen ver- gangener Jahre, dass es bei Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen oder Weichmachern so gut wie keine Probleme gibt. Phthalate Phthalate (Ester der Phthalsäure) werden vor al- lem in der Kunststoffproduktion verwendet, um spröden Kunststoffen eine elastische und ge- schmeidige Eigenschaft zu verleihen, wie z.B. 3 durch Kontakt mit Kunststoff bei der Verarbeitung oder auch bei Dichtungen an Metallverschlüssen, die mittlerweile auch für Weinflaschen benutzt werden. Diese weichmachenden Zusätze sind nicht fest in den Kunststoffen eingebunden und können durch den Wein herausgelöst werden. Phthalate stehen im Verdacht, kanzerogen (krebe- serregend), reproduktionstoxisch (die Fruchtbar- keit zerstörend) und hormonell wirksam zu sein. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemein- schaft haben unter anderem Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Butylbenzyl- phthalate (BBP) als wahrscheinlich reproduktions- schädigende Stoffe eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA=Euro- pean Food Safety Authority) hat daher für diese drei Phthalate eine tolerierbare, also bedenkenlo- se, tägliche Aufnahmemenge (TDI=Tolerable Dai- ly Intake) in Milligramm pro Kilogramm Körperge- wicht und Tag definiert (mg/ kg KG/ Tag). Die gute Nachricht: Die Untersuchung auf 12 unterschiedli- che Weichmacher in 25 Weinproben ergaben kei- ne Auffälligkeiten. Pflanzenschutzmittel Da Trauben und Rebstöcke empfindlich auf Pilz- krankheiten und tierische Schädlinge reagieren, schützen Winzer ihre Pflanzen während der ge- samten Vegetationsphase mit Pflanzenschutz- mitteln. In der Europäischen Union dürfen solche Mittel nur dann verwendet werden, wenn wis- senschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie kei- ne schädliche Auswirkungen auf Verbraucher oder Landwirte haben, keine unannehmbare Auswir- kungen auf die Umwelt haben und hinreichend wirksam sind. Die in Lebensmitteln festgestellten Pestizidrück- stände müssen für die Verbrauchergesundheit un- schädlich und so gering wie möglich sein. Daher legt die Europäische Kommission für alle Lebens- und Futtermittel europaweit einheitliche Rück- standshöchstgehalte fest. Im Jahr 2019 unter- suchte das LUA insgesamt 50 Weinproben aus Rheinland-Pfalz auf Rückstände von Pflanzen- schutzmitteln. Obwohl die Proben auf eine Viel- 4 zahl von Wirkstoffen getestet wurden, wurde in keiner eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt. Schwermetalle 51 Weine, die überwiegend aus rheinland-pfäl- zischem Anbau stammten, wurden auf Schwer- metallgehalte untersucht. Für Aluminium, Arsen, Cadmium, Blei, Kupfer und Zink gelten die in der Weinverordnung festgelegten Grenzwerte, die in allen untersuchten Weinen eingehalten und so- gar deutlich unterschritten wurden. Schwerme- talle können - je nach Dosis – für den Menschen giftig sein. Allergene Auf Weinetiketten ist seit 2012 eine Allergen- kennzeichnung erforderlich, sofern diese Weine mit allergenhaltigen Behandlungsmitteln herge- stellt wurden und die Parameter Casein, Ei-Al- bumin oder Ei-Lysozym im Enderzeugnis noch nachweisbar sind. Die OIV (Internationale Orga- nisation für Rebe und Wein) hat im Jahr 2012 als Nachweisgrenze 0,25 Milligramm pro Liter fest- gelegt. Über diesem Wert liegende Gehalte an Casein, Ei-Albumin oder Lysozym lösen eine vor- gegebene Kenntlichmachung aus. Die Kenntlich- machung kann z. B. durch das Wort Ei, Eiprote- in, Eiprodukt, Lysozym aus Ei oder Albumin aus Ei erfolgen. Im Falle von Casein ist eine Kenntlich- machung durch Milch, Milcherzeugnis, Milchpro- tein oder Kasein aus Milch möglich. Zusätzlich können diese Stoffe in einem Piktogramm darge- stellt werden. Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel werden bei der Zubereitung von Wein verwendet, weil sie im Wein den Anteil an Gerbstoffen redu- zieren und damit zur Geschmacksharmonisierung beitragen. Das Enzym Ei-Lysozym wird aufgrund seiner antibakteriellen Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt einen unerwünschten biologischen Säureabbau. 2019 wurden insgesamt 20 Weine auf Gehalte an Casein, Ei-Albumin und Ei-Lyso- zym überprüft. In keinem Fall wurde ein positiver Befund ermittelt. Eine Kenntlichmachung war so- mit nicht erforderlich. Nicht alles, was rosafarben ist, darf sich automatisch auch Rosé-Wein nennen. Für die Bezeichnung solcher Erzeug- nisse kennt das Weinrecht klare Regeln. © kaboompics / Pixabay Verschnitt von Rot und Weiß: Teilweise erlaubt, aber kein Rosé Kontakt mit den roten Beerenhäuten, je stärker die Farbe des fertigen Weines. Weine mit den Be- zeichnungen „Weißherbst“ (welcher aus einer ein- zigen roten Rebsorte hergestellt werden muss) oder „Blanc de noir“ (welcher sehr hell gekel- tert wird und farblich eher einem Weißwein ent- spricht) sind spezielle Formen des Roséweines und deshalb ebenfalls nur aus roten Reborten herzu- stellen. Im Jahr 2019 hat das LUA insgesamt sieben Erzeugnisse auf Grund eines unzulässigen Rot-Weiß-Verschnitts beanstandet. Kein Hintertürchen: Nach europäischem Recht ist der Verschnitt von Rotwein und Weißwein in der EU zwar zulässig - der deutsche Gesetzgeber hat diese Regelung für inländische Weine allerdings deutlich eingeschränkt. Für Weine mit g. U. (ge- schützter Ursprungsbezeichnung, Qualitätswei- ne und Prädikatsweine) oder g. g. A. (geschützter geographischer Angabe, Landweine) gilt das Ver- bot des Rot-Weiß-Verschnitts auch weiterhin. Der Rot-Weiß-Verschnitt bei Weinen ohne g.U./g.g.A. ist zwar zulässig, es darf auf diese Weise jedoch kein Rosé hergestellt werden.Mit Stabilisotopenanalytik werden Herkunft und Jahrgang überprüft Ein durch Rot-Weiß Verschnitt hergestellter rosé- farbener Wein ist farblich von einem echten Rosé- wein kaum zu unterscheiden, der Unterschied in der Herstellungspraxis ist jedoch gravierend: Ro- séweine dürfen nur aus roten Rebsorten herge- stellt werden. Um die typische helle Farbe zu er- zeugen, werden die Trauben gar nicht oder nur kurz auf der Maische belassen. Je intensiver derHightech im Dienst der Weinüberwachung: Das LUA setzt die Stabilisotopenanalytik ein, um die Authentizität von Weinen zu überprüfen. Das heißt: Im Verbund mit der Sensorik durch geschul- te Verkoster erlaubt die Methode zum einen Aus- sagen darüber, ob die Angaben auf dem Etikett zum tatsächlichen Jahrgang und der tatsächlichen Herkunft des Weins passen. Zum anderen lassen 5 Fingiert oder fehlt ganz: Weine ohne AP-Nummer Immer wieder fallen der Weinüberwachung Qua- litäts- und Prädikatsweine auf, die gar keine oder eine gefälschte Amtliche Prüfungsnummer ha- ben. Die AP-Nummer ist für diese Weinkatego- rien aber ein absolutes Muss. Damit ein Wein eine AP-Nummer zugeteilt bekommt, muss er die Qualitätsweinprüfung bei der Landwirtschafts- kammer bestehen. Dazu gehört neben einer Ver- kostung durch geschultes Personal auch eine La- boranalyse der Weine. Im Fachjargon heißt das: Der Wein wird zur Prüfung angestellt. Bilanz für das Jahr 2019: In 14 Betrieben wurden insgesamt 26 Weine ohne amtliche Prüfnummer bzw. mit fingierter Prüfnummer in den Verkehr ge- bracht, um dieser Prüfung zu entgehen. Über die Schulter geschaut: Ein Labormitarbeiter des LUA bei der Arbeit. © LUA sich mit ihr feststellen, ob einem Wein verbots- widrig Wasser oder Zucker zugesetzt wurden. Der Schlüssel ist die Isotopenkonzentration. Sie wird vorwiegend durch die bei der Traubenreife vorherrschende Witterung geprägt. Diesen Um- stand macht man sich bei der Analysenmetho- de zunutze: Weil das Klima sowohl lokal als auch saisonal sehr unterschiedlich sein kann, lassen die Ergebnisse der Stabilisotopenanalytik Rück- schlüsse auf die Herkunft und die Jahrgangs- angabe zu. Isotopenergebnisse können mitun- ter aber auch mehrdeutig sein. In solchen Fällen kann die Sensorik helfen, den Stabilisotopenbe- fund zu präzisieren. In- und ausländische Weine beanstandet 2019 hat das LUA einen Wein wegen falscher Her- kunftsangabe (Italien, DOP Montepulciano d‘Ab- ruzzo), und einen weiteren Wein (2010, Spani- en, DOP Carinena, Gran Reserva) wegen falscher Jahrgangsangabe sowie der unzutreffenden Quali- tätsangabe „Gran Reserva“ beanstandet. Schließ- lich wurde ein weiterer Wein (2012, Spanien, DOP 6 Carinena, Gran Reserva) beanstandet, bei dem die Jahrgangs- und/oder Herkunftsangabe unzu- treffend war und damit auch die Qualitätsangabe „Gran Reserva“ in Frage zu stellen war. Neben dem klimatisch bedingten Einfluss reagie- ren die Isotopengehalte auch auf die verbotswidri- ge Zugabe von Wasser zu Wein. Aus diesem Grund wurden vier Weine aus Italien und ein Wein aus Spanien beanstandet. Drei chilenische Weine fie- len auf durch eine verbotswidrige Erhöhung des Alkoholgehaltes durch die Zugabe von Zucker vor der Vergärung. Aufdecken lässt sich mit der Me- thode auch die verbotswidrige Süßung von Wei- nen mit Zucker. Aus diesem Grund wurde ein Wein aus Georgien sowie vier Weine eines rhein- land-pfälzischen Weinbaubetriebes beanstandet. Derselbe Betrieb verwendete auch eine Süßreser- ve mit einer unzutreffenden Jahrgangsangabe. Explodierende Weinflaschen: Die Hefe war wohl Schuld Eine besorgte Verbraucherin teilte der Weinkont- rolle 2019 mit, dass bei ihren Eltern mehrere Fla- schen eines süßen Dornfelder Rotweins explodiert waren. Zum Glück sei das ältere Ehepaar nicht in der Nähe gewesen, sonst wären sie möglicher- weise von herumfliegenden Glassplittern verletzt worden. Die Verbraucherin hatte den entstande- nen Schaden zunächst beim Winzer reklamiert. Da sich weder der Winzer noch sein Lohnabfüller be- sonders kooperativ zeigten, wandte sie sich letzt- lich an die Weinkontrolle. Folge: Der Restbestand des beim Winzer lagern- den Weines wurde für den Verkauf gesperrt. Es konnte festgestellt werden, dass von den in meh- reren Gitterboxen beim Winzer lagernden Wein- flaschen einige geplatzt und ausgelaufen waren. Wie sich nach Sichtung der Verkaufsunterlagen herausstellte, war der Wein nur an einen Händler in Norddeutschland ausgeliefert worden. Wegen der Explosionsgefahr wurde der Wein zurückgeru- fen, was von der dortigen Weinkotrolle überwacht wurde. Es gab keine Hinweise darauf, dass noch andere Weine des Winzers betroffen waren. Vermutlich war Folgendes passiert: Eine Flasche Rotwein war mit Hefen verunreinigt worden und gärte in der Flasche nach. Durch den hohen Druck platzte die Flasche und zerstörte die Flaschen in unmittelbarer Nähe. Die geplatzte Weinflasche wurde durch den hohen Druck in kleinste Splitter zerfetzt, die umliegenden Flaschen dagegen zer- brachen in größere Scherben. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung aus dem Lagerbestand beim Winzer konnte bei allen beprobten Flaschen analytisch keine Nachgärung festgestellt werden. Der Dornfelder Rotwein war restsüß, und offenbar war nur ein kleiner Teil der Gesamtmenge nicht steril abgefüllt worden. Das kann vorkommen, wenn bei der Abfüllanlage ein Füllventil durch Hefen verunreinigt ist. Urteil: Geschwefelter Traubenmost hat nichts im Traubensaft zu suchen Erfolg für den Verbraucherschutz: Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass Fruchtsäfte und Fruchtsaftgetränke nicht konser- viert werden dürfen – und ist damit der Einschät- zung der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung gefolgt. Eine Kellerei hatte diesen Grundsatz im Weinrecht durch die Verwendung von geschwefel- tem Traubenmost aufweichen wollen. Die Kellerei wollte ein perlendes Traubensaftge- tränk herstellen und dabei als Zutat geschwefel- ten Traubenmost verwenden, um durch den Ein- trag von schwefliger Säure die Haltbarkeit des alkoholfreien Getränkes zu verbessern. Wie alle Fruchtsäfte darf auch Traubensaft grundsätz- lich nicht mit schwefliger Säure versetzt werden. Im Gegensatz dazu darf der sonst wesensgleiche Traubenmost im Rahmen der weingesetzlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung zu Wein ge- schwefelt werden. Die Weinkellerei und deren Rechtsanwalt riefen die Verwaltungsgerichte an, um feststellen zu las- sen, dass geschwefelter Traubenmost zur Herstel- lung eines alkoholfreien Getränks aus Traubensaft, 7 Weinüberwachung in Zahlen Traubenmost und Kohlensäure verwendet werden darf. Beklagte war die für die Kellerei zuständige Kreisverwaltung. Vor Gericht standen ihr Referen- ten des Landesuntersuchungsamtes sachverstän- dig zur Seite. Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge 2019 Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte 2018 der Klage der Kellerei stattgegeben, wogegen die Kreisverwaltung mit Unterstützung des Landesun- tersuchungsamtes Berufung eingelegt hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz kam 2019 in seinem Urteil zum gleichen Schluss wie die Sachverständigen des LUA: Eine Schwe- felung von Traubenmost ist nur im Rahmen der Weinerzeugung zulässig, nicht für Traubenmost zur Herstellung von Traubensaft. Probenzahl überprüfte Menge [hl] Zahl der insgesamt beanstandeten Proben Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in % Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeter Proben Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeten Proben in % Gegen den Beschluss des OVG hatte die Kellerei beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein- gelegt, die am 13.03.2020 zurückgewiesen wurde (BVerwG 3 B 39.19). Das Urteil des OVG (OVG 6 A 11429/18.OVG) ist somit rechtskräftig. Rübenzucker im Qualitätswein: Weinüberwachung gewinnt vor Gericht Einem Winzer, in dessen Qualitätswein Rübenzu- cker nachgewiesen wurde, darf die amtliche Prüf- nummer entzogen werden. Das hat das Bundes- verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht folgte der Argumentation der rheinland-pfälzi- schen Weinüberwachung. Was war geschehen? Der Kläger, ein Winzer vom Mittelrhein, hatte 2015 einen seiner Rieslinge zur Qualitätsweinprüfung bei der rheinland-pfälzi- sche Landwirtschaftskammer angestellt und dafür auch eine amtliche Prüfnummer erhalten. Er gab an, den Wein mit Rübenzucker versetzt zu haben, um den Alkoholgehalt des jungen Weins zu erhö- hen - ein zulässiges Verfahren, das Anreicherung genannt wird. Allerdings zeigte eine spätere Laboranalyse im LUA, dass der zugesetzte Zucker kaum vergoren war. Da- mit galt der Wein als vorschriftswidrig gesüßt, und 8 DeutschlandEU, ohne InlandDrittlanddavon Zollwein* 4272349152425740 29418117002986743374098186 38330657205 98,89,47,812,5 8063171,91,82,21295875824709667553 4,44,55,41,86,8 Gesamt Trauben am Rebstock. © didgeman / Pixabay insgesamt beanstandete Menge [hl] Anteil insgesamt beanstandeter Menge in % die Landwirtschaftskammer nahm dem Winzer die amtliche Prüfnummer wieder ab. Dagegen klagte der Mann und zog trotz Niederlagen vor dem Ver- waltungsgericht (VG) Koblenz und dem Oberver- waltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In allen Ins- tanzen traten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LUA als Sachverständige auf. Das Gericht in Leipzig folgte letztlich der Argu- mentation der Weinüberwachung, dass die im Wein vorhandene Restsüße nur von frischen Weintrauben und von Traubenmost, nicht aber von Saccharose-Zugaben herrühren darf. Für die vom mittelrheinischen Winzer beklagte Landwirt- schaftskammer und das LUA ist der Fall damit er- ledigt. Für den Winzer dagegen ist die Sache noch nicht ganz ausgestanden: Nach Abschluss des Ver- waltungsgerichtsverfahrens droht ihm nun auch noch ein Strafverfahren. Neben der Rücknahme der amtlichen Prüfnummer wegen der unzulässi- gen Süßung hat der Winzer auch einen nicht ver- kehrsfähigen Wein in den Verkehr gebracht. Da- für muss er sich strafrechtlich noch verantworten. Das Verfahren war zunächst ausgesetzt worden, um das Ergebnis des Verwaltungsgerichtsverfah- rens abzuwarten. *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde. Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2019 Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2019 Inland Ausland Gesamt Proben gesamt 3491 781 4272 InlandAuslandGesamt Proben gesamt34917814272 Schwefeldioxid505 Flüchtige Säure/ Ethylacetat15015 Mindest- oder Höchstalkohol13013 Restzucker202 Kohlensäureüberdruck303 Zusatz von Zucker zwecks Sü- ßung bzw. Anreicherung von Prädikatsmosten und -weinen5510Aromazusatz448Glycerinzusatz022Wasserzusatz156Unzulässiger Verschnitt von Rot- und Weißwein707Sorbinsäure505 Sonstiges112Sonstiges202 Beanstandungen gesamt181735Beanstandungen gesamt45045 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) 9
In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Verbraucherexposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze (der sogenannten „tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge“, kurz: TDI). Obwohl neue Daten und differenziertere Methoden die Sachverständigen der EFSA dazu veranlasst haben, den sicheren Grenzwert für BPA deutlich herabzusetzen – von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag) auf 4 µg/kg KG/Tag – liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln und einer Kombination von Quellen ausgehende Exposition (im EFSA-Gutachten „aggregierte Exposition“ genannt) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert. Unsicherheiten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA auf Brustdrüse und Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel- und Immunsystem sowie hinsichtlich neurologischer Verhaltensstörungen wurden quantifiziert und bei der Berechnung des TDI-Werts berücksichtigt. Darüber hinaus ist der TDI als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, besagte Unsicherheiten zu verringern.
Aluminium ist in vielen Produkten enthalten, mit denen wir täglich in Kontakt kommen. Eine aktuelle Befragung zeigt, welches Wissen zu aluminiumhaltigen Produkten in der Bevölkerung vorhanden ist. Ein weiterer Beitrag in der neuen Ausgabe der Zeitschrift UMID informiert über gesundheitliche Belastungen durch Hitze in Großstädten. Der Artikel diskutiert am Beispiel Berlins die Auswirkungen heißer Tage und Nächte auf die Sterbefälle (Mortalität) im Zeitraum 2001 bis 2010. Die Analyse zeigt, dass heiße Nächte (Tropennächte) innerhalb dicht bebauter Gebiete wesentlich häufiger auftreten und es einen engen Zusammenhang zwischen Tropennächten und erhöhter Mortalität gibt. Weitere Themen sind: neue Daten zur Lärmbelästigung in Deutschland und gesundheitliche Folgen der beruflichen Strahlenbelastung im deutschen Uranbergbau. Daneben berichtet die Zeitschrift über die Ergebnisse der vor kurzem abgeschlossenen bundesweiten Erhebung von Aktivitäten zu Klimawandel und Gesundheit und stellt das überarbeitete Biozid-Portal des Umweltbundesamtes vor. Die Zeitschrift UMID erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) BfR und UBA untersuchen gemeinsam die DEHP-Belastung der Bevölkerung Lebensmittel stellen einen bedeutenden Übertragungsweg des Weichmachers DEHP dar. Der Stoff, der Kunststoffe flexibel macht, wird in der Umwelt sowie im menschlichen Urin nachgewiesen. Dies ist unerwünscht, da der Stoff schädigende Wirkungen auf die Fortpflanzungsorgane hat und dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit und die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beeinträchtigen kann. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP daher nicht mehr eingesetzt werden. Insgesamt ist die Aufnahmemenge bei fast allen Menschen gering und es besteht daher in der Regel kein Gesundheitsrisiko. Kleinkinder können im ungünstigen Fall stärker belastet sein, da sie DEHP nicht nur über die Nahrung, sondern auch über den Hausstaub am Boden und über Gegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken. Allerdings werden auch über diesen Weg meist nur geringe Mengen aufgenommen. Für einen geringen Teil der Bevölkerung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die gesundheitlich tolerierbaren Aufnahmemengen überschritten werden. Diese Ergebnisse zeigt eine neue Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Auf Grundlage aktueller Daten zum Lebensmittelverzehr und gemessenen DEHP-Gehalten in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten wurde untersucht, wie viel DEHP aufgenommen werden kann. Die Ergebnisse stimmen gut mit bisher durchgeführten Messungen von DEHP-Abbauprodukten im menschlichen Körper überein. DEHP ist die Abkürzung für Di(2-ethylhexyl)phthalat. Die Substanz gehört zu den am häufigsten verwendeten Weichmachern. Sie hält Kunststoffprodukte aus PVC geschmeidig. DEHP wurde von der Europäischen Union, wie einige andere Phthalate auch, als reproduktionstoxisch eingestuft: Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass DEHP durch seine hormonähnliche Wirkung die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen bzw. zu schädlichen Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib führen kann. Jugendliche und Erwachsene nehmen DEHP hauptsächlich über Lebensmittel auf. Die Aufnahmemenge ist für die große Mehrheit der Verbraucher in der Regel aber gering, so dass kein Gesundheitsrisiko besteht. Die Werte liegen im Mittel unterhalb der Menge, die täglich ein Leben lang ohne gesundheitliches Risiko aufgenommen werden kann. Außerdem werden Weichmacher wie DEHP aus dem Körper schnell wieder ausgeschieden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für DEHP eine tägliche Menge von maximal 50 Mikrogramm festgelegt, die ein Leben lang je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden kann (Tolerable Daily Intake, TDI -Wert), ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. Beim Verzehr von Lebensmitteln nehmen Jugendliche und Erwachsene in Deutschland derzeit durchschnittlich 13-21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht auf. Wenn allerdings Lebensmittel mit dauerhaft sehr hohen DEHP-Gehalten verzehrt werden, kann der TDI-Wert im ungünstigen Fall nach Schätzung des BfR zeitweise auch überschritten werden. Dies ist bei etwa einem Prozent der Verbraucher der Fall. Welche Lebensmittel enthalten DEHP? Alle Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Fett, Getreide, Obst, Gemüse und Milch bzw. Milchprodukte können mit der Chemikalie belastet sein. Im Vergleich zu loser, unverarbeiteter Ware wiesen fetthaltige Würzsoßen wie Mayonnaise und ölhaltige Fertigprodukte wie Gemüse und Fisch aus Gläsern und ölhaltigen Konserven in den in dieser Studie berücksichtigten Produkten wesentlich höhere DEHP-Werte auf. Lebensmittel können DEHP und andere Weichmacher insbesondere während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung aufnehmen. Daher wurde 2007 die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. In der EU darf DEHP ab 2015 nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden. Das legt die EU-Chemikalienverordnung REACH fest. Da der Stoff jedoch durch Importprodukte weiterhin eingeführt werden darf und in der Umwelt weit verbreitet ist, lässt sich nicht ausschließen, dass Spuren davon in Lebensmitteln vorkommen können. Die DEHP-Aufnahme bei Kindern erfolgt etwa zur Hälfte über die Nahrung. Weitere Eintragspfade sind der Hausstaub und Verbraucherprodukte sowie Spielzeug. Das betrifft insbesondere Kinder, die sich viel auf dem Fußboden aufhalten. Bei ihnen kann die DEHP-Aufnahme dadurch höher sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen. In dieser Studie wurde als mittlere Gesamtexposition für Kinder eine Aufnahmemenge von 15-44 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag geschätzt. Diese durchschnittliche Aufnahmemenge liegt unterhalb des TDI-Wertes. Die Aufnahme von DEHP lässt sich im Alltag mit einfachen Verzehrs- und Hygienemaßnahmen verringern. Hierzu gehört, dass Speisen häufiger frisch zubereitet, wenig Fertigprodukte verwendet sowie Produktmarken öfter gewechselt werden. Denn gleiche Lebensmittel können je nach Herkunft unterschiedliche Mengen an DEHP enthalten. Außerdem empfiehlt es sich, Böden und Teppichböden häufiger zu reinigen. Für Kleinkinder ist es wichtig, dass sie möglichst nur Sachen in den Mund nehmen, die dafür gedacht sind. Obwohl der Stoff in Spielzeug und Kinderartikeln seit 1999 verboten ist, wird er gelegentlich in solchen Produkten nachgewiesen, wie die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX zeigen. Auch älteres Spielzeug, das vor in Kraft treten des Verbots auf den Markt kam, kann DEHP enthalten. Die Studie „Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland: Expositionsrelevante Quellen, Aufnahmepfade und Toxikokinetik am Beispiel von DEHP und DINP“ wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) durchgeführt. Ziel war, die Aufnahmemenge ( Exposition ) der Bevölkerung gegenüber DEHP zu schätzen und die Aufnahmepfade zu bestimmen. Dazu wurden Daten der vergangenen 20 Jahre zum Verzehrsverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland sowie die verschiedenen Aufnahmepfade über 37 Lebensmittelgruppen, Spielzeug, Verbraucherprodukte aus Kunststoffen wie Schuhe, Kosmetika, Textilien, Hausstaub und die Innenraumluft von Autos berücksichtigt. Mit der Studie können erstmals verlässliche Aussagen zur Gesamtbelastung der Bevölkerung in Deutschland mit DEHP und zu den Aufnahmepfaden getroffen werden. Messungen im Rahmen des vom Umweltbundesamt von 2003 bis 2006 durchgeführten Kinder-Umwelt-Surveys zeigten bei 1,5 % aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin, die auf eine erhöhte Aufnahme von DEHP hinweisen. Welchen Beitrag die verschiedenen Aufnahmepfade dabei spielen, kann durch die Studie des BfR nun wesentlich besser erklärt werden.
Das Projekt "Study on endocrine disrupters in drinking water" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie.On the basis of a literature survey, a European wide questioning of waterworks and a case study on the occurrence of EDCs in four European waterworks, the following conclusions can be drawn concerning. Occurrence of EDCs in raw water and drinking water: In the literature and in the questionnaires sent to waterworks and authorities the presence of EDCs in drinking water were reported. Some of the listed concentrations were relatively high. Although detailed analytical protocols were not available, it can be assumed that these are outliers. Therefore, further measurements with standardised analytical methods are crucial for confirmation. In the case study where drinking water was analysed at 4 European waterworks for synthetic and natural estrogens, alkylphenols, bisphenol A and organotin compounds, concentrations were below the limit of quantification. Only in a few cases very low EDC levels close to the quantification limit could be detected. Most information about the presence of EDC concentrations in raw water and drinking water were available from a limited number of European countries. These results cannot be transferred to all Member States of the European Union. To provide a union wide picture of the exposure additional data from other European countries are required. For pesticides most frequently the occurrence of Atrazine, Simazine, Diuron, Isoproturon, Linuron, Endosulfan and Lindane was reported in raw water and drinking water. In a few cases even the limit value of the Drinking Water Directive for individual pesticides was exceeded. For the other pesticides selected for this study no information on drinking water concentrations was available. The raw water of waterworks, especially surface waters, frequently contains EDCs. However, common drinking water treatment technology (e.g. bank filtration, coagu lation, ozonation, GAC) should be very effective in removing EDCs. This is underlined by the results of the case study, the literature and by novel results from the EU research project POSEIDON (EVK1-CT-2000-00047). Following conclusions can be drawn with respect to Human exposure via drinking water: The evaluation of the human exposure routes for EDCs investigated in the case study revealed that the contribution of drinking water to the total exposure is of minor impor tance for these substances. The main exposure route for these substances and for the pesticides is food consump tion. Exceptions might occur for synthetic hormones used as pharmaceuticals. However, synthetic hormones such as Ethinylestradiol were detected neither in raw waters of waterworks nor in drinking waters. The reported drinking water concentrations are clearly lower than drinking water guideline values (TBT) or 'provisional drinking water guidance values' derived from TDI values (Bisphenol A) and animal studies (Nonylphenol). usw.
Das Projekt "Literaturstudie zur Ermittlung des Depositionswertes von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB" wird/wurde gefördert durch: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).
Das Projekt "Emissionen von luftverunreinigenden Schadstoffen bei der Herstellung und Verarbeitung von Polyurethanprodukten" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Staatliche Materialprüfungsanstalt.Polyurethane werden aus Isocyanaten und Polyolen erzeugt. Bei der Herstellung und Verarbeitung emittieren Isocynate (z.B. Toloylendiisocyanat TDI Diphenylmethandiisocyanat (MDI) in unbekannten Mengen. Diese Stoffe gehoeren zu den giftigsten chemischen Verbindungen, so dass sie in der TA-Luft in der Klasse I der schaedlichen organischen Stoffe gefuehrt werden. Die Isocyanate entweichen dampffoermig bei der Reaktion mit Polyolen sowie aus dem bei der Nacharbeit anfallenden Staub und aus den Fertigprodukten wo die Isocyanate als nicht umgesetzte Monomere vorliegen. Art, Menge und Verbleib der Schadstoffe in der Polyurethanindustrie sollen ermittelt und der Stand der Technik bei der Emissionsminderung mit dem Ziel einer Fortschreibung der TA-Luft charakterisiert werden. (Teilvorhaben aus 10408142).
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